Per Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren: Sind damit sämtliche Ansprüche aufgehoben?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das deutsche Güterrecht kennt insgesamt drei verschiedene Güterstände, die im Rahmen einer ehelichen Gemeinschaft gewählt werden können: Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Der Güterstand hat dabei wesentlichen Einfluss auf die Vermögensverhältnisse der Eheleute. Diese können insbesondere bei der Auflösung des Güterstandes im Zuge einer Scheidung von Belang sein, wenn es um die Vermögensteilung geht. Den Wahlgüterstand der Gütertrennung können Ehegatten dabei nur über einen Ehevertrag vereinbaren. Was Gütertrennung genau bewirkt und welche Ansprüche im Zuge einer Ehescheidung dennoch entstehen können, erfahren Sie im Folgenden.

Zusammengefasst: Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren

Wie können Ehepartner eine Gütertrennung festlegen?

Ehegatten können den Güterstand der Gütertrennung während der Ehe nur vereinbaren, indem sie Entsprechendes in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festhalten.

Wer kann einen Ehevertrag aufsetzen?

Aufsetzen können den Ehevertrag mit Gütertrennung Sie selbst, ein Anwalt oder der Notar. Letzterer muss das Dokument in jedem Fall beurkunden.

Wie kann ein Ehevertrag mit Gütertrennung aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Ehevertrag mit vereinbarten Gütertrennung aussehen kann.

Nicht alle Ansprüche sind durch Gütertrennung ausgeschlossen!

Wie können Sie in einem Vertrag Gütertrennung bestimmen und Eigentum so schützen?
Wie können Sie in einem Vertrag Gütertrennung bestimmen und Eigentum so schützen?

Wenn Sie in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren, so schließt dies im Falle einer Scheidung nicht grundsätzlich sämtliche Ansprüche Ihres Ehepartners aus. Der Güterstand hat stattdessen lediglich auf die Vermögensverhältnisse Einfluss. Eheleute, die im Güterstand der Gütertrennung leben, bleiben dabei Alleineigentümer ihres Eigentums, das sie in die Ehe mit einbringen oder während der Ehe allein hinzugewinnen.

Die Eigentumsverhältnisse können nur durch aktive Handlungen wie Eintragungen in das Grundbuch einer Immobilie verändert werden. Geschieht dies nicht, wird der neue Ehepartner nicht automatisch Miteigentümer. Dadurch kann er im Falle einer Scheidung in der Regel auch keinen Anspruch auf das Eigentum des anderen erheben.

Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, selbst eine Ausgestaltung der Gütertrennung, entsteht hier jedoch auch kein Anspruch auf Zugewinnausgleich, sollte es zur Auflösung des Güterstandes kommen.

Es gibt jedoch Ansprüche, die mit der Wahl von Gütertrennung im Ehevertrag nicht beeinflusst werden. Unberührt bei einer Scheidung mit Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wurde, bleiben insbesondere:

  • Anspruch auf Unterhalt
  • Anspruch auf Ausgleich bei gemeinsamem Eigentum
  • Anspruch auf Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)

Wollen die Eheleute hierzu ebenfalls Vereinbarungen treffen, müssen entsprechende Klauseln zusätzlich in den Ehevertrag mit Gütertrennung aufgenommen werden. Zu beachten gilt dabei, dass zwar eine relative Vertragsfreiheit besteht, ein Generalverzicht jedoch häufig unwirksam bzw. sittenwidrig sein kann. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen in Ihrem Einzelfall sinnvoll und rechtlich zulässig sind.

Im Übrigen: Auch wenn Sie den Güterstand nicht explizit im Ehevertrag ändern, aber zum Beispiel einen Zugewinnausgleich ausschließen, kann bei Gesamtschau der Vereinbarung Gütertrennung angenommen werden.

Kosten für einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wird

Nach welchem Muster kann im Ehevertrag Gütertrennung bestimmt werden? Und was kostet die Beurkundung?
Nach welchem Muster kann im Ehevertrag Gütertrennung bestimmt werden? Und was kostet die Beurkundung?

Was ein Ehevertrag mit Gütertrennung im Einzelfall kosten kann, richtet sich gemeinhin nach dem jeweiligen Vermögen der Ehegatten. Ein Notar setzt als Geschäftswert in der Regel das Reinvermögen der Ehegatten an, auf dessen Grundlage die entsprechenden Gebühren für die Beurkundung ermittelt werden.

Wollen die Ehegatten zusätzlich die rechtliche Beratung eines Anwaltes in Anspruch nehmen, so kommen zusätzliche Gebühren im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit hinzu. Um die Unwirksamkeit eines Ehevertrages auszuschließen, ist der Rat eines Rechtsanwaltes anzuraten, da der beurkundende Notar in aller Regel die Gesamtwirkung des Ehevertrages nicht auf rechtliche Zulässigkeit prüft.

Ehevertrag mit Gütertrennung ohne Notar unwirksam! Die formale Wirksamkeit eines Ehevertrages ist an die notarielle Beurkundung gebunden. Wollen Sie Kosten sparen und auf einen Notar verzichten, so hat der ohne Beurkundung erstellte Ehevertrag mit Gütertrennung oder anderen Regelungen keine rechtlich bindende Wirkung. Die Anfechtung solcher Vereinbarungen ist entsprechend möglich.

Wie können Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren? Muster einer Vereinbarung

Wollen Sie lediglich Gütertrennung per Ehevertrag festlegen, so genügt in der Regel ein einzelner Satz: „Wir vereinbaren Gütertrennung.“ Sollen jedoch weitere Regelungen getroffen werden, kann eine solche Vereinbarung schon einmal mehrere Seiten umfassen. Für eine erste Orientierung stellen wir Ihnen im Folgenden für einen Ehevertrag ein Muster zur Verfügung. Gütertrennung ist in diesem als Option ebenfalls genannt.

Ehe- und Erbvertrag: Muster zum Download

Ehevertrag mit Gütertrennung: Kostenloses Muster zum Download

Hier finden Sie unser Muster zum Ehevertrag, das Sie kostenlos downloaden können.

Bitte bedenken Sie: Bei einem Ehevertrag handelt es sich um ein äußerst wichtiges Dokument, welches bereits durch eine falsche Klausel komplett unwirksam werden kann. Übernehmen Sie eine Vorlage also nie ungeprüft und lassen Sie Ihren Ehevertrag immer notariell beglaubigen!



Über den Autor

Avatar-Foto
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,42 von 5)
Loading ratings...Loading...

Kommentare

  1. wolf sagt:

    Hi,
    ich habe eine Frage an das Expertenteam, die vielleicht auch einige Leser interessieren könnte.

    Angenommen der Fall :
    Zwei Partner, jeder geschieden und bereits im Ruhestand ohne weitere Einkünfte möchten einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschließen. Ein Partner hat eine höheres Vermögen aber eine kleine Rente. Der andere Partner kaum Vermögen, aber eine höhere Rente.
    Dürfen durch einen Ehevertrag „Versorgungsansprüche“ für den Fall einer Scheidung ausgeklammert werden?

    MfG Wolf

  2. roger sagt:

    hallo,
    kann ein notarieller ehevertrag durch beide partner auch ohne notar für ungültig erklärt werden?
    Einsparung der notargebühren!
    m f g
    r.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roger,

      die Aufhebung des Vertrages bedarf in aller Regel derselben Form wie der Vertragsschließung. Infos hierzu finden Sie unter https://www.scheidung.org/aufhebung/

      Die Redaktion von scheidung.org

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder