Ehevertrag aufsetzen: Welche Kosten entstehen für die notarielle Vereinbarung?
Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich maßgeblich nach den hierin behandelten Sachverhalten und dem Vermögen der Beteiligten. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, ob Sie neben einem Notar auch einen Anwalt mit dem Aufsetzen von einem Ehevertrag beauftragen. Die Kosten werden dabei auf Basis unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen ermittelt.
Zusammengefasst: Was kostet ein Ehevertrag?
- Für Erstellung und Beurkundung von einem Ehevertrag entstehen stets Kosten – zumindest für die notarielle Tätigkeit. Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
- Grundlage für die entstehenden Notarkosten beim Ehevertrag ist das Reinvermögen der betroffenen (zukünftigen) Ehegatten (= Geschäftswert). Hiernach richten sich die entstehenden Gebühren.
- Wird ein Anwalt mit der Erstellung eines Ehevertrages betraut, so richten sich dessen Gebühren nach den im Ehevertrag explizit behandelten Gegenständen (= Gegenstandswert).
Weitere Ratgeber zu den Kosten eines Ehevertrages
Inhaltsverzeichnis
Berechnungsgrundlage der für einen Ehevertrag entstehenden Kosten
Wie in gerichtlichen Verfahren richten sich auch die für einen Ehevertrag entstehenden Kosten bei Notar und Anwalt nach einem Grundwert. Dieser verbirgt sich hinter unterschiedlichen Begriffen – Streitwert, Verfahrenswert, Geschäftswert, Gegenstandswert.
Sie alle meinen aber im Grunde dasselbe: Es handelt sich um den Gesamtwert einer Angelegenheit, nach dem sich die entstehenden Anwalts-, Notar- oder Gerichtskosten richten.
Die Gebühren und Auslagekosten richten sich bei Anwalt und Notar nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Ein Rechtsanwalt legt die für die Erstellung von einem Ehevertrag anfallenden Kosten anhand der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fest.
Ein Notar, der für die Beurkundung des Ehevertrages unerlässlich ist und in jedem Fall hinzugezogen werden muss, setzt seine Kosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest – vollständige Bezeichnung: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare.
Wie ergibt sich der Geschäfts- bzw. Gegenstandswert bei einem Ehevertrag?
Der Notar ermittelt den Geschäftswert, den er für die bei Beglaubigung von einem Ehevertrag entstehenden Kosten heranzieht, anhand des Reinvermögens beider Ehegatten. Dabei zieht er von den vorhandenen Vermögenswerten die aktuellen Schuldenlasten ab (maximal bis zur Hälfte des Aktivvermögens des einzelnen Ehegatten). Das hieraus sich ergebende Resultat spiegelt das Reinvermögen des Beteiligten ab. Aus den beiden Reinvermögen der (baldigen) Ehegatten ergibt sich der Geschäftswert.
Der für die Anwaltsgebühren relevante Gegenstandswert ergibt sich hingegen in der Regel aus den im Ehevertrag im Einzelnen behandelten Sachverhalten. Wird etwa der Unterhalt geregelt, so wird hier ein voller Jahressatz der Forderung oder vereinbarten Summe dem Gegenstandswert hinzugerechnet. Wird zum Beispiel die Zuweisung einer Immobilie im Falle einer Scheidung geregelt, kann hier zusätzlich der Immobilienwert Anrechnung finden.
Gemeinsamer Hausrat, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich: Je mehr Sachverhalte die (zukünftigen) Ehepartner in einem Ehevertrag festlegen wollen, desto höher kann letztlich der Gegenstandswert ausfallen.
Ehevertrag beurkunden: Mögliche Kosten beim Notar berechnen
Die notarielle Beurkundung ist für die Wirksamkeit eines Ehevertrages unerlässlich. Aus diesem Grund fallen für einen Ehevertrag immer mindestens Kosten für einen Notar an. Anhand des im Einzelfall ermittelten Geschäftswertes kann er seine entstehenden Gebühren ermitteln.
Der Notar kann bei Beurkundung von einem Ehevertrag gemäß Kostenverzeichnis (KV) Nr. 21100 GNotKG (Anlage 1) eine doppelte Gebühr veranschlagen. Die Höhe der einfachen Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert.
