Scheidung – Wem gehört das Auto?
Zahlreiche Aspekte gilt es bei einer Trennung und anschließenden Scheidung zu beachten. Neben dem Wechsel der Steuerklassen und anderen finanziellen Überlegungen müssen sich die getrennten Ehegatten auch mit der Hausratsteilung befassen. Als Teil des Hausrates kann im Familienrecht auch der gemeinsame Wagen angesehen werden. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wann nicht, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze: Auto
- Wer nach der Ehe das Auto behalten kann, ist situationsabhängig.
- Wenn ein Partner den Wagen allein finanziert hat und den Kaufvertrag allein unterschrieben, ist das Fahrzeug in der Regel sein alleiniges Eigentum.
- Es kann auch vorkommen, dass ein Kreditinstitut das Auto für sich beanspruchen kann, etwa bei Leasingangeboten.
Wer bekommt das Auto nach der Trennung?
Wer ist der Eigentümer eines Autos?
Diese Frage stellt sich stets zu Beginn der Überlegungen zur Teilung des Haushalts. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer eines Gegenstandes, wird er in der Regel nicht zum Hausrat gezählt und damit auch nicht unter den Ehegatten aufgeteilt.
Doch gerade bei Kraftfahrzeugen gibt es Fragestellungen, die diese Regelung unwirksam machen können.
Wurde das Auto für familiäre Zwecke genutzt oder nur beruflich von einem Partner? Wer hat den Wagen finanziert? Wem gehört das Auto laut Vertrag? Wer steht als Halter im Fahrzeugbrief?
Inhaltsverzeichnis
Bei Trennung: Auto im Alleineigentum eines Partners
Hat ein Ehegatte das Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, Van u.a. – während der Ehezeit allein finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet, befindet es sich in der Regel in seinem alleinigen Eigentum. Steht jedoch der andere im Fahrzeugbrief als Eigentümer, wird die Sache komplizierter.
Im Außenverhältnis kann auch die Bank als Eigentümer auftreten, etwa bei Leasingverträgen und Autokrediten. In diesem Falle ist das Fahrzeug im Besitz des Ehegatten, der die Verträge abgeschlossen hat. Sind die Kredite abgeleistet, geht es in dessen Eigentum über.
Hat Gatte A den im Alleineigentum befindlichen Wagen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, darf das Fahrzeug nicht in den Hausrat eingerechnet werden. Partei B darf folglich keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben.
Über die Einteilung der Hausratsgegenstände gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Anders verhielte es sich, wenn der Wagen dennoch in relevantem Umfang für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Hierzu zählen vor allem:
- gemeinsame Familieneinkäufe
- Familienausflüge und Urlaubsreisen
- Kinder zu Schule, AG, Sport u.a. fahren
Unter dem Gesichtspunkt der gemeinsamen, familiären Nutzung kann in diesem Falle der Pkw in den Hausratsbestand eingeschlossen werden. Aber wem gehört das Auto dann? Partner B kann einen Anspruch auf den Wagen anmelden.
Der Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten gerecht verteilt werden. Dadurch muss er eventuell auf einen anderen Gegenstand verzichten, damit sich die aufgeteilten Gegenstände die Waage halten.
Gegebenenfalls fließt in die Entscheidung dann auch mit ein, wer dringender auf den Wagen angewiesen ist. Oftmals hat der Partner, bei dem die Kinder leben, zunächst ein Nutzungsrecht, sofern er es im Rahmen der familiären Versorgung benötigt.
Wem gehört das Auto bei Miteigentum des Partners?
Sind beide Partner im Außenverhältnis Eigentümer des Fahrzeugs, sind also beide Schuldner gegenüber der Bank bzw. dem Pkw-Händler, so zählt es in den Hausrat hinein.
Können sich die Ehegatten darauf einigen, dass bei Scheidung der Pkw an A geht, sollte B eine Vereinbarung dahingehend treffen, dass er aus allen Verbindlichkeiten in Verbindung mit dem Auto entlassen wird. Die Leistungen können andernfalls bei der Berechnung des Trennungsunterhalts Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls darf eine Schadenersatzleistung eingefordert werden.
Bekommt ein Partner das Auto, kann im Zuge des Ausgleichs dem anderen ein größerer Teil an anderen Objekten und kleinen Hausratsgegenständen zugesprochen werden.
Wer bekommt den Schadensfreiheitsrabatt?
Nicht nur das Auto, sondern auch der erlangte Schadensfreiheitsrabatt kann bei Trennung und Scheidung schnell zum Streitpunkt werden. Denn wurde das Fahrzeug oder ein Zweitwagen während der Ehe von einem Ehegatten gefahren und auf den Namen des anderen Ehepartners versichert, erlangt der Versicherungsnehmer aufgrund des mit ihm bestehenden KFZ-Versicherungsvertrags den Schadensfreiheitsrabatt.
Der Ehegatte, der möglicherweise jahrelang mit dem betreffenden Fahrzeug unfallfrei unterwegs war, sieht sich dadurch benachteiligt. Denn wenn er nach der Trennung ein anderes Auto auf sich zulässt, hat er regelmäßig keinen Schadensfreiheitsrabatt.
Tatsächlich kann in einem solchen Fall der Fahrer des Autos gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts haben. Dafür müssen allerdings sowohl die familienrechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch dazu führen, dass nach Trennung und Scheidung der eine Ehegatte dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung übertragen muss, den der andere erzielt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass das betreffende Fahrzeug ausschließlich von demjenigen Ehegatten genutzt wurde, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts verlangt. Liegt diese Nutzung nur bei 90%, reicht das für eine Übertragung nicht aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: WF 105/11).
Hat also der Versicherungsnehmer und auf Übertragung in Anspruch genommene Ehepartner das Fahrzeug während der Ehe ebenfalls ab und zu genutzt, kann der andere Ehegatte den Erhalt des Schadensfreiheitsrabatts nicht geltend machen. Vielmehr kommt die Übertragung des Rabatts nur dann in Betracht, wenn der fahrzeugführende Ehegatte das Auto oder den Zweitwagen ausschließlich alleine genutzt hat.
In der Praxis sind diese Fälle eher selten. Sie sind etwa dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren konnte oder den Zweitwagen seines Ehegatten in der Tat nicht genutzt hat. Die Beweispflicht dafür liegt letztendlich bei dem Ehegatten, der die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts auf sich verlangt.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Hier bestehen gewisse Grenzen
Neben den familienrechtlichen müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts vorliegen. Danach muss die durch den Erhalt des Rabatts begünstigte Person
- zur Familie gehören oder eine dieser nahestehende Person sein, was beim Ehegatten erfüllt ist
- das Auto regelmäßig gefahren haben, was nach den strengeren familienrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung (ausschließliche Nutzung) ebenfalls gegeben ist
- die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts je nach KFZ-Versicherung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten beantragen bzw. durchsetzen
Die Übertragung ist aber nur in dem Umfang möglich, in dem der begünstigte Ehegatte den Schadensfreiheitsrabatt selber erhalten kann. Hat also etwa der Kfz-Versicherungsvertrag bereits ein Jahr bestanden und der andere Ehegatte das Fahrzeug danach vier Jahre gefahren, da er erst seit vier Jahren den Führerschein hat, kommt eine Übertragung des Rabatts auch nur für vier Jahre (und nicht für fünf Jahre) in Betracht.
Auch wenn sich die Ehegatten bei Trennung und Scheidung einig sind: Bei der bewusst falschen Angabe, ein Ehegatte habe das Fahrzeug regelmäßig bzw. ausschließlich alleine gefahren sowie mit dem Versicherungsnehmer und anderen Ehegatten bis zur geltend gemachten Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zusammen gelebt, ist die Übertragung unwirksam.
Andere Kraftfahrzeuge
Bei Motorrädern und Lkw ist in der Regel keine familiäre Nutzung festzustellen. Transportfahrzeuge dienen in den meisten Fällen dem beruflichen Nutzen eines Partners und sind damit von der Hausratsteilung ausgeschlossen.
Ähnlich verhielte es sich mit einem Taxi. Als Dienstfahrzeug kann der andere Partner keinen Anspruch auf das Auto stellen. Motorräder sind nur selten auch für Familienausflüge oder die Verbringung der Kinder genutzt. Damit gelten sie in der Regel ebenfalls nicht als Hausratsgegenstand.
Sonderfall Surrogat: Wem gehört das Auto bei Scheidung?
Als Surrogat wird der Ersatz eines defekten oder unbrauchbar gewordenen Gegenstands bezeichnet. Ein Surrogat befindet sich im Eigentum desjenigen Partners, dem auch der ersetzte Gegenstand gehörte.
Gesetzt den Fall, der von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Pkw ist in der Ehezeit kaputt gegangen. Ihr Ehemann hat einen neuen Pkw als Ersatz für sie gekauft. Der neue Wagen ist damit Surrogat und gehört der Ehefrau, selbst wenn der Ehegatte die Kosten dafür trägt.
Wem gehört dann das Auto bei Trennung? Die Antwort: in der Regel der Ehefrau. Da das ursprünglich ersetzte Fahrzeug mit in die Ehe gebracht wurde, zählt es nicht mit zum Hausrat. Der Ehemann kann keine Eigentumsansprüche stellen.
Er sollte dennoch darauf bestehen, aus den Verbindlichkeiten im Außenverhältnis – also gegenüber Banken und Autohäusern – entlastet zu werden. Geschieht dies nicht, finden die Auslagen im Zuge von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Beachtung. Die Anrechnung auf einen etwaigen Trennungsunterhalt ist möglich.
Können sich die Eheleute nicht über den Verbleib des Autos einigen, sollte der Verkauf des Wagens an Dritte in Betracht gezogen werden. Mit dem Verkaufserlös können bei einer Scheidung gemeinsame Verbindlichkeiten für das Auto ausgelöst werden.
Das übrig bleibende Geld teilen die Ehegatten dann hälftig untereinander auf. Andernfalls kann es beim Ausgleich des Zugewinns eingeschlossen werden.
Neben dem Fahrzeug gilt es noch viele weitere finanz- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung zu gestalten. Suchen im Zweifel stets den Rat eines Fachmannes.
Hallo,
Lebe im Trennungsjahr. Das Auto hatten wir uns für die Famillie gekauft. Den damaligen Kretit hatten wir vom Gemeinschaftskonto bezaht. Kreditnehner war ich . Im Fahrzeugbrief und Schein wie auch Versicherungsnehmer bin ich Eingetragen. Hat meine Frau Anspruch im Scheidungsfall
auf das Fahrzeug?
Noch eine Frage: Im Trennungsjahr sind Reparaturen angefallen ,die ich alleine bezahlt habe genauso zahle Steuern und Versicherung. Sie bekommt regelmässig das Auto. Muss meine Frau die hälfte der Kosten tragen?
Hallo Michael,
Ihre Frau kann durchaus einen Anspruch auf das Familienauto haben, da es während der Ehe gemeinsam genutzt wurde. Was die Reparaturkosten angeht, kann dies unter Umständen Auswirkungen auf den Vermögensausgleich haben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für detailliertere Informationen.
Ihr Scheidung.org-Team
Danke für die Antwort.
Da wäre noch eine Frage. Wir besitzen ein Eigentum ,welches im Grundbuch für beide eingetragen ist. Das meine Frau das Eigentum plus in halt und Hausstand zur hälfte steht ist schon Rechtlich sicher. Ist es sinnvoll das Eigentum vor der Scheidung zu Veräussern um die Scheidungskosten niedrieger zu halten?
Hallo Michael,
Ihre Frage ist zu komplex, um sie auf diesem Wege zu beantworten. Wir raten Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen. Ein Finanzberater kann Sie zum Thema Scheidungskosten beraten. Wenn Sie die Immobilie jedoch vor der Scheidung veräußern, dürfte dies am Verfahrenswert nicht viel ändern, da das Vermögen nunmehr als Barvermögen in Ihrem Besitz ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Mann und ich sind seit 17 Jahren verheiratet und möchten uns nun trennen. Im letzten Jahr, habe ich einen Sparvertrag von mir aufgelöst, da wir ein neues Auto brauchten, mein Mann ist als Fahrzeughalter eingetragen. Den Sparvertrag hatte ich schon vor unserer Heirat. Wenn wir das Auto nun verkaufen, steht jedem die Hälfte von dem Erlös zu oder nur mir, da ich den Wagen von meinem Geld gekauft habe.
Hallo Emilia,
in diesem Fall dürfte jedem die Hälfte des Erlöses zustehen. Allerdings fließt der Sparvertrag in Ihr Anfangsvermögen mit ein, welches im Rahmen des Vermögensausgleichs Beachtung findet.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo guten Abend,
mein zukünftiger Ex-Mann hat während meiner Abwesenheit ( REHA ), den Fahrzeugbrief und das von ihm gefahrene Motorrad ( vor der Ehe von mir bar gezahlt), verschwinden lassen. Ich bin Versicherungsnehmer, zahle die Beiträge und Steuern dafür und stehe zudem im Brief. Nun habe ich die Versicherung gekündigt. Was kann ich tun, um das Motorrad zurück zu bekommen.
Außerdem fährt er einen Audi, der auf ihn zugelassen ist, aber ich als Versicherungsnehmer verantwortlich bin, sollte etwas passieren. Desweiteren fahren mir unbekannte Personen jetzt diesen Wagen. Der Versicherungsagent hat nur den Zusatz eingebracht, dass weitere Personen dieses Fahrzeug lenken. Ist das überhaupt zulässig?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Rita,
Selbstverständlich kann die Versicherung in Absprache mit Ihnen die Police anpassen, alternativ können Sie die Versicherung kündigen und dies Ihrem Mann mitteilen. Entscheidend dürfte in dieser Sache allerdings sein, wem der Wagen gehört. Handelt es sich ebenfalls um Ihr Fahrzeug, könnten Sie einen Anwalt beauftragen, dieser kann das Auto dann zurückverlangen und im Zweifel weitere Schritte einleiten.
Gleiches gilt auch für Ihr Motorrad.
Ihr Scheidung.org-Team
Wir haben uns während der Ehe (nach der Geburt unseres Kindes) ein Familienauto zugelegt, dass zu 50% von meinen Eltern und je zu 25% von uns bezahlt wurde. Ich hatte zu der Zeit noch einen alten Kleinwagen , der auf meine Mutter zugelassen war. Dieser ist seit nun mehr einem Jahr verschrottet. Seitdem fahre ich das Familienauto alleine und meine Noch-Frau hat ein Auto von ihrer Mutter geschenkt bekommen. Nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung habe ich ihr die Hälfte (Zeitwert) ihres Anteils zurück gezahlt. Sie ist als alleinige Eigentümerin bei ihrem Fahrzeug und ich bei meinem eingetragen.
Hier nun meine Frage: In wie weit fließen die beiden Autos in den Zugewinn?
Hallo,
beide Autos können im Rahmen des Zugewinns Beachtung finden, werden ggf. auf das Endvermögen des jeweiligen Ehegatten angerechnet. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um genauere Auskünfte zu erhalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe eine Frage zum PKW, da es sich hier um meinen Firmen-PKW handelt (bin selbständig mit einem kleinen Versandhandel).
Mein sogenannter Noch-Ehemann (hier wurde der Scheidungsantrag meinerseits vor kurzem gestellt) hat während er auch bei mir in der Firma mitgeholfen hat, oftmals den Firmen-PKW genutzt (um damit zur Post, zu Kunden usw.), der über mich und meine Firma angemeldet und auch bezahlt wird. Beim Kauf hat er damals einen Betrag bei der Anzahlung mit beigetragen, aber alles weitere wurde von mir bezahlt (läuft komplett auch sonst über die Firma). Ich bin auch der alleinige Inhaber. Vor kurzem hatte ich noch einen 2. PKW, der dann mehr privat genutzt wurde, aber aus Kostengründen meinerseits verkauft wurde, somit ist nur noch mein Firmen-PKW vorhanden.
Da mein Noch-Mann aber nun nicht mehr bei mir in der Firma tätig ist und sich nur noch für seine Freundin interessiert, fährt er stets privat damit rum, dies obwohl ich Steuer, Versicherung, Kreditfinanzierung usw. für den PKW bezahle. Will ich dann zur Post, muss ich sehen, wie ich da dann hinkomme, ob zu Fuß oder mit Taxi interessiert ihn nicht.
Da gab es diesbezüglich schon oft Streit und dann stehe ich, obwohl ich der Inhaber bin alleine ohne PKW da. In 95% der Fälle hat mein Mann das Auto, nahm es mit und es stand dann auch über Nacht in der Garage der Freundin. Das Fahrzeug ist so gut wie nie hier.
Mein Anwalt hat meinen Mann aufgrund der Vorfälle angeschrieben, dass er den PKW nicht für seine privaten Zwecke nutzen darf, jedoch hat es ihn schlichtweg nicht interessiert.
Schlüssel abnehmen ist ja auch nicht drin, er ist ja kaum hier (in meiner eigenen Wohnung), auch wenn er offiziell noch bei mir wohnt.
Meine Frage ist daher, welche weiteren Möglichkeiten habe ich diese unerlaubte Nutzung bis zur endgültigen Scheidung zu unterbinden.
Hallo,
kontaktieren Sie nochmals Ihren Anwalt, dieser kann unter Umständen weitere (gerichtliche) Schritte einleiten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe im Juni letzten Jahres meinen Studienkredit aufgestockt und mir beruflich bedingt für knapp 20.000 € ein Auto gekauft. Die Bank hat dafür keinen Fahrzeugbrief gewollt (Hausbank seit Jahren). Im Juli hat sich mein Noch-Mann von mir getrennt, ich habe also zum Zeitpunkt der Trennung gerade mal eine Monatsrate bezahlt, nach dem Trennungsjahr komme ich vielleicht auf 2.000€, die ich abbezahlt habe. Hat er trotzdem ein Recht auf den halben Wert des Autos (= ca. 10.000€)? Es ist noch nicht abbezahlt, der Fahrzeugschein liegt aber bei mir. Er selbst hat übrigens ein eigenes Auto, welches aber nicht mehr als 3.000€ wert ist.
Hallo Jasmin,
das Auto kann im Zuge des Zugewinnausgleichs als Vermögen berechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe ein Auto in die Ehe mit eingebracht. Zwischenzeitlich wurde dieses zweimal ersetzt. Ich stehe in den Papieren und im Kaufvertrag, die Versicherung und Steuer werden von mir bezahlt. Der Großteil des Kaufpreises wurde von meinen Eltern finanziert und ist nicht zurückgezahlt (nicht als Schenkung!!).
Nutzung war Familienauto, meine Frau fuhr es die letzten drei Jahre überwiegend für die Fahrt zur Arbeit und zurück.
Wenn ich das Fzg jetzt (nach Trennung, vor Scheidung) von meiner Frau auf Ihren Namen zulassen und versichern lasse: wie sieht es im Falle einer Scheidung aus? Zugewinn, Haushalt, etc.
Kann ich die Überlassung im Trennungs- und ggf. Scheidungsunterhalt berücksichtigen?
Hallo Robert,
ein Fahrzeug kann in Form des Zugewinnausgleichs oder der Hausratsteilung Beachtung finden. Ein Familienauto zählt in aller Regel zu letzterem. In diesem Fall kann ein entsprechend gleichwertiger Teil des gemeinsamen Hausrates als Gegenleistung verlangt werden. Entsprechende Regelungen – zur Hausratsteilung, Zugewinnausgleich, Wohnung, Krediten und Unterhalt – können die Ehegatten in einer Trennungs und Scheidungsfolgenvereinbarung vorab einvernehmlich regeln.
Ihr Scheidung.org-Team
hallo,
ich bin seit 2014 geschieden und muss das Familienauto aus Kostengründen verkaufen.
Der gemeinsame Kredit zahlt mein Mann ab, was aber in seiner Unterhaltszahlung berücksichtigt wird. Im Fahrzeugbrief stehe ich drin
Meine Frage:
Muss ich ihm dem halben Verkaufspreis. geben?
Hallo Anja,
es stellt sich hier die Frage, wem das Auto nach der Scheidung zugesprochen wurde. Wir können außerdem nicht beurteilen, welche anderen Bestimmungen und Auflagen in diesem Zusammenhang getroffen wurden sind. Prinzipiell kann der Besitzer eines Autos dieses jedoch auch verkaufen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Meine ex-Frau und ich trennten uns im Mai 2015, das trennungsjahr ist vorüber und die Scheidung wurde im März diesen Jahres eingereicht.
