Geburtsnamen wieder annehmen – Nach Scheidung zurück zum Mädchennamen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Update: Am 11. April 2023 hat das Bundesministerium für Justiz einen Gesetzentwurf für die Reformierung des deutschen Namensrechts vorgelegt. Mehr zu den Plänen lesen Sie in unserer News "Neues Namensrecht für alle? Gesetzentwurf veröffentlicht" (News vom 12. April 2023).

Noch immer entscheiden sich viele Ehepaare, bei der Heirat einen gemeinsamen Namen zu wählen. Der Ehename soll das Zugehörigkeitsgefühl stärken. Doch kommt es wider Erwarten doch einmal zur Scheidung, wollen viele Ehegatten den Ehenamen wieder ablegen und zu ihrem eigenen Geburtsnamen zurückkehren. Was kostet es, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen? Lässt sich der Geburtsname ändern? Und: Wenn Sie den Geburtsnamen wieder annehmen, kann Ihr Kind diesen ebenfalls tragen? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Geburtsname wieder annehmen

Wie kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen ohne Scheidung?

Haben Sie während der Ehe bzw. zur Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt und Sie diesen angenommen, können Sie während der Ehezeit nicht mehr Ihren Geburtsnamen annehmen. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich, da für die Namensänderung u. a. auch die Scheidungsurkunde erforderlich ist.

Können auch meine Kinder nach der Scheidung meinen Geburtsnamen annehmen?

Waren die Eltern des Kindes verheiratet und kehrt einer der Elternteile nach der Scheidung zu seinem Geburtsnamen zurück, kann das Kind diesen ebenfalls annehmen, sofern der andere Elternteil hierin einwilligt. Fehlt die Zustimmung, ist die Namensänderung beim Kind in der Regel nicht möglich. Sie ist auch dann nicht möglich, wenn es sich bei den Eheleuten um leiblichen Elternteil und Stiefelternteil des Kindes handelt. Wurde dieses einbenannt und erhielt den Namen des Stiefelternteils, ist eine Revision dessen nicht mehr möglich. Der Grund: Im Rahmen der Einbenennung wird der neue Familienname neuer Geburtsname und ersetzt den alten.

Wie viel kostet es, wenn jemand seinen Geburtsnamen wieder annehmen will?

Je nach Aufwand können für die Namensänderung Gebühren zwischen 2,50 bis 1.022 Euro entstehen. Hierin noch nicht inbegriffen ist die Erneuerung der Ausweispapiere etc.

Wie können Sie nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen?

Was genau ist der Geburtsname?

Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?
Der Geburtsname: Wieder annehmen nach der Scheidung möglich?

Der Geburtsname ist per Definition der Name, den Sie seit Ihrer Geburt tragen und von Ihren Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil übernommen haben (ab § 1616 BGB). Er wird gemeinhin daher auch als Familienname bezeichnet, weil er die Abstammung von den Eltern aufzeigt. Als Synonym für den Geburtsnamen von Frauen ist auch der Begriff „Mädchenname“ wohlbekannt.

Generell besteht die Möglichkeit, dass sich der Geburtsname von einem Kind auch im Nachhinein noch einmal ändern kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern erst im Nachgang einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder das Kind adoptiert wird.

Anderweitig lässt sich der Geburtsname nicht ändern. Er bleibt in der Regel das ganze Leben lang bestehen und ist in der Geburtsurkunde festgeschrieben. Sie können meist erst dann einen anderen Namen annehmen, wenn Sie selbst eine eheliche Gemeinschaft eingehen – ohne dass dabei jedoch der ursprüngliche Familienname aus den Registern gestrichen wird.

Wiederannahme: Der Geburtsname nach der Scheidung

Achtung: Ist die Scheidung rechtskräftig, so erhalten Sie nicht automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Sie müssen für die Namensänderung einen Antrag beim Standesamt stellen. So kann der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden. Dazu benötigen Sie für das Standesamt lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Scheidungsbeschluss und die beglaubigte Eheurkunde, die sie beim Standesamt erhalten können.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.
Den Geburtsnamen wieder annehmen: Für ein Kind gelten andere Regelungen.

Trennen sich die Ehegatten, besteht zumeist der Wunsch, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen zu dürfen. Bei einem entsprechenden Vorhaben gibt es in aller Regel keine Hindernisse. Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen.

Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Folgende Unterlagen werden für Namensänderung vor dem Standesamt in der Regel benötig:

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches inklusive Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Personalausweis oder Reisepass

Darf der neue Name offiziell geführt werden, können Personalausweis, Reisepass und Führerschein neu beantragt  werden. Darüber hinaus müssen etliche Vertragspartner wie z. B. der Mobilfunkprovider, die Versicherung aber auch  die Rentenversicherung oder GEZ über die Namensänderung informiert werden.

Den Geburtsnamen wieder annehmen – auch ohne Scheidung?

Nicht immer wollen getrennt lebende Ehegatten auch tatsächlich die Scheidung. Um Scheidungskosten zu sparen und die Nerven zu schonen, verständigen sich einige darauf, trotz Trennung auf die Scheidung zu verzichten. Wollen Sie dennoch den Ehenamen nicht weiter tragen, sondern zu Ihrem jeweiligen Geburtsnamen zurückkehren, kommen hier Probleme auf Sie zu. Denn generell ist es nicht möglich, den Ehenamen nachträglich noch zu ändern oder aber vom Ehenamen Abstand zu nehmen.

Sie können nur dann den Geburtsnamen wieder annehmen – oder einen anderen früher geführten Namen – wenn beim Standesamt kein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde.

Können Kinder nach der Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.
Für Kinder ist der eigene Geburtsname auch nach der Scheidung bindend.

Hier ist Vorsicht geboten: Während die getrennten Ehegatten den Geburtsnamen relativ einfach wieder annehmen können, ist es nicht möglich, den Geburtsnamen der Kinder im Falle der Scheidung derart leicht zu ändern. Grund ist, dass die in der Ehezeit geborenen Kinder bereits einen eigenen Geburtsnamen besitzen – entweder den Familienname eines Elternteils oder aber den Ehename.

Beispiel: Die gemeinsamen Kinder tragen den Ehenamen, der dem Familiennamen des Vaters entspricht. Nach erfolgter Scheidung möchte die Kindesmutter ihren Geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder entsprechend einbenennen lassen. Während sie jedoch ihren Geburtsnamen wieder annehmen darf, kann sie diesen nicht auf ihre Kinder übertragen. In der Regel kann erst im Falle der Neuverheiratung eine Namensangleichung stattfinden, sofern der mitsorgeberechtigte Vater dem Vorhaben zustimmt.

Möchten Sie einen Geburtsnamen wieder annehmen, können die Kosten für den Verwaltungsakt stark voneinander abweichen. Die Änderung des Familiennamens kann je nach Aufwand zwischen wenigen Euro und über 1.000 Euro betragen. Die Gebühren werden dabei erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden ist. Eine Einschätzung zu den erwartbaren Kosten erhalten Sie auch beim zuständigen Standesamt.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Lieselotte sagt:

    Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    folgende Vorraussetzungen:
    Ich bin volljährig. Bei meiner Geburt hieß ich A., durch eine Heirat meiner Mutter mit 7 Jahren habe ich den Namen meines Stiefvaters B. mit angenommen, die Ehe wurde mittlerweile geschieden, meine Mutter hat aber den Namen B. wegen meiner Halbgeschwister behalten. Ich habe keinen Kontakt zur Familie B., außer meiner Mutter und Halbgeschwistern. Außerdem habe ich schlechte Erinnerungen an die Ehe und habe teilweise sehr unter ihr gelitten. Den Namen B. zu tragen erinnert mich tagtäglich daran und lässt mich immer noch leiden.
    Frage:
    Kann ich meinen ursprünglichen Namen A., der mich mit meiner richtigen Familie verbindet, wieder annehmen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lieselotte,

      die Einbenennung eines Kindes ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname zugleich neuer Geburtsname und der alte mithin getilgt wird. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann dieser Vorgang revidiert werden, etwa bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. Umfassende Informationen erhalten Sie bei dem örtlichen Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. C. sagt:

    Hallo,

    kann man seinen Geburtsnamen IMMER später wieder annehmen?

    z.b. in foglendem Fall: Zu Geburt trägt man den Namen A. Der Vater stirbt, die Mutter heiratet erneut und lässt den Namen B des Stiefvaters auch auf das (minderjährige) Kind eintragen. Später heiratet das Kind und nimmt den Namen des Mannes C an – von dem man sich später aber scheiden lässt.
    Kann man nun wieder auf den Geburtsnamen A zurückgreifen oder geht nur noch B?

    Danke für Ihre Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bei der Einbenennung eines Kindes im Zuge einer Neuverheiratung handelt es sich in aller Regel um einen unwiderruflichen Vorgang, da der neue Name zum neuen Geburtsnamen wird, der ursprüngliche also getilgt wird. Weitere Informationen zur Namensänderung bei Kindern finden Sie auf der folgenden Seite: „Wann ist die Namensänderung bei einem Kind möglich?“

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Bianca94 sagt:

    Hallo
    Ich habe eine Frage
    Mein kleiner kam einen Monat nach der Scheidung auf die Welt mein Ex Mann ist nicht der Vater er hat trotzdem den Namen meines Ex Mannes da ich meinen Mädchennamen noch nicht wieder angenommen hatte kann ich das bei meinem kleinen noch ändern das er meinen Mädchennamen bekommt ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bianca94,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Namensänderung in Ihrem speziellen Fall möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Heike sagt:

    Hallo,

    kann ich als Frau nach der Scheidung den Namen des Ehemannes beahlten?

    Vielen Dank.

    VG Heike

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heike,

      die Namensänderung nach Scheidung ist grundsätzlich nicht verpflichtend.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Dani sagt:

    Hallo. Ich erhielt gemäß Geburtsurkunde nach der Geburt den Mädchennamen meiner Mutter. Meine Eltern heirateten, als ich 2 war und ich erhielt den Namen meines Vaters. Meine Eltern ließen sich 7 Jahre später scheiden.
    Ich selbst habe nach der eigenen Hochzeit den Namen meines Mannes angenommen, stehe kurz vor der Scheidung und möchte diesen ablegen.
    Wäre es auch möglich, meinen ersten „Geburtsnamen“ anzunehmen, den ich die ersten 2 Jahre meines Lebens trug?
    VG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Dani,

      die Einbenennung eines Kindes bei Eheschließung der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel unwiderruflich. Der neue Name wird dabei zum neuen Geburtsnamen des Kindes – der alte wird gewissermaßen unwiederbringlich gelöscht. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das zuständige Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Z. sagt:

    Hallo.
    Ich bin von meiner Frau geschieden. Und ich möchte das Sie meinen Familiennamen ablegt.
    Sie weigert sich dieses zu tun. Sie will meinen Namen behalten.
    Was kann ich dagegen tun.?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich besteht keine Pflicht dazu, einen gemeinsam angenommenen Ehenamen bei Scheidung wieder abzulegen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Fabio sagt:

    Hallo Ich hätte da mal eine Frage Meine Leibliche mutter ist mit meinem „Stiefvater“ Verheiratet und Ich habe vor 9 Jahren bei ihrer Hochzeit seinen Nachnamen angenommen, Jetzt trenben sie sich wieder und ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen (Bin.16) Sie werden sich aber wohl vorerst nur Trennen und nicht direkt Scheiden (Mein „Stiefvater“ hatt mich nicht Adoptiert oder Irgend ein Sorgerecht für mich Meine Mutter hatt das Alleinige Sorgerecht.
    Also meine Frage ist ob es da irgendwelche Scheierigkeitn geben würde?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fabio,

      der Namenswechsel ist in der Regel erst mit rechtskräftiger Scheidung möglich, da hierfür die Scheidungsurkunde benötigt wird. Zudem gestaltet sich die Namensänderung bei Kindern generell schwierig. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen auch Ihnen der Namenswechsel möglich ist.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Romy sagt:

    Hallo. Ich würde gern meinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen. Das Problem ist, dass meine Mutter und ich damals „z. L.“ hießen und sie in der DDR meinen Stiefvater mit den Namen „H.“ geheiratet hat. Da war ich 4. In der DDR bin ich seit dem eine „angenommene“ H. Kann ich trotzdem nach meiner Scheidung den Namen „z. L.“ beantragen? So, wie ich die ersten 4 Lebensjahre hieß?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Romy,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten hinsichtlich einer Namensänderung gegeben sind. Grundsätzlich gestaltet sich die Umbenennung bei Kindern jedoch schwierig.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Jasmin sagt:

    Hallo,

    Mein Sohn hatte bei Geburt meinen Mädchennamen. Auf dem Standesamt haben wir ihm den Namen meines jetzigen Mannes geben lassen. Das war vor unserer Heirat. Nun lassen wir uns scheiden und ich möchte meinen Mädchennamen wieder. Geht das auch bei meinem Sohn? Da er bei Geburt meinen Namen hatte.
    Lg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      im Einzelfall können auch die Namen eines Kindes gerändert werden. Dies gestaltet sich jedoch insgesamt schwieriger und ist häufig nur bei Wiederverheiratung des Sorgebrechtigten möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich über die unterschiedlichen Varianten und Chancen aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. B. M. sagt:

    Hallo,
    Kann ich nach einer Trennung oder Scheidung verlangen, dass mein dann Ex-Mann seinen Geburtsnamen wieder annimmt? Oder geht das nur, wenn er das will?
    Vielen Dank vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      grundsätzlich besteht mit keine keine Verpflichtung, den Namen des ehemaligen Ehegatten abzulegen. Verlangen kann dieser es in der Regel auch nicht. Bitte wenden Sie sich bei Zweifeln ggf. an das zuständige Standesamt oder einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. A. sagt:

    Hallo ich habe eine Frage meine Tochter ist geschieden hat wieder ihren Mädchen Namen angenommen, mein Enkel hat den Nachnamen meines ex Schwiegersohnes Tochter will jetzt in Urlaub fliegen nach Griechenland frage kann es Probleme geben wegen den verschiedenen Nachnamen.?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      unterschiedliche Nachnamen im Pass können mitunter bei Grenzkontrollen zum Problem werden – müssen es aber nicht. Es bietet sich in der Regel an, einen entsprechenden Nachweis über die Mutterschaft mit sich zu führen (Geburtsurkunde, Schreiben des Kindesvaters u.a.).

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Jennifer sagt:

    Hallo.
    Ich bin seit knapp 2 Wochen geschieden und möchte jetzt meinen Mädchennamen wieder annehmen. Wie lange dauert diese Namensänderung nach Antrag ? Oder ist der Name dann sofort geändert?

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jennifer,

      den Antrag reichen Sie beim Standesamt ein. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von den örtlichen Bearbeitungszeiten ab. Ist der Antrag bearbeitet, müssen Sie erneut beim Standesamt erscheinen. Dann erhalten Sie eine Urkunde und tragen dann wieder Ihren Mädchennamen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Verena M. sagt:

    Ich bin seit diesem Jahr endlich geschieden und möchte meinen Mädchennamen zurück,welche kosten kommen auf mich zu und wo kann ich das tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Verena,

      die Kosten für die Namensänderung werden in jedem Einzelfall neu festgelegt und können zwischen wenigen Euro bis zu 1.000 Euro und mehr betragen (Auslagen für Beglaubigungen, neue Ausweise usf. nicht einberechnet). Die Namensänderung erfolgt stets beim zuständigen Standesamt. Wenden Sie sich an die jeweilige Stelle, um sich auch über die möglicherweise entstehenden Kosten informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Mathias R. sagt:

    Hallo meine Mama hatte damals einen anderen Mann geheiratet nicht mein leiblicher Vater da ich damals erst 13 war… wusste ich nicht was ich da genau mache… Ja ich würde gern mein Geburtsname wieder annehmen… geht das ? Und was muss ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mathias,

      die Rückkehr zum Geburtsnamen gestaltet sich bei Kindern schwer. Eine fehlende Verbindung zum Namensgeber können ggf. eine solche begründen. Wenden Sie sich an das örtliche Standesamt, um sich über Ihre Möglichkeiten aufklären zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Ina sagt:

    Kann ich nach der scheidung meinen kind meinen mädchennamen geben auch wenn ich das sorgerecht habe und das kind in der ehe geboren wurde.?
    Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ina,

      der Geburtsname eines Kindes lässt sich in der Regel nur bei Neuverheiratung des Sorgeberechtigten gegen einen neuen Ehenamen auswechseln. Wenden Sie sich an das örtliche Standesamt, um die Möglichkeiten der Namensänderung prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Bia sagt:

    Hallo,
    wenn ich nach der Scheidung meinen GeburtsNamen wieder annehme und einen neuen Partner heirate. Können dann meine Kinder meinen Geburtsnamen, wenn dieser Familiennamen bei einer Wiederheirat wird auch annehmen, wenn der leibliche Vater zustimmt.
    Oder geht das nur wenn man den Namen des neuen Partners annimmt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bia,

      dem Gesetzestext lässt sich lediglich entnehmen, dass die Einbenennung im Falle eines gemeinsamen Ehenamens möglich ist. Ob dies auch Ihr eigener bereits geführter Name sein kann, können Sie beim zuständigen Standesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. steven sagt:

    Hallo,
    und zwar wollte ich Fragen ob ich den alten Familiennamen meiner Mutter wieder annehmen kann. Ich bin über 18Jahre und bin auch mit den Namen geboren worden. Aber meine mutter ist noch mit meinem Stiefvater verheiratet .
    mfg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steven,

      eine solche Namensänderung ist regelmäßig nicht möglich, es sei denn, Sie können dem Standesamt triftige Gründe nennen. Erkundigen Sie sich hierzu beim Wohnsitz-Standesamt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. A. Jasmin sagt:

    Hallo.
    Habe eine Frage bin seit zwei Jahren geschieden und möchte meinen Mädchen Namen wieder annehmen. Meine zwei Kinder behalten den vom Vater jetzt meine Frage.
    Kann es sein das ich beim ausreisen zb in den Urlaub an den Grenzen Probleme bekommen wenn ich einen anderen Name habe. Gibt es ein Dokument das ich dann mitführen kann das es meine leiblichen kinder sind. Ich bekomme nirgends eine Auskunft nicht mal vom Standesamt

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      wenden Sie sich hierzu an das Jugendamt, hier sollten Sie weitere Auskünfte erhalten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Za sagt:

    Hallo, mein Mann und ich lassen uns einvernehmlich Scheiden. Derzeit trage ich den Namen meines Mannes. Ist es möglich einen Doppelnamen aus meinem Geburtsnamen und den Geburtsnamen meiner verstorbenen Mutter anzunehmen?

    Mfg
    A. Za

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      eine solche Namensänderung ist regelmäßig nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Christina Z. sagt:

    Hallo, ich stehe kurz vor der Scheidung, mein Sohn und ich würden gerne den Geburtsnamen wieder annehmen. Er ist nicht das leibliche Kind meines Mannes, auch nicht adoptiert. Habe das alleinige Sorgetecht. Ist das möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christina,

      Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Eine Namensänderung des Kindes ist nur möglich, wenn der Wunsch vor dem Standesamt begründet werden kann und der Vater des Kindes zustimmt. Die endgültige Entscheidung obliegt den Beamten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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