Gewalt in der Ehe – Hilfe bei häuslicher Gewalt
Gewalt in einer Ehe kann viele Gesichter haben. Noch immer ist sie ein unausgesprochenes Buch und hier und da hört man wieder von Fällen mit brutalster häuslicher Gewalt, die in den Nachrichten erscheinen. Doch, was die Menschen nicht sehen, passiert hinter verschlossenen Türen, hinter Wänden und zugezogenen Gardinen. Nicht jeder Betroffene, der Gewalt in der Familie erlebt oder erlebte, hat den Mut, sich davon zu lösen und darüber zu sprechen. Bekannte und Nachbarn schweigen. Daher ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer der Gewalttaten in Familien, Gewalt in der Ehe, ob gegen Frauen, Männer oder Kinder, noch wesentlich höher ausfällt, als die Zahl der bekannten Straftaten.
Das Wichtigste in Kürze: Gewalt in der Ehe
- Häusliche Gewalt kann sich gegen Frauen, Männer und Kinder richten.
- Unter physischer Gewalt werden alle körperlichen Übergriffe, Misshandlungen von Menschen oder Tieren aus dem Umfeld des Opfers und die Zerstörung von persönlichen Gegenständen verstanden.
- Psychische Gewalt beinhaltet Einschüchterungen, Drohungen, Beleidigungen und ignorierendes Verhalten gegenüber dem Opfer.
- Opfer häuslicher Gewalt tragen keine Schuld und sollten sich umgehend Hilfe holen. Wenn sie sich scheuen, die Polizei einzuschalten, können sie sich zunächst auch an eine Beratungsstelle wenden.
Ausführliche Informationen zur Gewalt in der Ehe erhalten Sie im Folgenden.
Gewalt in Ehe und Beziehung
Inhaltsverzeichnis
Gewalt gegen Frauen
Allein rund 25 % aller Frauen zwischen 16 und 85 Jahren haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt gegen sich erfahren müssen. Das fand die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004 heraus und aktuell ähnliche Zahlen schreibt die Statistik der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im März 2014. Von circa 42.000 befragten Frauen in der EU gab etwa jede dritte an, schon einmal Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewaltattacken geworden zu sein. Die befragten Frauen waren zwischen 18 und 74 Jahren alt und einige von ihnen erfuhren Gewalt oder sexuelle Angriffe seit ihrem 15. Lebensjahr.
Doch was ist eigentlich häusliche Gewalt?
Die Definition des Begriffs „häusliche Gewalt“ beschreibt sämtliche Gewalttaten, die zwischen Menschen stattfinden, die zusammen in einem Haushalt leben, also etwa Gewalt in der Ehe. Dazu zählen dementsprechend Straftaten wie Gewalt in der Beziehung und auch Vergewaltigung in der Ehe bzw. sexuelle Belästigung sowohl an Frauen, als auch an Kindern und Männern. Merkmal der häuslichen Gewalt (in der Ehe) ist zudem, dass diese innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet, wo der Täter sich im vermeintlichen Schutz sieht, unentdeckt zu bleiben.
Ein bekanntes Bild ist die Scham in der Öffentlichkeit und der Versuch, die Wunden und blauen Flecken zu verharmlosen, indem sich der oder die Betroffene Geschichten über ungeschickte Unfälle ausdenkt. Bei der Gewalt ist allgemein zu unterscheiden, wie schwer diese ist, welche Zeitdauer sie einnimmt und in welcher Systematik sie vorkommt.
Was ist physische Gewalt?
Mit der physischen Gewalt ist körperliche Gewalt gemeint. Also jegliche körperliche Übergriffe und Misshandlungen am eigenen Leib, wie
- Schläge,
- Tritte,
- Verprügeln mit Gegenständen,
- mit Gegenständen bewerfen,
- Verbrennungen durch Zigaretten,
- Stoßen,
- Schütteln,
- Anspucken,
- Einsperren/Aussperren,
- Würgen,
- Boxen,
- Vergewaltigen,
- an den Haaren ziehen,
- Attackieren mit einer Waffe bis hin zu Mord bzw. Mordversuch.
Körperliche Gewalt in der Ehe kann auch so vorgenommen werden, dass sie an anderen Menschen im Opfer-Umfeld ausgeübt wird. Mitunter wird dann Gewalt an Kindern vollzogen oder Haustiere gequält. Teil dessen kann aber auch die Zerstörung von Sachen bzw. Gegenständen sein, die für das Opfer von persönlichem Wert waren.
Häusliche Gewalt gegen Kinder kann sich in physische Misshandlung wandeln, wenn etwa Pflege, medizinische Hilfe und Ernährung vernachlässigt oder gar entzogen werden. Diese schweren Formen der körperlichen Gewalt sind ein Tabu-Thema, währenddessen die sogenannte leichte Misshandlung gesellschaftlich jedoch toleriert wird. Dazu zählen leichte Klapse auf den Po, an den Ohren ziehen, schütteln oder die klassische Ohrfeige.
Zeigt die Gewalt in der Ehe, die häusliche Gewalt gegen Kinder oder auch die Gewalt gegen Männer sichtbare Zeichen, so handelt es sich hierbei um eine schwere körperliche Misshandlung. Anzeichen dafür sind Quetschungen, blaue Flecken, Schnitte, Stiche, Verbrennungen und sogar innere Blutungen und Knochenbrüche. Bei solchen Anzeichen, sollte schnellstens die Polizei alarmiert werden.
