Einkünfte des Kindes: Taschengeld & Co. auf den Unterhalt anrechenbar?
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden einzelne Einkünfte des Kindes auf diesen angerechnet. Der Bedarf verringert sich entsprechend, da das Kind in der Lage ist, einen Teil des Unterhaltsbedarfs eigenständig zu decken. Dies gilt insbesondere für das Kindergeld, das regelmäßig zumindest anteilig abgezogen wird. Doch welche anderen Einkünfte des Kindes dürfen Sie anrechnen?
Taschengeld in der Regel nicht anzurechnen
Erhält das unterhaltsberechtigte Kind ein angemessenes Taschengeld von einem Elternteil oder anderen Personen, so bleibt dieses bei der Unterhaltsberechnung in aller Regel unberücksichtigt.
Was ein angemessenes Taschengeld ist, richtet sich maßgeblich nach dem Alter des Kindes.
Eine Orientierung kann die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts bieten:
Alter des Kindes in Jahren | Empfohlenes Taschengeld in Euro |
---|---|
... wöchentlich | |
bis 5 | 0,50 - 1,00 |
6 | 1,00 - 1,50 |
7 | 1,50 - 2,00 |
8 | 2,00 - 2,50 |
9 | 2,50 - 3,00 |
... monatlich | |
10 | 15,50 - 18,00 |
11 | 18,00 - 20,50 |
12 | 20,50 - 23,00 |
13 | 23,00 - 25.50 |
14 | 25,50 - 30,50 |
15 | 30,50 - 38,00 |
16 | 38,00 - 45,50 |
17 | 45,50 - 61,00 |
ab 18 | 61,00 - 76,00 |
Die Angaben sind nicht verbindlich, einen Rechtsanspruch auf ein Taschengeld haben Kinder nämlich grundsätzlich nicht. |
Andere Einkünfte des Kindes
Einnahmen aus einem Studentenjob
Erhält der Student den vollen Studierendenunterhalt, den die Düsseldorfer Tabelle vorsieht (derzeit 735 Euro), von den Eltern und verdient sich etwas dazu, so kann die Hälfte der zusätzlichen Einkünfte des Kindes ggf. angerechnet werden. Auch hier bleiben in der Regel mindestens 40 Euro anrechnungsfrei.
Wenn die Eltern keinen Unterhalt in voller Höhe leisten, so sind nur die Einkünfte des Kindes anrechenbar, um die das Gesamteinkommen die Grenze von 735 Euro übersteigt.
Beispiel: Angenommen die Eltern zahlen einem Studenten 400 Euro monatlich. Zur Aufbesserung verdient er sich über eine geringfügige Beschäftigung 450 Euro hinzu. Abzüglich der 40 Euro Aufwendungspauschale liegt das Gesamteinkommen bei 810 Euro und damit 75 Euro über dem Studierendenunterhalt. Die Hälfte, also 37,50 Euro, könnte somit ggf. auf den Unterhalt angerechnet werden.
Einkünfte des Kindes während der Ausbildung
Absolviert das unterhaltsberechtigte Kind eine Ausbildung, so bleiben von der Ausbildungsvergütung in der Regel mindestens 90 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einkünfte des Kindes werden in aller Regel voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Anrechnung von Kindergeld
Wie bereits eingangs erwähnt, wird das Kindergeld regelmäßig auf den Unterhaltsanspruch eines Kindes angerechnet. Dabei gilt:
- hälftige Anrechnung bei minderjährigen Kindern
- Anrechnung in voller Höhe bei volljährigen Kindern