Aufenthaltsbestimmungsrecht – Bei wem das Kind bleiben darf
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Kommt es zu Trennung und Scheidung, stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das aus der Ehe hervorgegangene minderjährige Kind leben soll. Dabei spielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (umgangssprachlich Aufenthaltsrecht) als Teil des Sorgerechts eine entscheidende Rolle. Denn können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, bei wem das Kind künftig bleiben soll, muss notfalls das Familiengericht einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen. Trotz des weiterhin gemeinsam bestehenden Sorgerechts darf der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil dann alleine über den Wohnort und die Wohnung des Kindes bestimmen.
Literatur zum Thema Umgangsrecht
Das Wichtigste in Kürze: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes. Bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei einem Umzug in eine weiter entfernte Wohnung in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (ggf. auch durch das zuständige Familienrecht). Eine Zustimmung ist bei Urlauben in befriedeten Gebieten innerhalb der EU hingegen in der Regel nicht nötig.
Sind die beiden Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, so teilen Sie sich automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so liegt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihm.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur auf Antrag vor dem Familiengericht einem Elternteil zugesprochen werden, ansonsten teilen sich beide sorgeberechtigten Eltern dieses. Es kann dem Elternteil auch dann zufallen, wenn dem anderen das Sorgerecht entzogen wird. Solche Sorgerechtsstreitigkeiten können teils langwierig verlaufen. Im Idealfall sollten die Eltern auch zum Wohl des gemeinsamen Kindes stets eine gütliche Einigung finden.
Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht genau bedeutet
Als Teil des Sorgerechts nach § 1627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehört das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Personensorge, wie sich aus § 1631 Abs. 1 BGB ergibt. Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes.
Aber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt fallen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.
Wird einem Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht übertragen, bleibt nicht nur das gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht (Besuchsrecht) mit dem minderjährigen Kind für den anderen Elternteil bestehen. Können sich die Eltern über das Umgangsrecht ebenfalls nicht einigen, muss notfalls auch dazu eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die immer wieder unter juristischen Laien aufgestellten Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- gehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, oder
- erhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oder
- stünde generell der Mutter zu
sind daher unzutreffend.
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug: So ist die Rechtslage
Haben sich die gemeinsam sorgeberechtigen bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über den dauernden Aufenthalt des minderjährigen Kindes bei einem Elternteil geeinigt, kommt es häufig dann zu Streit, wenn der betreffende Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind in eine andere Stadt umziehen möchte. Denn dazu benötigt dieser Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Gang zum Familiengericht für den umzugswilligen Elternteil unausweichlich.
Besonders prekär wird die Situation bei gemeinsam aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern, wenn ein Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind ins Ausland ziehen möchte. Hier kann es passieren, dass der andere Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um den Umzug zu verhindern. Hat das Kind in einem solchen Fall keine besonderen Beziehungen zu dem Zuzugsland (etwa Sprachkenntnisse, Migrationshintergrund, Verwandte) dürfte dem Antrag des anderen Elternteils vom Familiengericht stattgegeben werden, selbst wenn das Kind mit dem Umzug ins Ausland einverstanden ist. Denn hier ist das Kindeswohl aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse in einer fremden Umgebung und des nicht vorhandenen kulturellen Hintergrundes gefährdet (so für einen beabsichtigten Umzug der Mutter nach Griechenland mit neun und elf Jahre alten Kindern: Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 15.11.2010, Az.: 8 WF 240/10).
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Urlaub: Das sind die Regeln
Problematisch können auch Urlaubsreisen werden, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigt sind. Hier gilt als Faustregel, dass ein Elternteil über den Urlaub mit dem minderjährigen Kind in friedlichen Gebieten innerhalb der EU alleine entscheiden kann. Demgegenüber bedarf der Urlaub eines Kindes mit einem Elternteil außerhalb der EU in einen fremden Kulturkreis oder in politisch unruhigen Gebieten der Zustimmung des anderen Elternteils.
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn ein Elternteil aus einem Land außerhalb der EU stammt, mit dem Kind in die politisch stabile Heimat reisen möchte und dem Kind altersmäßig eine mehrstündige Flugreise zuzumuten ist. Hier dürfte dem betreffenden Elternteil grundsätzlich die alleinige Entscheidungsbefugnis zustehen, wobei jedoch der Einzelfall entscheidend ist.
