Ist ein Anwalt für einen Ehevertrag nötig?
Ein Ehevertrag ist ein gesetzlich bindendes Dokument und bedarf deshalb einer fachmännischen Begutachtung – schon eine unbillige oder uneindeutige Klausel kann die Sache nichtig machen. Doch wer ist eigentlich für einen Ehevertrag verantwortlich? Ein Anwalt oder ein Notar?
Zusammengefasst: Ist ein Anwalt für den Ehevertrag nötig?
- Wer einen Ehevertrag aufsetzen möchte, kann dies selbst tun oder es einem Anwalt/Notar überlassen.
- Bezüglich des Ehevertrages besteht keine Anwaltspflicht. Ein Ehevertrag kann zwar ohne Anwalt erstellt werden – die notarielle Beglaubigung ist jedoch ein Muss.
- Es empfiehlt sich dennoch, einen Anwalt für einen Ehevertrag hinzuzuziehen, um gegen Eventualitäten abgesichert zu sein.
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Ehevertrag: Notar oder Anwalt – oder gar beides?
Dass nicht zwangsläufig ein Anwalt für einen Ehevertrag beauftragt werden muss, kommt natürlich denen entgegen, die sich über die Vertragsbedingungen einig sind und gerne Geld sparen möchten – schließlich unterliegen Notarskosten dem üblichen Honorar für einen Anwalt. Dies ist nur verständlich – dennoch können Stolpersteine lauern.
Es beginnt bereits damit, dass Notare mitunter auch als Anwälte tätig sind. Viele Paare suchen direkt nach solch einer Voraussetzung – mit dem Hintergedanken, gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Das leuchtet ein, aber ganz so einfach ist es mitunter nicht.
Denn: Eine Person kann zwar durchaus in beiden Gebieten ausgebildet sein – dennoch beauftragen Sie jemanden entweder als Notar oder als Anwalt für Ihren Ehevertrag. Betroffenen ist es in der Regel untersagt, als Vertreter beider Zuständigkeitsbereiche gleichzeitig zu agieren.
Eheverträge können auch im Nachhinein als sittenwidrig eingestuft werden
Abgesehen davon ist ein Ehevertrag nicht automatisch juristisch wasserdicht, auch wenn er notariell beglaubigt wurde. Die Auflagen für einen validen Ehevertrag sind umfangreich und mitunter sehr komplex; zudem verhält es sich im Recht bekannterweise so, dass der Einzelfall entscheidet und pauschale Aussagen grundsätzlich kaum getroffen werden können. Ein Anwalt kann Ihren Ehevertrag besser auf etwaige Fallstricke prüfen und so eventuell böse Überraschungen vermeiden.
Hier kommt der Begriff der „Sittenwidrigkeit“ ins Spiel: Dies meint, grob zusammengefasst, dass ein Vertrag im Falle eines Verstoßes gegen „gute Sitten“ ungültig werden kann. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn:
- Vertragsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen
- eine Klausel gegenüber einem der Unterzeichnenden grob unbilligend ist
- wenn die Unterlegenheit/Abhängigkeit eines Vertragspartners ausgenutzt wurde
- der Ehevertrag in irgendeiner anderen Form rechtswidrig wäre
Da Sittenwidrigkeit je nach Rechtslage und Einzelfall große Interpretationsräume zulässt, ist es eben möglich, dass Eheverträge nachträglich als nichtig erklärt werden.