Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen

Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung?

Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.

Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen?

Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist auch dann nicht möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision dessen nicht mehr möglich. Der Grund: Im Rahmen der Einbenennung wird der neue Familienname neuer Geburtsname und ersetzt den alten.

Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.

Wie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?

Was genau ist der Geburtsname?

Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?
Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?

Der Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff „Mädchenname“ wohlbekannt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.

Anderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen – ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.

Wiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung

Achtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.

Trennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.

Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Folgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Darf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt  werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch  die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.

Den Geburtsnamen wieder annehmen – auch ohne Scheidung?

Nicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.

Sie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen – oder einen anderen früher geführten Namen – wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.

Können Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.
Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.

Hier ist Vorsicht geboten: Während die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund ist, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besitzen – entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename.

Beispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen darf, kann sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel kann erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.

Möchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Elke N. sagt:

    Hallo, ich bin in 2.Ehe verheiratet. Nach der Scheidung der 1. Ehe behielt ich den angeheirateten Familienamen zunächst bis zur 2. Eheschließung .
    Nun ist im Stammbuch immer noch der Name der 1. Ehe festgehalten. Kann ich ihn entfernen lassen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      für Ihr Stammbuch sollten Sie zur zweiten Eheschließung ein weiteres Formblatt erhalten haben, welches Sie hinzufügen können. Das Dokument über die erste Eheschließung sollten Sie nicht entsorgen. Erkundigen Sie sich ggf. beim Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Ingrid J. sagt:

    Ich bin seid 2007geschieden,lebe in ungarn die ehe wurde in der ehemahligen ddr geschlossen und in ungarn geschieden möchte gerne meinen geburtsnamen wieder annehmen, an wen muss ich mich wenden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ingrid,

      wenden Sie sich hierzu an das Standesamt in Ihrem Wohnort.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Fine sagt:

    Hallo, meine Eltern sind bereits seit 5 Jahren geschieden und zu meinem Vater habe ich kaum noch Kontakt. Ich selber wurde ein halbes Jahr bevor sie geheiratet haben geboren und durfte somit nicht entscheiden, welchen Name ich annehmen will.
    Mitlerweile bin ich 18 und würde wahnsinnig gerne meinen alten Namen wieder annehmen. Einerseits weil mein Vater ein richtiges Arschloch ist und in unserem Umkreis niemand weiteres diesen Nachnamen besitzt, somit führte er sehr häufig auch zu falscher Schreibweise. Und 2. musste ich durch diesen Namen schon einiges an Mobbing in meiner Schulzeit durchstehen. Er ist zwar nicht so heftig wie z.Bsp Ficker, aber dennoch war es unerträglich.

    Ich wollte mal fragen, ob ich überhaupt eine Chance hab meinen alten Namen, also im Prinzip mein Geburtsnamen und den meiner Mutter wieder anzunehmen.

    Als ich noch minderjährig war, wollten dies meine Eltern nicht.

    Falls ja, könnten sie mir eine Auskunft geben, wie teuer dies werden würde?

    Vielen Dank
    Fine

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fine,

      wenn Sie dem Standesamt glaubhaft darlegen können, dass Sie unter dem Nachnamen leiden, ist eine Namensänderung ggf. möglich. Kontaktieren Sie hierzu das Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Katja sagt:

    Hallo.. Mein Sohn und ich tragen den Nachnamen meines Exmannes. Er ist auch der Erzeuger. Allerdings würde ich jetzt gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen. Mein Sohn will diesen ebenfalls tragen, da er sich nicht mit dem jetzigen Namen identifizieren möchte, da mein Ex kriminell ist und gesucht wird. Ich besitze mittlerweile das alleinige Sorgerecht und wir haben seit 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Ich möchte mein Kind vor Vorurteilen diesbezüglich schützen. Gibt es daher Ausnahmen wegen der Namensänderung? Mein Kind leider extrem darunter

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katja,

      in besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Ausnahme bei der Namensänderung von Kindern gemacht werden, vor allem wenn dies dem Kindeswohl dient. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Chancen in diesem Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Marina L. sagt:

    Hallo. Meine Mutter hatte neu geheiratet als ich 12 Jahre alt war. Meine Geschwister und ich haben mit dem Einverständnis unseres Erzeugers den Nachnamen des neuen Mannes angenommen. Mittlerweile ist dieser aber verstorben. Ist es in dem Fall möglich meinen Geburtsnamen wieder anzunehem? Dieser steht auch noch in der Geburtsurkunde. Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marina,

      eine derartige Umbenennung kann sich generell schwierig gestalten. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Marita sagt:

    Meine Frage wäre.
    Ich bin schon länger geschieden und möchte nun meinen
    Geburtsnamen wieder nehmen.
    Ich wurde aber von drei Personen in eine Generalvollmacht eingesetzt.
    Muss ich in diesem Fall in den Vollmachten auch was ändern lassen?
    Oder gibt es da später Probleme?
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marita,

      über die Namensänderungen müssen oftmals zahlreiche Stellen in Kenntnis gesetzt werden. Wenden Sie sich an die zuständigen Vertragspartner oder den beurkundenden Notar.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Anja HD sagt:

    Hallo, kann ich meinen Sohn nach Scheidung und neuer Eheschließung, den Namen meines neuen Mannes geben, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe…? Vielen Dank und viele Grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      die Einbenennung des Kindes bei Wiederverheiratung und neuem Ehenamen ist in aller Regel möglich. Wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Mateja.p. sagt:

    Ich habe eine Frage. Meine Tochter ist geboren mit meine Mädchen Name und dann wenn ich hab mich heiraten, wir beide haben Name von mein Mann genommen. Kann ich jetzt bei meine Tochter wider meine Name ändern?
    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mateja,

      regelmäßig ist eine solche Namensänderung nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Helen S. sagt:

    Ich war mit einem Niederländer verheiratet. Unsere Tochter, ehelich geboren, bekam den Familiennamen des Vaters. Auch ich hatte seinen Nachnamen angenommen, habe jetzt aber wieder meinen Mädchennamen angenommen.
    Kann mein Kind nach deutschem Namensrecht meinen Mädchennamen tragen?
    Danke!
    MfG. Helen S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Helen,

      dies ist in der Regel gemäß deutschem Namensrecht nicht möglich. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem zuständigen Standesamt nach, um ganz sicher zu gehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Paul F. sagt:

    Die Mutter meiner Kinder trägt nach der Scheidung meinen Familiennamen. Gibt es eine Möglichkeit, sie ohne ihren Willen zu zwingen, ihren Namen zu ändern und ihren früheren Familennamen wieder zu bekommen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paul,

      Ihre Frau kann den gemeinsamen Ehenamen selbstverständlich auch nach der Scheidung behalten. Sie muss ihren früheren Familiennamen nicht zwangsläufig wieder annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. L. sagt:

    Hallo, muss bei einer zweiten Ehe der Kindsvater auch eine Namensangleichung der Kinder zustimmen, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      nein, in diesem Fall können Sie allein den Antrag beim zuständigen Standesamt stellen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Andre T. sagt:

    Meine uneheliche Tochter hatte bei der Geburt den Nachnamen Ihrer Mutter. Als diese geheiratet hat, hat meine Tochter den Namen ihres Stiefvaters angenommen. Jetzt ist die Ehe geschieden, ihre Mutter hat wieder ihren Mädchennamen angenommen, kann meine Tochter das jetzt auch?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andre,

      sofern beide Elternteile der Namensänderung zustimmen, kann das Kind seinen Geburtsnamen wieder annehmen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Nadine sagt:

    Hallo .

    Kann man seinen Mädchennamen ohne Scheidung wieder annehmen? Was würde das kosten ? Mich würde das interessieren weil eine Freundin sagte es würde gehen .

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      ein Namenswechsel ist in aller Regel nur bei Scheidung möglich. Wenden Sie sich an das örtliche Standesamt, um nähere Infos zu erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Lynn sagt:

    Hallo,

    ich habe nach der neuen Heirat meiner Mutter ihren neuen Ehenamen „S.“ angenommen. Nachdem ist selbst geheirat und den Namen meines Mannes „P.“ angenommen habe, möchte ich gerne zu meinem eigentlichen Geburtsnamen „R.“ zurück. Oben steht „zurück zu Namen die vorher einmal bestanden haben“ – ginge das also so einfach?

    Ergänzung: ich sollte erwähnen, das eine Scheidung ansteht
    LG

    Lynn

    [Vollnamen wurden anonymisiert – Anmerkung der Redaktion]

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lynn,

      in aller Regel ist die Namensänderung erst nach erfolgter Scheidung möglich, da das Scheidungsurteil dem Standesamt als Nachweis vorgelegt werden muss. Wenden Sie sich ggf. an das zuständige Standesamt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Josi sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,

    ohne eine Neuverheiratung ist ja die Namensänderung eines Kindes quasi nicht möglich.

    Wäre es denkbar, dass ich meinen Geburtsnamen wieder annehme und bei einer Neuverheiratung diesen beibehalte? Könnte dann das Kind bei entsprechender Zustimmung des leiblichen Vaters auch meinen Geburtsnamen annehmen?

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Josi,

      vermutlich nur, insofern der Geburtsname auch als gemeinsamer Ehename gewählt wird. Wenden Sie sich an das Standesamt, um Ihre Möglichkeiten abzuklären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Sabine sagt:

    Hallo. Kann mein Kind mit Zustimmung des Vaters meinen Geburtsnamen als Doppelnamen annehmen? Wir haben jetzt den Erzeuger Nachnamen, ich mlchte aber gerne mein Geburtsname annehmen znd trotzdem namentlich mit meinem Kind verbunden sein. Mein Kind soll wenn möglich dann meinen und des Vaters Namen als Doppelnamen tragen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      regelmäßig sind Namensänderungen dieser Art nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. AnSiRu sagt:

    Ich möchte nach Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Meine Tochter trägt ebenfalls den Namen meines geschieden Mannes, obwohl er nicht der leibliche Vater ist, sie aber vor dem Scheidungstermin geboren wurde. Die Vaterschaft wurde gerichtlich geregelt. Damit sie nicht weiterhin einen fremden Namen trägt möchte ich mit ihr gemeinsam meinen Geburtsnamen annehmen-ist dies möglich? Herzlichen Dank, viele Grüße und beste Wünsche für 2017!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich gestaltet sich die Umbenennung von Kindern vergleichsweise schwierig. Der Geburtsname eines Kindes kann in der Regel nur bei Neuverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils oder eigener Heirat geändert werden. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um mehr über Ihre Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Dina sagt:

    Kann ich nach der Scheidung den kindern meinen Mädchennamen als Nachnamen geben,wenn der vater zustimmt? Habe gelesen das wäre grundsätzlich kein Problem wenn der vater zustimmt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dina,

      eine Namensänderung der Kinder nach einer Scheidung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Es genügt nicht, dass der Vater einer Namensänderung zustimmt. Heiraten Sie allerdings erneut und nehmen den Ehenamen Ihres neuen Partners an, kann eine Zustimmung des leiblichen Vaters für eine Namensänderung ausreichen. Zudem kann eine Namensänderung durchgeführt werden, wenn das Kind erheblich unter dem Nachnamen des Vaters leidet. Erkundigen Sie sich im besten Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt über eine mögliche Namensänderung.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Katharina sagt:

      Hallo
      Ich habe nach der Scheidung meinen MädchenNamen angenommen da auch ex Mann von Anfang an gesagt und zugestimmt hatte das unser Sohn meinen Namen annehmen darf. ..das Kind war bei der Trennung 1 Jahr alt ist jetzt bald 5 Jahre alt und ist mit meinem mädchenamen gross geworden ..mein exmann hielt mich jetzt lange hin und war zwar angeblich immer mit der Änderung einverstanden zieht jetzt aber zurück da er seine neue Freundin heiratet. ..unser Sohn identifiziert sich aber mit meinem Nachnamen. ..was kann man tun ? Auch ohne die Einwilligung?

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Katharina,

        sofern das Kind bereits Ihren Mädchennamen als Geburtsnamen trägt, lässt sich die Entscheidung nicht so einfach wieder rückgängig machen. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich über die Möglichkeiten der Namensänderung zu informieren.

        Ihr Scheidung.org-Team

  19. Stefani sagt:

    Hallo …
    Ich hab zwei Kinder die vor der eheschließung geboren wurden und trugen meinen Mädchennamen „Schmidt“ darf ich bei meinen beiden unehelichen Kindern den Namen einfach ändern??? Oder brauch ich die Zustimmung des Vaters???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefani,

      die Namensänderung von Kindern ist in aller Regel nur bei Neuverheiratung möglich. Es bedarf häufig der Zustimmung des Kindesvaters. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Standesamt, um zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen in Ihrem Fall die Namensänderung bei Ihren Kindern möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. C. H. sagt:

        Guten Abend,
        Mein Fall ist ähnlich. Meine Mutter hat geheiratet als ich 9 Jahre alt war, allerdings nicht meinen leiblichen Vater. Zu dem leiblichen Vater bestand auch nie Kontakt, meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht für mich gehabt. Sie ist nun seit mehreren Jahren geschieden und ich möchte meinen Geburtsnamen, der auch der Geburtsname meiner Mutter ist gerne wieder zurück da ich zu der Familie mit meinem jetzigen Namen keinerlei Kontakt habe. Ist dies irgendwie möglich?

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          regelmäßig sind solche Namensänderungen keine Option.

          Ihr Scheidung.org-Team

  20. Horst S. sagt:

    Kann man nach der 2. Scheidung den Namen des Mannes
    aus 1. Scheiung annehmen ? mfG H.S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Horst,

      dies ist möglich, wenn der Name vor der Eheschließung der zweiten Ehe getragen wurde.

      Ihr Scheidung.org-Team

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