Was ist psychische Gewalt?
Die seelische Gewalt kann einen Betroffenen genauso hart treffen, wie ein Faustschlag ins Gesicht, denn sie ist heimtückisch und oftmals nicht so eindeutig wie die physische Gewalt, die man gleich spürt. Sie kann einerseits offen ausgeübt werden, etwa durch emotionale und psychisch-verbale Beleidigungen, Drohung und Einschüchterung, aber auch durch ignorierendes Verhalten und üble Beschimpfungen. Mobbing als Gewalt in der Ehe kann hier als Beispiel genannt werden. Dabei wird das Opfer absichtlich gekränkt, es werden Witze über es gemacht, sein Handeln als lächerlich hingestellt oder Tatsachen verdreht.
Aber die psychische Misshandlung kann genauso subtil durchgeführt werden. Dabei nimmt der Partner ein Dominanzverhalten an und versucht strategisch zu manipulieren und zu kontrollieren. Hierbei prallen feindselige Angriffe auf die Seele, Wahrnehmung und das Denken des Opfers ein, das meist erst spät erkennt, dass an ihm häusliche Gewalt vorgenommen wird.
Psychische Gewalt in der Ehe wird häufig verdeckt vollzogen, wobei der Täter sein Opfer manipuliert, es verunsichert, verängstigt und sogar gefügig macht. Viele Betroffene zweifeln dann an sich selbst, da der Täter trotzdem offenkundig seine Liebe zum Opfer suggeriert. Häufig entsteht dabei sogar ein Abhängigkeitsverhältnis, weil der Täter dem Opfer zu verstehen gibt, dass er oder sie allein verloren wäre.
Tatsächlich findet die psychische Gewalt eine weitläufigere Verbreitung, als die physische, insbesondere weil sie nahezu unsichtbar ist und kaum nachgewiesen werden kann. Blaue Flecken auf der Seele sehen Menschen nicht so schnell wie solche, die sichbar auf der Haut sitzen. Psychische Gewalt kann zudem schlimmer sein und birgt Folgen in sich, die die Seele eines Menschen total zerstören kann.
Soziale und Ökonomische Gewalt
Dinge wie etwa die Kontrolle der sozialen Kontakte, das Vergrämen von Freunden, Familie und Bekannten oder die Missachtung der Privatsphäre, die auch durch hysterische und krankhafte Eifersucht ausgelöst wird, gehören ebenfalls zu Formen der häuslichen Gewalt in der Ehe und außerhalb der Ehe. Hinzu kommen ökonomische Faktoren, wie zum Beispiel die Zuteilung des Geldes und die Kontrolle der Finanzen sowie das Verbot zur Arbeit zu gehen.
Häusliche Gewalt und seine Ursachen
Pauschal kann für häusliche Gewalt in der Ehe leider keine klare Ursache festgelegt werden. Es sind vielmehr unterschiedliche Gründe dafür zu nennen. Menschen, die häusliche Gewalt ausüben – besonders bei Gewalt gegen Frauen oder Gewalt an Kindern – wollen oft einfach nur Macht innehaben oder lernten es selbst in ihrer Kindheit nicht anders kennen.
Viele Täter leiden auch unter Selbsthass oder sind unzufrieden mit ihrem Leben und wollen dies nun an jemand anderem auslassen. Psychische Störungen oder das Auslassen von Aggressionen können ebenfalls Ursache für Gewalt in der Partnerschaft sein. Solche Störungen muss es aber nicht zwingend geben. Manchmal gibt es einfach auch gar keine Gründe für die Gewalt an Kindern und die Gewalt gegen Frauen.
Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz
Im Jahr 2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Deutschland in Kraft, das sich um Formen der häuslichen Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer richtet. Österreich war europaweit allerdings das erste Land, das ein solches Gesetz erließ (1997).
Das deutsche Gewaltschutzgesetz heißt im Volltext „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“. Das Gewaltschutzgesetz hat im Besonderen den Schutz von Personen vor Gewaltakten im privaten häuslichen Raum und bei Gewalt in der Ehe zum Zweck. Zwar werden solche Gewalttaten im Rahmen des Strafrechts verfolgt, doch dieses Gesetz regelt noch zusätzliche Prämissen.
Das Gewaltschutzgesetz erlaubt bspw. der Polizei, die gewalttätige Person (zeitweise) der Wohnung zu verweisen, sodass das Opfer in der selbigen bleiben kann und nicht anderswo Zuflucht suchen muss.
Häusliche Gewalt gegen Frauen und/oder Kinder
Die Facetten der Gewalt gegen Frauen und Kinder reichen weit. Sie können eine solche Brutalität annehmen, wie sie für manche Menschen überhaupt nicht vorstellbar ist. Kaum einer kann das Verhalten der Männer und Frauen verstehen, die auf eine unmenschliche Art und Weise in der gemeinsamen Wohnung wie ein Tyrann gewalttätig auf die eigene Familie losgehen. Doch für häusliche Gewalt (in der Ehe) gibt es Hilfe. Lassen Sie sich helfen und entfliehen Sie diesem menschenunwürdigen Dasein, denn jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit. Die Menschenrechte schreiben es weltweit gültig fest:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Welche Möglichkeiten haben Frauen und Kinder, um sich der Gewalt zu entziehen?
In erster Linie ist es wichtig, dass Ihnen als Opfer klar zu sein hat, dass Sie keine Schuld tragen. Sie sind nicht schuld. Niemand, ob Kinder, Frauen oder Männer haben es verdient, jahrelange Gewalt zu erfahren, denn jeder Mensch ist frei in seinem Tun und kann eigenständige Entscheidungen treffen. Die alleinige Verantwortung trägt der Täter – der Schläger und Psychopath, der Ihnen weh tut und seelische Schmerzen zufügt – er allein trägt die Schuld an der Situation. Meistens ist es auch ganz egal, was Sie als Opfer machen; es kann in den Augen des Partners „nur falsch sein“ und die Gewalt in Ehe oder Beziehung wird nicht aufhören, selbst, wenn Ihr Partner das sagt – er wird immer wieder zuschlagen, sie beleidigen und demütigen.
Die Folgen von Gewalt gegen Frauen wiegen oft schwer. Neben Depressionen, Schlafstörungen, Alpträumen, Antriebslosigkeit, können solche Misshandlungen aber auch Kopfschmerzen, Magengeschwüre, Verspannungen, Verdauungsprobleme oder Herz-/Kreislaufprobleme nach sich ziehen. Mitunter fällt auch die Versorgung der eigenen Kinder immer schwerer und das Selbstwertgefühl verschwindet.
Das bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen kann ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, wenn Sie nicht gleich zur Polizei gehen wollen. Unter der kostenlosen Rufnummer 08000 – 116 016 können Sie als Betroffene oder Angehöriger eines solchen Unterstützung und Hilfe erfahren. 24 Stunden lang ist das Hilfetelefon erreichbar und kann zudem in mehreren Sprachen genutzt werden.
Verschiedene Organisationen, Vereine und Frauenberatungsstellen leisten deutschlandweit ebenfalls Hilfe für Frauen in Not bzw. in gewalttätigen Beziehungen und bieten eine kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung bei Gewalt in der Ehe. Auf der Webseite des Bundesverbands für Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen finden Sie die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Außerdem gibt es eine Vielzahl an Selbsthilfegruppen oder Selbstverteidigungskurse, auch wenn letztere kein Garant für Besserung ist. Im Gegenteil, so kann das Zurückschlagen oder Kontrageben den Partner vielleicht sogar noch wütender machen. Dennoch können Frauen in einer Selbsthilfegruppe mit Betroffenen über ihre Erfahrungen reden, sich helfen lassen und Rat holen sowie sich alles von der Seele sprechen.
Sie haben die Entscheidung getroffen, die physische und psychische Gewalt in der Partnerschaft nicht mehr länger zu dulden, wollen nun gehen und wissen nicht wohin? Frauenhäuser bieten im Hilfesystem nicht nur Beratung, sondern insbesondere Schutz und eine Unterkunft für Frau und Kind. In Deutschland existieren viele kleine Frauenhäuser, die nur maximal fünf Plätze zu vergeben haben. Häufig sind diese aufgrund der Tatsache, dass die Problematik der häuslichen Gewalt in der Ehe so drastisch ist, bereits belegt.
Im Notfall können Betroffene aber trotzdem ohne Vorankündigung ein Frauenhaus aufsuchen und auch die Kinder mitbringen. In der Regel werden Sie bei Belegung an andere Frauenhäuser weitervermittelt. In einigen Fällen ist es aber auch dann schwierig, einen Platz aufgrund von Gewalt in der Ehe zu bekommen. Um also ganz sicher zu gehen, sollten Sie vorher im entsprechenden Frauenhaus anrufen und sich anmelden, wenn Sie vom Tatbestand „Gewalt gegen Frauen“ betroffen sind. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld auf der Homepage der Frauenkoordination ein Frauenhaus zu suchen und sich über dieses zu erkundigen.
Dort finden Sie alle Informationen zur Größe des Frauenhauses, zu den Sicherheitssystemen sowie dazu, ob es hier eine Behindertenausstattung gibt oder auch, ob Sie Tiere mit ins Haus bringen dürfen.
Mitunter kann die Zeit im Frauenhaus auch dabei nützlich sein, noch einmal über die Situation aus der Ferne nachzudenken und zu überlegen, welche Schritte nun für Sie und Ihr Kind am besten sind.
Ferner ist es ratsam, einen Rechtsanwalt sowie die Polizei bei Gewalt in Ehe oder Beziehung aufzusuchen. Rufen Sie lieber einmal zu viel bei der Polizei an und machen Sie auf sich aufmerksam, wenn Sie Angst haben und in Gefahr sind. Der Anwalt berät Sie zu Scheidung und rund um das Thema Trennung sowie zum Gewaltschutzgesetz. Der Rechtsanwalt kann Ihnen also auch Informationen zum Näherungsverbot oder der Wohnungsüberlassung erteilen. Letztlich kann auch eine Psychotherapie dabei helfen, die Folgen der traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten.
Was sollten Frauen und Kinder bei der „Flucht“ mitnehmen?
