Gütertrennung – Ehe im Alleingang?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

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Neben Zugewinn- und Gütergemeinschaft kennt das Güterrecht in Deutschland nur noch einen weiteren möglichen Güterstand: die Gütertrennung. Sie zählt neben der Gütergemeinschaft zu den sogenannten Wahlgüterständen, die im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung – in der Regel dem Ehevertrag – zwischen den Eheleuten in Kraft tritt. Doch wie gestaltet sich die Gütertrennung in der Ehezeit? Und was geschieht im Falle einer Trennung oder Scheidung?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gütertrennung bezeichnet die Auflösung eines gemeinsamen Haushalts in zwei.
  • Wie die Gütertrennung ablauufen soll, kann bereits im Ehevertrag festgelegt werden.
  • Besonders wichtig ist eine Vereinbarung wenn Unternehmen im gemeinsamen Besitz sind.

Gütertrennung – Was mein ist, bleibt mein?

Die Gütertrennung als Wahlgüterstand der Eheleute

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet im Ehe- und Familienrecht drei Formen des Güterstands:

Gütertrennung bei Scheidung: Worin liegen die Unterschiede zu den anderen Güterständen?
Gütertrennung bei Scheidung: Worin liegen die Unterschiede zu den anderen Güterständen?

1. den gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)

2. die Wahlgüterstände:

Einer der zwei Wahlgüterstände kann nur dann bei Eheschließung in Kraft treten, wenn Entsprechendes im Rahmen einer ehelichen Vereinbarung – dem Ehevertrag – zwischen den Eheleuten rechtsgültig vereinbart worden ist. Verzichten die Ehepartner auf einen entsprechenden Vertrag, treten sie automatisch in den gesetzlichen Güterstand – die Zugewinngemeinschaft – ein.

Im Rahmen der vertraglichen Festlegung muss dabei nicht explizit die Gütertrennung Erwähnung finden. Es genügt in der Regel, im Zuge dessen die Zugewinngemeinschaft auszuschließen.

Die vertragliche Vereinbarung über einen Wahlgüterstand muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sein, um auch im Außenverhältnis Rechtsgültigkeit zu erlangen. Ein Ehevertrag zur Gütertrennung kann dabei jederzeit aufgesetzt werden. Auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens können Sie die Gütertrennung nachträglich vereinbaren.

„Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.“ (§ 1408 Absatz 1 BGB)

Die Gütertrennung ist in Deutschland nur selten anzutreffen, da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls mit Gütertrennung einhergeht und für den Scheidungs- und Trennungsfall zudem auf die jeweiligen Ansprüche angepasst werden kann (modifizierte Zugewinngemeinschaft).

Doch was ist Gütertrennung genau?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich nur ein Paragraph, der sich explizit mit dem Güterstand der Gütertrennung in der Ehegemeinschaft auseinandersetzt:

„Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.“ (§ 1414 BGB)

Die Ehegatten können im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages die Zugewinngemeinschaft ausschließen. Durch den Ausschluss trifft in der Regel automatisch die Gütertrennung zu. Im Falle einer Trennung und Scheidung bzw. bei vorzeitiger Auflösung der anderen Güterstände, tritt ebenfalls automatisch die Gütertrennung in Kraft.

Bei der Gütertrennung fallen die Vermögensmassen der Ehegatten nicht in eins – sie bleiben getrennte Vermögensmasse. Es ist unerheblich, ob die Güter während oder vor der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden. Jede der ehelichen Parteien verfügt allein über ihr Vermögen. Faktisch steht die Gütertrennung in diesem Punkt neben der Zugewinngemeinschaft.

Doch ist hier anders als beim gesetzlichen Güterstand zum Zugewinn keine Zustimmungsverpflichtung gegeben, bei der für die Verfügung über das Gesamtvermögen die Zustimmung des Partners vonnöten ist. Verweigert der Partner in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung einer Vermögensverfügung, tritt die Rechtsgültigkeit des eingegangenen Vertrages außer Kraft.

Bei der Gütertrennung bleibt gewissermaßen alles beim Alten: Die Partner leben ein selbstbestimmtes Leben und können ihre Vermögensmassen selbstbestimmt verwalten – unter vermögensrechtlichem Standpunkt verhält es sich hier, als wären sie weiterhin unverheiratet.

Gütertrennung:
Besonders bei Unternehmern und Selbstständigen dient die Vereinbarung der Gütertrennung bei Eheschließung dem Schutz des Unternehmens. Im Falle einer Scheidung könnte dies sonst nämlich stark gefährdet sein. Insgesamt ist die Gütertrennungsvereinbarung in Deutschland jedoch selten anzutreffen.

Doch was geschieht bei einer möglichen Trennung oder Scheidung? Können die Ehegatten gegenseitig Ansprüche auf das Vermögen des jeweils anderen erheben?

Zum Erbrecht bei Gütertrennung

Ein wesentlicher Nachteil der Gütertrennung zeigt sich, wenn die Ehe nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod eines Ehegatten endet. Während der Hinterbliebene im Falle der Zugewinngemeinschaft auch im Todesfall Anrecht auf den steuergünstigen Zugewinnausgleich hat – in der Regel ein Viertel über dem Pflichtteil – wird das Erbe bei vereinbarter Gütertrennung voll versteuert. Ist er nicht als Erbe eingesetzt, kann er zudem keine weitergehenden Ansprüche stellen. Die pauschale Erbteilerhöhung (§ 1371 BGB) entfällt bei Bestehen der Gütertrennung im Todesfall des Ehepartners.

Möchten die Ehepartner daher die Gütertrennung vereinbaren, wäre es angebracht, für diesen Sonderfall den Ausgleich des Zugewinns zuzulassen und dies im Ehevertrag eindeutig einzubeziehen.

Die Gütertrennung kann auch nur für den Fall der Ehescheidung vereinbart werden. Verstirbt einer der Ehegatten, kann so weiterhin der gesetzliche Güterstand als Maßstab dienen.

Ehevertrag: Die Gütertrennung muss in einem notariell beglaubigten Vertrag vereinbart sein.
Ehevertrag: Die Gütertrennung muss in einem notariell beglaubigten Vertrag vereinbart sein.

In den meisten Fällen vermag jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft Ähnliches zu leisten: Die Eheleute können hier ehevertraglich den gesetzlichen Güterstand rechtsgültig an ihre jeweiligen Lebensverhältnisse anpassen.

Die Zugewinngemeinschaft ist dem Wesen nach der Gütertrennung gleichzustellen. Ein Unterschied zeigt sich erst im Falle der Ehescheidung und im Erbrecht. Beim gesetzlichen Güterstand erfolgt dann zumeist der Zugewinnausgleich, beim Güterstand bleibt die Ausgleichsforderung gemäß Ehegattenerbrecht hingegen aus.

Das bedeutet jedoch nicht, dass im Zuge der Gütertrennung bei Scheidung generell sämtliche vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen ausgeschlossen sind. Im Gegenteil: Hausratsteilungen, gemeinsames Vermögen und gemeinschaftliche Schulden finden ebenso Betrachtung wie Fragestellung zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsforderungen. Lesen Sie im Folgenden, wie die Gütertrennung bei Scheidung behandelt wird.

Gütertrennung bei Scheidung

Ein weiterer wesentlicher Unterschied der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft zeigt sich in der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Trennung und Scheidung der Ehe.

Während bei der Zugewinngemeinschaft als Folge der Ehescheidung der sogenannte Zugewinnausgleich vollzogen wird, fällt bei vorliegender Gütertrennung in die Auseinandersetzung nur Vermögen, das Teil der ehelichen Gemeinschaft ist. Als Vermögen gilt dabei nicht nur Geld, sondern u.a. auch Immobilien, Aktien und Gegenstände. Hierzu zählen insbesondere auch gemeinsame Verbindlichkeiten, Entscheidungen über gemeinsame Immobilien wie Haus oder Ehewohnung und gemeinschaftlicher Hausrat.

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Alle anderen Güter, deren Alleineigentum einem der getrennt lebenden Ehepartner eindeutig zuzuweisen ist, bleiben im Güterrecht unbeachtet. Ansprüche auf das Vermögen des Partners kann nicht erhoben werden.

Ist die Gütertrennung vereinbart, erfolgt im Zuge der Scheidung kein Ausgleich des Zugewinns zwischen den Eheleuten.

Getrennte Vermögensmassen bei Gütertrennung

Das Vermögen, das die Partner mit in die Ehe bringen, bleibt auch ihr alleiniges Gut. Gleiches gilt für den Erwerb, den ein Partner während der Ehezeit hinzugewinnt. Ein Ausgleichsanspruch für den anderen Partner besteht in der Regel nicht.

Hat jedoch ein Partner unentgeltlich an dem Erfolg des Unternehmens des Gatten mitgewirkt, kann ihm unter Umständen bei der Scheidung ein Mitverdienst am Betrieb zugesprochen werden. Hierzu reicht in der Regel jedoch eine einfache Bürotätigkeit nicht aus, um Ansprüche geltend zu machen.

Ähnliche Entscheidungen können Gerichte auch dahingehend treffen, wenn ein Partner am Hausbau maßgeblich mitbeteiligt war – sowohl unter unentgeltlichen als auch finanziellen Aspekten – , sich die Immobilie jedoch im Alleineigentum seines Gatten befindet.

Es kann einiger Aufwand vonnöten sein, die güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehezeit genau auseinanderzuhalten und voneinander abzutrennen.

War der Partner, der nicht Eigentümer eines Unternehmens, einer Immobilie, eines Grundstücks o.a. ist, maßgeblich am Erfolg, am Bau oder am Unterhalt desselben beteiligt, kann ihm das Familiengericht im Einzelfall trotz vereinbarter Gütertrennung einen finanziellen Ausgleich zusprechen.

Gegebenenfalls kann auch im Rahmen des gesetzlichen Güterstands über eine notarielle Vereinbarung einzelnes Vermögen bzw. Firmen aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden.

Übertragene Vermögensmassen

Hat ein Partner im Zuge der Ehe seinem Ehegatten einen Teil seines Vermögens übertragen, kann er oftmals im güterrechtlichen Streit eine Entschädigungs- oder Ausgleichsleistung von letzterem verlangen.

Da für den Wahlgüterstand der Gütertrennung ohnehin ein Ehevertrag aufzusetzen ist, kann im Rahmen dessen auch zusätzlich vereinbart werden, wie generell mit Schenkungen unter den Eheleuten umzugehen ist: Eine Rückforderung der Zuwendungen kann dabei gänzlich ausgeschlossen werden. Bei Vermögensübertragungen kann im Nachgang für jeden einzelnen Fall erneut eine vertragliche Regelung getroffen werden. Die Vereinbarung im Ehevetrag kann dahingehend jedoch einige Arbeit ersparen, als lediglich bei einzelnen Übertragungen eine Rückforderungsklausel Festsetzung findet, generell jedoch die Rückforderung ausgeschlossen bleibt.

Treffen die Parteien bei Gütertrennung keine explizite Regelung zur Übertragung des Vermögens, obliegt die Entscheidung zu möglichen Rückforderungsansprüchen der Einzelbewertung der Gerichte.

Überträgt zum Beispiel Partei A einen Teil seines Grundstücks oder seiner Immobilie während der Ehe an Partei B, sollte in Erwägung sämtlicher Eventualitäten ein notarieller Vertrag dahingehend angepasst sein: Da ein Miteigentum stets nur durch einen beglaubigten Vertrag rechtsgültig ist, müssen die Partner für den Fall einer Trennung die Möglichkeit einbeziehen, dass das Miteigentum durch Ehebeendigung Ungültigkeit erlangt – das hälftige Eigentum wieder rückübertragen wird.

Gemeinschaftliche Vermögensmassen

Bei gemeinschaftlichen Gütern verhält es sich anders: Haben die Ehepartner während der gemeinsamen Ehe auch gemeinsame Güter erworben, finden diese im Zuge der Scheidung auch bei Bestand einer Gütertrennung Aufteilung.

Als gemeinschaftlich erworbene Habe gilt in der Regel all das, was durch gemeinsame Vertragsunterzeichnung gegeben ist. Auch wenn die Partner im Außenverhältnis als Gesamtschuldner gegenüber einem Gläubiger auftreten, fallen die Schulden als Gemeinschuld an. Auch gemeinsame Ersparnisse – etwa auf einem Gemeinschaftskonto – werden bei Gütertrennung auf die Eheleute aufgeteilt.

Das Gemeingut wird in der Regel im Zuge der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu gleichen Teilen auf die Parteien aufgeteilt.

Auch bei einer Gütertrennung kann es zu güterrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Auch bei einer Gütertrennung kann es zu güterrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Die Auseinandersetzungen erfolgen dabei in der Regel auch über eine gesonderte Hausratsteilung und die finanzielle Aufsplittung.

Hausratsteilung bei Gütertrennung

Zu unterscheiden ist bei der Teilung des Hausrats bei Scheidung zwischen den Hausratsgegenständen, die sich im Alleineigentum eines Partners befinden, und solchen, die als gemeinschaftliches Gut der Ehegemeinschaft zu werten sind.

Dabei ist die Einordnung nicht immer so eindeutig, wie man gemeinhin anzunehmen vermag. Der sicherste Nachweis über das Alleineigentum kann dann erfolgen, wenn entsprechende Kaufbelege vorhanden sind.

In den gemeinsamen Hausrat können zählen – sofern sie überwiegend zu familiären Zwecken genutzt wurden:

  • Mobiliar
  • Auto
  • Unterhaltungselektronik
  • Haustier
  • Musikinstrumente

In der Regel fallen Luxusgüter (Schmuck usf.), Musikinstrumente, Firmenwagen, Kleidung und private Sammlungen (Schallplatten, Briefmarken, Münzen usf.) nicht in den gemeinsamen Hausrat. Der Ehegatte kann dann nicht ohne Weiteres auf das Eigentum des Ehegatten Anspruch erheben.

Im Zuge der Hausratsteilung streben die Gerichte einen annähernd hälftigen Ausgleich zwischen den Ehegatten an.

Schulden bei Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleibt nicht nur Hab und Gut der Eheleute getrennt. Auch Schulden bleiben einzig auf der Sollseite des Partners, der die Verpflichtungen einging. Generell haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden seines Ehegatten.

Haben die Eheleute während der Ehezeit jedoch gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen – etwa einen gemeinsamen Immobilienkredit – können Sie auch zu gleichen Teilen in Haftung gezogen werden. Im Außenverhältnis treten Sie als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann der tatsächlich Zahlende vom anderen eine Ausgleichszahlung fordern.

Doch: Auch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen von Partei A vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, sollte Partei B sich verschuldet haben. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn A als Bürge gegenüber den Gläubigern von B auftritt – dies ist jedoch auch bei der Gütertrennung der Fall.

Gütertrennung und Rentenanwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei der Gütertrennung von der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zu trennen.

Die vereinbarte Gütertrennung schließt den Versorgungsausgleich bei Scheidung nicht automatisch aus.

Der Ausgleich der Rentenanwartschaften der Ehepartner ist Teil eines gesonderderten Verfahrens. Die Eheleute können auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehe durch einen notariellen Vertrag verzichten, müssen dies jedoch explizit äußern. Der Hinweis auf Gütertrennung ist hierfür nicht ausreichend.

Gütertrennung: Müssen Sie dennoch Unterhalt zahlen?

Gütertrennung: Ganz ohne Kosten funktioniert es nicht!
Gütertrennung: Ganz ohne Kosten funktioniert es nicht!

Ebenso wie bereits bei der Regelung zum Versorgungsausgleich fällt die unterhaltsrechtliche Auseinandersetzung nicht in das Güterrecht hinein. Das bedeutet, dass die vereinbarte Gütertrennung nicht automatisch im Falle einer Scheidung auch die Unterhaltsleistung an den getrennt lebenden Partner ausschließt.

Die güterrechtlichen Gegebenenheiten finden lediglich Beachtung bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche, können diese jedoch nicht selbstverständlich ausschließen.

Gütertrennung bedeutet nicht, dass Sie dem Partner automatisch Ehegattenunterhalt vorenthalten dürfen. Auch der Kindesunterhalt bleibt von den güterrechtlichen Vereinbarungen unberührt und wird gesondert mit Themen zum Sorgerecht usf. betrachtet.

Sind Sie sich unsicher, wie Sie im Rahmen eines Ehevetrages die Gütertrennung vereinbaren sollen? Muster für entsprechende Verträge können Sie bei Familienrechtsanwälten im Zuge einer Beratung einsehen.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Ing R. sagt:

    Ich habe nur eine Frage zum angefügten Text: Auf welchen Paragraphen des BGB kann ich mich berufen, wenn der angefügte Text zur Anwendung kommt?
    „Haben die Eheleute während der Ehezeit jedoch gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen – etwa einen gemeinsamen Immobilienkredit – können Sie auch zu gleichen Teilen in Haftung gezogen werden. Im Außenverhältnis treten Sie als Gesamtschuldner auf. Im Innenverhältnis kann der tatsächlich Zahlende vom anderen eine Ausgleichszahlung fordern.“

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      diese Ausgleichsansprüche richten sich nach den schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB (u.a. Abschnitt 7). Wenden Sie sich für genauere Auskünfte an einen Rechtsanwalt, der sich mit dem schuldrechtlichen Ausgleich auskennt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Ina sagt:

    Mein man will nach 33jahren die Scheidung und wir haben Gütertrennung aber er hat in laufe der Jahre den größten Teil unserer Altersversorgung also Versicherungen gekündigt wenn er sie mir vorgelegt hat habe ich sie mit unterschrieben und wenn ich fragte ob wir noch abgesichert sind sagte er ja doch jetzt kommt raus das er nur noch eine Versicherung hat. Er sagt mir er hätte die Versicherung zum Lebensunterhalt gebraucht und i h hätte halt Pech dar er die Versicherung nicht kündigen konnte dar er darin die Unfall Versicherung hat von wir jetzt leben seit seinen Unfall gehe ich arbeiten hab ich wenn er die Versicherung ausgezahlt bekommen auch Anspruch auf einen Teil der Versicherung für meine Altersversorgung dar wir beide über 50sind

  • Laurentius B. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren !
    Ich hätte auch eine Frage . Meine Frau und ich haben vor 23 J. geheiratet und davor eine Gütertrennung nach Par. 1414 vereinbart. Leider stehen wir jetzt genau vor dem befürchteten…
    Ich werde wahrscheinlich demnächst eine Geld-Summe aus einer Erbschaft aus meiner Familie bekommen. Diese beabsichtige ich auf einem eigenen Konto zu leiten, befürchte aber dass meine (noch) Ehefrau im Scheidungsfall darauf zugreifen könnte. Gibt mir die o.g. Gütertrennung ausreichender Schutz?
    Danke
    Laurentius

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Laurentius,

      bei der Gütertrennung verfügen beide Ehegatten über getrennte Vermögensstände. Davon ist unabhängig, ob das Vermögen während oder vor der Ehe erworben wurde. Auch bei einer Scheidung behalten Sie alles, was Sie vor und während der Ehe erwirtschaftet haben. Genauso verhält es sich auch mit Ihrem Erbe.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Bücherwurm sagt:

    Guten Abend, ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt: mein Freund ist seit 2008 verheiratet und hat einen Ehevertag der eigentlich alles regelt. Eigentlich. Seine noch Frau hat vor der Ehe ihr Haus verkauft und dieses Geld in den Erwerb eines gemeinsamen Hauses gesteckt . Nachdem die Immobilie bezogen wurde , wurde geheiratet und lt.ehevertrag gehört dieses Haus allein meinem Freund. Jetzt will seine noch Frau ihr Geld zurück, welches in den Erwerb des Hauses geflossen ist obwohl es ihr nicht gehört. Der Ehevertrag besagt, dass sie so geht im Falle einer Scheidung wie sie gekommen ist.Wie ist die Rechtslage hierzu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      regelmäßig kann per Ehevertrag ein Haus auf diese Weise nicht übertragen werden, ohne, dass der andere Ehepartner ausgezahlt wird. Ob Ihrem Freund das Haus alleinig gehört, geht aus der Eintragung im Grundbuch hervor und nicht aus dem Ehevertrag. Kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der den Ehevertrag überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • mila sagt:

    Einen schönen gute abend…
    Ich hätte mehrere frage und zwar , ich und mein Mann wir haben uns vor 2 Jahren getrennt wir haben 2 gemeinsame Kinder und haben in der ehe 2 Autos gekauft so wie Motorrad ein Haus und natürlich auch Ausstattung etc , wir leben seit einem Jahr offiziell getrennt , doch er bezahlt weder unterhalt für die Kinder noch für nich weil er der Meinung ist er kann es nicht , ich bin mit den Kindern in eine Wohnung gezogen weil ich das Haus alleine nicht bezahlen könnte weil ich momentan nicht arbeite , er wohnt mit der Freundin im haus hat die ganze Ausstattung behalten hat das Motorrad und auch das teure Auto behalten (15.000€) ich habe dagegen ein kleines Auto (3.000€) wo ich jeden tag angst habe das was kaputt geht oder sonst was , die Scheidung wurde letzten Monat offiziell gemacht , wir haben 6 Jahren in dem haus gelebt , somit sind die Schulden auch nicht bezahlt .er will im haus leben bleiben und ich soll es ihm überlassen ohne das ich was davon habe , ich habe zwar eine Anwältin aber wollte mir noch wo anders nen Rat nehmen , er sagt wenn ich was davon haben will das werden wir das Haus verkaufen müssen und dann hat keiner was davon außer Schulden , jetzt weiß ich garnicht was ich machen soll , ich will auf nix verzichten ich denke an die Kinder und will denen was leisten können von meinem Anteil habe aber auch angst mit Schulden da zu stehen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mila,

      der nicht betreuende Elternteil ist dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Hierzu sollten Sie sich schriftlich nach seinen Einkommen erkundigen und die Auszahlung des Unterhalts verlangen. Das örtliche Jugendamt steht Ihnen dabei zur Seite. Besprechen Sie die Situation (auch hinsichtlich des Ehegattenunterhalts) mit Ihrer Anwältin. Wechseln Sie diese, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie einen anderen Rechtsbeistand benötigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Steven sagt:

    Ich will mich scheiden lassen und befürchte hohe Ausgaben meiner Frau nach dem Scheidungsantrag, da sie fies einer Freundin geraten hat. Kann ich mich mit einem Antrag auf Gütertrennung davor schützen und u welchem Zeitpunkt würde die Gütertrennung wirksam?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steven,

      Sie können in einem Ehevertrag vorab Gütertrennung vereinbaren. Bis zur Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung jedoch hatte die Zugewinngemeinschaft Bestand, sodass auch bis zu diesem Zeitpunkt ein grundsätzlicher Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen kann.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zu prüfen und alle Scheidungsfolgen besser überblicken zu können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • GEORG G sagt:

    Hallo liebes Team ,
    Meine Name ist Georg und bin verheiratet habe zwei Kinder ich will eine Firma eröffnen habe aber die Befürchtung das meine Ehe nicht mehr lange hält . Ich würde gerne ein Darlehen für die Eröffnung in Anspruch nehmen , will aber das meine Frau kein Probleme nach einer Trennung bekommt . Kommt dafür die Gütertrennung in Frage ? Lg Georg

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Georg,

      Sie können auch die Zugewinngemeinschaft dahingehend modifizieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar, um mögliche Regelungen zu prüfen, die Sie mit Ihrer Frau vertraglich eingehen können, um die neue Existenz zu schützen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. GEORG G sagt:

        Danke schön für euren Rat . Lg Georg

  • Mila H. sagt:

    Ich habe mich vor drei Monaten von meinem Mann getrennt. Wir hatten von anfang an keine Gütertrennung vereinbart, jetzt wollen wir eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar treffen. Meine Frage ist: während der Ehe erwarben wir einige Immobilien, bei denen ich als alleinige Eigentümerin im Grundbuch stehe. Gilt in diesem Fall nach der Scheidung auch Zugewinnausgleich? Bleibt mein alleiniges Recht auf die Immobilien bestehen, wenn wir auf Zugewinnausgleich verzichten?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mila,

      wenn sie im Grundbuch stehen, sethe Ihnen zunächst auch die Immobilie zu. Dies kann auswirkungen auf Unterhaltsansprüche und den vermögensausgleich haben. Dies besprechen Sie mit dem Notar und Ihrem Ehemann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Manuela S. sagt:

    Wir haben Gutertertrennung und mein Mann der sich um unsere Versicherungen gekümmert hat und einige unser Versicherung gekündigt hat wo er auch meine Unterschrift brauchte die er auch bekam wenn ich ihn fragte ob wir noch abgesichert sind sagte er ja aber nun will er sich Scheiden lassen und ich habe erfahren das alle Versicherungen die auf meinem Namen War gekündigt sind und das Geld ist immer auf sein Konto eingegangen was kann ich jetzt noch machen dar ich so dumm War und ihm vertraut habe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Gemeinsam können Sie einen Weg finden, die Täuschungen durch Ihren Mann offen zulegen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nadine sagt:

    Hallo liebes Team,

    Ich habe eine Frage zum Erbrecht.
    Meine Mutter und ihr Lebensabschnittsgefährte kaufen jetzt ein 2 Familienhaus in das mein Freund und ich als Mieter mit einziehen. Die Sanierung/Renovierungen unserer Wohnung (ca.20.000€) würden wir als Paar gemeinsam bezahlen (hierfür würde ich entweder etwas aufsetzen dass er falls wir uns trennen seinen Anteil mit 10.000€ Zurückbekommt oder ich zahle sie doch allein)
    Wenn wir heiraten und irgendwann die Scheidung kommen sollte (was ich nicht denke aber man sollte ja immer alle Eventualitäten kennen) – wie ist das dann mit dem Haus, wenn ich es bis dato geerbt habe?
    Ich hätte gern, dass mein Erbe in Bezug auf Immobilien auch meins bleibt. Wie verfahren wir da bei Eheschließung am besten? Zugewinn und nur im Falle einer Scheidung Gütertrennung?!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nadine,

      solche Vereinbarungen sollten bei einem Notar durch einen Erbvertrag geregelt werden. Ein Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen eines Ehegatten, auch wenn es während der Ehe hinzukam und muss bei einer Scheidung entsprechend ausgeglichen werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Andrea sagt:

    Mein Mann hat einen Anteil seines Elternhauses geerbt . Das war der Impuls dies als Grundstock eines eigenen Hauses zu nehmen . Unser Haus wurde gebaut , Erbstreitigkeiten verzögerten den Verkauf des Elternhauses und wir mussten einen Zwischenkredit nehmen . Schliesslich nach 2 Jahren konnte der Kredit mit dem Erbteil bezahlt werden , d. h. das Erbe steckt in unsrem Haus , wir sind beide zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen . Nun leben wir getrennt im eigenen Haus , eine Scheidung steht an ( mein Mann allerdings will nur Gütertrennung ! ? ) Er ist der Meinung dass er seinen Erbteil zurück bekommen kann ,
    was ich anderst sehe . Was sagen die Fachleute ??

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      eine Gütertrennung muss in einem Ehevertrag vereinbart werden. Da Sie beide im Grundbuch stehen, gehört Ihnen jeweils hälftig das Haus.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Katharina sagt:

    Guten Tag,
    vor einigen Jahren habe ich in Nepal geheiratet. Mein Mann ist Nepalese. In der Zwischenzeit habe ich einen Bauernhof geerbt.
    Nun läuft es auf eine Scheidung hinaus.
    Mein Mann möchte dann Deutschland verlassen. Er besitzt ein Haus und Grundstück in seinem Heimatland.
    Wir möchten gegenseitig keine Ansprüche geltend machen. Reicht es aus wenn wir das vor der Scheidung einfach schriftlich festhalten und anschliessend von einem Notar beglaubigen lassen?
    Ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen und es schriftlich haben.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katharina,

      ein notariell beglaubigter Ehevertrag kann in Ihrem Fall sehr wohl die richtige Entscheidung sein. Es wäre zu überlegen, ob nicht der Vertrag gänzlich von einem Notar verfasst werden sollte, um Rechtssicherheit zu erlangen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tony sagt:

    Danke fuer ihre antwort.

    > …..sofern er selbst hierfür nicht Verträge unterzeichnete oder als Bürge auftrat….

    weder ich fuer sie, noch sie fuer mich haben gegenseit jemals gebuergt, daher mache ich mir keine sorge.

    Aber ein kurz klaehrende frage bitte, was fuer mich sehr wichtig ist, ich mach ein beispiel:
    Sie hat in diese trennung zeit schulden gemacht, und wir sind nachweislich getrennt, kann mich jemand hierzu zu belangen ziehen ? wenn ja, wie komm ich am beste aus der nummer rauss ?

    danke nochmal fuer ihre rat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tony,

      wie gehabt: Der Ehegatte muss in aller Regel nicht für die alleinigen Schulden seines Partners eintreten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tony sagt:

    Hallo und guten tag.
    Folgende frage bitte, meine Frau und ich haben bei eheschliessung keine guetertrennung vereinbart. im erste linie geht es mir hie rund heute nicht darum was ihr ggfl. zusteht oder nicht, darueber mach ich mir keine gedanke, sondern sie ist kaufsuechtig, und macht andauernd schulden mit alle moeglich online einkauf. Meine frage deshalb, endet mit der trennung
    ( Achtung!! ist noch keine Scheidung vollzogen )
    mein pflicht fuer ggfl, waehrend der trennungsjahr / zeit bis zum vollendet scheidung fuer die schulden die sie macht ? oder haft ich weiterhin fuer sie ?

    danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tony,

      wird bei Eheschließung keiner der Wahlgüterstände vereinbart, so treten die Ehegatten automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein (in Deutschland). Auch hierbei handelt es sich faktisch um eine Form der Gütertrennung. Das bedeutet, dass ein Ehegatte nicht für die alleinigen Schulden seines Partners einstehen muss, sofern er selbst hierfür nicht Verträge unterzeichnete oder als Bürge auftrat. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Paul sagt:

    Guten tag.
    Meine Frage ist : meine Frau und ich sind seit knapp 1 Jahr verheiratet doch wie es aussieht wird es wohl auf Scheidung hinauslaufen daher habe ich 2 fragen : 1. Zum Thema Unterhalt da habe ich in mehreren Foren etc. Gelesen das ein ansoeuch auf Unterhalt im Regelfall erst nach 3 ehejahren besteht ( keine Kinder ) trifft das zu ? Und 2. Frage ist : Thema Gütertrennung da habe ich gelesen das nur die dinge die während der Ehe gemeinsam gekauft wurden auch nach der ehe geteilt werden müssen, zb habe ich vor der Hochzeit etwas gekauft was aber eigentlich für uns beide War aber da es vor der Hochzeit War wrüde das dann nicht darunter fallen richtig ?

    Hoffe ihr könnt mir ein bißchen weiter helfen

    Mit freundlichen grüßen
    Paul

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Paul,

      ob ein Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, entscheidet sich nach vielen Faktoren. In der Regel entsteht ein Unterhaltsanspruch jedoch erst nach drei Jahren Ehe. Zu bedenken ist jedoch, dass eine Scheidung erst nach einem Jahr Trennung vollzogen werden kann. Trennungsunterhalt ist auch bei kurzen Ehen unter Umständen zu leisten. Für den Zugewinnausgleich ist nur entscheidend, welchen Zugewinn die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Nane sagt:

    Hallo,
    bin seit 35 Jahren verheiratet. 1985 wurde eine Immobilie je zu 50 % gekauft. 1988 hat mein Mann (es gab Probleme) einen Ehevertrag erzwungen nach dem ich bei Scheidung meine 50 % gegen eine geringe Summe an ihn abtreten müsste. 1993 Geburt des Kindes. Nun will mein Mann sich scheiden lassen.
    2003 bin ich arbeitslos geworden und habe eine Abfindung erhalten. Diese habe ich auf Treu und Glauben, dass die Ehe weiter hält, in die Renovierung der Immobilie gesteckt, deren Anteile ich bei Scheidung auf meinen Mann übertragen soll. Wie kann ich die Summe der Abfindung zurückfordern? Denn durch die Renovierung einschließlich Anbau von Garagen ist ein erheblicher Wertanstieg der Immobilie entstanden an der ich durch die Scheidung nicht teil haben soll. Die Abfindung will ich aber wieder haben. Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen
    Nane

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nane,

      nur weil Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen wurden, müssen diese noch nicht zwingend rechtskonform sein. Die Gerichte können in einem entsprechenden Fall durchaus die Unbilligkeit der Vertragsklausel erkennen und diese für nichtig erklären, sodass die Aufteilung am Ende gerechter gestaltet ist. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Karin sagt:

    Nach 35 Ehepaaren möchte ich mich von meinem Mann trennen. Er meint, wir lassen alles beim Alten und machen Gütertrennung, ist auch steuerlich besser für uns.
    Das heißt, ich mache meins und er macht seins?
    Wir wohnen in einer kleinen Mietwohnung und haben aber noch ein gemeinsames Grundstück.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      auch bei vereinbarter Gütertrennung bleiben Auseinandersetzungen möglich: Entscheidungen über Teilung des gemeinsamen Hausrats und der gemeinsamen Besitztümer müssen ebenso getroffen werden wie zum Versorgungsausgleich. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, wie Sie die Trennung und Scheidung für beide Seiten am günstigsten und stressfreisten vollziehen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Matthias sagt:

    Ich und meine Frau haben uns getrennt. Was Haus und Gütertrennung betrifft, Haben wir uns in allem geeinigt. Muß trotzdem eine offizielle Gütertrennung durch einen Anwalt erfolgen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthias,

      in der Regel bietet es sich an, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen, damit diese Rechtswirksamkeit erlangt. So können in der Regel auch im Nachgang keine Forderungen mehr gestellt werden. In der Regel bietet sich hier die Beratung durch einen Anwalt an. Für die Stellung des Scheidungsantrages selbst muss ein Anwalt von dem Antragsteller beauftragt werden. Für den einzelnen Einigungspunkten ist ein Rechtsanwalt nicht immer nötig, da abgesehen von der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich kein Zwang besteht, gerichtliche Beschlüsse fassen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Tina sagt:

    Hallo. Mein Mann und ich lasen sich Scheiden. Er musste aus den gemeinsamen Haus ausziehen. Meine Fragen : muss ich jetzt den Unterhalt ( kredit) für das Haus alleine Bezahlen und bekomme ich Unterhalt für mich und meine Tochter 17. Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tina,

      Ihre Tochter hat gegenüber dem Ehemann einen Unterhaltsanspruch. Den Kredit muss derjenige ableisten, der den Kreditvertrag unterzeichnet hat. Ist dies Ihr Ehemann, so kann er die Kreditraten auf Unterhaltsforderungen Ihrerseits ggf. anrechnen lassen. Suchen Sie den Rat eines Anwalts.

      Ihr Scheidung.org-Team

  • Kirsy sagt:

    Ich und mein Mann haben uns eine Gütertrennung eingereicht. Nach 15 Jahren zusammen, habe entschieden ihm zu verlassen. Wir haben eine kleine tochter (5j). Ich weiss es nicht genau, ob ich das schaffen kann. Mein Mann will mehr kein Cent bezahlen. Was soll ich jetzt machen? Ich arbeite nur 60% wegen unsere Tochter und ich mache auch noch eine Ausbildung.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kirsy,

      eine Gütertrennung verhindert weder den Versorgungsausgleich noch die Unterhaltsleistungen für das gemeinsame Kind. Trotz Gütertrennung ist Ihr Mann daher in aller Regel dazu verpflichtet, Unterhalt an das gemeinsame Kind zu leisten. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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