Abänderungsklage beim Unterhalt: Kindes- und Ehegattenunterhalt nachträglich anpassen
Inhaltsverzeichnis
In einem Unterhaltstitel werden Unterhaltsansprüche festgelegt. Diese können bei Ausbleibenden Leistungen auch vollstreckt werden – etwa im Rahmen einer Gehaltspfändung. Ein solcher Titel kann entweder beim Jugendamt geschlossen oder aber gerichtlich erwirkt werden. Nun hängen die Unterhaltsansprüche aber von unterschiedlichsten Vorgaben und Voraussetzungen ab, die alles andere als starr sind (z. B. Düsseldorfer Tabelle, Einkommensverhältnisse). Änderungen bei diesen können auch Änderungen beim Unterhaltsanspruch bewirken. Funktioniert die Anpassung des Unterhaltstitels dann nicht einvernehmlich, kann eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend klare Verhältnisse schaffen.
Das Wichtigste in Kürze: Abänderungsklage den Unterhalt betreffend
Jedwede Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann eine Anpassung eines Unterhaltstitels begründen (mögliche Beispiele finden Sie hier). Diese Anpassung kann grundsätzlich auch einvernehmlich erfolgen. Ist die Einigung nicht möglich, kann durch eine Abänderungsklage der Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt gerichtlich an die neuen Umstände angepasst werden. Allerdings nur sofern die Differenz zwischen altem und neuen Unterhaltsanspruch bei etwa 10 % oder mehr liegt.
Grundsätzlich besteht vor dem Familiengericht in Unterhaltsfragen Anwaltszwang für den Antragsteller. Ob nun Unterhaltsschuldner oder Unterhaltsberechtigter eine Anpassung des Titels erwirken wollen: Sie müssen für das Verfahren einen Anwalt für Familienrecht beauftragen. Dieser errichtet die Abänderungsklage und reicht sie vor Gericht ein.
In dem gerichtlichen Verfahren entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten. Die Höhe der jeweiligen Gebühren sowie sonstigen Kosten richten sich dabei nach dem Verfahrenswert im Einzelfall. Grundlage für den Verfahrenswert im Falle einer Abänderungsklage ist die Differenz zwischen altem und neuem Unterhaltsanspruch. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier.
Welche Kosten entstehen für eine Abänderungsklage vor dem Familiengericht?
Ausschlaggebend für die Verfahrenskosten ist der sogenannte Verfahrenswert. Anhand dessen lassen sich die Gerichts- sowie Anwaltsgebühren ermitteln. Bei einer Abänderungsklage den Unterhalt betreffend ergibt sich der Verfahrenswert aus der Unterhaltsdifferenz zwischen aktuellem und geforderten Anspruch x 12.
Angenommen etwa, A erhält derzeit 250 Euro monatlichen Unterhalt, fordert jedoch aufgrund der veränderten Umstände einen Unterhalt von 400 Euro. Die Differenz beträgt mithin 150 Euro monatlich. Der veränderte Jahresanspruch – und mithin auch der Verfahrenswert – beträgt 1.800 Euro.
Anhand dessen ergeben sich folgende einfache Gerichts- und Anwaltsgebühren:
- Anwaltsgebühr: 166 Euro
- Gerichtsgebühr: 98 Euro
Die Gerichtsgebühren fallen dabei in der Regel 2-fach an (= 196 Euro). Ein Anwalt kann für das Verfahren in der Regel die 2,5-fache Gebühr (Verfahrensgebühr + Terminsgebühr) veranschlagen (= 415 Euro). Hinzukommen Auslagekosten sowie 19 % Umsatzsteuer. Da es sich in der Regel um streitige Verfahren handelt, entstehen die Anwaltskosten insgesamt zweifach, da zumeist auch der Antragsgegner entsprechende Gegenanträge stellt und somit ebenfalls einen Anwalt benötigt.
Bei dem gewählten Beispiel lägen die Kosten der Abänderungsklage den Unterhalt betreffend mithin bei zirka 1.200 Euro.
