Scheidung im Ausland – Welches Familienrecht ist anzuwenden?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hatten beide Ehegatten ihren letzen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland und ist einer oder sind beide nach der Trennung ins Ausland gezogen, stellt sich Frage, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welches Familienrecht (deutsches oder ausländisches) anzuwenden ist. Hinzu kommt, dass bei einer Scheidung in Deutschland grundsätzlich beide Ehepartner im Scheidungstermin anwesend sein müssen. Erfolgt dagegen die Scheidung im Ausland, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Möchte darüber hinaus der im Ausland lebende Ehepartner keine Scheidung, können weitere Probleme auftreten.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung im Ausland

  • Wenn der Partner, der deutscher ist und in Deutschland wohnt, den Scheidungsantrag gegen den im Ausland lebenden deutschen Ehegatten stellen will, wird die Scheidung vor einem Familiengericht in Deutschland vollzogen.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, die im Ausland leben, und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
  • Reagiert der im Ausland lebende Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung, kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.
  • Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Ausführliche Informationen zur Scheidung im Ausland erhalten Sie im Folgenden.

Wie erfolgt die Scheidung von einem ausländischen oder von einem im Ausland lebenden Ehepartner?

In diesen Fällen ist ein deutsches Familiengericht für die Scheidung zuständig

Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Auausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.
Scheidung im Ausland? Ist einer der beiden Ehegatten Ausländer kann die Scheidung eine schwierigere Angelegenheit werden.

Möchte der deutsche hier wohnende Ehegatte den Scheidungsantrag gegen den nun ins Ausland gezogenen Ehepartner stellen, erfolgt die Scheidung bei dem deutschen Familiengericht, das für den letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten zuständig ist.

Das gilt ebenfalls, wenn der deutsche Ehegatte ins Ausland gezogen ist und gegen den hier wohnenden Ehepartner den Scheidungsantrag stellen möchte. Die Scheidung von einem Ausländer kann sich mitunter schwierig gestalten.

Ist dagegen ein Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern in Deutschland und der andere alleine ins Ausland umgezogen, findet die Scheidung grundsätzlich bei dem deutschen Familiengericht statt, das für den Wohnsitz des Ehepartners mit den dort lebenden gemeinsamen Kindern zuständig ist. Leben beide deutschen Ehegatten im Ausland und möchten sich scheiden lassen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Scheidungstermin in Deutschland: Nicht immer ist gemeinsames Erscheinen Pflicht

Das gemeinsame Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin vor einem deutschen Familiengericht ist zwar grundsätzlich Pflicht, § 128 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hält sich jedoch ein Ehegatte in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm ein Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung bzw. Vernehmung zur Scheidung durch ein anderes grenznahes deutsches Familiengericht angeregt werden.

Müsste also etwa ein in Österreich lebender Ehegatte nach Hamburg zum Scheidungstermin anreisen, ist es stattdessen möglich, dass er vom Familiengericht in Passau angehört wird. In Einzelfällen lassen Gerichte auch eine schriftliche Erklärung des im europäischen Ausland befindlichen Ehepartners ausreichen, aus der sich der Scheidungswille sowie der Zeitpunkt und die Umstände der Trennung eindeutig ergeben.

Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.
Die Anhörung der Scheidung ist im Ausland in einer deutschen Botschaft möglich, wenn einer der Ehegatten weit entfernt und außerhalb von Europa lebt.

Wer sich dagegen in weiter entfernten Ländern, insbesondere außerhalb von Europa, aufhält, kann auf Antrag beim zuständigen Familiengericht, von der deutschen Botschaft im betreffenden Land angehört werden. Lebt also etwa ein Deutscher nach der Trennung in Thailand, ist die Anhörung zur Scheidung bei der dortigen deutschen Botschaft möglich.

Insoweit kann die deutsche Justiz aufgrund des Scheidungsrechts die Anhörung erleichtern. Der Nachteil ist jedoch, dass bei der Zustellung von Schriftstücken ins Ausland (etwa dem Scheidungsantrag) diese häufig in die dortige Landessprache übersetzt werden müssen, was erhebliche Zeit kostet und das Verfahren über mehrere Jahre in die Länge ziehen kann.

Der im Ausland lebende Ehegatte sollte daher in Deutschland jemanden benennen, der für ihn als sogenannter Postbevollmächtigter die Schreiben des Gerichts entgegennehmen darf. Das kann mit Ausnahme des Ehepartners und dessen Scheidungsanwalt jede in Deutschland lebende Person sein, insbesondere auch ein Online-Anwalt. Dadurch verkürzt sich das Verfahren für diese internationale Scheidung erheblich.

Wenn der im Ausland lebende Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen
Ist die mehrfach gescheiterte Auffindbarkeit eines Ehegatten konkret belegt, kann ein Gericht die Scheidung auch in dessen Abwesenheit beschließen

Es kann durchaus vorkommen, dass sich der im Ausland lebende Ehegatte nicht beim zuständigen deutschen Familiengericht scheiden lassen will oder einfach „untergetaucht“ ist.

Reagiert der Ehegatte trotz mehrfacher ins Ausland zugestellter Ladungen nicht bzw. erscheint er nicht zur Anhörung (bei einem grenznahen Gericht oder in der Botschaft), kann das Familiengericht die Scheidung in Abwesenheit des betreffenden Ehegatten beschließen.

Ist dagegen der im Ausland wohnende Ehegatte nicht aufzufinden, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung, also dem Aushang der Benachrichtigung im Amtsgericht über die öffentliche Zustellung eines Schriftstücks.

In all diesen Fällen bei der Scheidung in Abwesenheit stellen die Gerichte aber hohe Anforderungen. So müssen die Zustellungen ins Ausland mehrfach ordnungsgemäß erfolgt sein oder die Bemühungen zur dortigen Auffindbarkeit des Ehegatten konkret belegt werden.

Etwa durch Ermittlung seiner letzten Wohnungsanschriften, seiner letzten Arbeitgeber, seiner Angehörigen oder von sonstigen Personen, die über seinen Aufenthalt Kenntnis haben könnten, und seiner Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dabei kommt die öffentliche Zustellung auch in Betracht, wenn mangels Rechtshilfeabkommen mit dem ausländischen Staat eine dortige Zustellung aussichtslos oder unmöglich ist.

Welches Familienrecht bei der Scheidung anzuwenden ist

Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.

Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.
Für die Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin, kann das anzuwendende Recht zuvor festgelegt werden.

Maßgeblich ist hier seit dem 21.06.2012 eine EU-Verordnung, und zwar die sogenannte ROM III Verordnung. Diese Verordnung, die eine einheitliche Regelung in der EU bezweckt und auch bei einem Aufenthalt in sonstigen Ländern gilt, ist in Deutschland unmittelbar geltendes europäisches Recht.

Danach können die Ehegatten das bei einer Scheidung anzuwendende Recht zuvor festlegen, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist.

Heiraten also etwa ein Deutscher und eine Spanierin, können sie für den Fall einer Scheidung die Anwendung des spanischen Rechts festlegen, auch wenn beide in Deutschland leben. Wurde dagegen für den Fall der Ehescheidung kein nationales Recht bestimmt, können sich die Ehepartner nach Artikel 8 der ROM III Verordnung für ihre Scheidung auch für die Anwendung des Familienrechts eines anderes Staates entscheiden:

a) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
b) dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor
mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls
c) dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
d) dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung der ROM III Verordnung bei einer Scheidung mit einem Ausländer bzw. einer Scheidung mit einer Ausländerin finden Sie auf unserer Startseite Scheidung.org unter dem Punkt „Der Sonderfall: Die binationale Scheidung“.

Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.
Eine Scheidung im Ausland ist für deutsche Ehegatten nur möglich, wenn das Land in dem sie Leben an den gewöhnlichen Aufenthaltsort anknüpft.

Voraussetzungen für die Scheidung im Ausland

Wenn beide Ehegatten Deutsche sind und im Ausland leben, ist für die Scheidung zwar grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Knüpft das Land, in dem die Ehegatten wohnen, jedoch anders als Deutschland nur an den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Domizilprinzip) an, ist eine Scheidung auch im Ausland möglich.

So ist etwa eine Scheidung in der Schweiz nach Schweizer Recht nach einem Jahr Aufenthalt sowie zweimonatiger Bedenkzeit und eine Scheidung in Dänemark nach einem Jahr bzw. sechs Monaten Trennungszeit möglich. Dies gilt ebenso bei der Scheidung in der Schweiz bzw. der Scheidung in Dänemark, wenn ein Ehegatte die deutsche und der andere eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Andere Vorschriften herrschen dagegen etwa bei einer Scheidung in Österreich.

Wie die Anerkennung ausländischer Scheidungen erfolgt

Ist eine Scheidung im Ausland erfolgt, muss in Deutschland die Anerkennung der Ehescheidung erfolgen, § 107 FamFG, soweit es sich nicht um eine Heimatstaatsscheidung oder eine Scheidung aus einem Mitgliedstaat der EU handelt. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für das Anerkennungsverfahren ist ein formeller Antrag erforderlich, der regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Arora sagt:

    Hallo,

    Wir haben in Afghanistan vor 20 Jahren geheiratet. Jetzt leben wir seit 18 Jahren in Deutschland.
    Als wir in 2010 Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, mussten wir uns als Ehepartner beweisen. Dafür gingen wir zum Notar und haben uns einen Urkunde stellen lassen dass wir verheiratet sind. Von Afghanistan haben wir keine Heiratsurkunde.
    Es gibt unendliche Gründe für eine Scheidung. Die möchte ich nicht hier schreiben.
    Wie ist die Scheidung jetzt möglich.
    Bitte Raten Sie mir wenn die Scheidung Einvernehmlich ist und wenn ich als Mann allein dafür die Interesse habe.
    Vielen Dank im voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Arora,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um klären zu lassen, welche Vorgaben im Rahmen einer Scheidung zu erfüllen sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Ali sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe eine Frage und zwar:

    kann sich eine iranische Frau, die seit zwei Jahren in Deutschland lebt und ihren Asylantrag anerkannt ist von Ihrem Ehemman, der im Iran lebt und nie in Deutschland war, vor deutschem Gericht scheiden lassen (der Eheman kommt nicht nach Deutschland und will sich nicht scheiden lassen) bzw kann sie (im Falle von Abwesenheit des Ehemannes) einen Scheidungsantrag bei deutschen Gerichten einreichen? ! Das Ehepaar hat ein siebenjähriges Kind.

    Ich bedanke mich im Voraus für eine kurze Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ali

  3. nur sagt:

    Hallo,
    Ich bin Nur. Ich und mein ex-Ehemann (beide Türkische Staatsbürgerschaft) sind in der Türkei getrennt. Unsere Wohnsitz waren in Berlin aber nach dem Trennung bin ich nach die Türkei umgezogen. Wie muss unsere Scheidung in Berlin anerkennt werden? Wohin muss mein ex Ehemann beantragen um unsere Trennung anerkennt werden zu können.
    Vielen Dank

  4. Martin sagt:

    Hallo,
    meine Freundin kommt aus Weißrussland ( Belarus). Sie war mit einem Mann aus Deutschland verheiratet. und hat sich in seiner Abwesenheit in Belarus scheiden lassen das es keine Kontaktmöglichkeit mehr zu diesem Mann gab. Es bestand niemals eine gemeinsame Wohnung und keine Kinder oder Wertgegenstände. Da wir jetzt heiraten möchten haben wir alle Dokomente an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft gesendet um ihre Scheidung anerkennen zu lassen.
    Und jetzt kommt auf einmal ein Brief von einem deutschen Gericht das der Ex-Ehemann sich auch scheiden lassen möchte.
    Meine Frage jetzt, was wird mit der Anerkennung geschehen und dem Belarussischem Scheidungsurteil?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen und/oder einen Anwalt. Ggf. kann das anerkannte Scheidungsurteil auch dem Familiengericht als Nachweis zugestellt werden. Eine abschließende Klärung hierzu ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Eileen sagt:

    Hallo,
    meine Schwester und ihr Mann ( beide deutsche Staatsbürgerschaft) haben vor ca 20 Jahren in Deutschland geheiratet und sind vor 15 Jahren nach Paraguay ausgewandert. Nun erfolgte vor 18 Monaten die Trennung. Meine Schwester möchte eine Scheidung und würde dafür auch auf jegliche Ansprüche verzichten. Leider stellt sich der Nochehemann quer. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Scheidung zu erwirken? Gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit diese Angelegenheit per Post zu erledigen? Welche Schritte muss sie einleiten, um eine Scheidung in die Wege zu leiten?!
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Eileen,

      welche Regelungen in Paraguay bei einer Scheidung möglich sind, sind uns an dieser Stelle nicht bekannt. Auch ob im Einzelfall deutsches oder paraguayanisches Familienrecht zur Anwendung kommt. Raten Sie Ihrer Schwester zum Besuch bei einem Anwalt vor Ort, um den Sachverhalt und die Zuständigkeit entsprechend prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. kumar sagt:

    hallo ich bin deutsche Staatsbürger und wohne in Ausland(Indien). Meine Frau wohnt in Deutschland mit zwei Kinder.
    Jeztz möchte ich scheiden lassen, kann ich in Indien Scheidung prozess starten, weil ich nach Deutschland nicht komme ( und wohne ich auch nicht in Deitschland). ich habe auch Keine Addresse in Deutschland, und komme auch nie wieder in futur nach Deutschland zu wohnen). Meine Frau hat indische Staatangehörigkeit und hat eine normales Aufenthalt in Deutchland.
    vilen dank für Ihre Kommentar!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kumar,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit dem indischen Familienrecht vertraut ist, um Ihre Frage zu klären. In der Regel kann auch eine im Ausland geschlossene Ehe vor den Gerichten am Wohnort geschieden werden. Ob dies allerdings auch nach indischem Recht möglich ist, können wir an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Isabel sagt:

    Hallo,
    ich bin deutsche Staatsangehörige und habe vor 10 Jahren meinen Mann, einen Sri Lankaner mit Englischem Pass, in Deutschland geheiratet. Wir haben nie in Deutschland gelebt. Seit 7 Jahren leben wir nun in Sri Lanka.
    Zu Anfang unserer Eheschliessung war ich noch in Deutschland gemeldet, bin mitterweile dort nicht mehr gemeldet.
    Wie gehe ich vor wenn wir uns scheiden lassen wollen?
    Bitte geben Sie mir einen Anhaltspunkt wie ich anfangen soll.
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Isabel,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort in Sri Lanka, wenn Sie Ihre dort registrierte Ehe scheiden lassen wollen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Ibrahim sagt:

    Ich (Ägypter) habe sie (Deutsche) 1988 standesamtlich in Deutschland geheiratet. Zwei Wochen später in dem ägyptischen Bootschaft ägyptisch geheiratet. Wir haben also eine deutsche und eine ägyptische Ehrurkunde. Wir haben beide in Deutschland bis 1991 zweck Studium gelebt, aber zu dieser Zeit in Ägypten als reiseleiter gearbeitet. 1991 bis heute leben wir in Ägypten.
    In Juni 2012 hat die Frau vor dem Familiengericht New Cairo Scheidungsantrag sowie drei verschiedene Anträge zu den Folgesachen geschtelt. In März 2013 hat Sie vor dem Amtsgericht Schöneberg 3 Anträge zugestellt: Antrag auf Scheidung, Antrag aud Zugewinnausgleich und Antrag auf Arrest meiner Bankkonten. Das Amtsgericht Schöneberg wollte sich nicht für unzuständig erklären, zugünsten des zuerst aufgerufenen Familiengerichtes New Cairo, mit der Begründung, der Streitgegenstang bei den beiden Verfahren (der deutsche und der ägyptische Heiratsvertrag) ist nicht identisch.
    Daraufhin schrieb ich selber dem Gericht einen Schriftsatz am 09.01.14, indem ich mich von dem Gericht zurückziehe, mit der Behauptung, ich wohne nicht in Deutschland und ich habe kein Geld für deutschen Anwalt “deswegen habe ich die Vollmacht von meinem bisherigen Anwalt zurückgezogen. Seit dieser Zeit bis Ende 2018 habe ich keine Nachrichten von dem Amtsgericht Schöneberg. Im Laufe von 2014 – 2018 war das Scheidungsverfahren in Ägypten beendet und meine Exfrau hat 3 Urteile mit den nachehelichen Abfindungen und das Geld dafür hat sie bekommen und den Erhalt quittiert. Ich habe in Nevember 2018 dem deutschen Gericht diese Urteile geschickt und sie schrieben mir, daß sie das erstmal von mir wissen, daß sie in Kairo geschieden wurde und daß sie Abfindungen bekommen hat. Sie wollten begläubigte Übersetzung, was ich getan habe.
    Ich habe vom Gericht nichts mehr gehört. Nach vielen aufdränglichen Mails von mir, haben sie am 28.01.20 per email den Scheidungbeschluß am 15.10.19 geschickt und geschrieben, daß sie den Beschluß an meinem seit 5 Jahren nicht mehr vertretenden Anwalt geschickt haben. Dadurch habe ich versäumt, gegen den Beschluß eine Beschwerde in der gesetzten Frist zu erteilen.
    Das Deutsche Gericht geht immer noch von zwei Ehen, die geschieden werden müssen und nicht von einer Ehe mit zwei Heiratsverträgen. Diese Ehe ist bereits 2014 in Kairo geschieden. Das Positive aber ist, das deutsche Gericht beschloß die Scheidung und der Versorgungsausgleich gemäß ägyptischem Recht. Zu dem Zugewinnausleichsantrag, der im Verbund zu der Scheidungsantrag geschtellt wurde, hat der Scheidungsurteil kein Wort gesagt.
    Einen Antrag auf Zugewinnausgleich hat meine geschiedene Frau 2013 erteilt, bevor das Amtesgericht Schöneberg gemäß ägyptischem Gesetzt den Scheidungesbeschluß 2019 erteilt hat. Ich habe bis heute keine Angaben über meine Vermögen gegeben.
    In der Anlage haben Sie eine Abschrift der Scheidungsentscheidung. In diese ist ein Schreibfehler auf Seite 4: Anstelle von “schweizerischem Recht” sollte “ägyptischem Recht” stehen. Ich habe dem Gericht diesgezüglich geschrieben und sie werrden es korrigieren.

    Es geht jetzt nur um eine Rechtsfrage, die Sie mir bitte beantworten möchten: Wenn das deutsche Gericht die Scheidung NICHT nach deutschem Recht erteilt, ist der Anspruch der deutschen geschiedenen Frau an Zugewinnausgleich für mich (Ägypter) zwingend? Im ägyptischen Recht lebt man automatisch in Gütertrennung.
    LG,
    Ibrahim

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ibrahim,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine Rechtsauskunft an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Maha sagt:

    Hello
    Ich und mein Mann sind verheirate seit 1982 in Āgypten und sind nach Deutschland angezogen in 1984 haben ein Hause gekauft und zwei Kinder gehabt in 2003 hatten wir beide die Deutscher staatanggehõrigkeit Bekommen und musste die Ägyptische verlassen
    Mein Mann nach wenig als ein Jahr hat uns beide die Āgyptische Staatsangehörigkeit wieder
    Und seit dem besitzen wir beide Staatsangehörigkeit
    Ab 2005 pendelten wir zwischen Ägypten und Deutschland aber wir waren angemeldet in Deutschland
    Auf ein mal Main man hat mir in Ägypten Geschieden ohne meine abwesenheit und in Ägypten regestriert
    Jetzt will er das Scheidung unerkennen in Deutschland um mir alle mein rechte auf das Hause ( es ist auf sein name )zu rauben
    Ich habe meine Ägyptisch Staatsangehörigkeit zurück gegeben nach dem ich wusste von die
    Bitte sagen sie mir was ich tun muss
    Weilen dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maha,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob eine Scheidung nach islamischem Recht unter den gegebenen Voraussetzungen in Ihrem Falle in Deutschland anerkannt werden kann. Dieser kann auch mögliche Ansprüche Ihrerseits genauer prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Elke sagt:

    Ich habe vor über 13 Jahren in den USA geheiratet und nach 3 Jahre mein Mann verlassen wegen häuslicher Gewalt. Bin nach Deutschland zurück. Habe mehrmals versucht ihn zu kontaktieren wegen der Scheidung doch keine Antwort. Lebe nun schon über 10 Jahre wieder in Deutschland und hätte gerne die Scheidung. Was kann ich noch tun?

