Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen

Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung?

Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.

Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen?

Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist auch dann nicht möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision dessen nicht mehr möglich. Der Grund: Im Rahmen der Einbenennung wird der neue Familienname neuer Geburtsname und ersetzt den alten.

Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.

Wie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?

Was genau ist der Geburtsname?

Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?
Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?

Der Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff „Mädchenname“ wohlbekannt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.

Anderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen – ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.

Wiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung

Achtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.

Trennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.

Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Folgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Darf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt  werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch  die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.

Den Geburtsnamen wieder annehmen – auch ohne Scheidung?

Nicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.

Sie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen – oder einen anderen früher geführten Namen – wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.

Können Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.
Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.

Hier ist Vorsicht geboten: Während die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund ist, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besitzen – entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename.

Beispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen darf, kann sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel kann erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.

Möchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Christina-Elisabeth F. sagt:

    Es wird leider nirgends beschrieben welche Möglichkeiten bzw Vorgehen zur wieder Erlangung des Mädchennamens nach Tod des Ehepartners notwendig ist. 2,50€ oder 1400€ ist ein enormer Unterschied für eine Rentnerin:)

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