In jedem Fall sollten Mütter ihre Kinder bei der „Flucht“ mit sich nehmen, um diese aus dem gewalttätigen Milieu herauszuholen und eine häusliche Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann sollten Sie eine Notfalltasche packen. Darin enthalten sein, sollten in jedem Fall alle wichtigen persönlichen Dokumente:
- Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
- Geburtsurkunde der Kinder
- Eventuell Bescheinigungen zur Rente, Arbeitslosengeld
- Mietvertrag, wenn Sie Mieter der Wohnung sind
- Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag
- Sozialversicherungsausweis
- Aufenthaltsgenehmigung
- Impfausweise
- Mutterpass und Vorsorgehefte
- Krankenkassenkarte (eigene und die, der Kinder)
- Wohnungsschlüssel, um zu einem späteren Zeitpunkt noch Sachen aus der Wohnung holen zu können
Denn gute Planung ist vor der Flucht bei Gewalt in der Ehe Gold wert. Daneben sollten Sie Bargeld bzw. eine Scheck- oder Geldkarte mitnehmen sowie das Handy, etwas Bekleidung, Wertsachen, Hygieneartikel, Medikamente (vor allem solche, die Sie regelmäßig einnehmen) und eventuell das Lieblingskuscheltier oder -spielzeug der Kinder. Haben Sie viel Zeit, zusammenzupacken, dann sollten Sie auch noch die Schulsachen der Kinder und eventuell auch ein paar Lebensmittel mit sich nehmen.
Im Falle einer schnellen ungeplanten Flucht ist es aber auch möglich, die persönlichen Habseligkeiten mit Hilfe des Frauenhauses und in Zusammenarbeit mit der Polizei zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung oder dem Haus zu holen. Die meisten Frauenhäuser haben Notfall-Bekleidung sowie Drogerieartikel, Spielzeug und Lebensmittel da.
Sind Frauen und Kinder im Frauenhaus etc. sicher?
Große Frauenhäuser verfügen in der Regel sowohl über technische als auch personelle Sicherheitskonzepte. Anonymität ist in den meisten Frauenhäusern ein striktes Gebot, ebenso wie die Geheimhaltung von Standort und Adresse. Vielen Frauen ist dies nach Erfahrungen der Gewalt in der Ehe sehr wichtig.
Weiterhin besitzt das Frauenhaus Sicherheitskameras, vornehmlich an den Eingängen. Einige Frauenhäuser verfügen sogar über gesicherte Eingangsschleusen sowie Wachdienstpersonal, das rund um die Uhr im Gebäude ist. Zudem bieten Frauenhäuser teilweise anonyme Schutzwohnungen an.
Falls Unbefugte das Frauenhaus betreten wollen, sorgen im Regelfall Sicherheitstüren und Alarmanlagen dafür, dass dies verhindert wird. In den meisten Fällen ist in den Sicherheitssystemen der Frauenhäuser auch die ansässige Polizei involviert.
Einige Frauenhäuser schätzen über ein Risiko-Screening die Gefährdung der neuen „Bewohnerin“ ein. Daraufhin erfolgt die Einstufung in die dementsprechende Sicherheitsstufe.
Jedoch sind die Sicherheitsvorkehrungen in vielen kleineren Frauenhäusern leider eher dürftig, da die Installation von Sicherheitssystemen zu teuer ist. Längst nicht jedes Frauenhaus verfügt daher über entsprechende Strukturen zum Schutz.
Frauen und Kind ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Die Gewalt in der Ehe richtet sich genauso gegen Ausländerinnen. Sie sind häufig besonders isoliert, weil vielleicht die eigene Familie zu weit weg ist oder sie und die Kinder nur wenig deutsch sprechen. Auch Frauen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können mit ihren Kindern spezielle Einrichtungen aufsuchen, wie etwa das Frauenhaus oder Frauenberatungsstellen. Ausländische Frauen haben also genau dieselben Möglichkeiten, sich aus der Gewalt in der Ehe zu retten.
Genauso können Sie die Polizei informieren. Diese hilft dann, Sie aus der Wohnung zu holen und kann Ihrem Mann verbieten, sich Ihnen zu nähern, was später sogar dauerhaft vom Gericht angeordnet werden kann.
Sofern Sie keine Staatsbürgerschaft in Deutschland besitzen, brauchen Sie keine Angst zu haben, dass Sie das Land nun gleich verlassen müssen und durch die Trennung von Ihrem Mann Ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Es gibt eine Menge Möglichkeiten, dass Sie trotzdem in Deutschland bleiben dürfen. Von Vorteil ist es häufig, Beweise für die Gewalt in der Ehe zu haben.
Beweise können Atteste vom Arzt oder dem Krankenhaus sein sowie der Nachweis von der Polizei über einen oder mehrere Einsätze. Schlägt der Ehegatte Sie oder Ihre Kinder, dann werden Sie in der Regel als Härtefallscheidung eingestuft und sind mitunter auch bei einer kurzen Ehezeit berechtigt, im Land zu bleiben. In diesem Fall können Sie eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Besitzen Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine Niederlassungserlaubnis, dann können Sie in der Regel auch nach der Scheidung aufgrund von Gewalt in der Ehe in Deutschland bleiben. In jedem Fall sollten Sie auch Ihren deutschen Pass behalten, wenn Sie einen solchen haben. Normalerweise können Ausländerinnen auch ohne ihren Mann in der BRD leben. Nach der Trennung sollten sie allerdings etwa ein Jahr später ohne staatliche Hilfen zurechtkommen und ein eigenes Einkommen vorweisen können, zu dem auch Unterhaltszahlungen des Ehemannes bzw. Ex-Ehemannes zählen.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann zunächst verlängert werden. Haben Sie vor der Trennung bereits drei Jahre in der Bundesrepublik gelebt, dann erhalten Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Eine kürzere Ehezeit reicht auch aus, sofern Sie mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. waren und sich in einer Erwerbstätigkeit befinden.
Läuft derzeit das Asylverfahren oder Sie besitzen lediglich eine Duldung, dann gelten allerdings andere Regeln. Trotzdem sollten Sie sich nicht von Ihrem Partner terrorisieren lassen und sich und Ihre Kinder schützen. Informieren Sie sich stattdessen bei einem Rechtsanwalt oder in einer Beratungsstelle über Ihre Möglichkeiten.
Häusliche Gewalt gegen Männer
Auch Gewalt in der Ehe gegen Männer ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, auch wenn das Bild der schlagenden Frau und des Mannes als Opfer nicht so recht in das klassische Rollenklischee passt. Doch auch für häusliche Gewalt gegen Männer existieren Hilfsangebote.
Wie kann Gewalt gegen Männer in der Ehe aussehen?
Wird Gewalt gegen den Mann vollzogen, dann kann er genauso physische und psychische Gewalt erfahren; genauso aber auch sexuelle Übergriffe. Doch Frauen üben an Männern eher seelische Gewalt aus. Tendenziell greifen Männer vermehrt zu sichtbarer körperlicher Gewalt, Frauen hingegen nutzen die unsichtbare psychische Gewalt. Dabei neigen sie zum Kontrollwahn und verbaler Gewalt, wie Schikanen, Beschimpfungen oder Beleidigungen. Doch auch Ohrfeigen, Tritte oder Schläge übten Frauen bereits an ihren Männern aus.
Männer schämen sich allerdings noch mehr in der Öffentlichkeit, wenn sie erzählen müssten, dass sie von ihrer Frau traktiert werden. Gerade, weil der Mann für die Gesellschaft im öffentlichen Rollenspiel nicht als Opfer gilt, schon gar nicht gegenüber seiner Ehefrau. Leider ist dieses Bild noch weit verbreitet und Gewalt in der Ehe bei Männern deshalb ein Tabuthema. Männer neigen eher dazu, beispielsweise dem Sportverein fern zu bleiben, sich zurückzuziehen und kaum noch an Unternehmungen mit Freunden teilzunehmen.
Weiterhin ergab eine Pilotstudie aus dem Jahr 2004 zur Gewalt gegen Männer des Bundesministeriums für Familie, dass Männer größtenteils Gewalt durch Männer in homosexuellen Partnerschaften erfuhren.
Welche Möglichkeiten haben Männer, um sich der Gewalt zu entziehen?
Es existieren leider viel weniger Hilfsangebote bei Gewalt in der Ehe für Männer, als das bei Gewalt gegen Frauen der Fall ist. Doch auch der Mann kann sich an diverse Einrichtungen richten sowie entsprechende Beratungsangebote wahrnehmen und sich dort Unterstützung suchen. Dafür gibt es Männerberatungsstellen, Sie können sich an Opferhilfen wenden oder an den Weißen Ring. Männern werden zum Beispiel Selbstbehauptungskurse angeboten oder die Möglichkeit einer Paarberatung sowie einer psychosozialen Krisenintervention.
Zurückzuschlagen ist oftmals keine Lösung. Viele Fälle haben gezeigt, dass mitunter dann der Mann als Täter hingestellt wird, denn in der Regel gilt dieser als derjenige, der die Frau schlägt.
Da häusliche Gewalt in der Ehe bei Männern und Frauen gleichermaßen eine Straftat ist, sollten Betroffene bei der Polizei eine Anzeige machen und sich bei Verletzungen von einem Arzt untersuchen lassen sowie diese Verletzungen dokumentieren.
Hallo,
ich bin mit meinem jetzigen Ehemann 13 Jahre zusammen, klar hatten wir am Anfang auch Probleme, nur seit 2018, seit er seine Selbstständigkeit verloren hat, wird er immer öfters hoch aggressiv.
Er schlägt mich, beleidigt mich, und droht mir.
Ich habe echt Angst vor ihm.
Mein Problem, ich kann nirgendwo hin, und da ich noch immer in der sogenannten Privatinsolvenz bin, und Arbeitslos bekomme ich keine Wohnung.
In ein Frauenhaus kann ich nicht gehen, da, ich meine beiden Tiere auf gar keinen Fall bei ihm lassen werde, und die beiden der einzigste Grund sind, warum ich noch lebe. ( selbstmord)
Also sitze ich in der Falle!
Kein entkommen, kann nur warten bis er mich umbringt.
Hallo,
Ich bin als einen Man von meine Ehefrau so oft geprügelt. Sie hat öffter Übel Rede und Beleidigung genutzt. Am ende wollte ich mich scheiden lassen. Allerdings nächsten Tag als ich mich beim Gericht gemeldet habe, dann hat sie Polizei angerufen und erzählte dass Sie Psyche Gewalt bekommt von mir… Sie wollte Eheschutz und zusätzlich hat viele Verleumdungen und Lüge verbreitet. Trotzt ich versucht habe ihr zu erreichen und die Situation menschlich zu erledigen, hat sie nicht reagiert. Ich hatte mir ihr vorher ein Vertrag gemacht, schriftlich, dass Sie mich nie wieder schlägt, beleidigt und etc. Sonst soll sie ja weg von die Wohnung. Sie hat es unterschrieben und akzeptiert. Aber sagt sie jetzt, dass es gefälscht ist 😂 Was kann ich tun gegen die Situation
was kann ich tun bei gewalt bei frauen und das baby ist in der nähe obwohl sie dem Baby nur helfen wollte damit es groß ( 💩) machen kann bekommt der Vater dann das baby wenn die Frau sich scheiden lässt ( trennt)
Bei mir hat mich meine Frau 4 Jahre regelmäßig geschlagen, allerdings immer so, dass man nichts sehen konnte und 2 Jahre mich psychisch beleidigt und gedemütigt. Des Weiteren habe ich mich bei Anwesenheit, wenn ich von der Arbeit kam oder in der Freizeit oder wenn sie mal wieder keine Lust hatte mich um die Kinder gekümmert. Zusätzlich sollte ich stets mindestens die hälfte des Haushalts machen, während sie es nicht mal für nötig erachtete wenigsten etwas zum Haushaltseinkommen beizutragen. Als ich mich verbal wehrte ist sie einfach in ein Frauenhaus gegangen und somit es erreicht, dass ich die gemeinsame Wohnung zu verlassen hatte, richterlich erwirkt, und ich meine Kinder nur alle 2 Wochen sehen darf, weil, und hier ist es für mich völlig aus dem Ruder gelaufen, sie qua Definition einfach besser für die Kinder geeignet sei, da sie sich geweigert hatte arbeiten zu gehen und ich nicht Hartz IV bezogen hatte sondern arbeiten ging. Jetzt stehe ich als Gewalttäter da und sie darf fröhlich kassieren, da ich selbstverständlich den vollen Unterhalt für die Kinder zu leisten habe, da die gemeinsamen Schulden nicht mit angerechnet werden. Um der ganzen Aktion die Krone aufzusetzen, ich solle doch dankbar sein, dass ich auf die Straße gesetzt wurde und mit kaum ausreichenden Mitteln ein „neues“ Leben beginnen muss. Frauen waren leider in meinen Leben meistens die Täter gewesen, nur verschwindend wenige waren „Opfer“, aber immer vollständig in allen Bereichen gleichberechtigt. Tja, es ist ja auch „a man´s world“ *Sarkasmus*.
Bin selbst nicht betroffen, aber meine Schwester. Der Nachteil ist: sie wohnt in Wiesbaden ich bei Flensburg… Seit ca 1,5 Jahren ist es offiziel in der Familie bekannt das ihr lebensgefährte sie schlägt, vor 1,5 Jahren ist er mit dem hammer auf sie loss, da hat sie ihn rausgeworfen und 2 tage später wieder aufgenommen. da habe ich schon auf sie eingeredet eine Anzeige zu machen, ohne schance. zum schluß hat sie jeden Kontakt zu mir abgebrochen, da ich ja die jenige war die ihn schlechtgeredet hat. Nun hat er ihr schöne Weihnachtstage 2017 beschert: kurz vor Weihnachten sie die Treppe herutergestoßen unn auf sie eingeschlagen das sie neben Prellungen und Kieferbruch noch andere Zahlreiche verletzungen davon trug. Gott sei ank konnte sie noch die Polizei holen, da haben dann den Krankenwagen gerufen, auf dem Weg ins Krankenhaus musste sie reaniemiert werden, da es zum Herzstillstnad kam… Von mir nimmt die direkt immer noch keien Hilfe oder Rat an aber venn der durch unsere dritte Schwester weitergeleitet wird funktionirt es. Da die Polizei vor Ort war, ist er zuminestens mitgenommen wirden und es läuft eine Verfahren, am 4.01.18 kommt es vors Gericht. Was kann da noch getan werden damit der seine gerechte Straffe bekommt, ich fürchte um das Leben meiner Schwester, beim nächsten mal sorgt der dafür das sie keine Polizei holen kann… ich hoffe sie hat jetzt das Einsehen udn den Mut sich zu trennen…
Hallo Illen,
wir bedauern diese schwierigen Familienumstände sehr. Raten Sie Ihrer Schwester zum besuch bei einem Anwalt, um sich über Ihre Rechte im Falle einer Scheidung oder auch die strafrechtlichen Folgen der Misshandlungen für ihren Ehemann informieren zu lassen. Es gibt zudem auch zahlreiche Anlaufstellen für misshandelte Frauen. Wir können Ihnen an dieser Stelle keine weitere Hilfeleistung geben, wünschen Ihnen und Ihrer Schwester jedoch viel Glück in dieser schwierigen Zeit.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Ein Freund von mir wird seit Jahren von seiner Frau psychisch misshandelt. Er ist vor 4 Jahren schon mal von zuhause abgehauen und wollte sich scheiden, aber seine älteste Tochter kam dann zu ihm und hat ihn gebeten wider heim zu kommen den sie hält es mit der Mutter nicht aus. Aus Liebe zu seiner Tochter ist er wieder zurück. Lebt aber seit her im Keller. Gekocht wird auch nicht für ihn er muss sich alles selbst besorgen und schläft auf einem altem Sofa im Keller.
Sie misshandelt ihn Verbal, macht ihn fertig er könne nix sei zu nix zu gebrauchen und das er sich nicht um seine Kinder Kümmerern würde. Dazu verbreitet sie Lügen über ihn in der gesamten Umgebung. Er lässt sich jetzt Scheiden und ab ende Januar ziehen sie in getrennte Wohnungen. Jetzt ist es schlimmer geworden seit er ihr gesagt hat das er sich scheiden lässt. Er hat keinen Tag ruhe von ihr. Sie kauft sich alles für die Wohnung und er hat kein Geld da sie ihm alles aus der Tasche zieht. Sie öffnet seine Post und geht auch an sein Konto ohne zu fragen. Er hat sich jetzt eine neue Karte und eine neue Pinn geholt.
