Wie ändert sich das Erbrecht nach der Scheidung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Ehegatten sind die einzigen nichtverwandten Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden. Sie nehmen neben Erben erster und zweiter Ordnung sowie neben den Großeltern des Erblassers eine Sonderrolle ein. Nun hält jedoch nicht jede Ehe tatsächlich bis zum Tode eines der Ehegatten. Was geschieht dann im Einzelfall mit dem Erbrecht bei Scheidung?

Das Wichtigste in Kürze: Erbrecht nach Scheidung

  • Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet nicht erst bei Scheidung der Ehe, sondern regelmäßig bereits mit deren Rechtshängigkeit (Zustellung des Antrages an den Antragsgegner).
  • Auch ein Testament, in dem der Ehepartner bedacht ist, erlischt in aller Regel automatisch mit Auflösung der Ehe. Sicherheitshalber sollte es jedoch regelmäßig widerrufen werden.
  • Um auszuschließen, dass der Ex-Ehegatte trotz Aufhebung des Erbrechts auf Umwegen an das Erbe bei Scheidung kommt, kann ein sogenanntes Geschiedenentestament hilfreich sein.

Ausführliche Informationen zum Erbrecht nach der Scheidung erhalten Sie im Folgenden.

Das Erbrecht endet nach der Scheidung in der Regel automatisch

Ab wann hebt die Scheidung das Erbrecht des Ehegattens auf?

Erbrecht: Nicht erst nach der Scheidung hat der Ehegatte keinen Anspruch mehr auf den Nachlass.
Erbrecht: Nicht erst nach der Scheidung hat der Ehegatte keinen Anspruch mehr auf den Nachlass.

Ehegatten sind durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch immer dann erbberechtigt, wenn sie nicht gesondert in einem Testament des Erblassers begünstigt wurden. Durch die testamentarische Willkürung der Erbfolge im Rahmen entsprechender Dokumente können Erblasser dieses Erbrecht aber in gewissem Umfang beeinflussen (Zuweisung einzelner Vermögenswerte, Erhöhung der Erbquote usf.).

Es gibt darüber hinaus im BGB auch Regelungen, die das Erbrecht bei oder nach Scheidung eindeutig beeinflussen. So bestimmt § 1933 BGB:

„Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.“

Das bedeutet: Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten endet nicht erst nach Abschluss der Scheidung selbst – also mit deren Rechtskraft -, sondern bereits regelmäßig mit Rechtshängigkeit. Die Scheidung ist rechtshängig, sobald der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugegangen ist.

Sollte der getrennt lebende Ehegatte versterben, ohne dass der Scheidungsantrag ergangen ist, kann es also durchaus passieren, dass im Einzelfall das Erbrecht des Überlebenden bestehen bleibt. Damit endet das Erbrecht nicht erst nach der Scheidung, kann aber während des Trennungsjahres vereinzelt noch greifen.

Sonderfall Testament: Endet das Erbrecht bei Scheidung ebenfalls?

Ist ein Testament vorhanden, in dem der Ehegatte begünstigt wurde, kann sich der Sachverhalt von Zeit zu Zeit etwas komplizierter gestalten. Auch in diesem Fall endet das Erbrecht spätestens nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehe (§ 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB).

Zwar kann auch schon während des Trennungsjahres oder mit Rechtshängigkeit der Scheidung vermutet werden, dass die Ehe gescheitert und das gemäß Testament gewährte Erbrecht zu verneinen ist. Doch ist durch die testamentarische Festlegung im Erbrecht vor und bei Scheidung noch ein gewisser Interpretationsspielraum gegeben. Das vorsorgliche Widerrufen eines solchen Testaments sollte aus diesem Grund ggf. auf der Agenda stehen.

Geschiedenentestament bei gemeinsamen minderjährigen Kindern

Trotz wegen Scheidung aufgehobenem Erbrecht kann der Ehegatte mitunter auf Umwegen an den Nachlass kommen.
Trotz wegen Scheidung aufgehobenem Erbrecht kann der Ehegatte mitunter auf Umwegen an den Nachlass kommen.

Zwar endet das Erbrecht spätestens nach der Scheidung, dennoch kann es vor allem dann zu Problemen kommen, wenn die Ehegatten gemeinsame, noch minderjährige Kinder haben. In diesem Falle besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Ex-Partner über Umwege dennoch an den Nachlass gelangen könnte, wenn der andere Elternteil verstirbt. Im Rahmen der Vermögenssorge kann der Ex dann mitunter auf den an die gemeinsamen Kinder zugeteilten Erbteil zugreifen.

Ähnliches wäre etwa denkbar, wenn ein gemeinsames erbberechtigtes Kind zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits verstorben ist und selbst keine erbberechtigten Abkömmlinge hat. In diesem Fall nämlich geht ein Erbrecht auch nach Scheidung auf den zweiten Elternteil des Kindes über.

Um solchen Konstellationen für den Fall der Fälle vorzubeugen und das Erbrecht nach der Scheidung in jedem Fall auszuschließen – oder zumindest den Zugriff auf das Vermögen -, können diese ein sogenanntes Geschiedenentestament aufsetzen. In diesem ist die Anpassung auf unterschiedlichste Sonderfälle denkbar.

Bei Fragen und Unsicherheiten zu den Änderungen des Erbrechts bei Scheidung wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Familienrecht oder Erbrecht. Dieser kann Sie umfassend und fallbezogen beraten.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Elfriede sagt:

    wie verhält es sich nach der Scheidung mit dem Erbrecht des unehelichen Sohnes
    meines geschiedenen Mannes?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elfriede,

      gesetzlich erbberechtigt sind lediglich rechtliche Angehörige oder Ehegatten. Stiefkinder können ein gesetzliches Erbrecht regelmäßig nur bei Adoption oder durch testamentarische Bestimmung erwerben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwiefern eine Erbberechtigung besteht.

      Ihr Scheidung.org-Team

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