Scheidungsanwälte und Kanzleien in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Kanzleien in Rheinland-Pfalz.
Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem geeignetem Rechtsanwalt für Ihre Scheidung oder una sonstige Familienrechtsangelegenheit sein, empfehlen wir Ihnen, una der unten aufgeführten Adressen oder Telefonnummern zu kontaktieren. Sie können dabei gerne unseren Namen (Scheidung.org) erwähnen.
Mit einer Einwohnerzahl von 4,1 Millionen ist Rheinland-Pfalz das siebtgrößte Bundesland Deutschlands. Rheinland-Pfalz ist unter anderem bekannt für seine zahlreichen Burgen und Schlösser, die im Übrigen auch für Heiratswillige ideale Hochzeitslocations darstellen. Doch nicht immer bleibt es so rosig wie am Anfang einer Ehe.
Die Scheidungsrate geht in Rheinland-Pfalz seit Jahren zurück. Im Jahr 2018 wurden hier insgesamt 8.025 Ehen geschieden. Seit dem Rekordjahr 2003 ist die Zahl der Scheidungen um 30 Prozent zurückgegangen. Damals gingen noch insgesamt 11.567 Ehen in die Brüche (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz).
Haben auch Sie und Ihr Partner sich dazu entschieden, von nun an getrennter Wege zu gehen, wird ein Scheidungsanwalt in Rheinland-Pfalz Sie dabei begleiten und gegebenenfalls auch zwischen beiden Parteien vermitteln.
Wie kann ein Scheidungsanwalt in Rheinland-Pfalz weiterhelfen?
Nicht jede Ehe wird einvernehmlich geschieden und nicht selten wendet sich in diesem Fall jeder Partner an einen eigenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht in Rheinland-Pfalz. Aber auch wenn sich alle Beteiligten einig sind, muss mindestens ein Scheidungsanwalt hinzugezogen werden, da eine Scheidung ohne Anwalt einer Scheidungskanzlei nicht möglich ist.
Beachten Sie, dass eine Scheidung erst eingeleitet werden kann, wenn eine gewisse Trennungsdauer erreicht worden ist. Erst dann gilt eine Ehe nämlich als gescheitert.
- Trennungsdauer beträgt ein Jahr: Die Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen oder wenn dies zumindest einer tut und der andere dem zustimmt.
- Trennungsdauer beträgt drei Jahre: Das Paar kann geschieden werden, wenn einer der beiden die Scheidung beantragt, auch wenn der andere die Scheidung nicht will.