Das er sich nicht um die Kinder kümmert stimmt nicht das weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn eines seiner 3 Kinder krank ist, ist er der der zuhause bleibt. Sie ist die ganzen Jahren erst 1 mal zuhause geblieben und das älteste Kind ist 14 Jahre alt.
Dann die große Tochter will zu ihm da sie es bei der Mutter nicht aushält. Sie streiten sich permanent und an allem ist die große schuld. Das beste war das die Mutter die Tochter fertig gemacht hatte weil ihr Fahrrad geklaut wurde. Die grosse wollte nicht mal nach Hause weil sie Angst von ihr hat.
Beim Jugendamt macht seine Frau ihn schlecht und erzählt Lügen, da sie nicht möchte das die Tochter zu ihm zieht.
Es gibt keine Zeugen, ausser die Kinder. In der Öffentlichkeit trägt sie nix aus.
Er hat keine Beweise ausser ein paar WhatsApp Nachrichten.
Was kann er tun?
Hallo Nadine,
bitte raten Sie Ihrem Freund zum Besuch bei einem Anwalt. Dieser kann ihm bei den rechtlichen Fragen behilflich sein. Darüber hinaus ist es sicherlich auch hilfreich, mit dem Jugendamt den Kontakt zu suchen, um den Umgang mit den Kindern ggf. offener zu gestalten.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Frau hat heute gedroht meine beiden Kinder und mich umzubringen. Zudem hat sie auf mich eingepruegelt. Ich bin zu diesem Zeitpunkt mit beiden Kindern im Arm gesessen (6 Jahre und 1 Jahr). Es war furchtbar, die Mädchen haben vor Angst geschrien und ich fühlte mich so wehrlos, da ich befürchten muss, dass mir jede Notwehr vom Rechtssystem als Aggression ausgelegt werden würde (vielleicht ist das meiner Frau Ziel?). Darf ich als Mann Fairness und Hilfe von diesem Rechtssystem erwarten? Was kann ich tun?
Hallo Peter,
auch Männer müssen häusliche Gewalt nicht einfach „aushalten“. Wenden Sie sich an eine der zahlreichen Beratungsstellen, einen Anwalt und im Falle weiterer schwerer Angriffe auch an die Polizei.
Ihr Scheidung.org-Team
Wie ist es, wenn ich als Außenstehende von extremer psychischer Gewalt am Ehemann durch seine Frau weiß? Ist es möglich und kann es hilfreich sein, das zu melden (wo?)?
Der Mann geht immer weiter kaputt, redet nicht darüber und glaubt, die Frau habe ja mit Allem recht und er es verdient. Natürlich hat die Frau den Ehemann durch die Angriffe so geprägt, dass er ihr alles glaubt und sich für absolut wertlos, schlecht und egoistisch hält, würde er davon erzählen. Er „möchte tot sein“… und von allein sieht er weder, dass es psychische Gewalt ist noch nimmt er hilfe an.
Was kann ich also von Außen tun? Es findet leider durch diese „Angriffe“ und „Anfälle in manipulierender Heulerei“ der Ehefrau vor (!!!) den gemeinsamen Kindern ja auch eine Kindeswohl Gefährdung statt?
Bitte um Rat über mögliche Hilfen
Hallo Klara,
prinzipiell müssen betroffene Erwachsene sich der Situation selbst bewusst werden und entsprechend handeln. In größeren Städten gibt es Männerhäuser, doch auch Familienberatungszentren können Ansprechpartner sein. Wenn eine Kindeswohlgefährdung auszumachen ist, können Sie sich auch als Außenstehende an das zuständige Jugendamt wenden.
Ihr Scheidung.org-Team.
Hallo, bin seit17 Jahren verheiratet und lebe seit 17 Monaten getrennt erst nahm er mir während eines Rehaaufenthaltes meine Tochter , dann meine Würde und jetzt will er mir den Umgang meiner Tochter komplett verbieten! Unter Vorspielung falscher Tatsachen hat er mich zum Analsex gezwungen und mir hierfür versprochen wieder zur Familie zu kommen. Das alles hinterließ Spuren und ich war Emotional so sehr angegriffen, das ich jetzt erst mit
einem neuen Partner an der Seite begriff was er mir angetan hat! Bin seit her auch in psychologischer Behandlung, weil ich Selbstmordgefährdet war! Es tut mir im Herzen weh meine Kinder getrennt zu sehen! Ich selbst bin mir nichts mehr wert, fühle mich benutzt, missbraucht, vergewaltigt und weggeschmissen ! Jetzt noch beeinflusst er die Kinder negativ, um mir das Liebste noch zu nehmen. Durch meinen neuen Partner, der meine Angst vor Berührungen beachtet, habe ich jetzt erst begriffen was er mir angetan hat und wäre jetzt in der Lage um ihn wegen Nötigung und zerstören meiner Privatphase anzuzeigen,in wie fern besteht die Hoffnung das da was dabei rum kommt? Ich besitze nur eine Sms die sagt wenn ich das Haus zum Verkauf freigebe, (welches auf meine Einschränkungen geschnitten wurde), gäbe es eine Chance für uns und die aussagt „zum Analsex bist Du ja nicht bereit“! Vielleicht noch wichtig, ich habe eine durch einen Unfall eine Behinderung, was mich abhängig von ihm machte und das er widerrum ausnutzte!