In der Ehe wurde zwei Autos angeschafft. Meines wurde durch das Erbe meines verstorbenen Vaters finanziert und ihreres durch mein 13. Monatsgehalt . Sie behielt Ihres und ich meines.
Ich würde meines nun gerne verkaufen. Wie sieht dort die rechtliche Lage aus? Hat sie einen anteiligen Anspruch auf den Erlös des Verkaufs?
Die Aussage meine RA’s sind diesbezüglich recht schwammig.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Michael,
dass Ihr Anwalt auf diese Frage „schwammig“ antwortet, ist ein Indikator dafür, dass sie nicht einfach zu beantworten ist. Es wird eine Rolle spielen, ob Sie das Auto noch während der Ehe (also vor Erhalt eines rechtsgültigen Scheidungsbeschlusses) verkaufen. Auch wir können Ihnen, zumal aus der Ferne, keine genauere Antwort geben. haken Sie bei Ihrem Anwalt nach und beharren Sie auf eine Antwort. Erfragen Sie auch, ob er Ihnen zu einem Verkauf während der Ehe oder nach der Scheidung rät.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Eine Frage hätte ich da allerdings noch, darf ich denn das Auto verkaufen und mir ein anderes Auto kaufen?
Vielen Dank
Hallo Michael,
kontaktieren Sie bitte, wie bereits gesagt, nochmals Ihren Anwalt zu diesem Thema.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein Ex- Mann und ich haben uns in der Ehe einen zweit Wagen angeschafft welchen er jetzt von mir zurück verlangt.
Ich bin eingetragene Fahrzeughalterin und mein jetziger Partner ist Versicherungsnehmer und bezahlt die Monatliche Ratenzahlung für den Pkw,der Kredit für den Wagen jedoch läuft über meinen Ex-Mann.wir hatten uns geeinigt das ich den Pkw mitnehme und Ratenzahlung übernehme.meine frage kann er den Pkw zurück verlangen?
Hallo Ilona,
sind Sie alleinige Eigentümerin des Fahrzeugs und handelte es sich nicht um ein Familienauto, kann Ihr Ehemann möglicherweise keinen Anspruch auf das Fahrzeug erheben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ICH habe ein Erbe in der Ehezeit erworben. Von einem Teil des Geldes habe ich einen Wagen in der Ehe gekauft. Bzw ich habe von meinem Konto das Geld an den Verkäufer überwiesen, die Versicherung bezahlt. Den Kaufvertrag und den Brief habe ich meine Frau unterschreiben lassen. Zählt der Wagen zum Zugewinn oder ist er dadurch das sie ihn überwiegend fuhr zu Schemkung geworden und zählt . Zählt es denn gar nichts das ich geerbt hatte und das Geld gab
Hallo Lilly,
handelt es sich um das Familienauto, so fällt dieses ggf. auch in die Hausratsteilung. Geerbtes Vermögen ist generell privilegierter Erwerb und beim Zugewinn als Anfangsvermögen anzurechnen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich lebe seit 10/15 in Trennung. Wir haben 2 Autos, welche beide aber laut Brief und Kfz-Schein auf mich laufen. Nun ist es so, das die nächste Zahlung für die VErsicherung bald ansteht und ich möchte dies vorab klären. Das sie ja das Auto braucht, auch der Kinder wegen, möchte ich ihr das Auto übegeben (Vollmacht etc.). NUr wie kann ich mich absichern, wnn ich ihr das Auto jetzt gebe, das es bei der Scheidnug auch annerkannt wird, das ich es ihr gegeben habe ohne eine Gegenleistung dafür erhalten zuhaben (Geld, sontiges). Das Auto weisst momentan einen Händlerankaufswert von rund 3500€ aus.
Vielen Dank für Antworten
Hallo,
Sie können vermögensrechtliche Vereinbarungen im Zweifel im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich treffen. Lassen Sie sich im Zweifel stets anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Partner und ich (unverheiratet) haben uns im März 2009 einen Neuwagen gekauft. Der Kaufvertrag lief/läuft über seinen Namen, der laufende Kredit, sowie die Papiere und die Vollkaskoversicherung. Lediglich in der Vollkaskoversicherung stand ich als Nutzer drin.
2014 im März haben wir uns getrennt und ich habe das Auto weiterhin genutzt (Arbeit), da es meinem Ex nicht möglich war, das Auto finanziell zu unterhalten. Ich überwies ihm mtl. die Autokreditrate, sowie die Versicherung und die jährliche Steuer. Oktober 2015 hatte ich einen Autounfall. Der Kredit lag mit ca. 6.000€ noch offen. 3.000€ übernahm die Vollkaskoversicherung. Der restliche Betrag muss noch mtl. beglichen werden.
Seit März 2016 zahle ich den Kredit nicht mehr (finanziell nicht mehr möglich)und mein Ex Partner will die Raten nun einklagen. Inwiefern ist das in diesem Fall geregelt?
Hallo,
für konkrete Rechtsstreits wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Generell kann gesagt werden, dass die Person, welche den Kaufvertrag abgeschlossen hat, auch für die Tilgung der Raten zuständig ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich bin gerade im Trennungsahr und wir haben/hatten 2 Autos. Das eine Auto von meinem Mann hat er nun verkauft, er war der der im Brief stand und der der es alleine benutzt und im Kaufvertrag stand. Nun versucht er an mein Auto zu kommen. Es ist bezahlt, ich stehe im Brief, aber er hat den Kaufvertrag unterschrieben. Kann er nun Anspruch erheben und es mir wegnehmen?
Hallo Neele,
Geschenke, die während der Ehe gemacht wurden, können in der Regel nicht zurückgefordert werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn die Forderung Ihres Partners seinerseits anwaltlich hervorgebracht wird.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe mich gerade von meinem Ehemann getrennt, vor 4 Jahren hat das Amt uns ein Auto finanziert weil er Arbeit hatte. Das Auto läuft aber auf mich seit fast einem Jahr. Anfang des Jahres wurde ihm ein Roller finanziert, den er angeblich nicht mehr hat. Er lebt und Arbeitet in Eutin km Entfernung 1,5 pro Weg. Ich aber Lebe in Bosau und Arbeite in Eutin km Entfernung pro Weg 16. Zu dem wohne ich auf dem Dorf wo es kaum Busverbindungen gibt. Wem steht das Auto zu?
Hallo Melanie,
diese konkrete Fragen können wir leider nicht beantworten. Prinzipiell sollten die Ehepartner versuchen, die gemeinsamen Dinge des Haushaltes einvernehmlich aufzuteilen. Gelingt dies nicht, wird das Familiengericht darüber entscheiden. Dafür bedarf es einen Anwalt auf beiden Seiten. Lassen Sie sich also von einem Rechtsanwalt hierzu beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Habe für meinen Sohn und dessen Frau einen bankkredit aufgenommen.damit sie sich von einer Privatperson ein Auto kaufen können.nun Trennung.frau rckt das Auto nicht raus.obwohl noch 6000 Euro zu zahlen sind.wem gehört das Auto?
Hallo Inge,
wenn es sich um eine Schenkung an die Eheleute handelte, dürfte es auch beiden zu gleichen Teilen zustehen. Bei einer Scheidung könnte die Ehefrau gerichtlich zum Verkauf des Autos gezwungen werden. Wurde jedoch urkundlich festgehalten, dass die Schenkung Ihrem Sohn zugedacht war, so behält dieser auch nach einer Trennung und Scheidung das Auto. Jedoch können hier eventuell abgeschlossene Eherverträge ins Spiel kommen, die die Sache in ein anderes Licht rücken. Ein Anwalt kann den Fall konkret betrachten und beratend zur Seite stehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, zum Sonderfall Surrogat:
Ich habe ein Fahrzeug mit in die Ehe gebracht. Während der Ehe habe ich ein Ersatzfahrzeug gekauft, das nun zum Zeitpunkt der Trennung ungefähr gleichwertig ist wie das erste Fahrzeug.
Nach obigen Text gehört es nicht zum gemeinsamen Hausrat.
Bei einer Anwaltsberatung hörte ich jedoch eine andere Meinung. Da das Fahrzeug gemeinsam genutzt wurde, gehört es mit zum gemeinsamen Haushalt. Ich kann es also bei einer Trennung nicht mitnehmen.
Welches Argument wiegt nun schwerer, Eigentum vor der Ehe oder gemeinsame Nutzung? Oder wird das eine Ermessensfrage vor Gericht?
Vielen Dank.
Hallo Julia,
wurde der Wagen in umfangreichem Maße für familiäre Aktivitäten genutzt, so gehört es in aller Regel auch in den gemeinsamen Hausrat. Vertrauen Sie auf den Rat Ihres Anwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich hatte all die Jahre einen Firmenwagen, meine Frau hat einen Kleinwagen der auf sie zugelassen und versichert ist und von ihr finanziert und von beiden Seiten bezahlt wurde. Ich musste vor einiger Zeit mein Firmenwagen abgeben und es blieb nur noch das Auto meiner Frau als Familienauto. Jetzt kam es zur Trennung und sie verweigert mir die weitere Nutzung. Kann sie das und kann der Wert des Auto beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden??
Hallo Hermann,
das Familienauto steht in der Regel demjenigen zu, bei dem die gemeinsamen Kinder leben. Ein Familienauto kann im Zuge der Hausratsteilung Beachtung finden, sofern er tatsächlich in umfangreichem Maße gemeinsam zum Zwecke von Familienaktivitäten genutzt wurde. Wurde das Fahrzeug in der Ehezeit erworben, kann dessen Wert ggf. auch im Zugewinnausgleich betrachtet werden. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe vor meine eingetragene Lebenspartnerschaft aufzulösen. Wir beide haben jeweils ein eigenes Fahrzeug, welches auch nur zu 100% vom jeweiligen Partner benutzt wird. Ich bin per Zufall darüber gestolpert, das mein Partner ein weiters Auto per Kredit (27.000Euro) gekauft hat, welches er einer dritten Person zur Verfügung stellt.Er hat diesen Kredit ohne mein Wissen genommen und ist alleiniger Kreditnehmer.
Nun meine Frage:
-zählt diese dritte Fahrezeug zum gemeinschaftlichen Haushalt und habe ich ein rechtliches Mittel diese Nutzungsüberlassung zu unterbinden? Das Fahrzeug ist über meinen Partner versichert und er hat auch die Steuer dafür bezahlt.Er überlässt das Fahrzeug einem abgelehnten Asylbewerer, kann somit also auch nicht behaupten, die Person würde das Auto und entsprechende Folgekosten bezahlen.
Was kann ich unternehmen?
Hallo Ralf,
da sich das Fahrzeug im alleinigen Eigentum Ihres ehemaligen Partners befindet und dieser auch als alleiniger Schuldner gegenüber dem kreditgebenden Institut auftritt, können Sie keine Ansprüche oder Forderungen hinsichtlich des Fahrzeuges stellen. Es handelt sich zumeist nicht um ein gemeinsames Gut, solange es nicht in umfangreichem Maße für familiäre Zwecke verwandt wird. Suchen Sie ggf. den Rat eines Anwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
ich bin seit 2 Jahren geschieden….während meiner Ehe haben meine EX – Frau und ich uns einen Wohnwagen ( gebraucht für 7.5000€ ) zugelegt. Das Geld stammte aus einer Unfallversicherung nach einem Skiunfall. Im Farzeugbrief sowie imFahrzeugschein….ebenso im Kaufvertrag steht mein Name….auch ist der Wohnwagen auf meinen Namen versichert!!! Bei der Scheidung hat meine Ex – Frau keine Geldentmachung für den Wohnwagen gestellt. Meine Frage wäre : wem gehört rechtlich der Wohnwagen ???? hat meine Ex- Frau Anspruch auf die hälfte des Wohnwagens bei einemverkauf ??? oder gehört er zu hälfte ihr??? oder ist es mein Eigentum….
Hallo Kurt,
da Sie laut Zulassungsbescheinigung Teil II alleiniger Eigentümer des Wohnwagens sind, kann Ihre Frau in aller Regel keinen Anspruch erheben. Ausnahmen sind dabei jedoch immer möglich. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team