  11. Alexandra sagt:

    Hallo Scheidung.org.Team
    wir haben in Deutschland geheiratet und sind nach Kanada ausgewandert mit 3 Kindern, ich bin vor knapp 8 Jahren alleine zurück nach Deutschland und würde mich gerne scheiden lassen, kann ich eine Scheidung in Deutschland beantragen???

  12. Rabia sagt:

    Hallo,

    kann man sich denn auch in Deutschland scheiden lassen, wenn man die ehe garnicht in Deutschland registriert hat(das geht nicht weil wir beide keinen deutsche Staatsangehörigkeit haben) und damit als ledig angesehen werden. Zudem bin ich Staatenlos. die ehe war im Libanon vor einem religiösem Richter.
    trotzdem will ich die Scheidung, geht das oder ist das quatsch ?

  13. A. sagt:

    Hallo
    Wir haben beide die deutsche und australische Staatsangehörigkeit, leben in Australien, haben in Deutschland geheiratet und möchten uns nun scheiden lassen.
    Haben Sie Erfahrungen, welches Verfahren das bessere / günstigere wäre – ob in Deutschland scheiden lassen und in Australien die Anerkennung der Deutschen Scheidung vornehmen zu lassen oder anders herum?

    Besten Dank für Ihre Tipps.

    Herzlichen Gruss
    A. G.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da wir uns an dieser Stelle nur mit dem deutschen Familienrecht beschäftigen, ist eine entsprechende Einschätzung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Benjamin sagt:

    Hallo, ich habe ein Frage. Ich habe meine Frau einen Thailänderin im Dezember 2018 in Bangkok geheiratet. Leider kam vor ein paar Wochen die Trennung aus Gründen für die wir beide nichts können. Meine Frau war noch nie in Deutschland gewesen, wir haben hier also nie zusammen gelebt und haben auch keine Kinder zusammen. In welchem Land müsste die Scheidung stattfinden?
    Falls dies in Thailand geht, würde eine Privatscheidung in Deutschland anerkannt werden?
    Vielen Dank im voraus für eure Antwort!

  15. Martina sagt:

    Hallo, wir, zwei Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, haben im April in Thailand legal geheiratet. Anschließend haben wir die Urkunde von der Deutschen Botschaft legalisieren lassen und hier übersetzen lassen. Danach kam ganz überraschend die Trennung. Die Ehe ist somit in Deutschland nicht beim Meldeamt gemeldet und auch nicht beim Standesamt ins Eheregister eingetragen. Laut Info der deutschen Standesbeamtin im Vorfeld ist vor allem das Melderegister notwendig zur Anerkennung in Deutschland. Ich bin daher ganz naiv davon ausgegangen, dass wir mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Nun habe ich aber die Aussage der deutschen Botschaft und einer Familienanwältin, dass die Ehe auch so rechtskräftig ist und somit eine Scheidung notwendig ist. Ich frage mich, wie kann das sein? In Deutschland hat doch keiner bisher Unterlagen gesehen, es ist nichts eingetragen usw.? Wenn dies aber doch die Sachlage ist: An wen muss man sich wenden, einen deutschen Scheidungsanwalt, einen internationalen, einen thailändischen? Und gilt eine Scheidung hier automatisch auch in Thailand oder macht man das andersrum?

    Für die Eheschließung vor Ort hat uns zudem theoretisch eine Übergeneralisierung des thailändischen Außenministeriums gefehlt: kann man also evtl auf einen Formfehler und dadurch eine Annulierung hinarbeiten? Und wenn ja, wieder die Frage, wer der richtige Ansprechpartner ist. Ich hoffe Sie können mir erste wichtige Hinweise geben. Vielen Dank!

  16. Anna sagt:

    Hallo, mein Freund ist Deutscher, war in Deutschland verheiratet, wohn seit ein paar Monaten bei mir in Österreich. Kann er hier auf ein Gericht gehen den Scheidungsantrag stellen oder muss er den nach Deutschland schicken ?

  17. Alena sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,
    mein Name ist Alena. Ich bin eine gebürtige Tschechin, lebte aber viele Jahre in Deutschland, und habe auch mittlerweile (seit vielen Jahren) die Deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Mann ist ein Deutscher. Wir beide leben in Kanada/Alberta (Permanent Residence). Mein Mann lebt seit ca. 12 Jahren in Kanada, und ich seit ca. 5 Jahren. Wir haben in 2014 in Deutschland geheiratet. Haben kein Vermögen und keine Kinder. Ich habe gelesen, dass es möglich ist sich in Canada/Alberta scheiden zu lassen. Ist das richtig? Wenn ja, was müssen wir dabei beachten? Ich habe auch gelesen, dass das in die deutsche Sprache übersetzte Scheidungsurteil in Deutschland anerkannt werden muss. Wie lange dauert so etwas? Ich bitte Sie mich so schnell wie möglich wissen zu lassen. Meine Lage ist nicht sehr angenehm. Ich danke Ihnen im Voraus. Sie können mir auch gerne eine Email schicken. Alena

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alena,

      welche Voraussetzungen für ein Scheidungsverfahren in Canada erfüllt sein müssen, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen, da wir uns lediglich mit dem deutschen Familienrecht auseinandersetzen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt vor Ort, um sich bezüglich der Scheidung im Ausland informieren zu lassen.

      Die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile kann in Deutschland erfolgen. Wie lange das Verfahren dauert, kann nicht pauschal bestimmt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Louisa sagt:

    Guten Tag,
    mein (Noch-)Mann ist Spanier, ich Deutsche. Wir haben im Jahr 2017 in Deutschland geheiratet.
    Da mein Mann nach wie vor kein Deutsch spricht und zum Zeitpunkt der Scheidung wahrscheinlich in Marokko oder Ägypten leben und arbeiten wird, möchte ich gerne wissen, ob eine Scheidung in Spanien möglich ist. So gäbe es keine Sprachbarrieren und meines Wissens muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden, da eine Scheidung in Spanien auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.
    Können Sie mir bei meinen Fragen weiter helfen?
    Mit besten Grüßen und vielen Dank,
    Louisa

  19. Paolo sagt:

    Moin Moin,
    aus gegebenem Anlass eine Frage, die Suche im www. konnte mir keine schlüssige Antwort geben:
    eine junge deutsche Frau beabsichtigt mit ihrem Freund, Namibianer, der zur Zeit hier in Deutschland arbeitet, gemeinsam in seine Heimat, Namibia, umzuziehen. Beide sind (noch) nicht verehelicht, gibt es denn in Namibia ein Erziehungsrecht (Kinder) ein Eherecht ? (für die Frau) ?? Sollte dort geheiratet werden und sollten dort Kinder auf unsere schöne Welt kommen ?? Fragen über Fragen und auch Sorgen eines Vaters

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paolo,

      bitte beachten Sie, dass wir uns an dieser Stelle mit dem deutschen Familienrecht auseinandersetzen. Welche rechtlichen Regelungen in Namibia gelten, können wir daher nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der sich mit dem namibischen Familienrecht auskennt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Eduardo sagt:

    Guten Morgen
    Ich bin Spanier, wohnhaft in Deutschland, Grenzgänger, ich arbeite in der Schweiz. Ich möchte mich von meiner deutschen Frau trennen und dann in die Schweiz in der Nähe meines Jobs ziehen. Ich möchte keine Komplikationen haben oder sie ihr geben. Kann ich einen Trennungsantrag ohne Anwalt oder Gericht formalisieren? Vielleicht durch einen Mediator? Wenn ich das tue, wie soll ich das Finanzministerium informieren, damit es meiner Frau keine Steuern (auf mein Arbeitseinkommen) berechnet, wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe? Natürlich stelle ich mir vor, dass ich in der Schweiz keine deutschen Steuern zahlen muss. Ich möchte nicht, dass sie irgendwelche Steuern zahlt, wegen mir, wegen mir. Sie hat ein um 150% höheres Gehalt als ich; Das Haus steht in Ihrem Namen, aber in der Gutschrift figuro soll ich auch weiterhin bezahlen? In welchem Verhältnis? Wie viel soll ich ihr für den Unterhalt unserer Kinder bezahlen? Als meine Kinder von 10 und 12 Jahren ..
    Vielen Dank für Ihre Zeit.

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