Was ist ein „begleiteter Umgang“?
Eine Trennung mit Kind kann schnell zur Zerreißprobe für alle Betroffenen werden. Elternteile gehen häufig tief zerstritten auseinander, und nicht selten wird dem anderen ein Umgang mit dem gemeinsamen Nachwuchs verwehrt. Kommt es zu derartigen Konflikten, leiden Kinder beträchtlich darunter. Abgesehen von solchen nachehelichen Rosenkriegen gibt es einige Gründe, welche die Beziehung zwischen Umgangsberechtigten und Kind belasten. In solchen Fällen kann ein begleiteter Umgang zu einer Annäherung beitragen.
Das Wichtigste in Kürze: Begleiteter Umgang
- Begleiteter Umgang meint eine betreute und somit überwachte Umgangszeit, welche gesetzlich im BGB festgehalten ist.
- Er findet häufig bei belasteten Eltern-Kind-Beziehungen vor und nach der Scheidung bzw. Trennung Anwendung.
- Begleiteter Umgang kann angeordnet oder freiwillig in Anspruch genommen werden.
Der nachfolgende Ratgeber informiert Sie über diese Maßnahme.
Inhaltsverzeichnis
Begleiteter Umgang: das Konzept des betreuten Kontaktes
Wenn das Verhältnis besonders belastet ist
Begleiteter oder betreuter Umgang ist eine Umgangssituation, bei welcher Kinder und ihre Umgangsberechtigten unter Aufsicht und Anleitung einer dritten Person miteinander agieren.
Diese besondere Situation stellt zum einen die Realisierung des Umgangsrechts dar und garantiert ebenso das Wohl des betroffenen Kindes. Als Umgangsbegleitung kommt grundsätzlich jeder in Frage, der sich solch einer Sache gewachsen sieht. In der Regel werden jedoch professionelle, geschulte Fachkräfte eingesetzt: Psychologen, Pädagogen, Familientherapeuten oder Mitarbeiter von Jugendhilfestellen.
Durch die Anwesenheit einer dritten Person und den neutralen Ort – meist handelt es sich um Zimmer der Leistungsträger- soll Kindern ein sicherer Raum geschaffen werden, um sich zu öffnen und unbeeinflusst zu agieren.
Beachten Sie: Gleichwohl ein begleiteter Umgang auch im Hinblick auf bspw. Pflegekinder eine Rolle spielt, wird hier die Konstellation Kind-Elternteil betrachtet. Daneben können sich die beiden Elternteile auch privat auf solche Gespräche einigen.
Details zum Ablauf
Da dieses Angebot von unterschiedlichen Stellen betreut wird, gibt es in dem Sinne keinen festen Ablauf oder Zeitrahmen für den begleiteten Umgang. Wie lange dieser dauert, hängt vom Bedarf und natürlich auch von dem Erfolg des Umgangskontaktes ab. Je nach Fall können die Eltern auch vorher mitbestimmen, wie die Sitzung verlaufen soll. Grundsätzlich kommunizieren Eltern und Kinder miteinander; Aufgabe der Umgangsbegleitung ist es, hintergründig zu agieren und zu moderieren. Diese Sitzungen können auch so gestaltet werden, dass die Elternteile sich gegenseitig nicht begegnen müssen – Streitsituationen sollen schließlich vermieden werden.
Ein begleiteter Umgang verursacht mitunter Kosten für die Eltern. In manchen Fällen werden diese von den jeweiligen Hilfeträgern übernommen; ist dies nicht gegeben, dann hat in der Regel der Umgangsberechtigte für die entsprechenden Sitzungen aufzukommen.
Ob ein begleiteter Umgang bereits für Kleinkinder zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Schließlich benötigt es auch von Seiten des Kindes eine gewisse Reife, damit ein derartiges Modell wirklich sinnvoll ist. Wenn das Kind noch so jung ist, dass es kaum seine eigenen Gefühle und Wünsche äußern kann, versteht es die Gespräche wahrscheinlich nicht und könnte dementsprechend nur unnötig belastet werden.
Auch hier ist die oberste Prämisse das Wohl des Kindes. Ein begleiteter Umgang soll nach Ablauf zur Wiederannährung und zur Konfliktbeseitigung führen. Doch familiäre Probleme können mitunter komplex und tief verwurzelt sein.
Begleiteter Umgang – und was kommt danach?
Je nachdem, wie es zu dieser Maßnahme kam und wie gut die Konstellation mit den einzelnen Akteuren funktioniert, kann ein begleiteter Umgang auch unterschiedliche Erfahrungen bewirken. Bei gerichtlichen Anordnungen soll diese Maßnahme mitunter zu einer Einigung bzgl. des Sorgerechts führen. Liegen besonders ernste Fälle vor, kommt ein angeleitetes Gespräch einer Therapiemaßnahme gleich.
Weitere Ratgeber zum Sorge- und Umgangsrecht
Betreuter Umgang, aber das Kind will nicht
Möchte eine Partei den begleiteten Umgang abbrechen, dann ist diesem Wunsch in der Regel auch Folge zu leisten – vor allem dann, wenn das Kind sich partout wehrt. Ausnahmen können dann bestehen, wenn ein Elternteil das Kind offensichtlich beeinflusst und sich dieses deshalb gegen solche Treffen ausspricht.
Gesetzliche Grundlage für den begleiteten Umgang
Auch wenn die Vermutung naheliegen mag, handelt es sich hierbei nicht etwa um ein bloßes pädagogisches Experiment; begleiteter Umgang hat seine gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es im § 1684 „Umgang des Kindes mit den Eltern“ im 4. Absatz:
Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. […] Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Zudem wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zuge eines Projektes das Sachbuch „Deutsche Standards zum begleiteten Umgang“ herausgegeben. Es umfasst eine juristische Abhandlung über das Thema und Anweisungen dazu, wie begleiteter Umgang in der Praxis umzusetzen ist. Dementsprechend gilt es auch ein Standardwerk in dem Gebiet der umgangsrechtlichen Konfliktlösung; es definiert Zielsetzungen und Grundlagen.
Der Gesetzestext spricht von einer Anordnung, aber kann ein begleiteter Umgang auch auf Antrag gewährt werden? Ja, das ist möglich – vor allem dann, wenn Elternteile sich zu Unrecht von ihrem Kind getrennt fühlen. Hierzu sollten sich Betroffene an ein örtliches Jugendamt oder ähnliche Einrichtungen wenden, um ihre Möglichkeiten zu klären.
Wann wird begleiteter Umgang angeordnet?
Ein verordneter, betreuter Umgang kann unterschiedliche Gründe haben. Allen gemein ist jedoch ein gestörtes Verhältnis zwischen Eltern(teil) und Kind.
- Mangel an vorherigem Kontakt: Viele Scheidungskinder haben keinen oder kaum Kontakt zu dem Elternteil, bei welchem sie nicht leben. Soll dann ein Treffen stattfinden, kann ein Umgangsbegleiter eine erste (Wieder)Annäherung anleiten.
- Eltern-Kind-Entfremdung: Der Begriff bezeichnet ein Verhalten von Kindern gegenüber einem Elternteil, das von einer starken Abwehrhaltung gekennzeichnet ist. Betroffene zeigen eine unverhältnismäßige Abwertung gegen den Vater oder die Mutter. Gründe hierfür sind meist eine einseitige Beeinflussung durch den betreuenden Elternteil. Ein begleiteter Umgang kann dann vor allem dem missachteten Partner helfen, die Beziehung zum eigenen Kind zu verbessern.
- Fehlende Bereitschaft des Elternteils: Andersherum kann es sich natürlich auch so verhalten, dass Eltern kein Interesse an dem Kontakt zum Kind zeigen.
- Fehlende Kompetenz der umgangsberechtigten Person: Mitunter mangelt es Eltern grundlegend an erzieherischen Fähigkeiten. Damit ist nicht zwangsläufig ein gewaltvolles Umfeld, sondern eher extreme Nachlässigkeit und fehlende Fürsorge gemeint.
- Der umgangsbrechtigte Elternteil ist mental nicht zurechnungsfähig: Begleitete Umgänge sind vor allem dann unabdinglich, wenn der jeweilige Elternteil psychisch belastet ist – durch eine Sucht oder eine psychiatrische Erkrankung etwa. Ein alleiniger Umgang mit dem Kind wäre dementsprechend fahrlässig.
- Verdacht einer (sexuellen) Misshandlung: Kommt es zu psychischer und physischer Gewalt in der Ehe, ist dies natürlich mit ganz besonders schweren Schäden für das Kind und natürlich auch den Partner verbunden. Ein Umgangsrecht wird in der Regel jedoch nicht einfach verwehrt, ohne dass schwerwiegende Gründe dafür vorliegen. Ein begleiteter Umgang kann diese enttarnen, da dieser dem Kind eine sichere Umgebung anbietet.
Ob ein begleiteter Umgang für Sie in Frage kommt, können Sie durch ein vorheriges Beratungsgespräch klären.
Hallo,
Ich bin in eine Situation wo Umgang mit umgangspflegerin festgemacht.Seit 2020wir sind getrent und seit 2022 Gechieden. Es läuft keine Umgang weil Mutter eine behinderte aussage immer.Ich habe mit Jugendamt gesprochen mit Umgangspflegerin gesprochen aber es hilft mir Überhaupt nicht trotzdem Zahle ich Kindesunterhalt monatlich und Püncktlich.Wie kann ich mich helfen und mit Kind was Klar
kommen.
ich durfte Weil mein Ex und seine neue Blödsinn beim Jugendamt N. erzählt haben meine Kinder 11monate nicht sehen bis die auf die Idee kamen wir machen begleiteten Umgang ich fahr einmal im Monat gut 11h bis wir wieder zu Hause sind mit meinem Sohn zu meinen beiden kleinen weil der Vater ein Auto unterm Arsch hat Aber sich nicht bewegen will Weil der 3h Hier in H. sich beschäftigen müsste Ich bin kurz davor vor Gericht zu ziehen und denen Mal ein bisschen was zu erklären .
Ich kann derzeit keinen Führerschein machen weil ich vor knapp zwei Jahren einen Schlaganfall hatte. Aber einmal im Monat zu seiner nicht leiblichen Tochter in die Wohngruppe gut Zwei Stunden mit den beiden kleinen fahren geht aber 1/20min zu mir fahren geht nicht?😵
Hallo , nach dem 6 begleitete Umgänge die ich absolviert habe , und die neutrale Begleitung Person die mir versicherte das von ihre Seite ich kein Gefahr für meine beide Kind sieht wie die Mutter behauptet.
Wehren der Begleitung hatte echt viel Freude mit dem Kinder und die Kinder auch , Kinder hätte mich beinah vergessen , seit 5 Monate habe die Kinder nicht gesehen , wehren den Umgang Mann könnte sehen das die Kinder am Anfang ganz andere verhalten hatten , nach dem 3 Umgang waren sie dann sehr offen und fröhlich und lieb danach kommen die Worte von den Kinder ich werd dich vermissen oder wann kommen wir wider nachhause ,
Meine Frau ist was oder wie entscheidet jetzt der Jugendamt nach dem erfolgreiche Umgänge ? Wo mit muss ich jetzt rechnen ?
Man kann es versuchen.Es wird an dem jeweiligen Jugendamt liegen wie entschieden wird.
In unserem Fall ,wurde aufgrund Kindesmisshandlung durch die Mutter und ihrer anhaltenden psychischen Erkrankung,Antrag auf begleiteten Umgang gestellt.
Dem wurde nicht entsprochen.
Erst nach Anzeige bei der Polizei durch mehrere Personen kam Bewegung in die Angelegenheit.
Schade ,dass einem sehr schnell vorgeworfen wird ,man wolle für sich selbst Vorteile erlangen.
So ist es nicht!
Einzig und allein sollte das Kindeswohl an erster Stelle stehen.
Man sollte diesem Elternteil mit Defiziten hilfreich zur Seite stehen.
Immerhin hat das Kind zwei Elternteile und ein Recht darauf beide erleben zu dürfen.
Aber nicht in dem das Jugendamt wegschaut ,sondern angemessen hilft.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und sie dürfen auch eine Meinung haben.Wenn sie keinen Umgang mit einem Elternteil vorerst nicht wünschen ,dann sollte das akzeptiert werden.
Denn das andere Elternteil welches das Kind gegen seinen Willen zum Umgang zwingt ,wird bald ebenfalls beim Kind „verspielen“ und dann kommen noch größere Probleme.
Das Jugendamt will den begleiteten Umgang nun in einen unbegleiteten Umgang überführen. Der Kindsvater ist m.E. nicht geeignet für unbegleiteten Umgang (wird b. Stress unzuverlässig, hat kriminelle Vergangenheit, Diebstahl etc.). Mein Kind (7) möchte auch nicht alleine hin, fühlt sich dort unsicher. Kann ich eine „Begleitung“ beim Umgang einfordern?
Hallo,
Ich bin seit drei Jahren geschieden. Erst hat die Mutter die Kinder drei Jahre an mich abgegeben und sich nicht gemeldet. Erst als ich Unterhalt verlangt habe, hat sie behauptet, dass ich ihr die Kinder nicht zeige.Nach 2 Gerichtsverhandlungen wurde entschieden, dass die Kinder jede zweite Wochenende zu ihr gehen das hat sie 3 mal gemacht und hat die Zwillinge 9 jahre alt dann geschlagen. Daraufhin wurde vom Gericht ein betreuter Umgang angeordnet weil die Mutter noch eine Chance verdient hätte. Jetzt habe ich das Problem, dass die Kinder sich weigern sie zu treffen. Noch dazu werde ich jedes Mal als Team von der Betreuerin und Exfrau gemeinsam angegriffen und alte Ehegeschichten werden aufgewühlt und mir Sachen vorgeworfen die in der Ehe passiert sind. Als ich gesagt habe, dass die Betreuerin neutral ggü. Beider Parteien sein müsste hat sie behauptet, dass ich der Grund bin warum die Kinder sich so unerzogen verhalten und das Sie die Kinder in eine geschlossene Anstalt schicken müsste. Was kann ich gegen diese Betreuerin unternehmen und diese Treffen verweigern. Meine Kinder fühlen sich total unwohl und wir müssen uns dem ganzen fügen. Ich denke, dass so ein Verhalten der Betreuerin nicht normal ist und Sie sich total parteiisch verhält. Ich weiss nicht was ich tun soll. Wir wollen mit der Kindesmutter keinen Kontakt werden aber dazu vom Gericht gezwungen.
Hallo,
ja die Umgänge können mit Absprache auch zuhause statt finden.
wenn Sie noch fragen haben können Sie mir gerne schreiben.
Bin selbst Vater und in der gleichen Situation seit einem Jahr.
MfG
Umgangsrecht wird verweigert,da der Vater angeblich physisch krank ist.das Gericht hat begleiteten Umgang angeordnet.kann das in der Wohnung des Vaters stattfinden?