Scheidung im Ausland – Welches Familienrecht ist anzuwenden?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland

  • Wenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
  • Reagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.
  • Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.

Wie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?

In diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig

Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Auausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.
Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.

Möchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.

Das gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.

Ist dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Scheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht

Das gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.

Müsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.

Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.

Wer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.

Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.

Der im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.

Wenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen
Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.

Reagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.

Ist dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.

In all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.

Etwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.

Welches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.
Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Maßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.

Danach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.

Heiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:

a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.

Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.
Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.

Voraussetzungen für die Scheidung im Ausland

Wenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Knüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.

So ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.

Wie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt

Ist eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Ismaili sagt:

    Hallo ich möchte was fragen ich und meine Frau wollen wir uns scheiden lassen in Mazedonien aber wir sind haben beide deutsche Staatsangehörigkeit und leben wir inDeutschland wird die Scheidungs Urteil in Deutschland anerkannt ,oder müssen wir in Deutschland scheiden lassen wir haben uns in Mazedonien geheiratet mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ismaili,

      sofern die Ehe in Deutschland anerkannt wurde, kann eine Scheidung auch hierzulande erfolgen. Zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller seinen dauerhaften Wohnsitz hat. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Tanja sagt:

    Ich (EU Bürgerin und auch mazedonische Staatsangehörigkeit) , mein Mann(mazedonische Staatsangehörigkeit), Ehe ist in Mazedonien geschlossen. Jetzt wir beide wohnen in Deutschland. Wir möchten aber unsere Scheidung in Mazedonien machen. Durfen wir das???
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tanja,

      zuständig für die Scheidung ist in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten ihren dauerhaften Aufenthalt haben. Innerhalb der EU besteht dabei Wahlrecht bezüglich des anzuwendenden Familienrechts, sodass eine Scheidung hierzulande auch nach mazedonischem Recht erfolgen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Esther sagt:

    Hallo. Meine Eltern leben zur Zeit mit der Green Card seid fast 2 Jahren in den USA. Nun will sich meine Mutter scheiden lassen ( geheiratet damals in Ostdeutschland) und mein Vater kehrt nach Deutschland zurueck. Muss sie die Scheidung hier bei der Botschaft einreichen? Wird es dann meinem Vater zugestellt. Sie wird auf Unterhalt angewiesen sein. Klaert das dann ein deutsches Gericht je nachdem wo mein Vater dann lebt ( wahrscheinlich Niedersachsen)?
    Vielen Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Esther,

      ausschlaggebend ist in der Regel der dauerhafte Aufenthalt des Antragstellers. Raten Sie Ihrer Mutter zum Besuch bei einem Anwalt vor Ort, um die Zuständigkeiten genauer prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Ernst sagt:

    Hallo Scheidungsteam

    Ich ( Österreicher)bin seit zwei Jahren mit einer Thailänderin verheiratet , die Hochzeit war in Thailand ,.
    Ich habe die Papiere bestätigen und übersetzen lassen und bei meiner Gemeinde abgegeben .
    Meine Frau war noch nie in Österreich, wie kann ich am besten die Scheidung über die Bühne bringen ?

    mfg
    Ernst

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ernst,

      sofern die Ehe auch in Deutschland anerkannt ist, kann eine Scheidung bei dem Gericht beantragt werden, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller lebt. Es kann mitunter thailändisches Recht zur Anwendung kommen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie Sie am besten vorgehen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Alexander sagt:

    Hallo,

    Meine „Noch“ Ehegattin und ich sind Österreicher und haben 2015 geheiratet,01/2017 sind wir nach Deutschland gezogen.
    Ich möchte mich gerne in Österreich scheiden lassen da es schneller und unkomplizierter funktioniert.

    Kann ich mich in Österreich auch scheiden lassen oder muss ich mich in Deutschland scheiden lassen.

    Wir beide sind Österreichische Staatsbürger und wohnen erst seit 8 Monaten hier in Deutschland

    Bitte um Hilfe
    Gruss Alex

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alexander,

      es gilt dabei zweierlei Aspekte zu unterscheiden:

      1. Zuständig ist in der Regel dasjenige Familiengericht, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten oder zumindest der Antragsteller seinen dauerhaften Aufenthalt hat (seit mindestens 6 Monaten).
      2. Beim anzuwendenden Familienrecht haben EU-Bürger hingegen ein Wahlrecht, sodass sie etwa auch das Österreichische Recht wählen können.

      Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen und die Wirkung einzelner Folgesachen zu betrachten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Detlef F sagt:

    Hallo zusammen,
    meine Lebensgefährtin ist Thailänderin, hat in Deutschland geheiratet und sich in Österreich scheiden lassen. Wohnt jetzt bei mir in Deutschland. Muß ich Scheidung in Deutschland beim
    OLG anerkennen lassen ? Denn Thai Konsulat in Frankfurt akzeptiert keine österreichische Scheidung.
    Grüße DF

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Detlef,

      dies ist in der Regel davon abhängig, ob die Ehe in Deutschland anerkannt und eingetragen wurde. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Acmc sagt:

    Hallo,

    mein amerikanischer Mann und ich haben in Deutschland geheiratet, sind aber vor einem Jahr in die USA gezogen und haben uns auch dort vor ein paar Monaten getrennt. Ich lebe und studiere noch in den USA und er lebt auch hier. Können wir uns in den USA scheiden lassen und das in Deutschland anerkennen lassen? Ich bin auch in Deutschland in den USA gemeldet und habe keine deutsche Adresse.
    Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Acmc,

      in der Regel ist dasjenige Gericht für die Scheidung zuständig, in dessen Einzugsgebiet die Ehegatten bzw. der Antragsteller dauerhaft leben. Ob mitunter dabei deutsches Familienrecht zur Anwendung kommt, müsste gesondert geprüft werden. Wenden Sie sich zur Prüfung bitte an einen Anwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Boja sagt:

    Hallo,
    ich lebe seit einem Jahr von meinem Ehemann getrennt. Ich lebe in Berlin und er in Zagreb. Wir haben in Berlin 2011 geheiratet und möchten uns scheiden lassen. Die deutsche Heiratsurkunde haben wir übersetzten lassen und zusammen mit dem Antrag auf Scheidung beim Gericht in Kroatien abgeben wollen. Im Gericht erklärte man uns, dass die Scheidung in dem Land durchgeführt werden muss, in dem der letzte gemeinsamme Wohnsitz war…in unserem Fall Berlin. Ist das wirklich der Fall? Wir können uns nicht in Kroatien scheiden lassen obwohl mein noch Ehemann die kroatische Staatsbürgerschaft hat und dort seit über einem Jahr lebt? Kinder haben wir keine. Danke für jede Hilfe. LG Boja

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Boja,

      die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich tatsächlich nach dem letzten dauerhaften Aufenthalt der Ehegatten oder zumindest des Antragstellers (letztes halbes Jahr vor Antragstellung). Allerdings können Ehegatten bezüglich des anzuwendenden Familienrechts innerhalb der EU gemäß Rom III von ihrem Wahrecht Gebracuh machen. So kann die Scheidung z. B. vor einem Deutschen Gericht nach kroatischem Familienrecht verhandelt werden. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte bitte an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Xenia sagt:

    Hallo,

    ich komme aus Russland und habe einen Ungaren, der seit 8 Jahren in Deutschland lebt, im Ferbuar 2014 geheiratet. Seit 2 Jahren habe ich hier als Kindergartenhelferin gearbeitet. Nun ist mein Vertrag im August abgelaufen und bin auf der Suche nach einer neuen Arbeit. Ich möchte mich mit meinem Mann scheiden lassen, er möchte das auch. Darf ich im Land bleiben? Wie lange? Unter welchen Voraussetzungen?

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Xenia

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Xenia,

      das richtet sich nach dem Grund für den Ihnen zugewiesenen Aufenthaltsstatus. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie sich eine Scheidung auswirken würde.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Moritz sagt:

    Guten Tag,

    ich (Deutsche Staatsangehörigkeit) und meine Ehefrau (Mexikanische Staatsanghörigkeit),
    leben beide getrennt in Mexiko und haben vor fünf Jahren in Dänemark geheiratet.
    Wir möchten uns scheiden lassen, wir beide sind uns einig. Welches Gericht erhebt das Urteil und wo?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Moritz,

      in der Regel ist zu unterscheiden zwischen dem verhandelnden Gericht und dem anzuwendenden Familienrecht. Die Verhandlung übernimmt dabei in der Regel das örtliche Gericht, das Familiensachen behandelt. Das Recht ist ggf. an der Staatsangehörigkeit des Antragstellers festzumachen. Sie können dies in Ihrem Fall von einem Anwalt vor Ort genauer prüfen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Moritz sagt:

        Hallo Team,

        vielen Dank für die Antwort!

        Gruss,

  11. Kirsten sagt:

    Geheiratet als deutsche in Deutscland mit Gütertrennungsvertrag.
    Inzwischen lebe ich in Kanada mit Jan Staatsangehörigkeit, mein Mann ist ebenfalls Jan. Staatsbürger, aber non resident, mit residency in Chile.
    Wird der Gütertrennungsvertrag in Kanada anerkannt bei einer Scheidung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kirsten,

      es ist ggf. möglich, dass bei einer Scheidung in Kanada deutsches Familienrecht zur Anwendung kommt, sodass auch die hiermit einhergehenden Regelungen zu berücksichtigen sind. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort, um die Zuständigkeiten entsprechend prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. C. sagt:

    Hallo,

    wir haben in Deutschland geheiratet.Mein Ehemann hat australische Staatsangehörigkeit und lebt jetzt in Australien.
    Er möchte sich über deutsche Konsulat in Australien scheiden lassen.
    Nach welchen Recht werden wir geschieden?
    Wäre es nicht einfacher in Deutschland Scheidungsantrag zu stellen?
    Wann wird verzicht auf Versorgungsausgleich annerkant? Reicht`s wenn mein Mann es schriftlich macht?

    Vielen Dank!

    B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      unter Umständen kann die Scheidung von Ihnen auch hierzulande eingereicht werden. Die Anwendung deutschen Rechts kann ebenfalls möglich sein. Findet deutsches Familienrecht Anwendung, so kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich erfolgen, wenn das Gericht hierin keine einseitige übermäßige Benachteiligung erkennt. Wann dieser Verzicht jedoch anerkannt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es bedarf in der Regel der gerichtlichen Prüfung entsprechender notarieller Vereinbarungen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die Sachlage zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Mich sagt:

    Guten Tag. Mein Mann und ich beide Schweizer, sind vor 10 Jahren in die Bretagne Frankreich ausgewandert. Jetzt moechte ich mit den beiden Kindern zurück. Wie sieht dies mit dem gemeinsamen Besitz aus. Habe 100% auf dem Land Betrieb mitgearbeitet. Muss ich ein Trennungsjahr berücksichtigen? Eheschliessung ohne vertrag.danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mich,

      wir beschäftigen auf unserem Ratgeberportal ausschließlich mit dem deutschen Familienrecht. Lassen Sie bitte von einem Anwalt prüfen, welche Aspekte bei einer Scheidung nach schweizer oder französischem Familienrecht zu berücksichtigen sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. B. B. sagt:

    Hallo, wir haben beide die deutsche und die französische Staatsangehörigkeiten. Können wir uns sowohl in Frankreich als auch in Deutschland scheiden lassen? Nach welchem Recht? Wird die Scheidung vor einem französischen Notar (neues Recht) in Deutschland anerkannt? Kann derjenige der eine prestation compensatoire (Ausgleichsleistung) nach französischem Recht erhält später in Deutschland noch einen Versorgungsausgleich ausführen lassen? Wir möchten das ausschließen, wenn möglich, und alles durch die prestation compensatoire regeln.
    Vielen Dank!
    B.B.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      innerhalb der EU haben Ehegatten regelmäßig das Wahlrecht bezüglich des anzuwendenden Familienrechts. Zuständig für die Scheidung ist dabei zumeist das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller dauerhaft lebt. Die Mischung des Familienrechts ist dabei zumeist nicht möglich. Die Anerkennung der in Frankreich vollzogenen Scheidung kann mittels übersetztem Scheidungsbeschluss auch in Deutschland erfolgen. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welches Familienrecht in Ihrem Fall angewendet werden sollte.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Jens sagt:

    Hallo, meine Frau und ich sind gebürtige Deutsche und haben in Deutschland geheiratet. Seit 2009 leben wir in Schweden. Meine Frau hat die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben, ich besitze die schwedische und die deutsche Staatsbürgerschaft. In welchem Land können wir uns scheiden lassen? Nach welchem Recht (deutschem oder schwedischen) werden wir geschieden?
    Vielen Dank im Voraus!

    Jens

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jens,

      innerhalb der EU besteht für die Ehegatten die Möglichkeit der Rechtswahl. Gewählt werden kann unter anderem auch das Recht des Landes, dessen Staatsbürgerschaft einer der Ehegatten besitzt. Zuständig für die Scheidung – auch bei Wahl des deutschen Familienrechts – ist dennoch stets das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern die Anwendung des deutschen Rechts dem schwedischen Familienrecht vorzuziehen ist und welche Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Lothar sagt:

    Hallo, seit 6 Jahren bin ich mit einer Französin in Frankreich verheiratet. In Deutschland haben wir Immobilien gekauft aber meine Frau wollte nie nach D ziehen und sich hier anmelden. Sie lebt in Paris mit ihrem Exmann in einem „Konkubinat“ . Kann ich in Deutschland die Scheidung nach französischem Recht einreichen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lothar,

      zuständig für die Durchführung der Scheidung ist in der Regel dasjenige Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller seinen dauerhaften Aufenthalt hat. Innerhalb der EU besteht für Ehegatten darüber hinaus aber regelmäßig Wahlfreiheit bei dem jeweils anzuwendenden Familienrecht. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Katrin sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor einem Jahr in Kairo geheiratet, im Januar kam mein Mann nach Deutschland. Er fühlte sich hier unwohl und reiste vorgestern überraschend zurück nach Ägypten und brach den Kontakt ab. Er sagte vorher, dass er seine Papiere für die Scheidung in Ägypten machen würde und ich nun selber schauen müsse, wie ich klarkomme, in Bezug auf eine Scheidung. Da ich eine kleine (voreheliche) Tochter habe, käme eine Scheidung in Kairo für mich nicht infrage. Wie liefe in meinem Fall eine Scheidung nun ab?
    Ich gehe davon aus, dass er auch auf Post aus Deutschland, sollte sie ankommen, vielleicht nicht reagiert….
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Katrin

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katrin,

      sofern die Ehe in Deutschland ebenfalls anerkannt und eingetragen wurde, besteht in der Regel auch die Möglichkeit, hierzulande die Scheidung einzureichen. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte bitte an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Gerhard sagt:

    Hallo
    wir sind Deutsche und haben in Deutschland geheiratet. Vor 12 Jahren sind wir in die Schweiz ausgewandert. Ich bin vor 1/2 nach Deutschand rückgewandert und bekomme in D Grundsicherung. Wir willen scheiden und gerne wissen wer wo zuständig ist.
    Vielen Dank im Voraus Gerhard

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerhard,

      zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Einzugsgebiet der Antragsteller lebt. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte, auch zum Ablauf der Scheidung, an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Alba sagt:

    Guten Tag,

    Ich bin eine Spanierin die jetzt in Münster wohnt. Ich habe mit einen Brasilianer in England geheiratet (damals haben wir wegen arbeit dort gelebt), sind dann aber nach Brasilien ausgewandert und haben uns auch dort scheiden lassen. Muss ich diese Scheidung hier in Deutschland anerkennen lassen oder wo? Ich finde leider nicht genug Information wegen der etwas komplizierten Länder Situation..
    Vielen Dank im Voraus!
    Alba

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alba,

      sofern auch schon die Ehe in Deutschland anerkannt wurde, bedarf es regelmäßig ebenfalls der Anerkennung der Scheidung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Janina sagt:

    Hallo,
    Ich ( deutsch) und mein Exmann
    ( deutsch) haben vor 13 Jahren in Deutschland geheiratet. Leben seit 10 Jahren in Schweden und sind seit letzten Jahr laut schwedischen Recht geschieden.
    Und nun meine Frage: Gilt diese Scheidung auch in Deutschland ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Janina,

      regelmäßig gelten solche Beschlüsse auch in Deutschland. Wenden Sie sich aber ggf. noch mal an einen deutschen Anwalt oder das Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

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