Ehevertrag: Ein Notar ist unerlässlich!

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Damit ein Ehevertrag Rechtskraft besitzt und darin festgehaltene Ansprüche geltend gemacht werden können, bedarf es einer eingehenden Prüfung und Beurkundung. Dies bringt mitunter hohe Kosten mit sich, ist aber unvermeidbar, wenn die Sache gültig sein soll – so ist für den Ehevertrag zwingend ein Notar vonnöten.

Das Wichtigste in Kürze: Ehevertrag mit Notar

Wer kann einen Ehevertrag aufsetzen?

Ein Ehevertrag kann von einem Notar, aber auch einem Anwalt oder den Ehegatten selbst erstellt werden; dennoch bedarf es immer einer notariellen Beurkundung, da der Ehevertrag sonst nicht rechtswirksam ist.

Wie teuer ist ein Ehevertrag beim Notar?

Die Kosten für einen Ehevertrag, der vom Notar aufgesetzt und/oder beurkundet wird, sind von mehreren Werten abhängig: Reinvermögen des Paares, Umsatzsteuer, Auslagen und anderes.

Ist ein Ehevertrag in Deutschland Pflicht?

Nein. Angehende Ehepartner können selbst entscheiden, ob Sie einen Ehevertrag wünschen. Das ist zum Beispiel eine Option, wenn eine modifizierte Zugewinngemeinschaft geregelt werden soll.

Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar möglich?

Klares Nein. Ein solches Dokument muss mindestens notariell beurkundet werden; insofern braucht es einen Notar für jeden Ehevertrag – ansonsten ist dieser nichtig.
Sie müssen stets Kosten für den Notar bei einem Ehevertrag einplanen
Sie müssen stets Kosten für den Notar bei einem Ehevertrag einplanen

Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser den Vertrag auch verfassen muss. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung etwa kann ohne Notar aufgesetzt werden – zum Beispiel durch einen Anwalt oder indem Ehegatten diesen selbst formulieren – muss aber stets offiziell beurkundet werden.

Es empfiehlt sich jedoch, auch für die Formulierung vom Ehevertrag einen Notar oder anderweitig versierten Juristen hinzuzuziehen, denn schon eine einzige ungültige Klausel kann die ganze Vereinbarung hinfällig machen.

Wie hoch sind die Notarkosten für einen Ehevertrag?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum einen ist dies davon abhängig, ob der Ehevertrag vom Notar nur geprüft wird oder ob dieser ihn auch erstellt; zum anderen ermessen sich bei der Beurkundung von einem Ehevertrag die Kosten für den Notar, neben anderen Faktoren, am Vermögen des Ehepaares. Es handelt sich also nicht um einen Einheitspreis, sondern ist eine mitunter sehr komplexe Rechnung mit mehreren Parametern, weshalb an dieser Stelle lediglich eine grobe Übersicht gegeben werden kann.

Dabei zählt als erstes das Reinvermögen der Ehegatten: Das heißt, alles Guthaben und alle Wertgegenstände abzüglich der Schulden. Entsprechend des jeweiligen Reinvermögens sind in KV Nr. 21100 des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gebührensätze aufgeführt. Das GNotKG legt weiterhin fest, dass für die notarielle Beurkundung das Doppelte der dort aufgelisteten Zahlung gilt, mindestens jedoch 120 Euro.

Als Richtwert: Für eine Beurkundung muss ein Ehepaar mit 40.000 Euro Reinvermögen 290,00 Euro Notargebühren für ihren Ehevertrag entrichten – plus entsprechender Auslagen.
Vermögen, Steuer, Gütertrennung etc.- die Kosten für einen Notar sind vielfältig
Vermögen, Steuer, Gütertrennung etc.- die Kosten für einen Notar sind vielfältig

Wenn der Ehevertrag durch einen Notar zusätzlich aufgesetzt wird, ist weiterhin von Bedeutung, welche konkreten Vertragsbedingungen darin festgelegt werden. Die Notarkosten für einen Ehevertrag, der eine modifizierte Zugewinngemeinschaft regelt, unterscheiden sich von den Beispielen, bei welchen lediglich eine Gütertrennung beschlossen wird.

Für die Beurkundung bzw. Aufsetzung von einem Ehevertrag werden die Notarkosten also aus folgenden Einzelposten zusammengesetzt:

  • Festgelegte Gebühr laut GNotKG mal zwei
  • Gebühr für Beurkundung von Gütertrennung etc.
  • Dokumentpauschale (in der Regel 15 ct/Seite)
  • 19 % Umsatzsteuer
  • Auslagen für Porto etc.
Die Kosten für einen Ehevertrag, der vom Notar beurkundet und/oder aufgesetzt wird, schlagen also stets mit mehreren hundert bis tausend Euro zu Buche.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. Jochen K. sagt:

    Ich überlege, einen Ehevertrag aufzusetzen, halte aber die Kosten deutscher Notare für übertrieben hoch, da ich mit 50 Jahren bereits ein bisschen Vermögen gebildet habe (alleine das Haus). Stimmt es, dass auf Grund der europäischen Dienstleistungsfreiheit der Vertrag auch von einem Notar aus einem anderen EU-Land beglaubigt werden kann? Sprachlich ist das kein Problem, der Vertrag soll eh auf Englisch erstellt werden.

  2. Iris sagt:

    Hallo wo bekomme ich Auskunft ob ein Ehevertrag islamisch hinterlegt ist?

  3. Susanne sagt:

    Hallo,
    in § 1410 BGB steht, dass der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden muss. Dies setzt doch die notarielle Beurkundung voraus und nicht lediglich die Unterschriftsbeglaubigung.
    Und nach meiner Erfahrung berät der Notar die Parteien auch zu den Möglichkeiten der Gestaltung, dies gehört auch zu seinen Pflichten. Wieso ist Ihrer Meinung nach dann ein Anwalt zwingend erforderlich?

  4. Markus sagt:

    Meine Frau und ich haben uns nun entschlossen, einen Ehevertrag nachträglich abzuschließen. Was wir uns noch überlegen ist, ob wir den Vertrag von einem Anwalt erstellen lassen sollten oder ob wir das selbst verfassen können. Da eine notarielle Beglaubigung sowieso erforderlich ist, könnten wir uns zumindest die Kosten vom Anwalt sparen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      zu beachten ist hierbei jedoch, dass ein Notar über die Inhalte des Ehevertrages aufklären kann, nicht aber mögliche negative Wechselwirkungen und unwirksame Klauseln ausfindig macht. Für die Erstellung eines Ehevertrages ist daher die Rechtsberatung durch einen Anwalt erforderlich. Ein Notar darf nicht beide Funktionen übernehmen.

      Die Redaktion von scheidung.org

  5. Ferdinand sagt:

    Okay, also ein Ehevertrag muss wirklich notariell beglaubigt werden. Kann ich mir vorstellen. Aber es freut mich, dass man auch selber einen Ehevertrag aufsetzen darf. Ist dies als Laie möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ferdinand,

      zwar besteht keine Pflicht, einen Anwalt mit der Errichtung eines Ehevertrages zu beauftragen. Da jedoch viele rechtliche Gebote und auch die Wechselwirkung zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen zu berücksichtigen sind, ist der Rat eines Anwalts bei der Erstellung eines Ehevertrages stets zu empfehlen.

      Die Redaktion von scheidung.org

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