Abänderungsklage beim Unterhalt: Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Wer am Ende für die Kosten des Verfahrens trägt, richtet sich bei der Abänderungsklage den Unterhalt betreffend nach dem Ausgang des Verfahrens:
- Dem Antrag auf Abänderung des Unterhalts wird stattgegeben: Die Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Antragsgegner zu tragen.
- Dem Antrag auf Abänderung des Unterhalts wird nicht stattgegeben: Der Antragsteller hat für die Gerichts- und Anwaltskosten aufzukommen.
- Es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich: Die Verfahrenskosten werden in der Regel hälftig zwischen Antragsteller und Antragsgegner aufgeteilt.
Welche Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können eine Änderung des Unterhaltsanspruchs zur Folge haben – und somit auch eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend begründen?
- Veränderung des Einkommens bei Unterhaltspflichtigem oder -empfänger (z. B. durch Aufnahme einer neuen Arbeit, Jobverlust, Gehaltserhöhung, Übergang von Teil- in Vollzeitbeschäftigung oder umgekehrt, Kurzarbeit, Renteneintritt)
- Aufstieg des betroffenen Kindes in eine andere Altersgruppe (gemäß Düsseldorfer Tabelle)
- Wechsel des Status des Kindes von privilegiertem zu nicht privilegiertem Kind (wenn ein anderes noch privilegiertes Kind unterhaltsberechtigt ist)
- Geburt eines weiteren Kindes mit einem Unterhaltsanspruch
- Anpassung rechtlicher Grundlagen oder Orientierungspunkte (z. B. Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld, Mindestunterhalt, Selbstbehalt)
Ist eine Abänderungsklage bei Unterhalt & Kindesunterhalt rückwirkend möglich? Nein, eine rückwirkende Anpassung der Unterhaltszahlungen ist nicht zulässig. Die veränderten Unterhaltsansprüche gelten erst ab Rechtshängigkeit der Abänderungsklage (Eingang beim zuständigen Familiengericht).
Abänderungsklage beim Unterhalt: Kostenloses Muster zur Orientierung
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Abänderungsklage betreffend den Kindesunterhalt. Dieses Muster erhebt jedoch keinerlei Anspruch auf rechtliche Wirksamkeit oder Vollständigkeit. Es soll lediglich einer ersten Orientierung dienen.
Beachten Sie auch, dass bei Anträgen vor dem Familiengericht, die den Unterhaltsanspruch betreffen, stets Anwaltszwang für den Antragsteller besteht. Streben Sie also aufgrund veränderter Voraussetzungen eine Abänderungsklage den Unterhalt betreffend an, wenden Sie sich sich bitte an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann sodann bei vorliegender Bevollmächtigung eine einzelfallspezifische Klageschrift errichten und vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen.
Abänderungsantrag den Unterhalt betreffend (unverbindliches Muster)
An das Amtsgericht
-Familiengericht-
Abänderungsantrag
des Herrn [Name Antragsteller]
-Antragsteller-
Verfahrensbevollmächtigter: [Name und Anschrift des vertretenden Rechtsanwalts]
gegen
Frau [Name der Antragsgegnerin]
-Antragsgegnerin-
wegen der Abänderung eines Titels über den Kindesunterhalt
Im Namen und in Bevollmächtigung des Antragstellers wird beantragt,
die Entscheidung des Amtsgerichts -Familiengericht- vom [Datum der Entscheidung] zum Aktenzeichen [Aktenzeichen] bezüglich der zu zahlenden monatlichen Unterhaltsraten wie folgt abzuändern:
[Hier folgen Angaben zu der veränderten monatlichen Unterhaltsverpflichtung im jeweiligen Einzelfall.]
Begründung:
[Begründung für die Abänderung des Titels angeben: z. B. veränderte Einkommensverhältnisse, neue Düsseldorfer Tabelle u. a]
[Unterschrift Rechtsanwalt]