Frisch geschieden, aber wie geht es nach der Scheidung weiter?
Obwohl die Gesamtzahlen stetig sinken, statistisch gesehen wird noch immer jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Neben Singles und Eheleuten nehmen die Geschiedenen mithin einen großen Teil in der Bevölkerung ein. Wie aber geht es nach einer Scheidung weiter? Was bedeutet es eigentlich, geschieden zu sein? Welche Auswirkungen hat der Familienstand? Im Folgenden wollen wir uns einigen drängenden Fragen widmen, die sich frisch Geschiedenen stellen können.
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Das Wichtigste in Kürze: Geschieden, was nun?
- Nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gelten getrennte Eheleute auch rechtlich als geschieden.
- Die Steuerklasse ändert sich in der Regel bereits vor Rechtskraft einer Scheidung.
- Nach einer Scheidung erlischt das Erbrecht des Ehegatten automatisch.
- Je nach Einkommensverhältnissen haben Ehepartner eventuell Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
- In der Regel sind geschiedene Eheleute nicht mehr familienversichert.
Ausführliche Informationen zum Status „geschieden“ erhalten Sie im Folgenden.
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Inhaltsverzeichnis
Ab wann ist man eigentlich abschließend geschieden?
Zunächst bedarf es wohl der Klärung, wann eigentlich genau die Scheidung auch tatsächlich abschließend feststeht. Von maßgeblicher Bedeutung ist hierbei die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Eine rechtskräftige richterliche Entscheidung ist dabei in aller Regel nicht mehr anfechtbar. Sie gelten mithin als unumkehrbar geschieden, wenn der im Scheidungstermin getroffene Beschluss in Rechtskraft erwächst.
Der Scheidungsbeschluss wird dabei automatisch rechtskräftig, wenn
- beide Ehegatten in dem Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklären oder
- die nach Zusendung des Scheidungsbeschlusses beginnende Rechtsmittelfrist fruchtlos – also ohne Einlegung von Rechtsmitteln – verstrichen ist. Die Rechtsmittelfrist liegt in diesem Fall bei einem Monat.
Nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist und Sie somit als geschieden gelten, kann der sogenannte Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss beantragt werden. Bei dieser Ausfertigung handelt es sich dann um die wirksame Scheidungsurkunde, die Sie stets sorgfältig aufbewahren sollten.
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Geschieden – und jetzt? Bedeutung für Steuer, Erbrecht, Unterhalt & Co.
Der Familienstand „geschieden“ wirkt sich auf unterschiedlichste Lebensbereiche direkt aus – vor allem auch rechtlich. Im Folgenden eine kurze Übersicht der einzelnen Aspekte, die für Ihr folgendes Leben von Bedeutung sein können.
Steuer
„Ändert sich die Steuerklasse, wenn ich geschieden bin?“ Dieser Frage sehen sich Scheidungswillige regelmäßig ausgesetzt. Ehegatten profitieren in Deutschland nämlich von unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen (IV mit IV, III mit V). Im Trennungsfalle jedoch ist der Steuerklassenwechsel vorzunehmen. Dies gilt allerdings nicht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie rechtskräftig geschieden sind!
In dem Kalenderjahr, in dem die Trennung vollzogen wurde, dürfen die Ehegatten noch in den Steuerklassen verbleiben, die Ehegatten vorbehalten sind. Sogar die gemeinsame steuerliche Veranlagung ist in diesem Kalenderjahr noch denkbar.
Im darauffolgenden Kalenderjahr ist der Steuerklassenwechsel dann verpflichtend. Sie müssen sich also rechtzeitig an das Finanzamt wenden und darauf hinweisen, dass Sie dauerhaft von Ihrem Partner getrennt leben. Den Wechsel in Steuerklasse I bzw. bei Alleinerziehenden in Klasse II müssen Sie dabei aktiv beantragen – er erfolgt anders als bei Eheschluss nicht automatisch.
