Scheidung im Ausland – Welches Familienrecht ist anzuwenden?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland

  • Wenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
  • Reagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.
  • Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.

Wie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?

In diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig

Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Auausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.
Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.

Möchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.

Das gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.

Ist dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Scheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht

Das gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.

Müsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.

Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.

Wer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.

Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.

Der im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.

Wenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen
Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.

Reagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.

Ist dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.

In all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.

Etwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.

Welches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.
Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Maßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.

Danach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.

Heiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:

a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.

Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.
Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.

Voraussetzungen für die Scheidung im Ausland

Wenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Knüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.

So ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.

Wie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt

Ist eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. THOMAS sagt:

    Hallo,
    ich bin mit einer Thailänderin seit 14 Jahren verheiratet und leben seit fast 4 Jahren getrennt.
    Meine Frau lebt nicht mehr in Deutschland (Aufenthalt unbekannt). Wie kann ich mich scheiden
    lassen (Scheidung in Abwesenheit) ?
    Vielen Dank für eine kurze Info
    Viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      bleiben alle Auffindungsversuche vergebens, kann auch die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrages erfolgen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Mawusse sagt:

    Hallo,

    Ich bin Togoer und bin mit einer Deutschen Frau verheirat. Nach 11 Monaten trennte Ich von ihr. Und in dem selben Jahr bin ich nach Togo zurrueck. jetzt ist 4 Jahre Trennung her.
    Jetzt ist schwanger von einem anderen Mann , lebt zusammen mit ihm. Kann das Gericht/ die deutsche Botschaft in Togo die Scheidung machen ? Brauche Ihre Zustimmung noch ?

    Danke im vorraus

    Mawusse

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mawusse,

      einer der Ehegatten muss die Scheidung selbst einreichen. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist in der Regel der dauerhafte Aufenthaltsort des Antragstellers, sodass die Scheidung mitunter auch in Togo selbst eingereicht werden kann, wenn das Landesrecht dies zulässt (was an dieser Stelle nicht bekannt ist). Wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, um die richtige Vorgehensweise zu evaluieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. leon s. sagt:

    hallo , meine tochter lebt seit januar 17 in barcelona zusammen mit mann und kind( 2 jahre), der ehemann hat einen neuen job in spanien und sie sind im dezember16 von deutschland nach spanien gezogen. die hochzeit fand in spanien kirchlich statt. meine tochter ist deutsche und sie moechte sich nach deutschen recht scheiden lassen, da die unterhaltsansprueche in spanien sehr viel schlechter sind. ist das moeglich? sie moechte nach deutschland mit dem kind umziehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Leon,

      sofern Ihre Tochter und Ihre Schwiegersohn deutsche Staatsbürger sind, sollte dies möglich sein. Ansonsten ist ggf. ein spanisches Gericht zuständig, da Ihre Tochter mit Familie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nehmen Sie Kontakt zu einem deutschen Standesamt auf, um diese Frage zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Tobias sagt:

    Hallo Team,

    ich bin Deutscher und Wohne in Japan.
    Meine Lebensgefährtin ist singapurionische Staatsbürgerin ebenfalls in Japanlebend
    Meine Lebensgefährtin hat in Japan geheiratet und sich auch dort scheiden lassen von ihrem ex.

    Muss jetzt diese Ehe und Scheidung in Deutschland anerkannt werden, damit ich mir für die Ehe mit ihr ein Ehefaehigkeitszeugnis anstellen lassen kann?

    Vielen Dank für die Rueckmeldung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tobias,

      ggf. benötigen Sie das Scheidungsurteil Ihrer Frau. Erkundigen Sie sich beim Standesamt in Deutschland, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Kathrin sagt:

    hallo,

    mein mann möchte die Scheidung und nach australien auswandern. kann ich den kindesunterhalt für unser zwei gemeinsamen kindern dort einklagen? er ist dort jedoch selbstständig ohne regelmäßiges Einkommen. Was ist dann die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt? mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      auch im Ausland lebende Schuldner müssen in der Regel für den Kindesunterhalt aufkommen. Grundlage der Berechnung bei Selbstständigen sind oftmals die Einkommensbescheinigungen der letzten etwa drei Jahre, aus denen ein monatlicher Mittelwert gebildet wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bei der Geltendmachung und Einfoderung beraten und ggf. vertreten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. guisi sagt:

    Vielen Dank fur Ihre schnelle Antwort.Konnten sie mir bitte auch in etwa sagen,wieviel Unterhalt mir zustehen wurde?Bei einem Nettoeinkommen von etwa 4000 Eur(gehe aber davon aus,dass nach der Scheidung das Gehalt durch die andere Steuerklasse sich veringert),unsere Kinder sind 10,9 und 6.Zaehlen auch andere Einkommen,wie z.b.Mieteinnahmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      die Höhe des Ehegattenunterhalts bemisst sich in der Regel nach der Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Ein Unterhaltsberechtigter kann dabei häufig 3/7 der Differenz als Unterhalt geltend machen. Abhängig ist dies nach der Scheidung jedoch von dem Vorhandensein bestimmter Unterhaltstatbestände. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche prüfen und berechnen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. halit sagt:

    hallo
    ich und mein frau 2001 türkei verharettet ,mein frau deutschland geboren ich türkei wir leben deutschland jetz geht nicht mehr , wir möchten bei scheidung .
    mein frage , wo wir scheidung antrag geben ,wir haben hier immobilien gekauft beide name angemeldet ,
    Wo und wie müsste ich auf auftrag bescheid geben?
    mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Halit,

      Sie können den Scheidungsantrag über einen Anwalt bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Es besteht vor dem Familiengericht für den Antragsteller stets Anwaltszwang, weshalb die Beauftragung eines Rechtsbeistandes erfolgen muss. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht, um die Scheidung voranzubringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. guisi sagt:

    Bin Italienerin und bin mit einem deutschen verheiratet.Wir haben in Italien geheiratet,moechte mich aber in Deutschland scheiden lassen.Ich lebe seit Jahren in Italien mit unseren Kindern und mein Mann in Deutschland.Darf er die Kinder mit nach Deutschland nehmen oder ist das Besuchsrecht ausschliesslich in Italien?Ist die Scheidung in Deutschland moeglich?
    Im voraus schon einmal vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      nach Rom III haben europäische Ehepaare in Bezug auf das anzuwendende Familienrecht Wahlrecht. Sie können sich also ggf. auch nach deutschem Recht scheiden lassen. Zuständig ist jedoch das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen ständigen Aufenthalt hat.

      Das Besuchsrecht kann auch über Ländergrenzen hinweg funktionieren, ausschlaggebend sind die jeweils getroffenen Vereinbarungen.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachverhalte im Einzelnen genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. conny sagt:

    ich bin conny mein mann (tunesier hat die scheidung eingerreicht…ich in österreich und er in tunesien lebend….wir haben keine kinder und ist auf beiderseitigen seitens geschieden worden..rechtskraeftig,nun was muss ich in österreich machen damit auch die ehe hier offiziel geschieden ist!!!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Conny,

      es ist davon auszugehen, dass Sie die Scheidung mittels übersetztem Scheidungsurteil in Österreich anerkennen lassen können. Wie genau dies vonstatten geht, kann Ihnen an dieser Stelle nicht mitgeteilt werden, weil wir uns ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht auseinandersetzen. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Pia D. sagt:

    Hallo
    Ich habe 2010 auf Maui / Hawaii geheiratet. Die Ehe ging in die Brüche und wurde in Deutschland geschieden.
    Muss ich das auf Hawaii jetzt melden?
    Ich habe gehört das ich sonst in Deutschland nicht mehr heiraten dürfe, weil ich noch auf Hawaii als verheiratet gemeldet bin.
    Wo und wie müsste ich auf Maui bescheid geben?
    Ich bitte um Antwort – Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pia,

      da Sie in Deutschland geschieden worden sind, sollte dies ausreichen. Die Behörden auf Hawaii müssen Sie normalerweise nicht informieren. Erkundigen Sie sich hierzu nochmals beim Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Deniz sagt:

    Bin deutsche staatsbürgerin wohne seit der eheschliessung 2013 in der türkei. Habe ein 4 monate altes kind. Mein mann möchte nicht nach deutschland. Kann ich mit meinem kind nach deutschland. Welche gefahren könnten auf mich zu kommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Deniz,

      sofern Sie beide das Sorgerecht für das Kind haben, dürfen Sie nicht ohne das Einverständnis des Vaters mit dem Kind umziehen. Im schlimmsten Fall machen Sie sich strafbar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Frank sagt:

    Hallo,
    Ich, Deutscher Staatsbuerger, habe in 2007 in Deutschland ohne besondere Vereinbarung eine Franzoesin geheiratet, wir sind 2010 zusammen nach Irland gezogen und leben seit 1 Jahr getrennt (allerdings schon seit 3 Jahren nicht mehr zusammen), beide immer noch mit Wohnsitz in Irland. Um sich in Irland scheiden zu lassen, muss ich mindestens 4 der letzten 5 Jahre von ihr getrennt leben, so lange moechten wir aber beide mit der Scheidung nicht warten. Kann ich mich proforma in Deutschland wieder in Deutschland beim Meldeamt eintragen lassen, um dann nach 6 Monaten in Deutschland die viel schnellere Scheidung mit dem einen Trennungsjahr einreichen zu koennen? Oder muss es wirklich nach langatmigen Irischen Recht geschehen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      da Sie deutscher Staatsbürger sind, können Sie ggf. auch hier die Scheidung einreichen. Wenden Sie sich dazu ans Standesamt oder einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Kathrin sagt:

    Hallo,
    ein Bekannter (Deutscher) hat vor einigen Jahren eine ägyptische Frau in Ägypten geheiratet. Nach wenigen Monaten wurde die Ehe in Ägypten wieder geschieden. Die Frau lebte zu keinem Zeitpunkt in Deutschland und der Ehemann lebt nach wie vor in Deutschland. Nun gibt es Probleme mit der Scheidung in Deutschland. Diese wird aus irgendeinem Grund nach deutschem Recht nicht anerkannt und gestaltet sich äußerst schwierig. Vor allem ist es sehr zeit- und geldaufwendig.
    Man muss dazu auch sagen, dass die Ex-Frau längst neu verheiratet ist und sogar ein Kind hat und nicht viel dazu beisteuern will, dass die Ehe hier geschieden wird, bzw. ist es ihr egal. Kontakt zwischen beiden Parteien existeiert auch nicht mehr.
    Gibt es da nicht ein schnelleres Verfahren, das die Scheidung ermöglicht, vor allem , weil die Ehe nach ägyptischem Recht bereits längst geschieden ist??
    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. Er kann die Unterlagen sichten und mit den Behörden in Kontakt treten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Werner sagt:

    Hallo zusammen,

    ich bin deutscher lebe in Deutschland und habe in Juli 2016 in Dänermark eine Frau aus Brasilien geheiratet. Halbes Jahr später möchte ich mich von ihr scheiden lassen.
    Sie ist auch wieder in Brasilien und darf nicht nach Deutschland wegen fehlenden Visum einreisen. Was natürlich nicht beantragt wird da sie in Brasilien bleiben wird/muss.
    Muss ich mit Komplikationen ihrer und meinerseits rechnen?
    Wo muss ich mein Antrag einreichen?
    Wie lange könnte die Scheidung dauern?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Werner,

      die Scheidung kann an Ihrem Wohnort eingereicht werden. Sofern die Ehe in Deutschland anerkannt ist, kann ggf. auch dt. Recht Anwendung finden. Wie lange eine Scheidung dauert, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das richtet sich stets nach dem jeweiligen Einzelfall. Zeiträume zwischen 6 Monaten und 10 Jahren sind keine Seltenheit. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Wege bei Ihnen in Betracht kommen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Klara K. sagt:

    Ich ( weiblich Deutsche ) habe im November 2015 einen Ägypter in Kairo geheiratet.
    Wir haben die Hochzeit legalisieren lassen in der deutschen Botschaft, da mein Noch-Ehemann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt hat.
    Er hat das Visum auch bekommen, ist jedoch nicht nach Deutschland eingereist.

    Nun meine Frage, wo müssen wir uns scheiden lassen. Und wenn er in Ägypten die Scheidung beantragt, was muss ich dann hier noch in Deutschland tun, dass Sie rechtsgültig ist.
    Reicht es, wenn mein Nochmann, dieses Scheidungsurteil bei der deutschen Botschaft legalisieren lässt ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Klara,

      in jedem Fall können Sie sich in Deutschland scheiden lassen. Ob dies auch in Kairo geht, ergibt sich aus den nationalen Gesetzen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Tomasz L. sagt:

    Hallo zusammen,

    Wie stellt sich die Situation dar, wenn zwei Ehepartner die polnische Staatsbürgerschaft besitzen und in Polen geheitratet haben. Nun lebt ein Partner in Deutschland. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Kann der in Deutschland lebende Partner in Deutschland die Scheidung beantragen und Deutsches Recht in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Thomasz

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tomasz,

      eine Ehe kann erst dann in Deutschland geschieden werden, wenn Sie auch in Deutschland anerkannt worden ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Möglichkeiten in Ihrem Fall zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. D. sagt:

    Hallo mein Mann Schweizer und ich deutsche
    Er hat seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz ich und meine Kinder in Deutschland dies war schon vor der Hochzeit so und blieb auch so wir hatten in der Schweiz geheiratet wo muss ich mich scheiden lassen kann das in diesem Fall in beiden Ländern erfolgen? Ich würde mich gerne in der Schweiz scheiden lassen da dies einfacher für beide wäre?
    Wie lange kann man eine Heirat annullieren?
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in jedem Fall kann eine Scheidung in Deutschland erfolgen. Unter Umständen ist allerdings auch eine Scheidung in der Schweiz möglich, erkundigen Sie sich hierzu bitte bei einem Schweizer Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. D. sagt:

        Wie ist das wir hatten vor der Ehe in der Schweiz einen Unterhaltsbeitrag für die Kinder gemacht da wir zu dem Zeitpunkt dort beide gelebt haben diese Unterhaltsbeiträge behalten auch in Deutschland bei einer Scheidung ihre Gültigkeit oder?
        Und wenn vor der Ehe der Partner Haus und Wohnung gekauft hat auf seinen Namen steht mir beim Verkauf dieser Immobilien bei Gewinn ein Ausgleich zu?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          die Unterhaltsansprüche bemessen sich u.a. an dem Lebensstandard des Landes, in welchem Sie leben. Entsprechend ist dieser nun anzupassen und ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Haben Sie allerdings hierzu eine Vereinbarung geschlossen, enthält diese ggf. einen Hinweis darauf, wie nun zu verfahren ist.

          Ihr Scheidung.org-Team

  18. Max J sagt:

    Hallo Sehr geehrtes Scheidung.org Team,

    ich bin Deutscher. Meine Exfrau Brasilianerin. Wir haben Februar 2010 geheiratet nach deutschem Recht in Deutschland und haben uns 2015 nach deutschem Recht mit Ehevertrag (Unterhaltsvereinbarungen, Güteraufteilung sw) scheiden lassen ( in Deutschland). Wir haben eine gemeinsame Tochter während der Ehezeit bekommen. Mittlerweile lebt meine Exfrau mit einem neuen Mann zusammen Sie haben jetzt im Januar einen Jungen bekommen.
    Das Scheidungsurteil aus Deutschland allerdings ist noch nicht in Brasilien zur Anerkennung vorgelegt worden so dass wir wahrscheinlich noch als verheiratet in Brasilien gelten.
    Meine Frau und ich sind nicht im Guten auseinander gegangen, sodass ich mir vorstellen kann, dass Sie das zweite Kind auch hat durch ihren Vater in Brasilien registrieren lassen. In der Hoffnung es kosten massig eines Tages auf mich abwälzen zu können (weil ich da noch als verheiratet eingetragen bin). Ist das überhaupt möglich? Sollte ich ein Anerkennungsverfahren durchführen wird das zweite Kind nach dem Verfahren ab dem Scheidungsdatum 2015 (in Deutschland) als Vaterlos erklärt? Oder müsste ich ggf Klage einreichen? Wird das automatisch geändert? Bitte um Info. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Max,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Ob in Ihrem Fall eventuell auch brasilianisches Recht anzuwenden ist, wissen wir leider nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Nikolai sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin Deutscher und habe vor 15 Jahren eine Nigerianerin in Irland geheiratet. Sie hat später einen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten, dort allerdings nur kurz gelebt und ist schließlich nach London gezogen. Wir haben seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr und ich kann diesen auch nicht mehr herstellen. Ich selbst lebe seit 9 Jahren in Spanien und möchte mich nun scheiden lassen. Muss ich die Scheidung in Irland beantragen oder ginge dies auch von Spanien aus?
    Mit lieben Grüßen,
    Nikolai

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nikolai,

      erkundigen Sie sich bitte bei einem spanischen Anwalt, wie Sie vorgehen sollten. In Deutschland können Sie die Scheidung nur beantragen, wenn Sie oder Ihre Frau hier einen Wohnsitz hätten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Lea sagt:

    Hallo!
    Ich besitze eine deutsche Staatsangehörigkeit, und mein Partner kommt aus Aserbaidschan. Wir haben uns in Dänemark im September 2016 geheiratet, seitdem sollte er sofort nach Aserbaidschan zurück ausreisen. Also, wir haben nie zusammen gelebt. Danach sollte ich bei der Ausländerbehörde eine Einladung für ihn holen, was ich nicht gemacht habe.
    Ich brauche dringend eine Antwort, ob wir uns überhaupt scheiden lassen sollen oder die Ehe wurde hier in Deutschland sowieso nicht anerkannt?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lea

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lea,

      sofern bei Ihrer Eheschließung das dänische Recht eingehalten worden ist, ist die Ehe auch in Deutschland wirksam. Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie auch hier eine Scheidung veranlassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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