Ist ein Eilverfahren bei einer Scheidung möglich?
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So sehr Partner sich einmal zugeneigt gewesen sein mögen, genau so unausstehlich finden sich manche während der Ehe. Die Gründe einer Scheidung können vielfältig sein, und in den meisten Fällen gehen ihr andauernde und intensive Streitigkeiten voraus. Die Ehegatten wünschen sich dann nicht selten, ein Eilverfahren ihrer Scheidung bewirken zu können. Ob das möglich ist, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze: Das Eilverfahren bei Scheidung
- Das Eilverfahren ist eine konkrete, juristische Vorgehensweise und heißt korrekt vorläufiger Rechtsschutz.
- Eine komplette Scheidung im Eilverfahren durchzuführen, ist nicht möglich.
- Eine Härtefallscheidung ist kein Eilverfahren in dem Sinne.
Ausführliche Informationen zum Eilverfahren bei einer Scheidung erhalten Sie im Folgenden.
Verhandlungen können beschleunigt werden
Der vorläufige Rechtsschutz: Wenn es schnell gehen muss
Zunächst einmal sollte der Begriff geklärt werden, denn ein Eilverfahren beschreibt ein konkretes juristisches Procedere. Korrekt ist damit eigentlich die Inanspruchnahme eines einstweiligen Rechtsschutzes gemeint.
Wenn ein Verfahren besonders zügig abgeschlossen werden soll, dann haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Rechte währenddessen zu sichern. „Eilverfahren“ ist ein umgangssprachlicher Begriff.
Diese Methode kann bei einer Vielzahl von Umständen zur Anwendung kommen, doch kann ein Eilverfahren bei einer Scheidung beantragt werden? Die Antwort lautet: Nur in bestimmten Situationen – nicht jedoch für die gesamte Eheauflösung.
Bevor Partner offiziell geschieden werden, müssen diese in der Regel nachweislich ein Jahr lang getrennt lebend sein. Dies soll der Beweis dafür sein, dass die Ehe zerrüttet ist und nicht wieder hergestellt werden kann. Vielen mag diese Zeit verschwendet vorkommen, wenn sie sich der Sache bereits sicher sind – dennoch muss sie in den meisten Fällen absolviert werden. Auch ein Eilverfahren bewirkt bei Scheidung regelmäßig nicht das Überspringen des Trennungsjahres, generell entfällt das Trennungsjahr nur in sehr wenigen Fällen.
Abgesehen davon gibt es mitunter Situationen, welche ein akutes Handeln und auch ein Eilverfahren bei der Scheidung nötig machen. Ist eine Ehegatte bspw. besonders aggressiv und stellt eine Gefahr für den Nachwuchs dar, aber besitzt juristisch gesehen noch das Sorgerecht, dann wäre ein Eilverfahren für eine alleinige Übertragung desselben denkbar. Schließlich besteht dann eine Bedrohung des Kindeswohls, welche es ohne Umwege zu unterbinden gilt.
Eine Härtefallscheidung stellt kein Eilverfahren dar!
In Ausnahmefällen ist es möglich, das Trennungsjahr zu übergehen und den Scheidungsantrag direkt zu stellen. Dies muss aber durch besonders schwerwiegende Gründe gerechtfertigt sein, wie z.B.:
- schwerer Alkoholmissbrauch des Partners
- psychische Gewalt
- körperliche Misshandlungen
Wird eine Situation als Härtefall von den entscheidenden Instanzen anerkannt und können zudem stichfeste Beweise erbracht werden, dann ist es möglich, eine Scheidung schneller als normal üblich zu bewilligen.
Auch wenn viele einen vorliegenden Härtefall mit im Eilverfahren durchgeführter Scheidung missverstehen, ist der Begriff in diesem Fall rechtlich nicht korrekt. Nur weil die entsprechenden Prozesse zügiger und unmittelbarer erfolgen, ist es keine Scheidung im Eilverfahren laut der rechtlichen Definition.