Sie müssen die Steuerklasse also bereits wechseln, bevor Sie rechtskräftig geschieden sind. In den meisten Fällen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal der Scheidungsantrag eingereicht, weil zunächst das Trennungsjahr abzuleisten ist. Wenn Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig beantragen, können Steuernachzahlungen auf Sie zukommen. Spätestens, wenn Sie in der Steuererklärung „geschieden“ als Familienstand eintragen, wird dem Finanzamt ein entsprechendes Versäumnis ins Auge springen.
Erbrecht
Neben den Verwandten und Abkömmlingen des Erblassers besitzt auch der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Er steht dabei regelmäßig neben Erben der ersten und zweiten Ordnung. Doch was ist, wenn Sie geschieden sind? Ist der Scheidungsantrag eingereicht oder der Vorgang bereits rechtshängig, so erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten automatisch. Sollte der Erblasser dann noch vor Rechtskraft der Scheidung oder Abschluss des Verfahrens versterben, besteht bereits kein Anspruch mehr auf die Erbschaft.
Vorsicht ist hingegen geboten, wenn der Ehegatte in einem Testament bedacht ist. Zwar gilt auch hier im Trennungsfalle die Vermutung, dass eine Erbberechtigung vom Erblasser nicht mehr gewünscht ist. Allerdings bleibt ein gewisser Interpretationsspielraum bestehen – selbst wenn die Ehegatten bereits geschieden sind. Aus diesem Grund sollten Betroffene vorsorglich das Testament diesbezüglich widerrufen.
Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so kann ein Geschiedenentestament sinnvoll sein, um zu verhindern, dass der ehemalige Partner als Vormund im Rahmen der Vermögenssorge doch auf das Erbe zugreifen kann. Auch für den Fall, dass das gemeinsame Kind, das keine eigenen Abkömmlinge hat, zum Zeitpunkt des Erbanfalls bereits verstorben ist, kann so verhindert werden, dass der ehemalige Partner als Elternteil Erbe wird.
Vorsicht gilt im Übrigen auch, wenn Sie den ehemaligen Gatten in Versicherungspolicen als Begünstigten eingetragen haben. Diese Eintragungen haben auch trotz Scheidung Wirksamkeit und Sie sollten aus diesem Grund zeitnah die Policen dahingehend abändern lassen.
Rente
Können Sie, obwohl Sie bereits geschieden sind, Witwenrente erhalten, wenn der ehemalige Partner stirbt? Grundsätzlich kann ein entsprechender Anspruch üblicherweise nur solange Gültigkeit besitzen, wie die Ehe selbst noch Bestand hat.
Im Einzelfall kann ein Anspruch auf Witwenrente aber dennoch auch bei Geschiedenen bestehen. Ausschlaggebend hierbei ist vor allem, ob Sie vor dem Tod des ehemaligen Partners von diesem Unterhalt erhalten haben – oder zumindest einen Unterhaltsanspruch gegen diesen geltend machen konnten. Dies gilt allerdings nur insofern, als Sie nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben.
Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Ehen, die vor dem 01. Juli 1977 in der BRD geschieden wurden! Für danach vollzogene Ehescheidungen oder Scheidungen in der ehemaligen DDR gilt sie nicht.
Ein Anspruch auf einen Teil der Rente des Ehegatten ergibt sich aber in der Regel dennoch indirekt, wenn Sie geschieden werden: Beim von Amts wegen zu behandelnden Versorgungsausgleichs finden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftige Aufteilung zwischen den Betroffenen.
Unterhalt
Auch wenn Sie geschieden sind, kann Unterhalt ggf. beansprucht werden. Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, richtet sich dabei maßgeblich nach den verschiedenen Unterhaltstatbeständen, mit denen sich das Bürgerliche Gesetzbuch befasst, z. B.:
- Betreuungsunterhalt
- Altersunterhalt
- Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Altersvorsorgeunterhalt
- Unterhalt wegen Ausbildung
Wiederheirat
Sie sind geschieden und wollen wieder heiraten? Auch bei der Wiederheirat Geschiedener gibt es vor allem in Sachen Unterhalt das ein oder andere zu beachten. Besteht etwa gegenüber Ihrem ehemaligen Ehegatten ein Anspruch auch nachehelichen Unterhalt, so entfällt dieser bei Wiederverheiratung. Der Grund: Die Unterhaltspflicht geht nun auf Ihren neuen Ehegatten über.
