Wie hoch sind die Gebühren für die Eheschließung beim Standesamt?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Planung der eigenen Hochzeit ist mit vielen Erwartungen, Freuden Stress, aber auch Kosten verbunden. Ein Kostenaspekt: die standesamtliche Trauung. Denn schon allein für die Anmeldung der Eheschließung entstehen Gebühren. Aber wie hoch können diese ausfallen?

Zusammengefasst: Gebühren für die Eheschließung

Wie hoch sind die Gebühren für eine standesamtliche Trauung?

Für die Anmeldung einer Hochzeit beim zuständigen Standesamt können unterschiedliche Gebühren anfallen. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen können sich diese auch auf dreistellige Summen belaufen. Welche Kosten im Einzelfall anfallen können, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Wann sind zusätzliche Gebühren zu erwarten?

Insbesondere, wenn Sie an einem Samstag, außerhalb der Räume des Standesamts oder in einem anderen Standesamt heiraten wollen, können weitere Gebühren erhoben werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Können Sie die die Gebühren für die Eheschließung von der Steuer absetzen?

Nein, als Kosten der privaten Lebensführung sind sie in aller Regel nicht von der Steuer absetzbar.

Gebühren beim Standesamt: Hochzeit anmelden kostet

Wie hoch fallen die Gebühren für eine Eheschließung aus?
Wie hoch fallen die Gebühren für eine Eheschließung aus?

Ausschlaggebend dafür, wie hoch die Gebühren für die Eheschließung letztlich ausfallen sind die einzelnen Leistungen, die die Heiratswilligen von dem zuständigen Standesamt wünschen. Die wesentlichen Gebühren, die eine standesamtliche Trauung mit sich bringt, sind die folgenden:

Checkliste Scheidungsanwalt: Das sind die entscheidenden KriterienJaNein
Handelt es sich um einen Rechts- oder Fachanwalt für Familienrecht? (nicht der Titel, sondern der Schwerpunkt ist von Bedeutung)
Verfügt der Scheidungsanwalt über einen professionellen und informativen Internet-Auftritt?
Erfolgt die erste Kontaktaufnahme zügig und unkompliziert sowie unter Vermittlung von hilfreichen Informationen?
Ist der Anwalt im ersten Beratungsgespräch auf Fragen eingegangen und wurden die rechtlichen Sachverhalte verständlich sowie umfassend erklärt?
Tritt der Anwalt sachlich und selbstbewusst auf?
Ist der Anwalt berufserfahren und beantwortet Fragen zu seinem Wissen?
Passt der Anwalt in menschlicher Hinsicht, weil zu ihm Sympathie und Vertrauen bestehen?
Kann die Kanzlei des Anwalts gut erreicht werden bzw. lohnt sich auch ein etwas weiterer Weg?
Werden die voraussichtlichen Kosten klar und transparent angesprochen?

Achtung! Die Gebühren für die Eheschließung können je nach Bundesland und Überprüfungs- und Verwaltungsaufwand im Einzelfall von den genannten Beträgen abweichen. Die Werte ermöglichen lediglich eine Orientierung.

Sonderleistungen mit zusätzlichen Gebühren verbunden

Welche weiteren Gebühren für die Hochzeit anfallen können, richtet sich auch nach den Wünschen der Verlobten.
Welche weiteren Gebühren für die Hochzeit anfallen können, richtet sich auch nach den Wünschen der Verlobten.

Neben den genannten Gebührensätzen können für die Anmeldung einer Hochzeit auch weitere Gebühren anfallen. Dies richtet sich meist nach den Sonderwünschen, die die Eheleute im Einzelfall haben. Es können folgende zusätzliche Gebühren für eine Hochzeit vor dem Standesamt anfallen (Abweichungen im Einzelfall möglich):

  • Gebühren für eine Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes = etwa 60 €
  • Gebühren für die Eheschließung außerhalb der Geschäftsräume des Standesamtes = etwa 75 €
  • Gebühren für die Eheschließung bei einem anderen Standesamt = etwa 40 €

Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Darstellung der entstehenden Gebühren. Bei einer Hochzeit vor dem Standesamt können zum Beispiel auch weitere Kosten für eine Namensänderung auf Sie zukommen (insbesondere auch für die Neuausstellung von Dokumenten). Mit welchen Gebühren Sie bei der Eheschließung rechnen müssen, können Sie bei dem zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.

Sind die Gebühren für die Eheschließung steuerlich absetzbar? Kosten für eine Hochzeit gelten gemeinhin nicht als außergewöhnliche Belastung und sind daher in aller Regel nicht abzugsfähig.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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