Wie können Sie Ihre Scheidung möglichst günstig gestalten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

günstige Scheidung

Vorab: Eine günstige Scheidung bleibt am Ende stets eine Frage der Perspektive und der persönlichen Einkommensverhältnisse. Eine wirklich billige Scheidung gibt es so nicht. In jedem Fall müssen die Betroffenen mit Kosten in vierstelliger Höhe rechnen. Die Kosten für die Scheidung werden zwischen den scheidenden Eheleuten in aller Regel aufgeteilt. Doch können scheidungswillige Eheleute Einfluss auf die Kosten nehmen und so die eigene Scheidung vergleichsweise günstig abwickeln?

Das Wichtigste in Kürze: Kann eine Scheidung günstig sein?

Wie kann man sich billig scheiden lassen?

Eine wirklich billige Scheidung gibt es nicht. In jedem Fall können Kosten in vierstelliger Höhe anfallen. Doch es gibt Wege, die Kosten für die Scheidung zu senken. So ist eine einvernehmliche Scheidung in aller Regel günstiger als ein gleichwertiges, streitiges Verfahren, in dem auch Fragen zu Unterhalt, Umgang, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich usf. vor dem Familiengericht geklärt werden sollen.

Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht nur günstig, sondern auch schnell vorüber?

Ja, in der Regel verlaufen einvernehmliche Verfahren auch schneller. Nach einem Trennungsjahr kann die Scheidun in der Regel nach einem anberaumten Scheidungstermin beschlossen werden. Sollen allerdings weitere Scheidungsfolgen vor Gericht entschieden werden (streitiges Verfahren), kann sich eine Scheidung auch schon einmal über mehrere Jahre hinziehen.

Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Ausschlaggebend ist dabei der Wert des jeweiligen Scheidungsverfahrens. Dieser Verfahrenswert ergibt sich im Wesentlich aus dem Nettoeinkommen der Eheleute der letzten drei Monate. Die Scheidungskosten richten sich also nach dem Einzelfall. Was eine besonders günstige einvernehmliche Scheidung kosten kann, zeigt dieses Rechenbeispiel.

Hier können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen:

Scheidung schnell und günstig durchführen: Geht das?

Ist eine günstige und schnelle Scheidung machbar?
Ist eine günstige und schnelle Scheidung machbar?

Basis für die Scheidungskosten stellt der Verfahrenswert der jeweiligen Scheidung dar. Das bedeutet, am Ende zählt immer der Einzelfall. Doch auch wenn eine Scheidung gemeinhin nie “billig” ist, können die Eheleute daran mitwirken, ihre Scheidung so günstig wie möglich zu gestalten.

Ausschlaggebend ist dabei zumeist, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder es zu einem streitigen Verfahren kommt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur die Hauptsache und der Versorgungsausgleich betrachtet werden, benötigt in aller Regel nur der Antragsteller einen eigenen Anwalt vor dem Familiengericht, denn: Nur für Antragsteller gilt ein Anwaltszwang. Stimmt der andere der Scheidung zu, benötigt dieser keinen eigenen Rechtsbeistand vor Gericht. Das kann die Kosten zusätzlich senken. Es entstehen also auch nur einmal Anwaltskosten. Diese können die Eheleute bei Einverständnis auch teilen (Kostenteilungsvereinbarung).

Ein weiterer Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung: Indem sich die Ehegatten vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren gemeinsam – z. B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung – über sämtliche Folgen der Eheauflösung einigen, genügt zumeist ein Scheidungstermin vor dem Familiengericht. In diesem prüft das Gericht, ob die Zerrüttung der Ehe festgestellt werden kann. Abschließend kann es die Scheidung aussprechen. Anders als bei streitigen Verfahren, bei denen häufig mehrere Termine und zahlreiche Anträge bei Gericht eingehen und geprüft werden müssen, kann eine einvernehmliche Scheidung auch schneller erfolgen. Sind beide Ehegatten einverstanden, kann die Scheidung bereits nach einem Trennungsjahr beantragt werden.

Was ist die günstigste Scheidung?

