Ehe annullieren – Wann können Sie die Eheaufhebung beantragen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Manchmal gelangen Ehegatten kurz nach der Heirat zu dem Ergebnis, dass die Eheschließung ein immenser Fehler war, und wollen anstelle einer Scheidung mit Trennungsjahr sofort die Ehe annullieren lassen. Dabei ist der Begriff der „Eheannulierung“ im Gesetz nicht enthalten, sondern lediglich der Begriff der „Aufhebung der Ehe“. Allerdings sind die Auflösungsgründe, die umgangssprachlich einer Annullierung der Ehe entsprechen, in § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abschließend aufgeführt. Aber auch der Begriff „Ehenichtigkeit“ ist hier missverständlich. Denn damit ist die „Eheannullierung“ nach kirchlichem Recht gemeint.

Das Wichtigste in Kürze: Ehe annullieren

Kann man eine Ehe rückgängig machen?

In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.

Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?

Die Fristen bei der Eheannullierung richten sich nach dem zugrunde liegenden Aufhebungsgrund und liegt nach § 1317 BGB in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe annullieren?

Nach § 1314 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe annulliert werden, wenn die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind (z. B. Minderjährigkeit, Scheinehe, Mehrehe, Geschäftsunfähigkeit). Auch nachträglich können sich im Einzelfall noch Gründe für die Eheannullierung ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Ist keine der Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Annullierung der Ehe nicht in Betracht. Die Aufhebung der Ehe kann dann nur im Rahmen einer Scheidung erfolgen.

Scheidung umgehen und Ehe annullieren lassen – Geht das?

Ehe annullieren: Voraussetzungen für die Eheschließung bereits nicht erfüllt

Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?
Wann ist es laut Familienrecht möglich, eine Ehe annullieren zu lassen?

Soll in Deutschland eine Aufhebung der Ehe beantragt werden, ist dies möglich, wenn bereits die Voraussetzungen für die Heirat nicht erfüllt worden sind. Das ist nach § 1314 Abs. 1 BGB der Fall, wenn

  • beide Ehegatten noch nicht volljährig sind
  • einer der Ehepartner nicht volljährig ist und kein Ausnahmefall vorliegt, wonach für ihn eine Ehe ab dem 16. Lebensjahr möglich ist
  • einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist
  • einer der Ehepartner mit jemand anderem verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist
  • ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie oder ein Geschwisterverhältnis besteht (sogenanntes Inzestverbot)
  • die Erklärungen zur Schließung der Ehe bei der Heirat nicht persönlich abgegeben wurden

Liegt einer dieser Gründe vor, ist bereits die Eheschließung ungültig, sodass die trotzdem geschlossene Ehe aufgehoben werden kann.

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Nachträgliche Gründe, um in Deutschland eine Ehe annullieren zu lassen

Neben den Aufhebungsgründen, die die Vorrausetzungen für die Ehe betreffen, existieren auch nachträgliche Gründe für eine Aufhebung der Ehe. Diese Gründe liegen vor, wenn

  • ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten
  • ein Ehepartner bei der Eheschließung nicht wusste, dass es sich um eine solche handelte, § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Gemeint ist damit etwa der Fall der mangelnden Sprachkenntnisse.
  • ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe arglistig über solche Umstände getäuscht wurde, bei deren tatsächlicher Kenntnis er die Ehe nicht geschlossen hätte, soweit sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse bezieht, § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Der Zusatz, wonach sich die Täuschung nicht auf Vermögensverhältnisse beziehen darf, ist deswegen wichtig, weil – entgegen zahlreicher Veröffentlichungen speziell im Internet – der Fall des Heiratsschwindlers eben gerade nicht erfasst ist. Dies gilt ebenso etwa für eine verschwiegene Privatinsolvenz oder der Vortäuschung von angeblichem Vermögen. Der Aufhebungsgrund ist aber gegeben, wenn etwa Impotenz oder ansteckende Krankheiten (etwa HIV-Infektion), aber auch eine frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen wurden und der andere Ehepartner bei Kenntnis dieser Umstände von einer Heirat abgesehen hätte
  • ein Ehepartner widerrechtlich durch Drohung zur Heirat gezwungen wurde, § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB
  • beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keinen ehelichen Verpflichtungen nachkommen wollten, § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB. Davon umfasst wird in erster Linie der Fall der Scheinehe, etwa zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.
Steht der Partner bei der Hochzeit unter Drogen, ist eine Annullierung der Ehe möglich.

Problem bei diesen Aufhebungsgründen ist, dass deren Vorliegen kaum bewiesen werden kann. In der Praxis spielen daher auch nur die Gründe nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Täuschung über eherelevante Umstände) und § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) eine Rolle.

So funktioniert die Eheannullierung

Soll die Ehe aufgehoben werden, ist dafür von dem vom Aufhebungsgrund betroffenen Ehegatten ein Antrag an das Familiengericht zu stellen, §§ 1313, 1316 BGB. Bei den nachträglichen Gründen werden vom Gericht meistens umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt, um die Ehe zu annullieren. Liegt der Fall einer Scheinehe vor, kann auch die Ausländerbehörde einen Antrag auf Eheaufhebung stellen.

Ehe annullieren: Zeitraum beachten

Um eine Ehe zu annullieren beträgt die Frist für die Antragsstellung zur Eheaufhebung unter anderem ein Jahr ab Kenntnis des Irrtums über die Heirat oder die Täuschung über die Umstände, im Falle der widerrechtlichen Drohung drei Jahre ab dem Ende der Zwangslage, § 1317 BGB. Es gelten also unterschiedliche Fristen, um die Ehe aufzuheben.

Aufgrund der zahlreichen Schwierigkeiten in der Praxis, eine sofortige Eheaufhebung durchzusetzen, ist meistens eine Scheidung mit Trennungsjahr die einfachere und kostengünstigere Alternative.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. sebastian sagt:

    hallo,

    habe vor 3 tagen standesamtlich geheiratet.
    Eine Frau aus Thailand, und dass sie durch mich hier in Deutschland leben kann.
    Nach der Hochzeit veränderte ihr Verhalten sich trastisch.
    Ich gehe davon aus, dass es evtl nur wegen Geld und dass sie hier leben kann, die Hochzeit war.

    Kann man da irgendwie die Ehe annulieren?

    mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      kann Ihrer Frau nachgeweisen werden, dass sie Sie hinsichtlich der Heiratsabsicht getäuscht hat, so kann dies die Eheannullierung begründen. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. sebastian sagt:

        ok alles klar, ich werde einen Anwalt aufsuchen.

        Recht herzlichen Dank.

        Mfg

  2. Gerd K. sagt:

    Ich habe im Februar 2006 in Vietnam geheiratet, nach der Ausländerrechtlichen Prüfung wurde das Einreisevisum für meine Frau abgelehnt und ich wurde noch zusätzlich wegen angeblichen Einschläusens von Ausländern zu 2 Jahren auf Bewährung verklagt, obentrein mußte ich noch eine Strafgebür von 250 Euro zahlen.
    Wir haben heute das Jahr 2016.
    Wie kann ich aus dieser Eheverbindung wieder heraus?

    1. Laie sagt:

      scheint mir nicht so schwierig, da rauszukommen
      1) Partnerin offenbar nie in D eingereist
      2) ist länger als 3 Jahre Trennungszeit

  3. Anna sagt:

    Hallo,
    ich habe vor guten zwei Jahren meine Frau geheiratet ( besser: Eingetragene Lebenspartnerschaft). Einige Zeit nach der Hochzeit erzählte sie mir, dass sie überlegt, ob sie nicht ein Mann wäre. Inzwischen ist sie/er sich sicher und will den Weg zu ende gehen.
    Ich habe damals ihren Namen angenommen und mein Sohn auch (er ist nicht adoptiert).
    Meine Frage: kann ich die „Ehe“ annullieren lassen und wie ist das bei den Nachnamen? Können wir die behalten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anna,

      die Annullierung ist nur dann möglich, wenn z. B. böswillige Täuschung nachweislich vorlag. Sind keine entsprechenden Gründe gegeben, muss die Aufhebung der Lebensgemeinschaft beantragt werden. Bei der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft muss in der Regel ebenfalls ein sogenanntes Trennungsjahr absolviert werden – sofern kein Härtefall vorliegt, der den Prozess beschleunigte.

      Sie können in der Regel Ihren vormaligen Namen wieder annehmen. Die Einbennenung des Kindes kann sich zumeist schwieriger gestalten. Suchen Sie hierzu am besten Rat beim zuständigen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Mike sagt:

    Meine Frau hat mich nur geheiratet um in Deutschland bleiben zu können. Kann ich das annulieren lassen und wenn ja was kostet das

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mike,

      die Täuschung kann ein Aufhebungsgrund sein. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Verfahrenswert, der je nach Einzelfall voneinander unterschieden werden muss. Feste Summen sind hier nicht zu nennen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Silke O. sagt:

    Hallo Scheidung.org-Team, ich würde gerne wissen ob meine Ehe annulliert werden kann, die in Dänemark geschlossen wurde aber hier in Deutschland noch nicht anerkannt ist. Für eine Antwort wäre ich dankbar, besten Dank im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Silke,

      da hier nicht bekannt ist, wie es sich im dänischen Recht verhält hinsichtlich der Eheannullierung, kann dazu keine Auskunft erteilt werden. Die Annullierung der Ehe in Deutschland ist nur nach vorheriger Anerkenntnis in der BRD möglich und dann auch nur, wenn einer der Gründe vorliegt, die eine Annullierung möglich machten. Ansonsten bleibt nur der Weg über eine Scheidung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Bernd R. sagt:

    Hallo Scheidung. Org-Team, im Auftrag meiner Tochter „Was kann sie machen “ Folgender Sachverhalt : Meine Tochter hat 2012 Ihren Mann Deutsch/ Venezulaner mit deutscher Staatsangehörigkeit hier in Deutschland geheiratet, er nahm den Nachnamen meiner Tochter an. Sie wanderten dann nach Venezuela aus, dort ging die Ehe ca 1 Jahr gut dann trennten sie sich. Jeder hat jetzt einen anderen Paartner. Als Urkunden nahmen sie nur die normale Eheurkunde mit. Ich habe ihnen die richtigen Urkunden nachgeschickt, sind dort nicht angekommen. Nach der Trennung nahm ihr Mann seine alte Staatsbürgerschaft mit seinen Geburtsnamen wieder an. Da die Ehe hier nicht von der Venezulanichen Botschaft registriert wurde ist sie dort nicht anerkannt. Es sieht so aus das er dort wieder verheiratet ist. Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr verbunden, mit dank im voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      für die Ehescheidung ist dann vorab vermutlich die Anerkennung der Ehe in Venezuela anzustreben, da die Scheidung nach Rom III in dem Land zu veranlassen ist, in dem beide Ehepartner ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Ihre Tochter sollte sich hierzu vor Ort gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. FAHA sagt:

    hallo bin deutscher Staatsbürger habe aus meine alte heimat frau geheiratet november 2015 jetzt vor 2 Wochen hat sie Aufenthalt Erlaubnis bekommen hat sie mich verlassen und hat mich angezeigt wegen Beleidigung und Drohung lebt jetzt bei Frauenhaus kann ich die ehe anuulieren lassen ???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Faha,

      eine Annullierung der Ehe ist in Deutschland in der Regel nicht vorgesehen. Sie können jedoch die Scheidung einreichen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. bin ich sagt:

    ich habe im ausland geheiratet, aber erst nach der eheschliessung festgestellt dass meine erste ehe in diesem land (beide ehemänner aus dem gleichen drittstaat) immer noch bestand hatte, bzw. die dt. scheidung dort nie anerkannt wurde.

    da sich herausgestellt hat dass mein 2. ehemann nur auf die papiere aus war möchte ich diese ehe in deutschland schnellstens aufheben lassen.

    ist das möglich und wenn ja wie

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo bin ich,

      da die Scheidung nicht anerkannt wurde, ist die Ehe vermutlich nach rechtlichen Gesichtspunkten gar nicht zustande gekommen ist, da in den meisten Ländern eine Mehrehe nicht zulässig ist. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Amanda sagt:

    Hallo habe am11.12.2015 geheiratet mein Mann war azyl in Deutschland und nach einer Woche den 18.12.2015 hat er mich geschlagen und ist nach Schweden abgehauen wie kann ich die ehe so schnellst möglich annullieren lassen LG amanda

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Amanda,

      die Annullierung der Ehe ist in der Regel nur in den oben genannten Fällen (Täuschung, Scheinehe usf.) möglich. Lassen Sie sich in Ihrem Falle von einem Anwalt beraten, inwiefern die Ehe aufgehoben oder geschieden werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Gudi sagt:

    Hallo,
    Habe mich kürzlich trauen lassen,
    aber ich bin schon bei der Trauung mit meiner Frau in die streiterreinen gekommen sie hat ohne meines Wissens ihren zweit Namen angenommen obwohl wir es im Antrag abgelehnt hatten (dies war mir sehr wichtig, das sie nur meinen Ehe Namen bekommt). Jetzt sind wir in Mega streiterreinen gekommen und wollen diese Ehe nicht mehr eingehen wie sind noch nie zusammen gezogen oder haben etwas gehabt total intiemfrei also nach meiner Ansicht haben wir nichts von einer Ehe gelebt wir sind seit drei Wochen verheiratet und sehen und hören nichts voneinander kann ich die Ehe animieren

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gudi,

      in Deutschland ist es in der Regel unerheblich, ob die Ehe tatsächlich „vollzogen“ wurde. Sie haben die Ehe geschlossen, sind damit vor dem Gesetz verheiratet, und da kein Härtefall anzunehmen ist, als der Streit über die Namensgebung nicht in diesen Bereich fällt, müssen Sie – sofern Sie dies tatsächlich wollen – vermutlich die Scheidung einreichen. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Deloris sagt:

    Hallo
    Ich und meiner ex haben zwei gemeinsamen Kinder aber wärend der 1 1/2 Jahr getrennt lebend und in der Verfahren Zeit habe ich ein drittes Kind entbunden er ist nicht von mein ex hat aber seiner nach Name weil unser Fall hat sich Versorgert aber jetzt ist die Ehe aufgehoben. Mein neuer Partner und ich will das unser kind seiner richtige Nachname bekommt, was können wir tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Deloris,

      im Falle einer Heirat zwischen Ihnen und Ihrem neuen Partner kann das Kind den Ehenamen annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. leni sagt:

    Hallo.
    Meine Freundin hat vor 10 Tagen geheiratet. Jetzt fragen wir uns ob man die Eheschließung innerhalb von14 Tagen rückgängig machen kann weil wir davon gehört haben. Darüber haben wir im obigen Text nichts gefunden. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Leni,

      die Ehe kann in der Regel nur in den oben genannten Fällen (§ 1314 BGB) aufgehoben werden. Eine zeitliche Beschränkung auf 14 Tage existiert im deutschen Eherecht nicht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Ulli sagt:

    Beide Ehepartner sind schwer psychisch krank.

    Ein Partner leidet seit 10 Jahren unter Schizophrenie ( ICD F20.0 ) und schweren Traumatisierungen durch Vergewaltigung und vorübergehende Verschleppung ins Ausland durch einen fundamentalistischen Sektenführer, der 50 Jahre älter ist.

    Der andere Partner ist seit 20 Jahren manisch-depressiv ( Behandlung von Lithium) und ist mit 35 Jahren als Frührentner anerkannt und war schon gewalttätig gegenüber seinem Partner und anderen.

    Beide waren vor drei Jahren schon einmal verheiratet und die erste Eheschließung wurde aufgehoben durch ein Familiengericht nach weniger als einem Jahr wegen Gewalttätigkeit und Verurteilung wegen Gewalttätigkeit des ersten Partners.

    Da beide schwer psychisch krank sind, wurde ein Kind der beiden bereits in der Geburtsklinik vom Jugendamt in Obhut genommen. Der erste Partner war über 10 Mal in der Psychiatrie in den 10 Jahren.

    Der zweite Partner betreibt Psychoterror mit dem hörigen ersten und hat den ersten Partner dazu gebracht , das dieser seine Wohnung aufgegeben hat, obwohl der erste Partner einen Betreuer für Wohnungsangelegenheiten hat.

    Der Betreuer will jetzt einen Gutachter einschalten. Was dabei geprüft werden kann, ist unklar.

    Da das Aufgebot einer 2.Ehe läuft meiner Frage:

    Kann einer der beide Gründe für die Aufhebung einer Ehe bei dem Obigen greifen.

    1. ) einer oder beide Ehegatten nicht geschäftsfähig ist

    2.) ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Vorübergehende Störungen der Bewusstlosigkeit können zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ulli,

      leider dürfen wir keine Einschätzung zu individuellen Fällen geben. Grundsätzlich gilt aber: Ist einer der Ehepartner während der Eheschließung nicht geschäftsfähig oder im Zustand der Bewusstlosigkeit, kann das ein Grund für eine anschließende Eheannulierung sein.

      Wenn Sie eine detaillierte Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht aufzunehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Kirsten sagt:

    Hallo, 4-2012 habe ich meinen Mann in Tunesien geheiratet, nun habe ich festgestellt das er seid 4“-2015 Frauen sucht in Börsen. Ich galt nur für die Papiere wie er jetzt rum erzählt. Scheidung ist von mir eingereicht, kamn ich ihn seinen Aufenthalt streitig machen nach seiner arglistischen Täuschung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kirsten,

      hat Ihr Ehemann eine befristete Aufenthaltserlaubnis, kann es sein, dass er im Falle einer Scheidung ausgewiesen wird. Dabei kommt es aber auf mehrere Faktoren an, z.B. wie lange Sie bereits zusammen mit ihm in Deutschland wohnen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Ramona sagt:

        Guten Tag werte Damen und Herren,
        ich habe meinen Mann am 08.03.2013 in Mombasa(Kenia) geheiratet,denn ich habe seinen Versprechungen geglaubt.Seit dem 18.08.15 ist er in Deutschland und es gibt nur noch Streit. Er hat nur einen befristeten Aufenthaltstitel.Muß ich die Scheidung einreichen oder kann die Ehe anulliert werden?? Danke für eine Antwort!!
        Mit freundlichen Grüßen Ramona

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Ramona,

          bei vorsätzlicher Täuschung kann die Ehe im Ausnahmefall annulliert werden. Allerdings müssen hierfür Nachweise über die Form und Art der Täuschung erbracht werden.

          Ihr Scheidung.org-Team

  15. Sultan sagt:

    Mein Bruder hat am 6.11.15 geheiratet und ist nach 3 wochen getrennt.Die Hochzeit wäre eigentlich am 28.11.Zusammen leben wäre erst mach der Hochzeit zustande gekommen,da alles abgeblasen wurden und sie sich getrennt haben waren Sie nicht wirklich verheiratet.Wie kommt er aus der Sache wieder raus?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sultan,

      wenn die erste Hochzeit bei einem Standesamt war, ist eine Eheannulierung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel ist nur eine Scheidung möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Tristesse sagt:

    Hallo, danke für diese Seite.

    Ich habe im Sommer letzten Jahres meinen Mann geheiratet und habe vor 6 Tagen erfahren, dass er ein krankhafter Spieler ist mit 35.000,- Schulden.
    Ist es möglich, die Ehe zu annulieren, da ich, wenn ich gewusste hätte, dass er Spieler ist, ihn niemals geheiratet hätte?
    Danke vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tristesse,

      eine Ehe lässt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen annulieren. Welche das sind, finden Sie oben im Text. Ob auch in Ihrem Fall eine Annulierung der Ehe möglich ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. MrsMini sagt:

    Hallo,

    Ich habe ende 2013 meinen Mann geheiratet nur habe ich gemerkt, das es von seiner Seite aus nur wegen den Papieren war obwohl er schon seit 2009 hier lebt. Ist da noch eine Annulierung möglich ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo MrsMini,

      wenn Sie bei der Eheschließung z. B. arglistig getäuscht wurden, ist eine nachträgliche Eheannulierung möglich. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Elke K. sagt:

      Frage: Ich habe meinen kurdisch-türkischen Mann in 5/2015 das 2. Mal nach 16 Jahren in der Türkei geheiratet. Das 1. Mal hat er mich nach 3 Jahren verlassen. – Er wollte mich unbedingt wieder heiraten. Da er hier in Hamburg überhaupt nicht zurechtkam, verließ er mich wieder in 11/15. Er will nun die Scheidung. Ich soll die beantragen. – Da die Ehe aus gesundheitlichen Gründen nicht vollzogen wurde, meine Frage: Ist aus diesem Grund, und weil er unbedingt wieder nach Deutschland wollte – Aufengthaltseerlaubnis bis Ende 2017, die Annullierung möglich:

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Elke,

        die Gründe für eine Annullierung sind im § 1314 BGB festgehalten. Liegt beispielsweise eine arglistige Täuschung vor, können Sie die Ehe annullieren lassen.

        Ihr Scheidung.org-Team

  18. AntonS. sagt:

    Hallo,
    meine Frau hat mich gefragt, ob ich sie heiraten möchte. Wir haben dann geheiratet und jetzt verlangt sie die Scheidung nach etwas über 4 Monaten. Kann man die Ehe annullieren?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo AntonS.,

      eine Ehe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen annulierbar, z.B. wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung bewusstlos war oder ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie zwischen den Eheleuten besteht. Weitere Gründe können Sie am oben im Text nachlesen.

      Liegt keiner dieser Gründe vor, ist nur eine Scheidung möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. MiSch sagt:

      Bei mir das gleiche.
      Sie will jetzt ohne Grund die Scheidung.

      1. Nelly sagt:

        Einfach nur traurig, was ich hier lese!
        Wo ist die Aufrichtigkeit zum Partner?
        Wie viele verletzte Menschen bleiben zurück,
        nur weil einer durch diese Ehe
        mit einen Mal rechtliche seine Vorteile hat!
        Ich wünsche allen, denen Unrecht widerfährt,
        ganz ganz viel Kraft im Herzen
        und ganz ganz viele Sonnentage
        und das sie einen aufrichtigen Partner finden,
        dem Lieben – im seelischem Sinne – wichtig ist,
        für „sich selbst“ und auch für den Nächsten!

        1. Der Geläuterte sagt:

          Moin,
          eine Ehe ist der größte Unsinn unter der Sonne. Nichts natürliches, etwas künstlich geschaffenes durch Institutionen wie die Kirche. Es geht den meisten nur um finanzielle Vorteile. Kaum jemand denkt an das Ende, das in vielen Fällen unausbleiblich ist. … hab die Zahlen gerade nicht im Kopf, aber jede 2te oder dritte Ehe wird geschieden. Dunkelziffer der getrennt lebenden? Scheidung mit Kindern wird dann richtig teuer, da war die Hochzeit meist Kindergarten gegen. Wenn man sich liebt muss es keine Hochzeit geben. Ich hab das durch – ich nie wieder. Selber mit dem Arsch an die Wand kommen und da bleiben, egal was da kommt. Das ist entscheidend. Das gilt auch für Frauen!!! Ausbildung machen, Arbeit suchen, eigenes Geld verdienen, autark bleiben. Wer sich in Abhängigkeiten begibt hat schon verloren …

  19. Mckee sagt:

    Ich bin seit 20 Tagen verheiratet und muss ich leider schon meine Ehe annulieren . Da die ehefrau fremd geht. Wir kann ich meine Ehe annulieren so schnell wie möglich . Geht’s nicht in kurzen Zeit ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo McKee,

      eine Ehe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen annulierbar. Welche das sind, können Sie im oben stehenden Text nachlesen. Treffen diese Voraussetzungen auf Ihren Fall nicht zu, ist nur eine Scheidung möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Wolgang L. sagt:

    seit 12.2012 getrennt lebend.Habe aber von 11.2014 bis 04.2015 bei meiner Frau wohnen können. Hab mich finanziell beteiligt,Einkàufe,Wàsche, Einrichtungsgegenstände. Ist das für das Trennungsjahr von Bedeutung. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      das Trennungsjahr ist im Scheidungsfall von Bedeutung. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, inwieweit das erneute Zusammenwohnen ggf. relevant für den Nachweis des Scheiterns der Ehe ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Helferlein sagt:

        Entschuldigen sie bitte das ich auf eine „antwort antworte“ obwohl ich eine frage stellen will ( hab das richtige fenster aber nicht gefunden ). Habe folgende Situation, eine Freundin von mir hat ihren Mann geheiratet 3 Monate bevor er in den Knast ist. Es kam bevor er ins den Knast musste mehrfach zu physischen/psychischen Übergriffen an ihr ( schläge in der der Schwangerschaft, Hand „ihr gegenüber ausgerutscht“ und Baby mit erwischt) sind noch nicht die Spitze auf dem Eisberg…. Die Ehe wurde mehr oder weniger aus Angst eingegangen. Sie hat sich nun von ihm getrennt, und nun steht die Scheidung bevor. Ist auf Grund dieser Gesamtsituation eine Anullierung möglich?
        Liebe Grüße Dank im Vorraus!

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Helferlein,

          die Eheannullierung ist in der Regel nur in den oben genannten Konstellationen denkbar. Dies kann etwa auch dann erfolgen, wenn die Ehe erzwungen und nur durch Drohung zustandegekommen ist. Es bedarf hierbei jedoch eines Nachweises. Ist die Annullierung nicht möglich, bleibt nur eine Scheidung möglich, um die Ehe aufzuheben.

          Ihr Scheidung.org-Team

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