Für den Kindesunterhalt gilt dies jedoch nicht: Beim Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, den es gegenüber seinen rechtlichen Eltern hat. Das bedeutet, dass die Pflicht nicht auf Stiefeltern übergehen kann. Da Stiefeltern nicht unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern des Partners sind, findet auch deren Einkommen keine Anrechnung auf den Kindesunterhalt.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der neue Ehegatte das Kind adoptiert. In diesem Fall nämlich wird dieser zum rechtlichen Elternteil, sodass die Unterhaltspflicht auf ihn übergeht.
Es gibt im Übrigen auch eine erfreuliche Änderung für die kirchlich Getrauten: Die Kommunion ist für wiederverheiratete Geschiedene möglich. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz im Februar diesen Jahres verkündet.
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Krankenversicherung
Ein besonderer Aspekt, wenn Sie rechtskräftig geschieden sind: die Krankenversicherung. Waren Sie über Ihren Ehegatten während der Ehezeit familienversichert, so entfällt dieser Versicherungsschutz mit Rechtskraft der Scheidung. Sie müssen sich dann neu versichern, während Ihre Kinder auch nach der Scheidung noch beitragsfrei mitversichert bleiben können.
Wenn Sie bei der Krankenkasse bleiben wollen, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft bei dem Versicherer einreichen. Die Versorgungsträger sind verpflichtet, einem solchen Wunsch nachzukommen. Die Kosten für die freiwillige Versicherung können dann in den Unterhaltsanspruch hineingerechnet werden.
Waren beide Ehegatten berufstätig, hatte eine Familienversicherung in der Regel keinen Bestand, da das eigene sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis eine eigene Krankenversicherungspolice begründet.
(Un)glücklich geschieden – was nun mit der neugewonnen Freiheit anfangen?
Abgesehen von den zahlreichen rechtlichen Folgen, die auf Sie einprasseln, wenn Sie geschieden sind, gibt es vor allem auch auf ganz persönlicher Ebene wesentliche Veränderungen – ob die Scheidung nun gut und weitgehend friedlich verlief oder aber der Rosenkrieg tobte.
Sind Sie erst einmal geschieden und halten die Scheidungsurkunde in Händen, ist die Zeit der Aufarbeitung gekommen. Nach zum Teil vielen Jahren der Auseinandersetzung haben die meisten Betroffenen jetzt erst wirklich Zeit, sich mit den Folgen der Trennung auseinanderzusetzen.
7 Tipps für die Zeit nach der Scheidung!
Verliebt, verlobt, verheiratet, getrennt, geschieden – in Deutschland halten Ehen im Schnitt 15 Jahre. Nach einer solch langen Zeit fällt es den meisten Menschen unweigerlich schwer, wieder auf sich selbst zurückgeworfen zu sein. Jeder geht dabei grundsätzlich anders mit solch prägenden Lebenserfahrung um. Im Folgenden wollen wir Ihnen dennoch ein paar Tipps an die Hand geben, die dabei helfen können, nach der Scheidung wieder ins eigene Leben zurückzufinden.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen
Trauer, Wut, Kränkung, Angst: Die Gefühle, die auf Personen einprasseln, die frisch geschieden sind und sich mit ihrer Situation auseinandersetzen, sind zahlreich. Die Aufarbeitung solcher teils auch traumatischer Einschnitte braucht ihre Zeit und jeder geht anders damit um. Dem einen hilft zeitweise Verdrängung, dem anderen hilft das Schreiben, Grübeln, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Scheidung. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit und finden Sie Ihren persönlichen Weg aus der Krise.
