Betreuungsunterhalt – Wie lange können Alleinerziehende Unterhalt verlangen?
Im Familienrecht gibt es unterschiedliche Gründe, die einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt zulassen. Hierzu zählt insbesondere auch der sogenannte Betreuungsunterhalt, auf den alleinerziehende Elternteile einen Anspruch erheben können. Doch wie lange muss der ehemalige Partner für die Betreuung aufkommen? Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt? Und haben eigentlich auch nicht verheiratete Elternteile einen Anspruch?
Das Wichtigste in Kürze: Betreuungsunterhalt
- Betreuungsunterhalt darf nicht mit dem Kindesunterhalt verwechselt werden.
- Er kann für mindestens drei Jahre nach der Geburt verlangt werden.
- Für den Betreuungsunterhalt ist es nicht nötig, dass die Eltern mal verheiratet waren.
Betreuungsbonus für den alleinerziehenden Elternteil
Was ist der Betreuungsunterhalt?
Nach § 1570 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können alleinerziehende Elternteile unter gewissen Voraussetzungen von dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten Unterhalt für die Betreuung der Kinder verlangen. Die persönliche Betreuungszeit verhindert in so manchem Fall die volle Berufstätigkeit, sodass das eigene Einkommen verringert ist.
Dabei ist der Betreuungsunterhalt jedoch nicht mit dem Kindesunterhalt zu verwechseln! Es handelt sich nicht um einen Anspruch des Kindes gegenüber einem Elternteil, sondern um einen solchen, den ein Elternteil dem anderen gegenüber geltend machen kann.
Generell ist die Dauer, für die der Alleinerziehende den Betreuungsunterhalt beanspruchen kann, jedoch begrenzt.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange müssen Sie Betreuungsunterhalt zahlen?
Die Dauer, für die ein Alleinerziehender gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt erheben kann, ist durch die Bestimmungen im BGB grundlegend begrenzt.
Mit Abschluss des dritten Lebensjahres können die meisten Kinder in eine Tagesbetreuung gegeben werden, sodass von dem Alleinerziehenden durchaus wieder verlangt werden kann, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen – in Form einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.
Allerdings kann sich dieser Anspruch auch je nach Einzelfall weiter ausdehenen. Ausschlaggegbend ist dann vor allem die Angemessenheit und die aktuelle Betreuungssituation: Gibt es freie Kindergartenplätze in der näheren Umgebung? Kann dem Alleinerziehenden zugemutet werden, weiter entfernte Betreuungsplätze zu suchen? Bedarf das Kind aufgrund gesundheitlicher Probleme einer besonderen Betreuung? usf.
Betreuungsunterhalt: Die Höhe berechnen
Die Berechnung vom Betreuungsunterhalt folgt der Ermittlung der allgemeinen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen und basiert damit auf der sogenannten 3/7-Methode.
Hierbei wird aus den bereinigten Nettoeinkommen der Elternteile das Differenzeinkommen ermittelt. Der Differenzbetrag wird dann durch sieben dividiert. Der Alleinerziehende kann dann maximal 3/7 davon als Betreuungsunterhalt geltend machen. Dabei ist der Selbstbehalt des Pflichters zu berücksichtigen.
Beispielberechnung
Bereinigtes Nettoeinkommen A: 2.350,00 Euro
Bereinigtes Nettoeinkommen B: 1.050,00 Euro
Differenz: 1.300,00 Euro
Maximalhöhe des Betreuungsunterhalts: 557,14 Euro
B kann von A damit maximal 557,14 Euro als monatlichen Betreuungsunterhalt verlangen.
Können Sie Betreuungsunterhalt rückwirkend geltend machen?
Generell ist es nur dann möglich, Unterhaltsansprüche auch rückwirkend einzufordern, wenn der Unterhaltsschuldner bereits in Zahlungsverzug gesetzt wurde.
Nach spätestens einem Jahr jedoch verjähren die rückwirkenden Ansprüche.
Gibt es Betreuungsunterhalt auch für nichteheliche Mütter und Väter?
Nach § 1615I BGB haben alleinerziehende Mütter und Väter generell auch dann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn sie nicht verheiratet waren, als das gemeinsame Kind zur Welt kam.