Altersvorsorgeunterhalt – Berechnung mittels der Bremer Tabelle
Es gibt unterschiedliche Formen des Ehegattenunterhalts, auf den ein unterhaltsberechtigter Ehegatte im Falle der Scheidung Anspruch erheben kann. Hierzu zählt insbesondere auch der Altersvorsorgeunterhalt, der vor allem aufgrund des Alters eines Ehegatten oder vorliegender Erwerbsunfähigkeit beansprucht werden kann. Doch wann haben Sie Anspruch auf Altersvorsorge und wie lässt sich der Altersvorsorgeunterhalt berechnen?
Das Wichtigste in Kürze: Altersvorsorgeunterhalt
Der Altersvorsorgeunterhalt soll Erwerbsunfähige nach der Scheidung vor finanziellen Einbußen bewahren. Wann ein Anspruch darauf besteht, können Sie hier nachlesen.
Altersvorsorgeunterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung geltend gemacht werden. Wann das genau der Fall ist, erklären wir an dieser Stelle.
Der Anspruch auf Altervorsorgeunterhalt erlischt spätestens mit dem Erreichen des Rentenalters. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Der Unterhalt für die Altersvorsorge nach Trennung und Scheidung
Wann haben Sie Anspruch auf Vorsorgeunterhalt?
Mit Rechtshängigkeit der Scheidung entfällt die Ausgleichspflicht der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich. Alle Altersvorsorgewerte ab diesem Zeitpunkt können von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht mehr im Zuge der Aufteilung beansprucht werden. Doch gerade ältere Personen und erwerbslose Beteiligte werden durch den Wegbruch de Ehegemeinschaft auch finanziell benachteiligt.
Um dann dieses Defizit ab Einreichung des Scheidungsantrags auszugleichen, kann der aufgrund des Alters oder der Erwerbslosigkeit benachteiligte Ehegatte einen Anspruch geltend machen. Die Altersvorsorge soll durch Unterhalt gewährleistet werden, sodass das durch Ehescheidung entstandene Defizit etwas abgemildert ist.
Aber: Die reine Erwerbslosigkeit genügt hierbei nicht. Die Erwerbsunfähigkeit muss festgestellt sein – etwa aufgrund gesundheitlicher Probleme ggf. verbunden mit einer Frühverrentung.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „Rechtshängigkeit der Scheidung“?
Der Anspruchsteller kann nicht schon bei erfolgter Trennung den Altersvorsorgeunterhalt geltend machen. Erst die Rechtshängigkeit der Scheidung kann diesen begründen. Die Rechtshängigkeit der Scheidung tritt dann ein, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist.
Das bedeutet auch, dass Sie in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres überhaupt einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gegenüber Ihrem Partner erheben können.
Grund hierfür ist, dass die Rechtshängigkeit auch den Stichtag für den Versorgungsausgleich darstellt. Alle Rentenanwartschaften zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit der Scheidung sind bei dem von Amts wegen durchzuführenden Ausgleich zu betrachten.
Wie lange haben Sie Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Zeit vor und der Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Der ab Rechtshängigkeit geltend gemachte Anspruch eines Beteiligten auf Altersvorsorgeunterhalt verfällt mit Rechtskraft der Scheidung – also spätestens einen Monat nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses (sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden).
Hiernach müssen Sie im Zuge des nachehelichen Unterhalts einen erneuten Antrag stellen. Der Altersvorsorgeunterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung muss sodann neu beziffert werden.
Einigen sich die Ehegatten nicht einvernehmlich auf die Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt, muss ein solcher ggf. von dem Anspruchsteller beantragt werden. Im gerichtlichen Verfahren ist dann über die Anspruchshöhe zu bestimmen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Anspruchsteller ggf. bereits bezieht, lässt den Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt in aller Regel nicht entfallen.
Berechnung vom Altersvorsorgeunterhalt nach Bremer Tabelle
Sind keine weiteren Einkünfte vorhanden, so erfolgt die Berechnung vom Altervorsorgeunterhalt zweistufig. Heranzuziehen ist hierbei die sogenannte „Bremer Tabelle“.
Schritt 1: Aus dem bereinigten Nettoeinkommen ist der Elementarunterhalt zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um den allgemein möglichen Unterhaltsanspruch.Hiernach erfolgt die Hochrechnung auf ein fiktives Bruttoeinkommen entsprechend der Angaben in der Bremer Tabelle.
Aus dem fiktiven Bruttoeinkommen ist sodann der Rentenanspruch (Beitragshöhe der gesetzlichen Rentenversicherung) herauszulösen – Stand 2023: 18,6 Prozent – sodass sich der Vorsorgeunterhalt aus der Berechnung ergibt.
Schritt 2: Im zweiten Schritt erfolgt der Abzug des so berechneten Altersvorsorgeunterhalts von dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Aus der Differenz werden wiederum der Elementar- und anschließend der Altersvorsorgeunterhalt erneut ermittelt.
So ergibt es sich am Ende der Berechnung, dass der Vorsorgeunterhalt gleich auf beide (geschiedenen) Ehegatten verteilt ist.
Sofern zusätzlich nichtprägende Einkünfte vorhanden sind, entfällt diese zweistufige Berechnung und der Altersvorsorgeunterhalt muss zusätzlich zum Elementarunterhalt gezahlt werden.
Bremer Tabelle (Stand: 2023)
Nettobemessungsgrundlage in € | Aufschlag zur Ermittlung des fiktiven Bruttoeinkommens in % |
---|---|
1 - 1.255 | 13 |
1.256 – 1.310 | 14 |
1.311 – 1.365 | 15 |
1.366 – 1.420 | 16 |
1.421 – 1.475 | 17 |
1.476 – 1.535 | 18 |
1.536 – 1.600 | 19 |
1.601 – 1.665 | 20 |
1.666 – 1.735 | 21 |
1.736 – 1.810 | 22 |
1.811 – 1.890 | 23 |
1.891 – 1.975 | 24 |
1.976 – 2.060 | 25 |
2.061 – 2.155 | 26 |
2.156 – 2.250 | 27 |
2.251 – 2.350 | 28 |
2.351 – 2.455 | 29 |
2.456 – 2.565 | 30 |
2.566 – 2.675 | 31 |
2.676 – 2.790 | 32 |
2.791 – 2.910 | 33 |
2.911 – 3.030 | 34 |
3.031 – 3.155 | 35 |
3.156 – 3.280 | 36 |
3.281 – 3.410 | 37 |
3.411 – 3.540 | 38 |
3.541 – 3.650 | 39 |
3.651 – 3.745 | 40 |
3.746 – 3.840 | 41 |
3.841 – 3.935 | 42 |
3.936 – 4.025 | 43 |
4.026 – 4.120 | 44 |
4.121 – 4.215 | 45 |
4.216 – 4.305 | 46 |
4.306 – 4.395 | 47 |
4.396 – 4.490 | 48 |
4.491 – 4.560 | 49 |
4.561 – 4.630 | 50 |
4.631 – 4.705 | 51 |
4.706 – 4.780 | 52 |
4.781 – 4.915 | 53 |
4.916 – 5.060 | 54 |
5.061 – 5.210 | 55 |
5.211 – 5.370 | 56 |
5.371 – 5.545 | 57 |
5.546 – 5.730 | 58 |
5.731 – 5.925 | 59 |
5.926 – 6.170 | 60 |
6.171 – 6.515 | 61 |
6.516 – 6.895 | 62 |
6.896 – 7.325 | 63 |
7.326 – 7.810 | 64 |
7.811 – 8.365 | 65 |
8.366 – 9.005 | 66 |
9.006 – 9.750 | 67 |
9.751 – 10.635 | 68 |
10.636 – 11.690 | 69 |
11.691 – 12.980 | 70 |
12.981 – 14.390 | 71 |
14.391 – 15.195 | 72 |
15.196 – 16.095 | 73 |
16.096 – 17.105 | 74 |
ab 17.106 | 75 |
Berechnungsbeispiel für den Altersvorsorgeunterhalt
Im Folgenden ein kleines Beispiel zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter Zuhilfenahme der Bremer Tabelle. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen hypothetischen Fall handelt. In jedem Einzelfall ist der Unterhaltsanspruch gesondert zu betrachten – auch unter Einbezug weiterer Aspekte. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie diesbezüglich beraten.
Grundlage: Der unterhaltspflichtige Ehegatte A hat ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 3.500 Euro. Der Unterhaltsberechtigte B hat keine weiteren, prägenden Einkünfte.
Schritt 1 | |
bereinigtes Nettoeinkommen A | 3.500,00 Euro |
vorläufiger Anspruch B (3/7) [= Nettobemessungsgrundlage] | 1.500,00 Euro |
fiktives Bruttoeinkommen B (1.500 x 18 % = 270 Euro > 1.500 + 270) | 1.770,00 Euro |
davon Vorsorge (1.890 x Beitragssatz 18,6) | 329,22 Euro |
Schritt 2 | |
bereinigtes Nettoeinkommen A | 3.500,00 Euro |
minus Altersvorsorge | 329,22 Euro |
Zwischensumme | 3.170,78 Euro |
davon tatsächlicher Elementarunterhalt (3/7) | 1.358,91 Euro |
Unterhaltsanspruch von B insgesamt: | |
Elementarunterhalt | 1.358,91 Euro |
Vorsorgeunterhalt | 329,22 Euro |
Gesamt | 1.688,13Euro |
Hallo Scheidung.org-Team,
Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens war im Januar 2017 (Trennungsunterhalt bis heute nicht geregelt), erst im Juni 2017 wurde der Antrag beim Gericht auf einen monatlichen laufenden Trennungsunterhalt, wonach nun auch Altersvorsorgeunterhalt ( Anspruch besteht, da keine Erwerbsobligenheit)zum Trennungsunterhalt hinzukommt und zu bezahlen ist, von meiner Anwältin geändert.
Die Frage: Gilt in diesem Fall der Anspruch für Vorsorgeunterhalt rückwirkend bis Januar 2017 oder erst ab der Antragstellung/Änderung im Juni 2017?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Ilona
Hallo Ilona,
Unterhaltsansprüche können in aller Regel erst ab Anspruchstellung bzw. Auskunftsverlangen gegenüber dem Schuldner verlangt werden. Die rückwirkende Geltendmachung ist damit begrenzt. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre rückwirkenden Ansprüche zu ermitteln.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, wie sieht die Rechnung aus, wenn der Unterhaltsberechtigte Einkünfte hat, die bereits der Altersvorsorge unterliegen?
Z.B. Arbeitet mit 30Std/Woche und ist sozioalabgabenpflichtig beschäftigt.
Hallo Frank,
der Anspruch richtet sich nicht danach, ob bereits Anwartschaften erworben werden, sondern nach der Beurteilung, ob diese genügen, um die Altersvorsorge zu gewährleisten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall eingehender prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie kommen Sie bei der Berechnung des Altervorsorgeunterhalts in Schritt 2 auf eine Zwischensumme von 2.654,57€? Müssten es nicht 3.146,57€ sein?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Hallo H.S.,
vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Rechnung korrigiert.
Ihr Scheidung.org-Team