Express-Scheidung beim Standesamt: Vorstoß von Standesbeamten (vorerst) gescheitert

Von Jana O.

Veröffentlichungsdatum: 19. November 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) hatte mehrfach vorgeschlagen, einvernehmliche Scheidungen künftig zu vereinfachen, indem diese vor Standesbeamten erklärt werden könnten. Kerngedanke der Idee von einer Express-Scheidung beim Standesamt: Das verkürzte Verfahren solle die üblicherweise hohen Scheidungskosten in Deutschland verringern und sowohl Scheidungswillige als auch Familiengerichte entlasten. Nach einer dpa-Meldung besteht jedoch von politischer Seite derzeit kein Interesse an Scheidungen im Eiltempo. Warum?

BDS macht Lobbyverbände für Scheitern verantwortlich

Die Idee einer Express-Scheidung beim Standesamt findet in der Politik derzeit keine Fürsprecher.

Die Idee einer Express-Scheidung beim Standesamt findet in der Politik derzeit keine Fürsprecher.

Als Vorbild für den Vorstoß des BDS dienten andere EU-Länder wie Griechenland, Italien und Spanien. Auch in Dänemark ist eine verkürzte Online-Scheidung bei den zuständigen Standesämtern bereits möglich. In der Regel besteht eine solche Möglichkeit auch nur bei einvernehmlichen Scheidungen, bei denen keine minderjährigen Kinder betroffen sind. Durch den reinen Verwaltungsakt kosten Scheidungen in Italien mitunter nur 16 Euro, in Spanien 50. In Deutschland hingegen liegen die Scheidungskosten mindestens bei ca. 2.000 Euro. Eine Express-Scheidung beim Standesamt könne also Kosten und Aufwand sparen.

„Wir hinken der Entwicklung hinterher. In Europa tut sich eindeutig ein anderer Trend auf. Wir geraten in eine Exotenstellung.“ (Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses im BDS)

Dass bei den Bundesministerien „kein politisches Interesse“ an einer Express-Scheidung beim Standesamt besteht, sei auch auf Lobbyverbände zurückzuführen. Insbesondere Anwälten würden durch eine Scheidung im Eiltempo bei einem Standesamt hohe Einnahmen verloren gehen.

Kommentar: Skepsis gegenüber Express-Scheidung beim Standesamt berechtigt?

Express-Scheidung beim Standesamt: Die Idee der Kostenersparnis birgt auch erhebliche Risiken.

Express-Scheidung beim Standesamt: Die Idee der Kostenersparnis birgt auch erhebliche Risiken.

Ein wesentliches Problem, dass sich bei Umsetzung einer Express-Scheidung beim Standesamt nach Ansicht von Familienrechtlern ergeben könnte: Scheidungswillige Ehegatten könnten mit Blick auf die erhebliche Kostenersparnis auf jeglichen anwaltlichen Rat verzichten – und dadurch ggf. auch auf Ansprüche, die ihnen das Gesetz grundsätzlich zugesteht. Zudem könnten sich auch im Laufe einer einvernehmlichen Scheidung stets doch noch Streitpunkte ergeben.

Das deutsche Familienrecht ist recht komplex und für einen juristischen Laien kaum zu überblicken. Etwa folgende Ansprüche können auch bei einer einvernehmlichen Scheidung grundsätzlich bestehen:

Die Gefahr, dass Ehegatten in einem Schnellverfahren unwissentlich oder leichtfertig auf solche Ansprüche verzichten, ist groß, wenn allein der Kostenaspekt und die Zeitersparnis im Vordergrund einer Scheidung stehen. Zumal nicht jeder Verzicht auch rechtlich wirksam ist (etwa bei einem bestehenden Unterhaltsanspruch). Auch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen schützen nicht immer vor Problemen, insbesondere dann nicht, wenn kein Anwalt an deren Errichtung mitgewirkt hat.

Die Idee der Express-Scheidung beim Standesamt mag so zwar zukunftsgewandt, aber vielleicht noch nicht gänzlich ausgereift sein. Eine Vereinfachung des deutschen Familienrechts ist nicht abzusehen, weshalb die Kooperation zwischen Politik, Anwälten, Gerichten und Standesämtern bei der Idee einer vereinfachten Scheidung notwendig erscheint.

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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