Berliner Tabelle – Zum Unterhalt in den neuen Bundesländern

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Seit 1962 gibt es für die Berechnung des Kindesunterhalts die Düsseldorfer Tabelle. Diese allgemeine Richtlinie – ohne Gesetzeskraft – nutzen die meisten Anwälte, Privatpersonen und Gerichte nunmehr für die Festlegung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger und volljähriger Kinder. Mit der Deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 begann jedoch zunächst ein Angleich der neuen an die alten Bundeslände. Beim Kindesunterhalt wurde dabei die Berliner Tabelle bei der Unterhaltsberechnung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschaltet.

Das Wichtigste in Kürze: Die Berliner Tabelle

  1. Die Berliner Tabelle diente zur Berechnung des Kindesunterhalts in den neuen Bundesländern.
  2. Im Unterschied zur Düsseldorfer Tabelle sah die Berliner Tabelle zwei weitere Einkommensklassen vor.
  3. Die Berliner Tabelle wird seit 2007 nicht mehr verwendet.

Ausführliche Informationen zur Berliner Tabelle erhalten Sie im Folgenden.

Wie unterscheiden sich Düsseldorfer und Berliner Tabelle?

Mittels Berliner Tabelle den Unterhalt in den neuen Bundesländern ermitteln

Wie wurde mittels Berliner Tabelle der Unterhalt berechnet?
Wie wurde mittels Berliner Tabelle der Unterhalt berechnet?

Mit der Deutschen Einheit waren die Unterschiede zwischen den Jahrzehnte voneinander getrennten Bundesländern noch längst nicht aufgehoben. Das betraf vor allem auch die Einkommensverhältnisse sowie die Lebenshaltungskosten. Beide waren im Osten derzeit noch wesentlich niedriger als in den alten Bundesländern.

Doch die in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle angesetzten Einkommensklassen waren aufgrund der niedrigeren Einkünfte in der ehemaligen DDR nicht eins zu eins anwendbar. Um die unterschiedlichen Lebensumstände zwischen den wiedervereinten Landesteilen Rechnung zu tragen, wurde deshalb die sogenannte Berliner Tabelle ins Leben gerufen.

Der wesentliche Unterschied zur Düsseldorfer Tabelle: Die Berliner Tabelle sah beim Unterhalt in den neuen Bundesländern zwei weitere Einkommensklassen vor. Es handelte sich hierbei um geringere Einkommensgruppen, als die niedrigste in der Unterhaltstabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf vorgesehene.

Wie sah die Berliner Tabelle aus (Stand: 2005)?

Mit der Berliner Tabelle wurde der Kindesunterhalt in den neuen Bundesländern ermittelt.
Mit der Berliner Tabelle wurde der Kindesunterhalt in den neuen Bundesländern ermittelt.

Die letztmalig 2005 aktualisierte Tabelle orientierte sich bezüglich des Aufbaus an der Düsseldorfer Tabelle.

In folgenden Punkten wich sie jedoch von dieser ab:

  1. zwei zusätzliche niedrigere Einkommensgruppen: (a) bis 1.000 Euro, (b) 1.000 bis 1.150 Euro) unter Berücksichtigung des Mindestunterhalts Ost; im Folgenden dann Düsseldorfer Tabelle mit den damals noch 13 Einkommensstufen
  2. Wegfall des Bedarfskontrollbetrages in der Berliner Tabelle

Die für den Unterhalt heranzuziehende Berliner Tabelle sah damit im Jahre 2005 wie folgt aus:

Netto­einkommen (€/Monat)
Altersstufen in Jahren (€/Monat)

% Ost% West
0-56-1112-17 [-20]
a)bis 1.000188228269100
b)1.000 - 1.150196238280
1.bis 1.300204247291100
2.1.300 - 1.500219265312107
3.1.500 - 1.700233282332114
4.1.700 - 1.900247299352121
5.1.900 - 2.100262317373128
6.2.100 - 2.300276334393135
7.2.300 - 2.500290351414142
8.2.500 - 2.800306371437150
9.2.800 - 3.200327396466160
10.3.200 - 3.600347420495170
11.3.600 - 4.000368445524180
12.4.000 - 4.400388470553190
13.4.400 - 4.800408494582200

Von den in der Tabelle aufgeführten Bedarfssätzen wurde analog zur Düsseldorfer Tabelle noch das Kindergeld in Abzug gebracht – bei minderjährigen Kindern hälftig, bei Volljährigen in voller Höhe. Grund dafür: Das Kindergeld gilt als Einkommen der Kinder selbst.

Mit der Berliner Tabelle wurde der Kindesunterhalt nur in den neuen Bundesländern berechnet – also in: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin (Ost). In den zehn alten Ländern galt weiterhin uneingeschränkt die Düsseldorfer Unterhaltstabelle.

Das Ende der Berliner Tabelle

Seit 2007 findet die Berliner Tabelle beim Unterhalt keine Anwendung mehr. Die Angleichung der alten und neuen Bundesländer war zu diesem Zeitpunkt so weit vorangeschritten, dass keine derart erheblichen Unterschiede mehr bei Einkommen und Lebenshaltungskosten gegeben waren. Die Grundlage der Berliner Tabelle war damit entfallen.

Heute ist die Berliner Tabelle bundesweit von der Unterhaltstabelle des OLG Düsseldorf abgelöst worden. Auch diese hat zwar keine Gesetzeskraft, dient jedoch regelmäßig als Orientierung bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Dies vereinfacht den Vorgang der Unterhaltszuweisung letztlich maßgeblich.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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