Ehemann betrogen: Gibt es scheidungsrechtliche Folgen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header - Ehemann betrogen

Jeder zweite Mensch hat schon einmal seinen Partner betrogen. Außerdem sind die meisten Seitensprünge keine einmaligen Ausrutscher, sondern bereits der zweite oder mehrmalige Betrug. Was für den einen unverzeihlich ist, kann für den anderen ein lässliches Vergehen sein. Doch gibt es scheidungsrechtliche Folgen, wenn die Ehe scheitert, weil die Frau ihren Ehemann betrogen hat?

Das Wichtigste in Kürze: Betrug des Ehemanns

  • Statt des Schuldprinzips gilt im deutschen Scheidungsrecht das Zerrüttungsprinzip.
  • Daher spielen die Scheidungsgründe in der Regel keine besondere Rolle im Scheidungsverfahren.
  • Bei grober Unbilligkeit kann es jedoch einzelfallabhängige Ausnahmen geben.
  • Eine einvernehmliche Scheidung ist die beste Methode, Geld und nerven zu sparen.

Ausführliche Informationen zu scheidungsrechtlichen Folgen erhalten Sie im Folgenden.

Der betrogene Ehemann: Rache durch rechtliche Konsequenzen?

Abgeschafft: Das Schuldprinzip

Ein betrogener Ehemann kann seine Partnerin dafür nicht belangen.
Ein betrogener Ehemann kann seine Partnerin dafür nicht belangen.

Wer seinen Ehemann betrogen hat, musste bis in die 1970er Jahre hinein scheidungsrechtliche Auswirkungen befürchten. Denn die Ehe galt grundsätzlich als lebenslange Institution – eine Scheidung war nicht vorgesehen und nur möglich, wenn einer der Eheleute durch eigenes Verhalten das Scheitern der Ehe befördert hatte.

Unter schuldhaftes Verhalten fiel es auch, Ehemann oder Ehefrau betrogen zu haben. Doch für diejenigen, die den Fehltritt begingen, ergaben sich daraus weitere Konsequenzen. Denn der Ehebruch führte dazu, dass diese angenommene Schuld richterlich festgestellt wurde.

Für den „Schuldigen“ bedeutete dies: keine Unterhaltsansprüche und keine Chance, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu erlangen.

Stattdessen: Zerrüttungsprinzip

Diese rückständigen rechtlichen Vorschriften löste ab 1977 das Zerrüttungsprinzip ab. Allein das Scheitern der Ehe ohne Aussicht auf Versöhnung ist seitdem aussagekräftig, ob eine Scheidung geschieden wird oder nicht. Die konkreten Scheidungsgründe spielen keine Rolle mehr.

In der Regel nach einem, spätestens jedoch nach drei Trennungsjahren kann daher jede Ehe in Deutschland geschieden werden, unabhängig davon, ob der Ehemann die Ehefrau betrogen oder die Ehefrau den Ehemann betrogen hat oder völlig andere Gründe vorliegen.

Auch andere rechtliche Konsequenzen sind weitgehend abgeschafft worden. In der Regel bleibt es unterhaltsrechtlich ohne Wirkung, den Ehemann betrogen zu haben. Auch in der Frage des Sorge- oder Umgangsrechts sind solche Fragen irrelevant.

Ausnahmen bestehen bei grober Unbilligkeit

Wurde der Ehemann betrogen, muss die Unterhaltspflicht nicht zwangsläufig Bestand haben.
Wurde der Ehemann betrogen, muss die Unterhaltspflicht nicht zwangsläufig Bestand haben.

Doch gerade im Familienrecht ist die Rechtsprechung stark vom Einzelfall abhängig. § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuches formuliert:

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten […] grob unbillig […].

Unter Umständen kann ein betrogener Ehemann also durchaus darauf hinwirken, dass seine Unterhaltspflichten nicht in vollem Umfang oder gar nicht zum Tragen kommen. Wann es jedoch „grob unbillig“ wäre, dem Unterhaltspflichtigen die Zahlung aufzuerlegen, weil sein Partner ihn, seinen Ehemann, betrogen hat, ist pauschal nicht zu beantworten.

Eine entscheidende Rolle spielen auch etwaige Kinder des Paares. Ginge die Versagung der Unterhaltsansprüche zu ihren Lasten – etwa, weil ihre Mutter dann einen Vollzeitjob annehmen müsste und sie dadurch nicht adäquat betreuen könnte –, ist meist trotz des Ehebruchs Unterhalt zu zahlen.

Ehemann betrogen: Was ist zu tun?

Reißen sich die Ehefrau und der betrogene Ehemann zusammen, ist eine einvernehmliche Scheidung noch möglich.
Reißen sich die Ehefrau und der betrogene Ehemann zusammen, ist eine einvernehmliche Scheidung noch möglich.

Die beste Methode, solchen Streitigkeiten vor Gericht aus dem Weg zu gehen, ist ein allgemein respektvoller Umgang miteinander, auch nach der Trennung. Können Fragen des

  • Unterhalts,
  • der Betreuung und finanziellen Versorgung der Kinder und
  • der Aufteilung von Wohnung und Hausrat

ohne gerichtliche Hilfe beantwortet werden, hat das meist beträchtliche Einsparungen bei den Scheidungskosten zur Folge.

Zudem geht eine einvernehmliche Scheidung schneller und nervenschonender über die Bühne und kann weitgehend von zu Hause aus erledigt werden.

Über den Autor

Geralt author icon
Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (93 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder