Scheidung im Ausland – Welches Familienrecht ist anzuwenden?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland

  • Wenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
  • Reagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.
  • Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.

Wie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?

In diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig

Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Auausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.
Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.

Möchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.

Das gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.

Ist dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Scheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht

Das gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.

Müsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.

Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.

Wer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.

Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.

Der im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.

Wenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen
Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.

Reagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.

Ist dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.

In all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.

Etwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.

Welches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.
Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Maßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.

Danach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.

Heiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:

a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.

Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.
Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.

Voraussetzungen für die Scheidung im Ausland

Wenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Knüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.

So ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.

Wie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt

Ist eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Adrian H. sagt:

    Guten Tag,

    ich bin Deutscher. Meine Frau ist Kosovoalbanerin. Wir haben 2012 im Kosovo geheiratet und sind nach Deutschland gekommen, haben uns aber schon 2014 getrennt. Sie ist 2014 in den Kosovo zurückgegangen, war nur 2x 3 Monate hier in Deutschland. Wir haben keine deutsche Heiratsurkunde. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Muss ich in den Kosovo reisen bzw. sie hierher oder geht das auch für mich von hier aus und für sie dort vor Ort? Wohin muss ich mich wenden? Danke für eine kurze Info.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Adrian,

      mitunter kann die Scheidung auch hierzulande erfolgen, nach dem im Kosovo geltenden Recht. Welche Regelungen hier jedoch genau im Kosovo gelten, ist an dieser Stelle nicht bekannt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit dem dortigen Familienrecht auskennt. Informationen erhalten Sie ggf. bei der Botschaft oder aber über die Bundesrechtsanwaltskammer.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Stefan M. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe als deutscher Staatsbürger 2011 eine Frau aus Ecuador in Spanien (Barcelona) geheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland von mir zu keiner Zeit anerkannt und es besteht Gütertrennung.
    Mitte 2012 kam es zur definitiven Trennung. Sie ist wieder nach Ecuador gegangen. Seit Mitte 2012 besteht weder Kontakt noch ist sie auffindbar bzw. kontaktierbar. Ihre Familie kenne ich nicht.
    Ich möchte mich nun scheiden lassen und habe gehört, dass es die Möglichkeit einer Scheidung durch öffentliche Zustellung gibt. Welche Schritte muss ich einleiten, wie sind die Aussichten auf Erfolg und wie lange dauert so ein Verfahren?

    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Stefan M.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefan,

      wenden Sie sich zunächst an einen Anwalt, um auch prüfen zu lassen, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Der Rechtsanwalt kann sodann den Scheidungsantrag aufsetzen und sich an das zuständige Gericht wenden. Für die öffentliche Zustellung muss eindeutig nachgewiesen werden, dass alle möglichen Schritte ausgeschöpft wurden, um den Antragsgegner aufzufinden. Die öffentliche Zustellung ist also das letzte aller Mittel.

      Zu Ihren Erfolgsaussichten kann Sie ein Rechtsanwalt beraten, wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Dauer des Verfahrens lässt sich nicht abschließend festlegen und ist abhängig von zahlreichen Faktoren (Auslastung des Gerichts, Vollständigkeit der Unterlagen, Dauer der Adressermittlung und weiterer Auskünfte usf.).

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Maria sagt:

    Sehr geehrtes Team der Scheidung.org,
    ich bin seit 7 Jahren getrennt leben, genau so viele Jahre habe ich meinen Ex- Mann nicht gesehen. Er wohnt im Ausland- Marokko. Seine Adresse habe ich nicht. Kann ich eine Scheidung in Abwesenheit beantragen? Ich habe außerdem Angst, dass meine Tochter irgendwann von ihm einfach so mitgenommen wird.
    Wie kann ich vorgehen?
    LG Maria

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      Sie sollten einen Anwalt aufsuchen, der Sie umfassend berät. Sie können dann die Scheidung einreichen. Wissen Sie die Adresse Ihres Mannes nicht, erfolgt eine öffentliche Zustellung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Markus sagt:

    Sehr geehrtes Team der Scheidung.org,
    meine Schwägerin hatte im Dezember 1998 auf der Deutschen Botschaft in Bangkok einen Deutschen geheiratet.
    Im Mai 2001 wurden sie in Thailand geschieden. Im Dezember 2016 wurde die Ehescheidung von einem deutschen Gericht anerkannt.
    Welches Recht zählt in diesem Fall.
    Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen vielmals und wünsche Ihnen noch alles Gute für 2017.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      Ihre Schwägerin wird in diesem Fall wissen, nach welchem Recht sie geschieden wurde (deutsches oder thailändisches). Die Anerkennung der Scheidung in Deutschland ist nach internationalen Maßstäben vonnöten, um auch hierzulande wieder als unverheiratet zu gelten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Markus sagt:

        Sehr geehrtes Team der Scheidung.org,
        meine Schwägerin hatte mich nicht richtig informiert. Die Hochzeit fand in Lörrach (Deutschland) statt, nicht in der Deutschen Botschaft, dort wurden Papiere für Thailand beglaubigt.
        Danke für Eure Geduld
        mit freundlichen Grüssen Markus

  5. Corazon sagt:

    Liebes Team von Scheidung.org,

    wie wäre es in dem Fall, wenn beide Ehegatten Nicht-EU-Ausländer sind, letzter gemeinsamer Wohnsitz war Deutschland (Ehe in der Schweiz geschlossen) und nun einer mit den gemeinsamen Kindern ins EU-Ausland gezogen ist? Kann die Scheidung ( einvernehmlich) in Deutschland durchgeführt werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Corazon,

      sofern einer von Ihnen einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann die Ehe in Deutschland einvernehmlich geschieden werden. Andernfalls sind in der Regel die Länder zuständig, in denen Sie jeweils Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Martin sagt:

    Hallo,

    ich habe als Deutscher meine Frau als Indonesierin in Indonesien geheiratet und die Ehe in Deutschland legalisiert.
    Seit einigen Jahren leben wir nun in Indonesien. Das heisst für uns gilt das indonesische Scheidungsrecht und wohl auch Unterhaltsrecht – wir haben einen 10-jährigen Sohn.

    Wo kann ich eine fachliche Beratung bekommen, was auf mich zukommt wenn wir uns nun scheiden lassen wollen?
    Besonders geht’s mit auch um Sorgerecht / Besuchsrecht für unseren Sohn. Aber auch um unser Haus in Deutschland und Häuser in Indonesien sowie Höhe des Unterhalts.

    Kann mir hier jemand Anwaltskontakte im Raum Jakarta vermitteln?

    Mit bestem Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      leider führen wir kein Verzeichnis für internationale Familienrechtsanwälte, sondern beschränken uns lediglich auf das Bundesgebiet. Wenden Sie sich an eine Auskunftsstelle in Indonesien, etwa die Deutsche Botschaft, um Informationen zu möglichen Anwälten vor Ort zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Macheiner sagt:

    Ich bin seit Oktober 2015 mit einem Tunesier verheiratet, wurde auf der österreichischen botschaft beglaubigt und seit Dezember 2016 in Österreich registriert.

    Mein Mann lebt seit 3 Wochen in Österreich und seit 2 Wochen hat er Arbeit.

    Da diese Ehe schon nach 3 Wochen nicht funktioniert, würde ich um Beraterungsgespräch mit mir bitten, damit ich weiss welche Kosten auf mich zukommen wenn wir uns scheiden lassen und er dann zurück nach Tunesien geht – reicht da seine Einwilligung unterschrieben auf einem Papier oder muss er persönlich erscheinen, da er ha ohne Visum Österreich nicht mehr besuchen kann.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      suchen Sie sich am besten einen Anwalt vor Ort. Für die Scheidung brauchen Sie keine Einwilligung Ihres Mannes, allerdings muss er persönlich zum Scheidungstermin erscheinen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Grit Z. sagt:

    Hallo, ich bin Deutsche und habe 1990 einen Nicaraguaner in Deutschland geheiratet, der dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat. Wir haben 2 Kinder, die bei mir in Dt. leben, 25 und fast 18 Jahre alt. Im März 2000 ist er nach Nicaragua zurück, ich habe weder Unterhalt für die Kinder bekommen noch weiß ich, wo er sich aufhält. Wie kann ich mich möglichst kostengünstig scheiden lassen, muss ich ihn ausfindig machen und eventuell sogar noch Unterhalt zahlen?
    Vielen Dank!
    G.Z.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Grit,

      Gehen Sie zu einem Anwalt, dieser kann die Scheidung dann einteilen. Unter Umständen ist eine öffentliche Zustellung nötig, wenn der Wohnsitz Ihres Mannes nicht ausfindig zu machen ist. Inwieweit Sie Unterhalt zahlen müssen, ergibt sich nicht nur aus dem hiesigen Gesetz, sondern auch aus den Lebensumständen Ihres Mannes.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Thorsten E. sagt:

    Moin
    Ich wohne in Norddeutschland.
    Meine Frau ist vor Jahren von einem auf den anderen Tag nach Österreich gegangen, der wohnsitz ist niemanden bekannt .

    Wie könnte ich mich nun scheiden lassen und welche Kosten könnten auf mich zukommen ?

    Mfg T.Engel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      als erstes sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, der kann Ihnen auch sagen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Ist der Wohnsitz Ihrer Frau unbekannt, erfolgt unter Umständen eine öffentliche Zustellung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. C.M. sagt:

    Hallo,
    mein Mann (Grieche) und ich (Deutsche) lebten auf Zypern (griechischer Teil) und wollen uns nun scheiden lassen. Wir haben auch eine gemeinsame Tochter.

    Wenn ich mich sowohl in Zypern, als auch in Deutschland scheiden lassen kann (vorausgesetzt ich reiche die Scheidung zuerst ein) .. welchen Scheidungsort würde Sie als den für mich günstigeren ansehen?

    Vielen Dank,
    C.M.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Sie sollten sich in Ihrem speziellen Fall am besten eine Rechtsberatung suchen. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen in Scheidungsangelegenheiten und bei Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. K sagt:

    Ich bin Ungarisch meine ex man Pakistanisch wir Ungarn Scheidung hier nur Scheidungsurteil angegeben und jetzt ich bin krank geworden und die Sozialamt verlangen von meine ex man unterhalt aber Ungarische recht habe diese nicht was rechte gilt hier Deutsche oder Ungarische recht Ihre Antwort bedanken mich

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      welches Recht hier Anwendung finden kann, können Sie bei einem Anwalt in Erfahrung bringen. Aber auch über das ungarische Recht ließen sich im Zweifel sicher Unterhaltsforderungen geltend machen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Kamal e. sagt:

    Hallo ich hab da mal ne frage ich habe in afghanistan geheiratet mein partner ist dann in der zwischenzeit mit der green card nach usa gezogen dort haben wir auch das visum zum zwecke der familienzusammenführung betragt und es wurde bewilligt wir haben dann auch 6monste gemeinsamm in hamburg gelebt die ehe ist gescheitern und wir haben uns getrennt somit wurde ihm das visum auch entzogen und er wurde zur ausreise gebeten somit lebt er wider in der usa ich bin deutsche statsbürgerin und möchte mich nun scheidenlassen wie mache ich das am besten ich glaube eine einreise zur scheidung ist für ihn nicht möglich er darf hier ja auch garnicht mehr einreisen danke

    Mit freundlichen Grüßen

    Kamam

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kamal,

      ob die Ehe in Deutschland geschieden werden kann, hängt davon ab, ob die afghanische Ehe in Deutschland überhaupt anerkannt wurde. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. SG sagt:

    Hallo,
    ich bin deutsche Staatsangehoerige und habe vor 14 Jahren einen Amerikaner geheiratet. Die Ehe wurde in den USA geschlossen und hinterher wurde ein Antrag gestellt, die Ehe in Deutschland eintragen zu lassen. Wir sind nun im Prozess uns scheiden zu lassen und mein bald Ex-Mann will sichergehen, dass die Ehe auch in Deutschland annuliert wird.
    Wir leben beide in den USA und werden dort auch weiterhin wohnhaft bleiben, Muss ich als Deutsche den Antrag fuer die Scheidung in Berlin stellen und muss dieser bei der deutschen Botschaft in den USA persoenlich eingereicht werden?
    Vielen Dank fuer die Hilfe.

    SG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo SG,

      sofern Sie nicht vor haben in Deutschland erneut zu heiraten oder Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin für die Bearbeitung der Scheidungsanerkennung zuständig. Dazu sollten Sie die Ehe zunächst in den USA scheiden lassen. Es genügt eine postalische Zustellung der entsprechenden Unterlagen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Alev-Nicole B. sagt:

    Hallo ich deutsche habe 1993 einen türken geheiratet. 1997 wurde die Ehe hier in Deutschland rechtskräftig geschieden. 2012 habe ich aus der türkei eine Kopie des scheidungsurteils aus der türkei bekommen teilweise übersetzt kein original. Mein exmann ist vor 10 Jahren zurück in die Türkei und hat wieder geheiratet und den Namen der Frau angenommen. Jetzt möchte ich wieder heiraten mein Verlobter ist türkischer Staatsbürger lebt aber seit dem er 1 Jahr ist in Deutschland. Wir haben mittlerweile alle Unterlagen zusammen jedoch wurden wir zum 5. Mal vom standesamt wieder weg geschickt mit der Aussage das ich das originale scheidungsurteil aus der Türkei bräuchte obwohl wir damals hier in Deutschland geschieden wurden und mein exmann zu der zeit der Scheidung in Deutschland gelebt hat.Meine frage jetzt muss ich das originale scheidungsurteil besorgen aus der türkei um neu zu heiraten oder reicht das deutsche Urteil aus.Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alev-Nicole,

      nach unserem Dafürhalten sollte die originale deutsche Scheidungsurkunde hierfür ausreichen. Diese oder eine beglaubigte Kopie derselben erhalten Sie bei dem Familiengericht, welches die Scheidung beschlossen hat. Sollte das Standesamt sich weiterhin weigern, die neue Ehe einzutragen, konsultieren sie bitte einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Alev-Nicole B. sagt:

        Ich hatte einen Anwalt doch selbst da hat das Standesamt drauf bestanden das türkische scheidungsurteil zu wollen. Also benötigen wir das überhaupt nicht um zu heiraten MfG Nicole Börekci

  15. M. D. sagt:

    Guten Tag,

    Habe eine Frage zu deutschen Scheidungsanerkennung. Ich und meine Exfrau sind deutsche Staatsbürger, leben aber seit einigen Jahren in der Schweiz und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Wir haben uns in der Schweiz über ein gemeinsames Scheidungsbegehren bei einem Schweizer Gericht, im beidseitigem Einverständnis scheiden lassen. Wir haben davor alles mit einer Trennungsvereinbarung festgelegt und geteilt. Es wurden keinerlei Forderungen von beiden Seiten gestellt. Die Ehe wurde aber in Deutschland vor 10 Jahren geschlossen. Habe bereits viel über die deutsche Anerkennung gelesen. Muss ich (oder wir) die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen? Welche Konsequenzen hätte die Anerkennung auf die damalige Zeit in Deutschland für mich oder uns? Ich meine hier ist z. B. deutsche Rentenversicherung, Findet hier auch ein Splittingverfahren automatisch statt oder kann sein, dass ich meiner Exfrau noch ein Ausgleich (Rente) für die gemeinsame Ehe in Deutschland nachzahlen muss? Dazu finde ich keine Informationen. Besten Dank M. D.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo M.D.,

      dass ein bereits abgeschlossenes Scheidungsverfahren bei Anerkennung in Deutschland solcherlei Konsequenzen nach sich zieht, ist uns nicht bekannt. Konsultieren Sie einen Anwalt, um diese Detailfrage abschließend zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team.