Ist eine Einigung zwischen den aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über die zustimmungsbedürftige Urlaubsreise nicht möglich, muss die Zustimmung desjenigen Elternteils, welche diese verweigert, gerichtlich ersetzt werden. Hat jedoch ein Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird für die Reise keine Zustimmung des anderen Elternteils benötigt. Umgekehrt muss der nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil zumindest für Urlaubsreisen ins Ausland die Zustimmung des allein aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils einholen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Ein Vater sollte so nicht vorgehen!
Viele Väter sind nach Trennung und Scheidung frustriert. Aufgrund der väterlichen beruflichen Tätigkeit lebt das minderjährige Kind meistens bei der Mutter, während der Vater – neben den wegen seiner Unterhaltszahlungen verschlechterten Lebensbedingungen – immer mehr zum „Wochenend-Papa“ wird. Kommt es dann noch zu Streitigkeiten über die Umgangstermine, ist mancher Vater geneigt, das Kind komplett zu sich zu holen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beim Familiengericht zu beantragen.
In der Praxis besteht hier jedoch kaum eine Aussicht auf Erfolg. Regelmäßig hat die Mutter das Kind in der Vergangenheit betreut und ist daher dessen Hauptbezugsperson, während der Vater seinem Beruf nachging. Daneben ist eine aktuelle Betreuung des Kindes eben aufgrund der Berufstätigkeit des Vaters kaum möglich und kann nur über dritte Personen wie Verwandte, Kindergarten, Ganztagsschulen usw. sichergestellt werden. Aus Gründen des Kindeswohls wird der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht daher regelmäßig nicht erhalten.
Stellt der Vater trotzdem einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, kann dies fatale Folgen haben. Das Familiengericht muss über den Antrag entscheiden, womit der berufstätige Vater voraussichtlich sein (gemeinsames) Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren wird. Mit Rechtskraft der Entscheidung über den väterlichen Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann die nun allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Mutter dann aber mit dem Kind am nächsten Tag in eine weit entfernte Stadt oder sogar ins Ausland ziehen. Um das Kind wieder an den Heimatort zurückzuholen, müsste der Vater aufgrund seines Sorgerechts erst ein neues Verfahren anstrengen – möglicherweise mit ungewissem Ausgang.
Möchte ein Vater mit seinem minderjährigen Kind mehr Kontakt haben, sollte er notfalls eine Erweiterung des Umgangsrechts beim Familiengericht beantragen. Die Möglichkeiten reichen von längeren und häufigeren Besuchsterminen bis hin zu regelmäßigen Kontaktaufnahmen per Telefon, SMS oder Email.
Diese Grundsätze gelten ebenso für Mütter, die berufstätig sind, während die Väter den Haushalt führen und das Kind betreuen.
Wie sich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht zueinander verhalten
Entgegen dem Wortlaut „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bezieht sich dieses Recht für das allein aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil nicht darauf, dass dieser sämtliche Aufenthaltsorte für das minderjährige Kind festlegen darf. Hält sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil auf, darf dieser entscheiden, wo sich das Kind räumlich aufhält. Allerdings bestehen hier zwei Einschränkungen:
- Zum einen darf der Umgangsberechtigte den Aufenthalt des Kindes nur bei Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu gehören etwa Besuche bei Verwandten, Freunden, Kurzausflüge und Kurzurlaube innerhalb von Deutschland, ggf. auch ins das benachbarte europäische Ausland.
- Zum anderen muss der umgangsberechtigte Elternteil darauf achten, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten stattfindet, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft weiter
Bestehen aufgrund von Trennung und Scheidung zwischen den Eltern Meinungsverschiedenheiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sollte das örtliche Jugendamt hinzugezogen werden. Dieses muss im Rahmen der Jugendhilfe – wie bei Differenzen der Elternteile über das Sorgerecht – helfen und die Eltern unterstützen, § 17 Absatz 2 SGB VIII.
Dazu lädt das Jugendamt regelmäßig jedes Elternteil zu einem Einzelgespräch ein. Auch das Kind wird je nach seinem Alter angehört. Anschließend wird ein gemeinsamer Termin mit den Eltern vereinbart, um anhand eines erstellten Konzeptes und einer Elternvereinbarung eine Lösung zu finden.
Auch hier ist es für beide Elternteile wichtig, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und etwaige Termine unbedingt wahr zu nehmen. Kommt es später zu einem gerichtlichen Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wird regelmäßig der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes vom Familiengericht angehört. Eine mangelnde Kooperation mit dem Jugendamt kann dann nachteilige Auswirkungen haben.
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen: Wenn das Gericht entscheidet
Beantragt ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, muss das Familiengericht zwangsläufig eine Entscheidung treffen. Denn die Frage, wo das minderjährige Kind künftig dauerhalt lebt bzw. seinen Hauptwohnsitz hat, lässt sich nicht mit einem Kompromiss lösen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist das Kindeswohl. Dazu muss das Gericht unter Abwägung aller wesentlichen Kriterien entscheiden, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Wesentliche Kriterien sind die
- bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
- meiste Kontinuität (Beständigkeit)
- Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
- jeweilige Eignung der Elternteile
- sozialen Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
- Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beizumessen ist – ab einem Alter von 14 Jahren wird sich das Gericht nur in begründeten Ausnahmefällen über den Wunsch des Kindes hinweg setzen
Die höheren Erfolgsaussichten für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat aufgrund des Kontinuitätsprinzips regelmäßig derjenige Elternteil, der vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Da in vielen Familien das klassische Rollenverständnis praktiziert wird, bei dem der Vater in Vollzeit und die Mutter allenfalls in Teilzeit arbeitet, geht in diesen Fällen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht meistens auf die Mutter über.
Bis zur Klärung der Frage, bei welchem Elternteil das Kind künftig leben soll, üben die Eltern vielfach Druck auf ihr Kind aus. Dies reicht von Aussagen wie „Bei mir ist es aber viel schöner“, über „Der andere hat aber kaum Zeit für Dich“ bis hin zu „Dann siehst Du mich kaum noch“. Die Eltern sollten sich vor solchen Aussagen gegenüber dem Kind hüten, um es nicht unnötig in Loyalitätskonflikte zu stürzen.
So läuft das Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren beim Familiengericht ab
Kommt es zu einem Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, gelten für den Ablauf des Gerichtsverfahrens sinngemäß dieselben Grundsätze wie beim Sorgerechtsverfahren.
Häufig wird der Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts mit dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts kombiniert bzw. nur ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gestellt. Da der andere Elternteil sich aber in den meisten Fällen nichts hat zu Schulden kommen lassen, behält er sein (Mit)Sorgerecht. Über das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird das Gericht eine Entscheidung mittels eines Beschlusses treffen, gegen den das Rechtsmittel der Beschwerde möglich ist.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Umgangsrecht:
- Voß, Hans-Georg W....
- Burschel, Hans-Otto...
Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
Hallo Melanie,
es bedarf hierzu eines Antrages vor dem zuständigen Familiengericht. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich umfassend zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin mit meinem Kind letztes Jahr im September nach der Trennung des KV wieder in meine Heimat gezogen, der Ort liegt weiter weg als 50 km, er hat es mir nicht Verboten oder geäußert er würde dies nicht wollen. Wir haben geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht. Jetzt hat er zu mir gesagt er könnte noch dagegen angehen das wir wieder weiter in seine Nähe ziehen müssen. Hat er das recht dazu? Und könnte es negativ für mich ausfallen?
Hallo Mailin,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Erfolgsaussichten des Kindesvaters einschätzen zu lassen und ggf. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!!
Ich bin geschieden vor drei jahre wir haben beide sorge recht und in sommer möchte ich mit mein sohn nach urlaub der kleine sieht fünf jahre seinem vater nicht und ich weis nicht wo der vater ist was kann ich tuhen das ich mit mein sohn nach türkei fliegen kann???
Hallo,
versuchen Sie, mit dem Vater in Kontakt zu treten. Grundsätzlich jedoch bedarf es nicht automatisch für den Urlaub einer Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten, sofern es sich um einen vergleichsweise kurzen Urlaub handelt und dieser nicht zu weit wegführt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genauer prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo:
Situation: zwei Töchter (4 und 7 Jahre alt), Wechselmodell (etwa 55-60% Vater, der Rest Mutter) praktiziert seit einem Jahr, soziales Umfeld beim Vater gesichert (Großeltern, Verwandtschaft)
Mutter will wegziehen (circa 300km) nicht aus beruflichen oder sonstig zwingenden Gründen.
Wer bekäme das ABR?
Hallo Stephan,
Sie als Vater müssten diesem Umzug zustimmen. Können Sie sich mit der Mutter nicht einigen, kann das Familiengericht stellvertretend die Entscheidung treffen und dann einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihre Chancen beurteilen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Situation: Beide Elternteile haben das Sorgerecht
Mit dem Kindesvater ist keine einvernehmlichen Urlaubs- oder Ferienregelungen möglich.
Während der Zeit seines Umgangsrechts (WE) oder auch in der Hälfte seiner Ferienzeit, so es mal zustande kommt, stellt er keinen Kontakt zwischen Kind und Kindesmutter her. Das Verhältnis ist vollkommen zerrüttet. Daher keine Umgangsgestaltung möglich. Kindesvater nutzt sein Umgangsrecht dazu aus, die Kindesmutter permanent zu schikanieren und unter Druck zu setzen.
Hi…Ich habe einen frage…excuse me if my german is not correct…Ich bin aber sehr sehr frustriert…Wir haben beiden sorgegrecht aber leider(wegen seiner art) Kinder wohnen bei ihm. Er möchte im Ausland Urlaub fliegen, aber normalweises, er braucht einen zustimmen von mir bekommen, oder?? Auf der anderen Seite, er will nicht die neue amerikanischen passport unterschreiben…Kann ich dann ihm verboten die Kinder aus Deutschland fliegen? So schlimm ist es momentan….Wie kann er sagen dass ich ja sagen soll wenn er die passport nicht unterschrieben??? He thinks the kids should have the passports when he does not need them…when he travels he uses their German ausweiss
Hallo,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Handhabe in diesem Fall möglich ist. Grundsätzlich bedarf es aber bei gemeinsamem Sorgerecht nicht zwangsläufig der Zustimmung des anderen Elternteils, wenn es sich um einen kurzen Urlaub handelt, der nicht allzu weit wegführt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wie ist es, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben und der 15jähre Sohn den Wunsch äußert zum Vater zu ziehen? Mein Freund und ich wollen zusammenziehen und sein Sohn möchte dann gerne zu uns, weil er sich in der Familie seiner Mutter nicht wohl fühlt. Es sind 2 weitere Kinder aus 2. Ehe der Mutter im Haushalt und der Sohn fühlt sich dort benachteiligt. Die Kindsmutter stimmt diesem Wunsch jedoch nicht zu. Welche Schritte sind zu gehen, wenn man sich nicht einig wird?
Hallo Sandra,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten und ggf. auch die Erfolgsaussichten einer Sorgerechtsklage prüfen zu lassen. Grundsätzlich spielt auch der Wunsch des Kindes eine Rolle, ihm muss aber nicht immer Folge geleistet werden, wenn er z. B. objektiv dem Kindeswohl widerspricht.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo, meine beiden Grossen leben bei mir und der kleine bei meiner Ex-frau. der Kleine will aber zu mir und seinen geschwistern und auch zu meiner lebensgefährtin und deren Sohn da wir zusammen leben. sie weigert sich die wünsche vom kleinen zu akzeptieren so das ich jetzt das ABR beantragt habe. habe ich aussicht auf Erfolg ? Sie kümmert sich auch nicht wirklich toll, will weg ziehen hat den kleinen in einer anderen Kita gemeldet usw. ich bin da nicht mit einverstanden.
Hallo Michael,
grundsätzlich hat jeder sorgeberechtigte Elternteil die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu Ihren Erfolgsaussichten an dieser Stelle keine Auskunft geben können, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wie ist es wenn meine “ noch “ Ehefrau jetzt im Mai mit meinem Sohn 220 km weit weg zieht. Natürlich möchte ich ihn weiterhin sehen und müsste dann wenn alles passt aller 2 Wochen natürlich die Fahrt hin um ihne zu holen und zurück, Sonntags wieder zurück fahren etc. was mich ja überheblich viel kosten wird.
Ist es hier möglich die den Unterhalt entgegen zu rechnen?
d.h. die Fahrtkosten die ich habe, ihr dann vom Unterhalt abziehen?
Lg
Hallo Patrick,
regelmäßige Ausgaben verringern das Nettoeinkommen, welches für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen genau sagen kann, wie viel Unterhalt Sie dann zahlen müssen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Tochter (10 Jahre), wohnt seit ca 1,5 Jahren bei mir. Meine ex Frau ist seit einem Jahr in Therapie. Sie wird in einem Heim betreut und sieht unsere Tochter alle zwei Wochen beim Opa. Wir haben beide das Sorgerecht. Grundsätzlich kommen wir beide mit der Situation gut klar. So nun habe ich seit einem Jahr meine Freundin an meiner Seite. Sie kommt auch super mit meiner Tochter klar. Wir möchten umziehen, jetzt ist die Frage wenn die Mutter das verweigert wird es ein Problem, sie ist ja nicht in der Lage das Kind zu erziehen, da sie krank ist. Darf sie das Kind in eine pflegefamilie geben, falls ich sage das ich umziehe. Das hat sie nähmlich mal gesagt. Wie gehe ich am besten vor.
Lg
Hallo Duana,
da Sie beide das Sorgerecht haben, müssen Sie diese Entscheidung auch gemeinsam treffen. Kommen Sie nicht überein, können Sie das Jugendamt hinzuziehen und in letzter Konsequenz ist das Familiengericht einzuschalten, welches dann eine Entscheidung trifft.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo wir sind seit einem jahr getrennt und mein 14 jahriger sohn wollte beim vater leben , aber seit er bei ihm wohnt ist er in der schule sehr schlecht im lernen und benehmen falsche freundeskreis er ist viel allein daheim praktisch er hat seine freiheit habe sogar verdacht das er drogen nimmt
konnen sie mir da ein rat geben? Wie kann ich meinen sohn wieder zuruck kriegen?
Mach mir einfach viele sorgen um meinen sohn ich mochte nicht das er tiefer sinkt,das problem ist er mochte selber beim vater leben weil er da seine freiheit hat.
Hallo Sabine,
versuchen Sie mit Ihrem Sohn und dem Kindsvater gemeinsam eine Lösung zu finden. Zudem kann auch das Jugendamt Ihnen helfen. Sollten Sie weitere Beratung benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo,
ich bin nun auch seit 2015 geschieden, meine Ex hat unseren Sohn, 13 Jahre alt (Ich bin Adoptiv-Vater) bei sich. Er kommt alle zweites Wochenende zu mir, meistens 2,5 Tage. Er ist lieber bei mir als bei der Mutter. Nun ziehen meine Ex und ihr neuer Freund in den Norden, für mich sind das 540 km weg.
Mein Sohn hat gesagt, er will nicht weg von hier, sondern bei mir bleiben.
Meine Ex will ihn auf keinen Fall hier lassen.
Wie groß sind die Chancen dass ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrech erhalten kann?
Ich bin genau wie meine Ex voll berufstätig, beide haben also gleich viel Zeit für den Jungen.
Hallo Reiner,
derartige Einschätzungen können wir an dieser Stelle nicht leisten, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Erfolgsaussichten eines solchen Antrages einschätzen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
per Gerichtsprotokoll wurde der Kindesmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind (gemeinsames Sorgerecht) zugesprochen. Das Kind ist nun auf eigenen Wunsch und in einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Kindesmutter bestätigt zu mir gezogen.
Ist eine Abänderung der gerichtlichen Vereinbarung sinnvoll bzw. sogar erforderlich, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden? Ist hierzu der gerichtliche Weg zwingend?
Hallo Hannes,
Sie sollten das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten und Ihnen dabei helfen kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
seid 1 Jahr sind wir getrennt ,haben beide das Sorgerecht.Unsere gemeinsame Tochter wird bald 4(geht seid 8.2016im kiga).Sie hat leider viel mitbekommen ,er wurde/wird laut und beleidigend vor der kleinen.Ich habe einen scheiss arzt usw für die kleine. auch traurig ist das die kleine sagt papa und xx(seine neue partnerin) sagen der xxx (mein partner) ist blöd,hat einen vogel oder papa hat gesagt ich hab blöde jungen schuhe an(klamotten werden schlecht gemacht),solche dinge ignorieren wir oder sagen ach dafür sind die Schuhe warm.der papa hat die kleine einmal die woche von 12 bis 18 uhr und alle 14 tage am we.ich habe sie bis 14 uhr im kiga er bestand darauf ,dass er sie um 12 uhr abholt. Ich merke einfach das es zu viel ist für sie ,sie denk viel nach ,sie ist einfach nicht sie wenn sie von ihm wieder kommt (mal aufgekratz,mal nachdenklich oder sehr frech.)neuerdings übergibt sie sich wenn sie von ihm kommt.ich werde auch einen termin beim arzt machen ,da ich denke dass sie psychisch was hat.ich möchte gern das er sie nur noch alle 14 am we hat ,kann ich das so entscheiden oder muss ich zum Jugendamt oder das gerichtlich machen?
Hallo Jennifer,
diese Entscheidung können Sie nicht alleine treffen, sondern Sie benötigen die Einverständnis des Kindsvaters. Allerdings können Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie im Zweifel auch vor Gericht vertritt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin seit sieben Monaten getrenntlebend. Mein zukünftiger Exmann (er hat sich von mir getrennt) ist spielsüchig.
All seine Entscheidungen macht er vom Geld abhängig.
Noch wohne ich mit den beiden gemeinsamen Kindern im Haus der Schwiegereltern. Hier wird jedoch ziemlicher Druck auf mich ausgeübt. Die Wohnsituation meines Erachtens also nicht mehr tragbar
Zudem wohnt mein Mann nebenan.
Um auszuziehen und eine Wohnung finanzieren zu können werde ich bald wieder mehr arbeiten gehen, da ich finanziell unabhängig sein möchte.
Leider sind die Mietpreise hier sehr hoch.
Mein Mann lies bereits verlauten, dass er nichts davon hält wenn wir ausziehen.
Ich würde die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung reißen.
Jedoch will ich nach Möglichkeit im Ort bleiben.
Grundsätzlich wäre es mir lieb, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben.
Wie stünden hier die Chancen für mich, vor allem in Bezug auf seine Spielsucht?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Familienrecht. Dieser kann Ihre Situation genau begutachten und eine Einschätzung zu Ihren Chancen geben.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend hab eine frage meine Frau kommt aus Tschechien hat kein deutsche staadangehörigkeit es krieselt zu zeit bei uns die drot mir wenn wir uns scheidenlassen unser kind nach Tschechien weg nehemen .Darf sie das überhaupt tun?Ich möchte auf kein fall meine Tochter verlieren
Hallo Alex,
es ist möglich, dass ein Elternteil auch weiter wegziehen kann. Im Zweifel müssen hierüber die Gerichte entscheiden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
mein Ex-Partner und ich sind seit Beginn 2013 getrennt; unsere Tochter hat seitdem ihren Hauptwohnsitz bei mir – bei ihrem Vater hält sie sich jedes zweite Wochenende auf.
Mein neuer Partner (zusammen seit vier Jahren; seit April 2016 gemeinsamer Wohnsitz) wird sich ab April für 19 Monate geschäftlich im Ausland (kein EU-Land, aber kein politisch unruhiges/instabiles Land) aufhalten. Der Plan war ursprünglich, dass meine Tochter und ich ihn für 12 Monate begleiten werden (mit Rücksicht auf den Kindsvater nicht die vollen eineinhalb Jahre), allerdings hat ihr Vater nun sein Veto eingelegt und noch scheue ich vor dem Rechtsweg zurück.
Sollte allerdings keine Einigung erzielt werden oder sollte die Beziehung zu meinem Partner durch die temporäre Trennung in einem solchen Maße gefährdet werden, dass ich mich doch entscheide, das Familiengericht zu bemühen, frage ich mich, wie groß meine Chance tatsächlich ist, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen zu bekommen?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.
Hallo,
in solchen Fällen handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Regelmäßig kommt es dabei auf verschiedenste Faktoren an, wie das Alter des Kindes etc. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag habe frage wohne in der schweiz hab damals meine frau geheiratet und haben ne kleine tochter von einen auf den anderen tag hat sie mich verlassen macht mich überall schlecht und alles unsere tochter weiss nicht das wir getrennt sind seit 4 monate seit kurzen hat sie nen neuen freund wo ich nicht gut finde als umgang für meine kleine als ich sie darauf angesprochen habe hat sie die kesb eingeschaltet sie sind in abklärung aber sie verbietet jeglichen umgang hat auch nr geändert und alles laut gericht muss sie sich an die trennungsverienbarung halten solange es ihn abklärung ist sie weigert sich was kann ich machen kann nicht paar wochen oder monate ohne meine kleine sehen liebe meine tochtwr
Hallo Nicola,
suchen Sie einen Anwalt auf, der Ihr Recht durchsetzt. Unter Umständen kann das Familiengericht erneut eingeschaltet werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich bin seit 11 Jahren geschieden, unsere Tochter (14 Jahre) lebt bei mir. Auch in den ersten gemeinsamen drei Jahren, hat sich der Vater kaum um sie gekümmert. Ich bin stets die erste Ansprechperson für sie.
Jetzt befindet sie sich in der Pupertät und wir haben öfter eine Auseinandersetzung, meistens wegen der Schule, Spiele e.t.c.
Bei ihrem Vater verbringt sie immer ein schönes Wochenende ohne Pflichten. Sie macht dort keine Hausaufgaben ( weil der Vater meint, sie soll die Zeit mit ihm und nicht mit der Schule verbringen ), darf Computerspiele spielen wann sie will.
Deshalb meint sie bei ihm besser aufgehoben zu werden. Der Vater unterstützt natürlich diese Idee und so schaukeln sie sich gemeinsam hoch, wenn es bei uns zu einer Streitigkeit kommt. Wir haben schon mehrfach darüber gesprochen und ich versuchte ihr es zu erklären, dass sie die gleichen Probleme auch bei ihrem Vater hätte, aber sie versteht es nicht. Dem Vater würde es entgegenkommen, da er das Kind jedes zweites Wochenende von mir abholen muss (160 km eine Strecke). Ich weiß aber, dass sie mich nach bestimmter Zeit auch vermissen würde und vielleicht zu mir zurückkommen möchte.
Ich finde für ein Kind grundsätzlich nicht gut, wenn ihm immer die Optionen zur Verfügung stehen, mal bei Mutter, mal bei Vater zu leben, zudem würde dabei ein Schulwechsel notwendig sein. Macht es einen Sinn für das Kind zu entscheiden und einen Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen oder soll man tatsächlich dem Kind immer wieder die Entscheidung überlassen? Wie sehen es die Familiengerichte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo,
in solchen Fällen kommt es immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es aber für die Kinder wichtig, dass sie sowohl zur Mutter wie zum Vater Kontakt haben. Suchen Sie am besten einen Anwalt auf, der Sie umfassend beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
was ist in folgendem Sachverhalt sinnvoll, bzw. wie schätzen sie die Chancen ein das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten?
Meine Ex Frau und ich gehen seit fast 10 Jahren getrennte Wege und sind auch schon lange geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter, sie wird in diesem Jahr 12 Jahre alt. Der Umgang mit meiner Tochter wird mir regelmäßig und ohne Schwierigkeiten gewährt. Meine Ex Frau redet ständig davon kein Geld zu haben, hat aber regelmäßig neue Tattoos , bzw. leistet sich einen kleinen Hund. Desweiteren bin ich der Meinung das sie sich nicht wirklich um unsere gemeinsame Tochter kümmert, wenn sie mal was hat wo man zum Arzt gehen sollte, höre ich oft nur von meiner Tochter das Mama noch keine Zeit hatte. Mein Hauptproblem ist aber aktuell das die schulischen Leistungen meiner Tochter den Bach runter gehen, lt. aktuellem Halbjahreszeugnis ist die Versetzung gefährdet, und die Mutter hält es nicht für nötig mit mir gemeinsam auf den bevorstehenden Elternabend zu gehen.?! Der Halbbruder meiner Tochter hat bereits die 6.Klasse einmal wiederholt und ist jetzt in der 7. schon wieder Versetzungsgefährdet, und sie hält es nicht für nötig ggf. über Nachhilfe auch nur nachzudenken, bzw. zu organisieren.
Was soll ich tun, bin aktuell vollkommen hilflos und ohnmächtig ob der Situation?
Hier noch ein paar Daten zu mir. Lebe seit fast 9 Jahren in einer Partnerschaft, meine Partnerin hat auch eine Tochter die im gleichen Alter meiner Tochter ist, beide verstehen sich in der Regel recht gut.
Danke für Ihre Antwort
Hallo Jürgen,
an dieser Stelle ist es uns leider nicht gestattet, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Scheidung.org-Team