Können Sie einen Ehevertrag auch wieder aufheben?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Ehevertrag soll für den Fall einer Scheidung vorsorgen und Schwierigkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung minimieren. Doch wie bei anderen Verträgen auch ist er nicht in Stein gemeißelt und kann ebenso aufgehoben werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufhebung von einem Ehevertrag möglich?

Zusammengefasst: Ehevertrag aufheben

  • Bei einem Ehevertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die in beiderseitigem Einvernehmen zwischen zwei Personen getroffen wird.
  • Die Aufhebung von einem Ehevertrag kann damit ebenso regelmäßig nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen und bedarf derselben formalen Voraussetzung (insbesondere notarielle Beurkundung).
  • In Ausnahmefällen kann ein Ehevertrag jedoch auch einseitig angefochten werden (z. B. bei Sittenwidrigkeit).

Auf welchem Wege können Sie einen Ehevertrag aufheben?

Wie können Sie einen geschlossenen Ehevertrag aufheben?
Wie können Sie einen geschlossenen Ehevertrag aufheben?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Aufhebung von einem Ehevertrag zu realisieren:

  • einvernehmliche Aufhebung durch beiderseitige Vereinbarung
  • einseitige Anfechtung des Vertrages aufgrund formaler oder inhaltlicher Unwirksamkeit oder Sittenwidrigkeit

Aufhebung durch beiderseitiges Einvernehmen

Bei einem Ehevertrag handelt es sich um ein zweiseitige Vereinbarung. Zwei Personen treffen hierin Entscheidungen und geben durch Unterzeichnung ihr Einverständnis. Ein solcher Vertrag kann jedoch ebenso im Einvernehmen wieder aufgehoben werden.

Wollen Sie keinen Ehevertrag mehr oder den alten durch eine neue Vereinbarung ersetzen, können beide Seiten den Ehevertrag aufheben, indem Sie eine ebenso einvernehmliche Entscheidung hierüber treffen. Eine einseitige Aufhebung ist hingegen in der Form nicht möglich.

Aufhebung von einem Ehevertrag: Form der beiderseitigen Erklärung

Gemäß § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Ehevertrag nur dann formal wirksam, wenn er unter Anwesenheit beider Vertragsparteien vor einem Notar geschlossen und entsprechend beurkundet wird. Diese formalen Voraussetzungen greifen mithin auch, wenn Ehegatten einen geschlossenen Ehevertrag wieder aufheben oder abändern wollen.

Das bedeutet: Beide Ehegatten müssen eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen und in einem gemeinsamen Termin bei einem Notar unterzeichnen. Die notarielle Beurkundung bewirkt sodann, dass die Aufhebung oder Abänderung – zumindest unter formalen Aspekten – rechtswirksam ist.

Ehevertrag aufheben oder abändern: Muster zum Download

Wünschen Sie die Abänderung oder Aufhebung von einem Ehevertrag? Das Muster, das wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung stellen, kann einer ersten Orientierung dienen, um eine solche Vereinbarung zu gestalten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für Richtigkeit oder Wirksamkeit des folgenden Musters. Es soll lediglich der Veranschaulichung dienen.

Wollen Sie nur einzelne Teile eines Ehevertrages abändern oder aufheben, bietet sich die Rechtsberatung eines Anwalts an. Dieser kann abschließend einschätzen, ob die neuen oder herausgelösten Klauseln wirksam sind oder aber die Wirksamkeit des Ehevertrages insgesamt beeinflussen.

Am [Datum] erschienen vor dem Notar [Name, Kanzleianschrift]:

[Vertragspartei 1: Name, Anschrift]

und

[Vertragspartei 2: Name, Anschrift]

zum Zwecke der

Abänderung/Aufhebung des Ehevertrages

Wir bestimmen gemeinsam: Der Ehevertrag, geschlossen am [Datum], notariell beurkundet unter der Ziffer [Urkundennummer], wird aufgehoben.

[Alternativ: Der Ehevertrag, geschlossen am [Datum], notariell beurkundet unter der Ziffer [Urkundennummer], soll wie folgt abgeändert werden:

(Klauseln anführen, die teilweise oder ganz aufgehoben oder abgeändert werden sollen sowie die AUfführung der genauen Änderungen, z. B. Änderung des Güterstandes, Modifizierung der Zugewinngemeinschaft)

Die vorstehenden vertraglichen Vereinbarungen nehmen wir gegenseitig an.]

[Datum, Unterschrift Vertragspartei 1]

[Datum, Unterschrift Vertragspartei 2]

[Datum, Unterschrift beurkundender Notar]

Ehevertrag aufheben: Kostenloses Muster zum Download

Ehe- und Erbvertrag: Muster zum Download

Hier finden Sie ein Muster, das die Aufhebung von einem Ehevertrag veranschaulichen soll.

Bitte bedenken Sie: Wollen Sie den Ehevertrag nur in Teilen abändern, sollten Sie in jedem Falle einen Anwalt konsultieren, um prüfen zu lassen, inwieweit die Abänderungen zulässig und in Gesamtschau des Ehevertrages wirksam sind.


Ehevertrag aufheben: Kosten der notariellen Beurkundung der Vereinbarung

Ebenso wie für die Erstellung und Beurkundung des Ehevertrages selbst entstehen auch für die Aufhebungs- oder Abänderungserklärung Kosten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich dabei im Wesentlichen nach dem Reinvermögen der beiden Ehegatten.

Anhand der Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) kann der beurkundende Notar so seine Gebühren ermitteln. Für die Beurkundung der Erklärung, den geschlossenen Ehevertrag aufheben zu wollen, können mithin ähnliche Kosten entstehen wie für den ursprünglichen Vertrag selbst (sofern sich die Vermögensverhältnisse nicht maßgeblich geändert haben).

Wenn Sie den Ehevertrag nicht gänzlich aufheben, sondern nur in Teilen abändern wollen, können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt mit der rechtlichen Bewertung der Änderungswünsche und der Erstellung der Vereinbarung beauftragen. Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Wert der in dem Vertrag aufgeführten Inhalte.

Ehevertrag anfechten: Aufhebung auf Grundlage von Unwirksamkeit

Die Aufhebung von einem Ehevertrag kann auch bei inhaltlichen oder formalen Fehlern möglich sein.
Die Aufhebung von einem Ehevertrag kann auch bei inhaltlichen oder formalen Fehlern möglich sein.

Um einen Ehevertrag aufheben zu können, bedarf es also des gegenseitigen Einverständnisses beider Vertragspartner. Doch das bedeutet nicht, dass ein einmal wirksam geschlossener Ehevertrag nicht auch einseitig aufgelöst werden kann. Unter Umständen können Sittenwidrigkeit, inhaltliche oder formale Unwirksamkeit die Anfechtung des Vertrages oder einzelner Klauseln ermöglichen.

Um zu beurteilen, ob die Umstände der Vertragsschließung oder die inhaltliche Gestaltung entsprechende Maßnahmen ermöglichen, bedarf es der Begutachtung des Ehevertrages in seiner Gesamtwirkung. Wollen Sie den geschlossenen Ehevertrag aufheben, indem Sie diesen inhaltlich oder formal anfechten, wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann den Ehevertrag entsprechend prüfen und mögliche Angriffspunkte aufdecken.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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