Annullierung der Ehe – Welche Frist müssen Sie einhalten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 28. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Frist um die Ehe zu annullieren

Neben der Scheidung der Ehe besteht in seltenen Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, die Ehe annullieren bzw aufheben zu lassen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen getroffen sein. Das Wort „Annullierung“ ist diesem Zusammenhang irreführend, denn rechtlich gesehen ist von der Eheaufhebung zu sprechen. Nichtsdestotrotz sind im alltagssprachlichen Bereich beide Begriffe deckungsgleich in Verwendung. Doch: Welche Frist gilt es eigentlich einzuhalten, wenn die Ehe aufgehoben werden soll?

Das Wichtigste in Kürze: Frist zur Annullierung der Ehe

  • Prinzipiell ist die Annullierung der Ehe möglich.
  • Der Gesetzgeber sieht diesen Schritt jedoch nur in ausgewählten Einzelfällen vor, bspw. bei Zwangsehen.
  • Andernfalls kommt für die Eheleute meist nur der klassische Weg der Scheidung in Frage.

Ausführliche Informationen zur Frist der Annullierung einer Ehe erhalten Sie im Folgenden.

Wann kann man eine Ehe annullieren lassen?

Ehe aufheben lassen – Welche Gründe sind denkbar?

Wie lange kann eine Ehe annulliert werden?
Wie lange kann eine Ehe annulliert werden?

Grundsätzlich ist die Möglichkeit der Eheaufhebung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehen. Allerdings ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, als besondere Voraussetzungen zutreffen müssen, um eine Aufhebung zu begründen.

Letztlich handelt es sich bei Entscheidungen für oder wider die Aufhebung der Ehe um Einzelfallentscheidungen, doch bei folgenden Konstellationen kann die Annullierung der Ehe möglich sein:

  1. § 1314 Absatz 1 BGB:
    • einer oder beide Ehegatten sind noch nicht ehemündig
    • einer der Ehegatten ist bereits verheiratet (= Vielehe, Bigamie)
    • Eheschließung trotz Eheverbot, etwa bei Verwandtheit ersten Grades (= Inzestverbot)
    • einer oder beide Ehegatten sind geschäftsunfähig
  • die Eheerklärung wurde nicht zeitgleich oder nicht persönlich abgegeben
  1. § 1314 Absatz 2 BGB:
    • einer oder beide Ehegatten waren nicht zurechnungsfähig bzw. bewusstlos
    • einer oder beide Ehegatten wussten nicht, dass es sich um die Eheschließung handelt
    • einer der Ehegatten wurde arglistig getäuscht oder bedroht
    • es handelt sich um eine sogenannte „Scheinehe“

Zugrunde liegt all diesen Ausführungen, dass die Ehe nicht rechtsgültig geschlossen wurde. Die Begründung der Annullierung einer Ehe innerhalb der Frist ist daher auf die Voraussetzungen bezogen, die die Ehegatten erfüllen müssen, wenn Sie die Ehe schließen wollen, nicht auf nachträglich festgestellte Begründungen und Unzufriedenheiten.

Liegt einer der oben genannten Gründe vor, kann es möglich sein, dass der Antrag auf Annullierung der Ehe von Erfolg gekrönt ist. Trifft keiner der Gründe zu, bleibt in aller Regel nur der zweite Weg, eine Ehe aufzulösen: die Ehescheidung. Hierzu bedarf es der Stellung eines Scheidungsantrages.

Wie kann eine Ehe annulliert werden?

Hierzu bedarf es in aller Regel eines Antrages vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesem ist die jeweilige Begründung anzuhängen, die vermeintlich für eine Eheaufhebung sprechen. Für die Einreichung des Antrages auf Annullierung der Ehe ist eine Frist in der Regel angesetzt.

Wie lange kann eine Ehe annulliert werden?

Nach der Klärung der Grundlage, die eine Aufhebung der Ehe per se ermöglichen kann, stellt sich die Frage: „Bis wann kann eine Ehe annulliert werden?“ Wie in allen Rechtsgebieten ist auch bei der Annullierung einer Ehe eine Frist vorgegeben. Ist diese verstrichen, ist ein Antrag auf Aufhebung in aller Regel nicht mehr möglich.

Dabei ist vor allem ein Paragraph von Bedeutung: § 1317 BGB. Hierin ist die Frist für einige der Fälle, die § 1314 BGB genannt werden, dargeboten, innerhalb derer der Antrag auf Aufhebung gestellt worden sein muss.

Auch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist.
Auch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist.

Begrenzt sind die Fristen hier vor allem hinsichtlich der Aufhebungsgründe arglistige Täuschung, unbewusste Eheschließung und Eheschließung unter Bedrohung. Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend.

Wurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.

Handelte es sich bei dem Ehegatten, der die Eheaufhebung wünscht um eine geschäftsunfähige, minderjährige Person kann diese den Antrag auf Annullierung der Ehe innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit einreichen.

Trifft keiner der genannten Gründe zu bzw. sprechen eindeutige Konstellationen für den Ausschluss der Eheannullierung oder ist die benannte Frist abgelaufen, existiert für die Annullierung der Ehe keine Frist, da in einem solchen Fall in aller Regel nur der Scheidungsweg bleibt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich bin seit einem Monat verheiratet und werde ständig belogen und es werden mir Sachen verheimlicht ich erfahre es nur zufällig wenn ich einmal in sein Handy schaue, jetzt habe ich kein Vertrauen mehr zu ihm, kann man die Ehe anullieren lassen ??

  2. Pezi sagt:

    Ich hab 2003 geheiratet, 2004 hab ich ihn rausgeschmissen da er nurmehr auf meine Kosten lebte und sich nicht mehr pflegte , nun vor 4 Tagen hab ich gelesen dass er seinen 22 sten Hochzeitstag im Jahre 2018 mit einer anderen gefeiert hat , auch Kids da sind !
    Er ist Serbe !
    Auch dort aufhältst wie ich aus dem posting lesen konnte !
    Kann ich annullieren wegen arglistiger Täuschung bzw bigamie?

  3. Sven sagt:

    Hallo, ich bin jetzt genau seit dem 01. 06.22 verheiratet, meine Frau ist psychisch total krank und sie nimmt keine Hilfe an, sie hat sogar eine gesetzliche Betreuerin, aber selbst die kommt bei meiner Frau nicht ran, sie schließt sich nur ein, ihr ist alles egal, kaum essen und trinken, sie sagt sie ist zu fett, etc
    Ich bin noch berufstätig und den ganzen tag auf arbeit, wie haben einen gemeinsamen Sohn, der ist im April geboren Und ich unterstütze sie ja soweit ich kann. Ich sehe jede Nacht auf und ach denn kleinen, so daß sie schlafen kann, wenn ihr was nicht passt, dann macht es klick, die ehe ist in in meinen Augen, keine Ehe denn sie redet nicht mit mir, zärtlich schon gar nicht ( kein Kuss gar nichts), die Familie ist ihr scheiß egal, denn ich sehe es selber, kein Kontakt zu ihren Vater etc, was vorher ganz anders war.
    Sie kapselt sich von allen ab, und ich bin der jennege der alles ab bekommt

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