Schrecken Sie nicht davor zurück, um Hilfe zu bitten
Auch wenn sich viele Menschen gerade nach Trennung und Scheidung einsam und verlassen fühlen: Niemand muss mit solchen Situationen allein fertig werden. Wenden Sie sich an Familie, Freunde, Bekannte, Leidensgenossen, Psychiater, Familienberatungsstellen und andere Anlaufstellen. Hier erfahren Sie Unterstützung, finden im gemeinsamen Gespräch Lösungen oder können sich einfach nur über Erfahrungen austauschen.
Behandeln Sie sich selbst wie eine Königin/einen König
Das Leben in Partnerschaften führt bei dem einen oder anderen dazu, die Beziehung und die Bedürfnisse des Partners an die erste Stelle zu stellen.
Sind die Betroffenen jedoch erst einmal geschieden, wird es höchste Zeit, wieder öfter an sich selbst zu denken.
Gönnen Sie sich mal wieder etwas – auch schon kleine, fast alltägliche Dinge können das erschütterte Selbstwertgefühl wieder steigern, vom Lieblingsessen bis hin zum entspannten Bad.
Beleben Sie vergessene Hobbys wieder
Alltag, Beziehung, Familienleben, Beruf – Hobbys kommen dabei schnell viel zu kurz. Umso wichtiger aber wird die Beschäftigung wieder, wenn Sie erst einmal geschieden sind. Zumal auch Ablenkung von Zeit zu Zeit heilsam ist. Gehen Sie mal wieder tanzen, lesen Sie ein gutes Buch, schauen Sie Ihre Lieblingsserie, kochen, grillen und backen Sie, treiben Sie Sport, gehen Sie wandern, besuchen Sie Ausstellungen und Museen, zocken Sie Ihr Lieblingsspiel. Besinnen Sie sich auf Ihre früheren Hobbys zurück. So gelangen Sie zu alter Stärke und finden leichter wieder zu sich selbst.
Treffen Sie sich mit Ihren Freunden
Ebenso wie Hobbys kommen in Beziehungen leider auch Freundschaften häufig zu kurz. Besinnen Sie sich auf Ihre guten Freunde zurück. Hier finden Sie nicht nur ein offenes Ohr, das zum Lästern und Auslassen zur Verfügung steht, sondern auch eine Schulter zum Ausweinen und Anlehnen. Zudem macht die Ausübung von Hobbys in Gesellschaft noch mehr Spaß.
Entdecken Sie die Lara Croft/den Indiana Jones in sich
Viele Menschen, die frisch geschieden sind, neigen zunächst dazu, sich in den eigenen vier Wänden zu verkriechen und sich hinter den alltäglichen Pflichten zu verstecken. Übertreiben Sie dabei aber nicht und trauen Sie sich bald auch wieder aus der Komfortzone.
Werden Sie neugierig auf die Welt außerhalb Ihres Schneckenhauses. Neue Länder, neue Menschen, neue Erfahrungen – erwecken Sie den Entdecker und Abenteurer in sich. Auch das tut am Ende vor allem Ihrem Selbstwertgefühl gut.
Last but never least: Denken Sie an das Wohl Ihrer Kinder
Viele Ehepartner, die geschieden werden, sind zugleich auch Eltern. Und anders als der Familienstand lässt sich das Elternsein nicht auflösen. Die Elternteile bleiben also auch dann noch verbunden, wenn Sie bereits geschieden sind. Und da Kinder in aller Regel beide Eltern brauchen, sollten die ehemaligen Partner die eigenen Kränkungen und Schmerzen zurückstellen und das Wohl der Kinder fest im Blick haben. Von einem respektvollen und konfliktfreien Umgang profitieren am Ende nicht nur die Kleinen, sondern auch die Großen. Das Modell Patchwork-Familie kann so zum Erfolgsrezept werden. Nutzen Sie ggf. auch Gesprächsangebote der Jugendämter oder die Familienberatung.
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Nach einer Scheidung gilt es, zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen bei Steuern, Erbsachen, Unterhalt u. v. m. Hier können Sie unseren Ratgeber zum Thema „Frisch geschieden – aber wie geht es nach der Scheidung weiter?“ als kostenlosen Download. Was Sie beachten müssen, wenn Sie geschieden sind, und wie das Leben danach weitergehen kann, hier: