Beratung zum Ehevertrag: Ohne Anwalt Kosten sparen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Immer häufiger entschließen sich heiratswillige Paare vor der Hochzeit dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen, um für den schlimmsten Fall – die Scheidung – vorzusorgen oder die eheliche Gemeinschaft zu strukturieren. Nicht in jedem Fall aber ist ein Ehevertrag auch wirklich erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen genügen. Ob eine entsprechende Vereinbarung im Einzelfall sinnvoll ist und was in dem Dokument geregelt werden sollte, können Sie im Rahmen einer umfassenden anwaltlichen Beratung zum Ehevertrag in Erfahrung bringen.

Zusammengefasst: Beratung zum Ehevertrag

  • Aufgrund der komplexen Wechselwirkung einzelner Inhalte in einem Ehevertrag sind die Beratung und Prüfung durch einen Anwalt stets anzuraten, um Unwirksamkeit zu vermeiden.
  • Ein Anwalt kann im Rahmen der Beratung auch prüfen, ob ein Ehevertrag überhaupt für den Einzelfall erforderlich ist.
  • Die Kosten für eine anwaltliche Beratung liegen in der Regel bei bis zu 250 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).

Beim Ehevertrag nicht auf Beratung durch einen Anwalt verzichten

Verzichten Sie besser nicht auf die anwaltliche Beratung, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt werden soll.
Verzichten Sie besser nicht auf die anwaltliche Beratung, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt werden soll.

Wie alle vertraglichen Vereinbarungen können sich auch Eheverträge als sehr komplexe Gebilde erweisen. Ein wesentliches Problem bei der Errichtung entsprechender Vereinbarungen ergibt sich dabei vor allem auch aus den Inhalten selbst. Der Zuschnitt auf den jeweiligen Einzelfall hält zahlreiche Fallstricke bereit, insbesondere dann, wenn einzelne Ansprüche für den Fall der Scheidung ausgeschlossen werden sollen.

Ein allzu rigoroser Verzicht kann hier einen der Vertragspartner über Gebühr benachteiligen. Das wiederum kann im Zweifel zur Unwirksamkeit des Vertrages führen, wenn Sittenwidrigkeit anzuerkennen ist. Aus diesem Grund ist es stets ratsam, sich bei der Erstellung von einem Ehevertrag von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kennt die einzelnen gesetzlichen Regelungen und kann abwägen, wie die einzelnen Klauseln zusammenwirken. Über die Beratung zum Ehevertrag hinaus kann ein Anwalt eine entsprechende wirksame Vereinbarung auch erstellen.

Beratung zum Ehevertrag: Welche Kosten entstehen?

Für die Beauftragung eines Anwaltes entstehen stets Kosten. Das gilt auch im Rahmen einer allgemeinen Beratung. Ob ein Ehevertrag im Einzelfall sinnvoll erscheint und ob einzelne gewünschte Regelungen überhaupt zulässig sind, kann im Rahmen eines Beratungsmandats geklärt werden. Auch die Prüfung eines ersten Entwurfs hinsichtlich der Wirksamkeit der darin getroffenen Vereinbarungen kann erfolgen.

Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt sind für Verbraucher dabei auf 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) gedeckelt. Weitere Beratungen kosten bis zu 250 Euro (zzgl. Umsatzsteuer), sofern keine Kostenvereinbarung anderes bestimmt. Eine kostenlose anwaltliche Beratung ist in aller Regel hingegen nicht möglich.
Ehevertrag: Beratung kostenlos zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich.
Ehevertrag: Beratung kostenlos zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich.

Soll neben der Beratung ein Ehevertrag aufgesetzt werden, richten sich die Anwaltskosten nach dem Geschäftswert. Dieser ergibt sich aus den im Ehevertrag selbst behandelten Inhalten. Die Kosten für die Erstellung des Ehevertrages richten sich damit stets nach dem jeweiligen Einzelfall.

Geld für den Anwalt sparen und nur den Notar konsultieren?

Ein Ehevertrag ist immer nur dann formal wirksam, wenn dieser notariell beurkundet wird. Dadurch ist der Gang zu einem Notar stets unumgänglich, wenn die Eheleute eine entsprechende Vereinbarung wünschen.

Viele wollen bei dem Besuch dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wozu ein Anwalt, wenn auch der Notar die Beratung zum Ehevertrag übernehmen kann? Ideal erscheint dann häufig ein Notar, der ebenfalls eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzt.

Das Problem dabei: Zwar berät auch ein Notar bei der Beurkundung eines Ehevertrages, dies jedoch hauptsächlich bezogen auf die Ausgestaltung auf Ausformulierung einzelner Vereinbarungen. Deren Zusammenwirken und rechtliche Wirksamkeit sind dabei nicht Gegenstand der Beratung. Ein Ehevertrag kann damit zwar auch von einem Notar aufgesetzt werden, dieser orientiert sich dabei jedoch maßgeblich an den Wünschen der Betroffenen und nimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte vor.

Außerdem: Besitzt ein Notar ebenfalls eine Zulassung als Rechtsanwalt, kann dieser nur entweder als Anwalt oder als Notar beauftragt werden. In beiden Funktionen zugleich darf er regelmäßig nicht auftreten.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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