Hallo Carmen,
wir sind nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage zu ergründen und ein mögliches Vorgehen zu erläutern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Carmen
ich kann Ihnen nachfühlen. Nach 42 Ehejahren und Pornoseiten im Internet, seit Dezember 2013 getrenntlebend. Das FamG ist parteiisch und nicht neutral! Es wird versucht mich als Gründerin eines Unternehmens, drei Kinder groß gezogen, 2005 einen Hirntumor überstanden. Davor die Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt zu 100% der Noch-Ehemann als Gesellschafter eingesetzt, nach meiner Genesung weiterhin im Unternehmen die komplette Bürotätigkeit gemeistert – ohne eigenes Arbeitseinkommen. Viele Seitensprünge ertragen und heute werde ich am Hungertuch gehalten. Kein Einkommen – Kranken- und Arbeitslosengeld ausgelaufen, Sozialhilfe wurde abgelehnt. Nach der Scheidung werde ich einen angenehmen und erarbeiteten Betrag durch den Zugewinnausgleich erhalten. Ich lebe von der Hand in den Mund, mit Unterstützung von Freunden.
So ergeht es mir auch in der Zweisamkeit, in den Ehejahren sind so viele Narben entstanden, die heute noch in mir leben und ich oftmals keinen Mut mehr habe, das alles zu überstehen.
Wir müssen tapfer sein, damit die Gegenseite einen Spiegel vor die Nase gehalten bekommt.
In Verbundenheit Diana
Das klingt sehr unverbindlich. Auch ich wurde als Kind und dann in meiner Ehe immer mal wieder verprügelt. Und ich Idiot habe ihr immer wieder verziehen, oft auch ohne ihre Entschuldigung. Es hörte erst auf als ich ihr drohte zurückzuschlagen. Meine Frau ist ausgezogen, will die Scheidung und die Hälfte von allem, möglichst jetzt gleich und tritt sehr selbstbewusst wieder als die Stärkere auf. Fühle mich sehr hilflos, habe ich Rechte mich gegen ihre knallharten Ansprüche zu wehren?
Hallo Achim,
ein Rechtsanwalt kann Sie im Scheidungsprozess vertreten und Ihre Rechte durchsetzen.
Ihr Scheidung.org-Team
Welche Rolle spielt psychische Gewalt dem Mann gegenüber über viele Jahre in einer Scheidung , wenn dieser sich aktuell in Therapie deswegen befinden , an Depressionen erkrankt ist und sein Schweigen brechen möchte . Muss er für diese Frau wirklich noch Unterhalt bezahlen ? Selbst jetzt bezeichnet sie ihn noch als Versager etc
Lieben Gruss
Hallo,
handelt es sich um einen Härtefall, so ist die jeweilige Sondersituation im Einzelfall genauer zu betrachten. Pauschale Antworten sind an dieser Stelle nicht möglich. Generell erlischt ein Unterhaltsanspruch jedoch nicht ohne Weiteres. Der Mann sollte sich jedoch dringend an einen Rechtsanwalt wenden, um sich rechtlich beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Bitte um Rat.
Seit 4 Jahren verheiratet ,
beide deutsch,
keine gemeinsame Kinder.
Er arbeitet bei Klimatechnik
und ich bin Hausfrau
ohne Einkommen.
Nach umzug in neue Wohn.
vor 3 Jahren reden wir kaum
und schlafen getrennt .
Inzwischen macht er mich tägl . fertig ich sei nichts wert …
er schlägt und tritt mich.
Aus Angst war ich bisher nicht beim Arzt ind nicht bei Polizei . Freunde und Familie habe ich keine mehr ,
bis auf Bekannte in USA
wo ich zuflucht finden könnte. Meine Frage:
darf ich auswandern
und mich in USA scheiden lassen ohne nach Deutschland zurückkommen zu müssen ?
Das Trennungsjahr besteht
sozusagen seit 3 Jahren in gemeinsamer Wohnung .
Ich wäre dankbar
für Ihre Hilfe / Rat.
Hallo Eva Maria,
Sie können sich auch im Ausland scheiden lassen. Oftmals wird zwar ein persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin verlangt. Darauf kann allerdings durch die große Entfernung abgesehen werden. Wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an einen Anwalt, um den nächsten Schritt zu machen.
Ihr Scheidung.org-Team
Der gewalttätige, psychisch kranke Elternteil erhält oft das alleinige Sorgerecht oder zumindest ein Umgangsrecht. Kinder ohne blaue Flecken sind nicht glaubwürdig, schnell heisst es „Loyalitätskinflikt“. Bei mir war es meine Mutter, bei meinem Kind ist es der Vater. Einem Kind glaubt niemand.
Bei uns hat der psychisch Kranke das Umgangsrecht nicht bekommen: Das Kind musste aber 4 Sitzungen im begleiteten Umgang ertragen. Es war hart, hat aber die Bestätigung erbracht, dass wir psychisch mißhandelt worden sind. Das Sorgerecht bleibt gemeinsam. Wir werden sehen, ob wir dies auch bei der Scheidung verwenden werden.