  16. V. D. sagt:

    Guten Tag,
    ich bin in Frankreich geboren wie auch mein Exmann. Wir haben in Deutschland geheiratet und auch uns auch hier wieder scheiden lassen.
    Allerdings wurde auf meiner Geburtsurkunde in Frankreich die Scheidung nie eingetragen. Offiziell gelte ich in Frankreich noch als verheiratet. Und das obwohl ich in Deutschland offziell und legal wiederverheiratet bin.
    Was für Schritte muss ich unternehmen, um meine Geburtsurkunde entsprechend ändern zu lassen.
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in aller Regel bedarf es der behördlichen Anerkennung der Scheidung. Hierzu benötigen Sie innerhalb der EU zumeist nur eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsbeschlusses in die jeweilige Landessprache. Welche anderen Unterlagen Sie für die Anerkennung der Scheidung in Frankreich benötigen, können Sie ggf. auch im zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Mathias sagt:

    Ich lebe mit meinem Lebenspartner seit 2 1/2 Jahren in Südafrika. Wir haben vor unserer Immigration unsere Partnerschaft in Deutschland begründet. Jetzt möchte er unsere Partnerschaft beenden. Habe ich die Möglichkeit, deutsches Recht (Trennungsjahr etc.) geltend zu machen und auf eine „Scheidung“ in Deutschland zu bestehen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mathias,

      wenn ihre Lebenspartnerschaft in Südafrika anerkannt ist, kann mitunter auch südafrikanisches Recht Anwendung finden. Vermutlich ist auch die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Allerdings ist hier nicht bekannt, wie Südafrika im Falle einer Auflösung gleichgeschlechtlicher Ehen vorgeht und welche Zuständigkeiten sich ergeben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Moenkel sagt:

    Ich bin seit Januar 2016 mit einem Tunesier verheiratet. Er lebt noch in Tunesien, war nie hier. Die Ehe wurde in Tunesien geschlossen, in Deutschland nachträglich eingetragen. Wir haben uns getrennt. Besteht irgendeine Möglichkeit, die Ehe zu beenden, zu annullieren ?
    Ich verfüge über die beglaubigten, übersetzen und legalisierten Urkunden der Eheschließung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Moenkle,

      wenn kein Härtefall vorliegt, kann eine Ehe nach deutschem Recht nicht aufgehoben werden. Eine Scheidung ist sowohl nach deutschem, als auch tunesischem Recht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Angie sagt:

    Hallo, ich habe sehr wichtige Frage, ich in Habe in Österreich geheiratet und bin eine Polin und dort habe mir Scheiden lassen. In Polen habe das alles schon Erleding und ist alles anerkannt .
    Leben in Deutschland und möchte Heiraten eine Deutsche aber in Polen und muss ich auch diese Österreichische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen ?
    Würde Dankbar für Antwort !!!
    Mit lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angie,

      sofern die Ehe nicht in Deutschland registriert war, kann dies mitunter auch entfallen. Suchen Sie den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Dirk S. sagt:

    Hallo,

    wie sieht es aus im Falle einer Heirat im nicht-europäischem Ausland? Beide haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und gebaren hier Kinder. Der eine Ehepartner lebt nun nach der Trennung wieder im Land der Heirat und der andere bleibt in Deutschland und will die Scheidung. Eine Reise in eben jenes Ausland kommt aus Sicherheitsgründen nicht in Frage.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dirk,

      unter Umständen ist es möglich, auch hier die Scheidung einzureichen. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

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