Anhand der in § 34 Absatz 2 GNotKG getroffenen stufenweise erhöhten Gebührensätze ergibt sich dabei die Tabelle in Anlage 2 GNotKG (beispielhafte Berechnung bis zu einem Geschäftswert von 3 Millionen Euro).
Im Folgenden ein Auszug zur ersten Orientierung der für einen Ehevertrag entstehenden Kosten beim Notar (Tabelle B):
Selbstbehalt: | 1.370 Euro | |
Verteilungsmasse: | 1.500 Euro – 1.370 Euro = | 130 Euro |
Summe der Einsatzbeträge pro Kind: | 377 Euro + 312 Euro = | 689 Euro |
Unterhaltsanspruch Tochter: | 377 Euro x 130 Euro : 689 Euro = | 71 Euro |
Unterhaltsanspruch Sohn: | 312 Euro x 130 Euro : 689 Euro = | 59 Euro |
Ein Beispiel zur Veranschaulichung dafür, wie Sie die für einen Ehevertrag entstehenden Notarkosten berechnen können:
Die Ehegatten verfügen zusammen über ein Reinvermögen in Höhe von 200.000 Euro. Gemäß der Tabelle ergibt sich hieraus eine einfache Gebühr von 435 Euro. Da der Notar bei den für die Beurkundung vom Ehevertrag entstehenden Kosten die doppelte Gebühr ansetzen darf, ergibt sich eine Gesamtgebühr von 870 Euro. Hinzu kommen die Auslagekosten sowie 19 % Umsatzsteuer.
Da stets das Reinvermögen der betroffenen Vertragspartner für die Gebührenberechnung ausschlaggebend ist, ist es in der Regel unerheblich, welche Inhalte der Ehevertrag im Einzelnen hat. Die Notarkosten bleiben, ob modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Unterhaltsregelung oder Immobilien Inhalt der Vereinbarung sind, immer gleich (für ein und dasselbe Paar).
Für die Aufsetzung von einem Ehevertrag entstehende Kosten beim Anwalt
Wie bereits angemerkt, richten sich die Kosten, die ein Anwalt für die Erstellung von einem Ehevertrag geltend machen kann, nach dem Gegenstandswert, also den tatsächlich im Ehevertrag behandelten Vermögenswerten.
Hieraus ergibt sich ähnlich der Notarkosten eine einfache Gebühr. Dabei kann eine entsprechende tabellarische Aufstellung hilfreich sein.
Diese findet sich in Anlage 2 RVG und weist beispielhaft alle anfallenden einfachen Gebühren bis zum einem Gegenstandswert von 500.000 Euro aus:
Checkliste Scheidung: Sofortmaßnahmen bei Trennung | Ja | Nein |
---|---|---|
Sind persönliche Unterlagen und Dokumente wie Ausweise, eigene Geburtsurkunde sowie ggf. Geburtsurkunden der Kinder, Schulabschlusszeugnisse, Berufsausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse, zusätzliche Krankenversicherungsnachweise, Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge u. ä. gesichert? | ❏ | ❏ |
Sind zumindest Kopien von Sparbüchern, Kapital bildenden Lebensversicherungen, Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen sowie (speziell für späteren Ehegatten- oder Kindesunterhalt) Kopien der aktuellen Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen des anderen Ehegatten angefertigt? | ❏ | ❏ |
Bei gemeinsamen Konten: Wurde ein neues eigenes Konto angelegt, auf dem alle Zahlungen umgeleitet sind? | ❏ | ❏ |
Bei Vollmacht des anderen Ehegatten über das eigene Konto: Wurde die Vollmacht schnellstmöglich gegenüber der Bank widerrufen? | ❏ | ❏ |
Sind Raten- oder sonstige Zahlungen auf Gegenstände, die der andere Ehegatte nun alleine nutzt, eingestellt oder die zugehörigen Verträge aufgelöst? (etwa der für den Ehepartner finanzierte Handyvertrag) | ❏ | ❏ |
Beim Scheidungswilligen: Ist die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch vorhanden? | ❏ | ❏ |
Beim Ehegatten, der in der vormals gemeinsamen Wohnung verbleibt: Sind die Türschlösser gewechselt? | ❏ | ❏ |
Ist die Beratung eines Rechtsanwaltes zur Trennung erfolgt? (die Kosten einer Erstberatung liegen bei ca. 190 Euro und werden teilweise von der ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen) | ❏ | ❏ |
Erscheint die Hinzuziehung eines Mediators zur außergerichtlichen Regelung bestimmter Fragen (etwa zum Trennungsunterhalt, zur Vermögenssicherung oder zum Umgang mit den Kindern) sinnvoll? | ❏ | ❏ |
Ebenso wie der Notar kann ein Anwalt nunmehr je nach Tätigkeit gewisse Gebührensätze anrechnen, die sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV; Anlage 1 RVG) ergeben. Für die umfassende Beratung und Erarbeitung des Ehevertrages kann er dabei zumindest die Geschäftsgebühr geltend machen, die gemäß Nr. 2300 VV RVG zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren liegen kann.
In der Regel liegt die Geschäftsgebühr jedoch bei bis zu 1,3 Gebühren, da hierüber hinausgehende Sätze nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit eingefordert werden können. Wirkt der Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit auch im Bereich der Streitbeilegung, kann er zudem unter Umständen eine zusätzliche Einigungsgebühr ansetzen. Diese beträgt gemäß Nr. 1000 VV RVG 1,5 Gebühren.
Angenommen, die (baldigen) Ehegatten lassen nun Inhalte in den Ehevertrag aufnehmen, die einen Gesamtwert von 200.000 Euro ergeben:
Gemäß Tabelle ergibt sich dann eine einfache Gebühr von 2.013 Euro. Für die Tätigkeiten kann der Anwalt nunmehr zumindest eine Geschäftgebühr von 1,3 geltend machen, sodass sich eine Gesamtgebühr von 2.617,90 Euro ergibt. Auch er kann zudem noch eine Auslagenpauschale sowie 19 % Umsatzsteuer geltend machen. Aber: In der Regel nehmen die Betroffenen in einem Ehevertrag nicht sämtliche Vermögenswerte mit auf, sodass Geschäfts- und Gegenstandswert oftmals stark auseinanderfallen.
Beim Ehevertrag Kosten sparen und auf den Anwalt verzichten?
Anders als beim Notar ist es in Deutschland nicht verpflichtend, einen Anwalt mit der Aufsetzung eines Ehevertrages zu betrauen. Auch ein Notar kann einen Ehevertrag nach den Wünschen der Beteiligten aufsetzen. Das Problem dabei: Er wird zwar neutral über die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten, jedoch nicht rechtsberatend auf den Einzelfall eingehen.
Die Bewertung, ob der Ehevertrag in seiner Gesamtheit zulässig oder wirksam ist, die Regelungen sinnvoll oder überflüssig sind und mehr, trifft in der Regel nur ein Anwalt.
Selbst ein Notar, der zugleich eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzt, darf nur entweder als Notar oder als Anwalt tätig werden, nicht aber beides zugleich.
Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen, sollten Sie vor Unterzeichnung von einem Ehevertrag zumindest einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls könnten die für den Ehevertrag entstandenen Kosten andernfalls umsonst gewesen sein, wenn die notarielle Vereinbarung sich als sittenwidrig oder unwirksam entpuppt.
Wenn Sie zunächst noch keinen Ehevertrag aufsetzen lassen, sondern sich nur allgemein in einer entsprechenden Angelegenheit beraten lassen wollen, fallen die Anwaltskosten hierfür regelmäßig geringer aus. Eine zum Ehevertrag gewünschte allgemeine Beratung verursacht Verbrauchern Kosten in Höhe von 90 bis 190 Euro (bei Erstberatung). Anwälte sind jedoch grundsätzlich dazu angehalten, auf eine Gebührenvereinbarung mit ihrem Mandanten hinzuwirken und sich entsprechend gütlich vorab zu einigen.
Geschlossenen Ehevertrag wieder aufheben lassen: Welche Kosten entstehen?
Wollen Ehegatten im Laufe der Jahre einen bereits geschlossenen Ehevertrag wieder aufheben, so ist dies zunächst nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Bei der Aufhebung ist die Anwesenheit aller Betroffenen erforderlich. Diese bezeugen mit ihrer Unterzeichnung, dass sie freiwillig und wissentlich den Ehevertrag wieder aufheben wollen.
Auch bei der Änderung oder Aufhebung einer notariellen Vereinbarung richten sich die entstehenden Kosten bei einem Ehevertrag nach dem Geschäftswert.
Hallo, du brauchst einen Anwalt!
Der Vertrag könnte als nichtig bewertet werden.
Frage, hast du damals einen Entwurf von dem Notar bekommen?
Wer hat den Auftrag über den Vertrag gegeben?
Du schreibst du warst Hausfrau, also hast du nicht gearbeitet.
Fakt ist, dass Männer öfters so ein Mist mit Frauen machen.
Es ist einfach unmöglich.
Ich denke der Vertrag ist nichtig oder sittenwidrig, der Weg diesen zu kippen jedoch steinig. Der Beweislast liegt leider bei Dir. Du brauchst einen sehr guten Anwalt.
1. ungleiche Verhandlungspositionen
2.du hast die Regelungen des Vertrages nicht verstanden
3. Alle Tegelungen des Vertrages nur zu Gunsten deines Mannes
Hatte ähnliche Situation, es war nicht leich aber habe das Recht bekommen.
Ich fühle mit Dir.
Nimm guten Anwalt und fordere dasywas dir zusteht!
Viel Glück
1998 ın türkey verheıretet. 1999 nach deutscland gekommen. 2 kınder sınd über 18.
2015 er möchte ehevertrag. Ich habe deutsch selber gelernt. Keın kurs. Ich war haus frau . Er hat gesagt wegen neuer geschäft wır müssen unterschreıben sonst kann nıcht anfangen neue geschaftbaustelle, wenn ınsolvens steht da dann wenıgstens hälftehaus bleıbt, hälfte haus dann so über mıch bleıbt.
Ich habe gesagt ıch kann nıcht verstehen was schreıbt da. Er hat über hälfte haus gesagt. Und das was.
Heute ıch habe eaffaren ıch habe dolmetcher versıchtet, angeblıch ıch bın mächtıg deutchrçe sprache…
Alles versıchtet ıch weıs ımmer noch nıcht was genau.
Kann mann dıese ehevertrag anfechten, ıst das möglıch
Letztes jahr ın März er hat dıese gebaude übernımmt. Dann er hat gesagt ıch möchte von dır trennen. Und weıter wıe frühe drohungen, zwıngen, von haus raus muss ıch…
Ich bın nıcht gute lage Psychısche und körpelıche. (Vor und nach ehevertag)
Letzte jahren noch vestärkt alles
Was muss ıch machen für dıese ehevertrag anfechten
Danke
Hallo,
ich habe ein Haus, Verkehrswert 290.000.- Euro, habe aber noch knapp 280.000.- Euro schulden darauf. Wie wird der Geschäftswert berechnet für einen Ehevertra/ Gütertrennung
Sind es dann Gebühren zu 10.000.- oder zu 150.000.- Euro, weil nur die Hälfte an Schulden abgezogen wird?
Hallo Ta,
wenden Sie sich an Ihren Notar. Dieser kann Ihnen vorab mitteilen, wie hoch die Kosten für die Beurkundung in etwa ausfallen können und welche Positionen hierbei Berücksichtigung finden.
Ihr Scheidung.org-Team
Diese Frage von Björn am 26.09.20 bzw. von Alexander am 8.11.19 interessiert mich auch. Insbesondere, ob der Notar, bei der Erstellung eines reinen Entwurfes (welcher noch mit ihm diskutiert werden sollte, bis die Inhalte letztlich wie gewünscht formuliert sind) in jedem Fall die doppelte Gebühr (orientiert an den Gebühren zum jeweiligen Reinvermögen) berechnen MUSS oder KANN er die doppelte Gebühr berechnen, wenn er bei der Erstellung eines Entwurfes ( wie gesagt ohne Beurkundung) einen verhältnismäßig höheren Aufwand hatte, als der im Normallfall zu erwartende Aufwand. Vielen Dank
Guten Tag,
ich bitte um Auskunt zu folgendem Sachverhalt: Wir haben eine trennungserleichternde Vereinbarung nach 30 Jahren Ehe geschlossen. Das lief folgendermaßen ab: Wir haben den Zugewinnausgleich bereits selbst durchgeführt, die Gelder sind auf getrennten Konten, es besteht vollkommene Einigkeit. Den Vertrags selbst hat unser Steuerberater mit uns erstellt, zur Zahlung standen jetzt noch 60.000 Euro, mit der haben wir aber lediglich aus praktischen Gründen noch bis zum Notartermin gewartet. Nach dem Notartermin der Schock: Die Gebühren wurden errechnet auf Basis des gesamten bereits getrennten Vermögens, das mit Immobilien um eine Million kreist. Der Notar hatte nichst zu tun, als uns den bereits ihm gelieferten Vertrag vorzulesen. In meinen Augen ist das sittenwidrig. Damit auch rechtswidrig? Danke für eine klärende Antwort.
Guten Tag,
müssen wir in einem Notariat neben den Notariatskosten zusätzlich mit Anwaltskosten rechnen, wenn wir verschiedene Ansprechpartner für die Entwurfsdiskussion/-erstellung (Pensionierter Notar/Senior und Vater des Notars, der nach eigenen Angaben hier aushilft) und die Beurkundung (den Notar selbst, Junior) vorgestellt bekommen ?
Vielen Dank.
Hallo Axel,
Anwaltskosten entstehen erst, sobald ein Anwalt mit der Errichtung eines Ehevertrages beauftragt wird.
Die Redaktion von Scheidung.org
Wenn nur ein Ehevertrags-Entwurf vom Notar aufgesetzt wird … Und es nicht zu einem persönlichen Termin und nicht zur Beurkundung kommt. Die Tätigkeit geht nicht über den Entwurf heraus… weil der Ehegatte nicht mitspielt. Was kann der Notar abrechnen und muss er das Vermögen dafür heranziehen?
Guten Tag,
wenn man sich über alles einig ist. Das gemeinesame Haus wärend der Trennung verkauft wird. Jeder erhält die Hälfte von dem reinen Hauserlös. Jeder verzichtet auf jegliche Ausgleichsansprüche (Lebensversicherungen, Rentenzusatzversicherungen, Bausparer). Möbel werden aufgeteilt. Barvermögen soll jeder das behalten was er auf dem Konto hat. Die Ehe sowieso nur 2 Jahre bestand. Brauche ich da noch irgendwelche Verträge vor der Scheidungseinreichung? Oder reicht es beim Scheidungsrichter dies alles so anzugeben?
Hallo Maria,
in der Regel sind entsprechende Regelungen nur im Rahmen eines Ehevertrages bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtswirksam. Allerdings entscheidet das Gericht bei Scheidung lediglich über die Hauptsache und zum Versorgungsausgleich von Amts wegen. Andere Scheidungsfolgen werden zumeist nur auf Antrag in das Verbundverfahren aufgenommen. Wenden Sie sich zur Klärung des Für und Wider entsprechender vertraglicher Vereinbarungen an Ihren Anwalt.
Die Redaktion von Scheidung.org
Hallo,
Wir möchten heiraten und möchten eine Gütertrennung vereinbaren. Es gibt kein Vermögen von beiden Seiten. Ich habe hohe Schulden und weiß nicht ob ich eine Insolvenz noch abwehren kann und möchte nicht dass, im Falle einer Scheidung, mein Partner Unterhalt zahlen muss.
Ist ein Notar nötig damit dies offiziell ist?
Was würde dies kosten?
Hallo C.,
ein Ehevertrag ist formal nur rechtswirksam, wenn dieser notariell beurkundet wurde. Es gilt jedoch auch zu beachten, dass inhaltlich getroffene Vereinbarungen auch tatsächlich wirksam sind (so ist der Ausschluss von Trennungsunterhalt für Zukunft zumeist unwirksam). Unwirksame Klauseln können auch zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen. Lassen Sie sich daher ggf. von einem Anwalt bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er kann außerdem einen inhaltlich wirksamen und haltbaren Ehevertrag aufsetzen.
Die Redaktion von Scheidung.org
Habe 85.000,00 Euro geerbt und möchte jetzt unser Darlehen damit bezahlen.
Meine Anwätin hat mir geraden einen Ehevertrag zu machen, wie teuer wird das sein.
Eine Freundin hat gesagt, dass ich nur meine Kontoauszüge aufheben müsste um zu Belegen
das die Tilgung von meinen Erben ist.?Was würde mich das kosten
Hallo M.,
Ihr Anwalt kann Sie bezüglich der im Einzelfall entstehenden Kosten vorab informieren.
Die Redaktion von Scheidung.org
Wir wollen einen 2005 geschlossenen Ehevertrag in einer einzigen Klausel aufheben lassen- wir hatten gegenseitigen Pflichtteilsverzicht vereinbart, das soll weg.
Geschäftswert 2005 war insgesamt 230.000 Euro.
Wird nun die Geschäftsgebühr dafür (Streichung eines Satzes) aus dem heute des denkbaren Plichtteilsanspruch berechnet, aus dem alten oder aus dem gesamt- Geschäftswert?
Hallo Peter,
in der Regel ergibt sich der Geschäftswert maßgeblich aus dem Reinvermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Ehevertrages. Wenden Sie sich für eine genaue Klärung bitte an Ihren Notar.
Die Redaktion von Scheidung.org
Hallo zusammen
Ich habe nur eine kurze frage: was kostet der entwurf eines ehevertrages? Wir wollen ihn nicht beurkunden lassen aber notar möchte nun den entwurf abrechnen.
Vielen Dank und viele Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
als Geschäftswert für die Berechnung der Notargebühren ist in aller Regel das Reinvermögen der Ehegatten anzusetzen (zzgl. ggf. weiterer Posten).
Die Redaktion von Scheidung.org
Ist bei der Aufhebung des Ehevertrages der Geschäftswert gleich dem Geschäftswert wie bei Schließung des Ehevertrages oder wird der aktuelle Geschäftswert zu Grunde gelegt (zum Beispiel durch Wertsteigerung der Immobilie) ? Was unterscheidet den Geschäftswert vom Gegenstandswert. Unser Notar hat den hohen Geschäftswert zu Grunde gelegt und damit ist Auflösung des Ehevertrages 3 mal so hoch. Ist das rechtens ? Wo kann man diese Kostenrechnung amtlich prüfen lassen ? Wieviel kostet dieser Vorgang ?
Vielen Dank Christin
Hallo Christin,
als Geschäftswert ist in der Regel das Reinvermögen der Ehegatten anzusetzen, anhand dessen sich dann die entsprechenden Gebühren errechnen lassen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung bitte an Ihren Notar.
Der Gegenstandswert beschreibt in der Regel die Kostengrundlage einer anwaltlichen Rechnung (hier werden die im Ehevertrag behandelten Gegenstände als Berechnungsgrundlage gewählt).
Die Redaktion von Scheidung.org
Grüß Gott ,
wir haben 2002 bei einem Notar einen Vertrag Gütertrennung zugestimmt diesen Vertrag möchten wir wieder für nichtig erklären .
Wir besitzen ein Einfamilienhaus ,kein weiteres Vermögen ,mit welchen Kosten müssten wir
rechnen ?
Für eine Beantwortung bedanken wir uns herzlichst im voraus.
Viele Grüße H.
Wie muss man vorgehen, einen bestehenden Ehevertrag aufzuheben? Genügt das beiderseitige Einverständnis der Ehepartner oder ist auch die Zustimmung der Begünstigten nötig? Besten Dank.
Hallo Ruedi,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt.
Die Redaktion von Scheidung.org
Guten Tag ehrenwerte Notare !
Mir wurde von meinem Notar geraten , einen Ehevertrag errichten zu lassen . Der ausländische Notar und Rechtsanwalt der Bank hat die Unternehmensübernahme samt Geldvorrat bereits bestätigt.
Ich muss meine Familie absichern. Daher ergeht an Sie die Frage , wie hoch Ihre Vertragserrichtungsgebühr bei einem maßgeblichen Reinvermögen kosten würde ? Vielen herzlichen Dank für Ihre umgehende Rückinformation !!!
Hochachtungsvoll,
Patrick
Hallo Patrick,
bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle ein reines Informationsportal betreiben. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung eines Ehevertrages an einen Notar.
Die Kosten der Beurkundung richten sich in aller Regel nach dem Reinvermögen der Vertragsparteien.
Die Redaktion von Scheidung.org