Wie sich mittels Differenzmethode der Unterhalt berechnen lässt

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 1. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Differenzmethode beim Unterhalt

Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2001 findet nunmehr bei der Ermittlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt die Differenzmethode Anwendung. Mit diesem Zeitpunkt werden auch etwaige Einkünfte der Ehefrau als eheprägend anerkannt. An ebendiesen ehelichen Verhältnissen orientiert sich der Ehegattenunterhalt. Doch wie genau wird bei der Differerenzmethode vorgegangen?

Das Wichtigste in Kürze: Die Differenzmethode

  • Bei der Differenzmethode handelt es sich um eine Rechenformel zur Ermittlung des Ehegattenunterhalts.
  • Grundlage ist dabei die Differenz zwischen den Einkünften beider Eheleute.
  • Geht nur einer der Eheleute einer Arbeit nach, dann ist der Quotenunterhalt zu ermitteln.

Weiterführende Informationen zur Berechnung finden Sie im Nachfolgenden.

Realistischere Einschätzung beim Unterhalt dank Differenzmethode

Mit Hilfe der Differenzmethode kann der Unterhalt für den getrennt lebenden oder bereits geschiedenen Ehegatten ermittelt werden. Dabei werden die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner einander gegenübergestellt. Auf die sich hieraus ergebende Differenz kann der bedürftige Unterhaltsberechtigte sodann 3/7 als Unterhaltszahlung geltend machen. In der folgenden Grafik zur Differenzmethode finden Sie ein kompaktes Beispiel für die Unterhaltsberechnung: Angenommen wird dabei eine Einkommensdifferenz von 1.050 Euro.

Grafik zur angewandten Differenzmethode beim Unterhalt

Wie berechnen Sie mit der Differenzmethode den Unterhalt?

Wie können Sie mit der Differenzmethode den Unterhalt berechnen?
Wie können Sie mit der Differenzmethode den Unterhalt berechnen?

Bei der Differenzmethode bemisst sich der Ehegattenunterhalt anhand der Abweichung zwischen den Einkünften beider Ehegatten. Zunächst wird also die Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkünften beider ermittelt.

Hiernach nun wird regelmäßig dem Unterhaltsberechtigten ein Anspruch auf 3/7 dieser Differenz als Unterhaltsanspruch zugestanden.

In seltenen Fällen kann auch der Halbteilungsgrundsatz Anwendung finden. Hierbei werden von beiden bereinigten Nettoeinkommen zunächst je ein Siebtel abgezogen, die sich ergebenden Summen sodann subtrahiert, sodass sich die Differenz ergibt. Der Unterhaltsanspruch läge in diesem Fall allerdings bei 1/2 der Differenz. In der gängigen Rechtsprechung wird jedoch die übliche Variante der Differenzmethode beim Unterhalt bevorzugt.

Beispielberechnung: Unterhalt dank Differenzmethode ermitteln

Die klare Struktur der bei der Ermittlung von Unterhalt heranzuziehenden Differenzmethode soll nun mithilfe eines Beispiels veranschaulicht werden. Vorgenommen wird die Berechnung von einem Anspruch auf Trennungsunterhalt:

Die bereinigten monatlichen Nettoeinkommen der beiden Scheidungsparteien belaufen sich auf 1.200 Euro (A) und 3.500 Euro (B). B ist hiernach gegenüber A zum Unterhalt verpflichtet. Bei Anwendung der Differenzmethode beim Unterhalt ist nun zunächst die zwischen den Einkünften bestehende Diskrepanz zu ermitteln:

Unterhalt: Bei der Differenzmethode liegt der Anspruch regelmäßig bei 3/7 der Differenz.
Unterhalt: Bei der Differenzmethode liegt der Anspruch regelmäßig bei 3/7 der Differenz.
3.300 Euro – 1.200 Euro = 2.100 Euro Differenz

Auf die Differenz kann A nun einen Unterhaltsanspruch von 3/7 erheben:

2.100 Euro : 7 x 3 = 900 Euro.

B müsste nach dieser Berechnung vom Unterhalt mithilfe der Differenzmethode also 900 Euro monatlich an A leisten. So ergeben sich monatliche Einkunftsverhältnisse (netto) von 2.100 Euro (A) und 2.400 Euro (B).

Ist nur einer der Ehegatten erwerbstätig, so ist der Quotenunterhalt zu bilden. Dieser beträgt regelmäßig 3/7 des bereinigten Einkommens des Erwerbstätigen. Der Zwischenschritt der Differenzbildung bleibt hier also aus.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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