Wie lässt sich eine Scheidung möglichst günstig abwickeln?
Wie lässt sich eine Scheidung möglichst günstig abwickeln?

Eine wirklich günstige Scheidung gibt es wie gesagt nicht. Hier jedoch ein kleines Rechenbeispiel für eine einvernehmliche Scheidung mit dem geringst möglich anzunehmenden Verfahrenswert:

Angenommen, beide Eheleute sind arbeitslos und erzielen somit beide nur sehr geringe Einkünfte. Sie haben auch keinerlei Vermögen. In diesem Fall liegt der Wert des Verfahrens bei mindestens 3.000 Euro. Hinzu kommen mindestens 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Dieser wird von Amts wegen vom Gericht gemeinsam mit der Hauptsache verhandelt.

Der niedrigste, mögliche Verfahrenswert liegt damit bei 4.000 Euro. Anhand dessen lassen sich nun die Gerichts- und Anwaltskosten festsetzen:

  • Gerichtsgebühr nach FamGKG: 280 Euro
  • Anwaltskosten je Anwalt nach RVG: zirka 850 Euro (inklusive Umsatzsteuer)

Auch beim geringsten anzunehmenden Wert, handelt es sich also nicht wirklich um eine günstige Scheidung, da Kosten über 1.000 Euro entstehen (bei nur einem Anwalt, der den Antragsteller vertritt). Während die Gerichtskosten beide Ehegatten teilen müssen, zahlt die Anwaltskosten grundsätzlich der Auftraggeber (sofern keine Kostenteilungsvereinbarung vorliegt).

Mit jeder weiteren Folgesache würde der Wert des Scheidungsverfahrens zudem steigen, was sich am Ende auch auf die Kosten auswirken kann. Wer sich also günstig scheiden lassen will, sollte eine einvernehmliche Scheidung anvisieren. Allerdings sind hier ggf. weitere Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu berücksichtigen.

Wichtig! Auch wenn eine wirklich günstige Scheidung nicht möglich ist, sondern sich die Kosten maßgeblich stets an den Einkommensverhältnissen der Eheleute richten, bedeutet das nicht, dass Menschen ohne ausreichend finanzielle Mittel sich nicht scheiden lassen können. Diese können nämlich ggf. auf Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe zurückgreifen. Auch für die anwaltliche Beratung kann ggf. Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.

Scheidung günstig abwickeln ohne Anwalt?

Auch eine günstige einvernehmliche Scheidung kommt nicht gänzlich ohne Anwalt in Frage.
Auch eine günstige einvernehmliche Scheidung kommt nicht gänzlich ohne Anwalt in Frage.

Wie bereits angemerkt, muss zumindest der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser erstellt den Scheidungsantrag und vertritt ihn vor Gericht. Der Antragsgegner benötigt selbst keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen will. Dennoch sollte er sich ggf. außergerichtlich anwaltlich beraten lassen, um seine Rechte und Pflichten sowie mögliche Ansprüche bei Trennung und Scheidung besser zu überblicken. So kann er eine mögliche Benachteiligung ausschließen.

Es soll ein besonders günstiger Scheidungsanwalt sein? Anwälte sind an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebunden. Dieses gibt sowohl Gebührensätze für einzelne Rechtsschritte sowie die jeweilige Gebührenhöhe nach Streitwert vor. Das Unterschreiten der hierin enthaltenen Kosten ist nicht zulässig – ein Erhöhung je nach Aufwand jedoch schon. 

Ist eine Online-Scheidung günstiger? Nein. Mit diesem Wort wird derzeit lediglich die Kommunikation mit dem beauftragten Scheidungsanwalt beschrieben, die maßgeblich per E-Mail abläuft. Spätestens zum Scheidungstermin selbst müssen in Deutschland nach wie vor beide Ehegatten vor Gericht erscheinen. Ob eine Online-Scheidung also günstig wird oder nicht, richtet sich auch hier nach dem Verfahrenswert im Scheidungsverfahren und den vor Gericht zu klärenden Scheidungsfolgesachen.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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