Härtefallscheidung – Wann können Sie die Scheidung beschleunigen?

Von Geralt R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Härtefallscheidung

Manchmal ist das Erwachen besonders böse: Der Mensch, dem die eigene Liebe galt, wird plötzlich aufgrund eines Vorfalls unerträglich. Viele Fragen sich dann: Wann ist eine besondere Härte begründbar? Denn die Härtefallscheidung erspart den Betroffenen das Trennungsjahr.

Das Wichtigste in Kürze: Härtefallsscheidung

Ist eine Trennung ohne Trennungsjahr möglich?

Grundsätzlich ist eine „schnelle“ Scheidung – auch „Blitzscheidung“ oder Scheidung im Eilverfahren – ohne Trennungsjahr bei der einvernehmlichen bzw. ohne dreijährige Trennungszeit bei der streitigen Scheidung nicht möglich.

Wann ist eine Scheidung ohne Trennungsphase dennoch möglich?

Nur ausnahmsweise kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsphase erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet ist (§ 1565 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Wann ist eine unzumutbare Härte bei der Weiterführung einer Ehe gegeben?

Hier finden Sie einige Gründe, die vor Gericht angeführt werden können, um die Notwendigkeit einer sofortige Scheidung zu belegen.

Was kann den Härtefall begründen?

Nähere Informationen finden Sie hier:

Blitzscheidung Scheidung im EilverfahrenGewalt in der Ehe Psychische Gewalt in der Ehe Härtefallregelung Trennungsjahr bei Härtefall

Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.
Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Vergleich zu anderen Scheidungen sofort geschieden werden. Eine bestimmte Trennungszeit ist hier nicht notwendig.

Die Rechtsprechung setzt hohe Hürden

Auch bei der Härtfallscheidung muss die Ehe gescheitert sein, also von keiner Wiederherstellung der nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten auszugehen sein (§ 1565 Abs. 1 BGB).

Während die drei anderen Fälle der Scheidung (einvernehmliche bzw. streitige Scheidung nach einem Jahr Trennungszeit sowie streitige Scheidung nach dreijähriger Trennungszeit) jeweils eine Trennungsphase voraussetzt, kann die Zerrüttung der Ehe aufgrund eines Härtefalls also sofort geschieden werden.

Härtefallscheidung: Welche Gründe vorliegen müssen – und welche nicht ausreichen

Entscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist aber nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten sicherlich tief verletzend. Aber dies berührt in erster Linie dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.

Maßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.

Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.
Der Grund für eine Härtefallregelung muss gravierend sein und in der Person des anderen Ehegatten liegen wie z.B. persönliche Eigenschaften oder Krankheit.

Die Gründe für die Härtefallscheidung können dabei auch erst nach dem Scheitern der Ehe eingetreten sein, also während der Trennungsphase, in der die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben. Ebenso muss der andere Ehepartner die Gründe für die unzumutbare Härte nicht verschuldet haben, so dass auch dessen persönliche Eigenschaften die Grundlage für eine sofortige Scheidung bilden könnten.

Da die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:

  • Alkoholmissbrauch unter Verweigern oder mehrfaches Scheitern von Entziehungskuren
  • Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners fortlaufend in Gegenwart der Kinder
  • Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder
  • Drogenmissbrauch über mehrere Jahre und in Gegenwart der Kinder
  • Ehebrecherische Beziehung mit sich daraus ergebender Schwangerschaft
  • Eheschließung zur Erhaltung eines Aufenthalttitels
  • Nervenkrankheit, die vor der Eheschließung nicht bekannt war
  • Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
  • Prostitution, die nach der Trennung ausgeübt wird
  • Selbstmordversuch, für den der Ehepartner nicht mitursächlich war
  • Sexuelle Perversionen, wozu der andere Ehegatte auffordert
  • Straftaten gegenüber dem Ehepartner
  • Vergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt

Nur solche und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.

Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.
Nachlässigkeit im Haushalt, Eifersucht und ein einmaliger körperlicher Angriff greifen als Gründe für eine sofortige Scheidung nicht.

Keine Gründe für die Härtefallscheidung bilden dagegen laut Familienrecht eine nachlässige Haushaltsführung, unbegründete Eifersuchtsszenen und ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf den Ehegatten. Schwieriger ist es beim Ehebruch. Eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte kommt aufgrund des Wandels in den gesellschaftlichen Vorstellungen nur beim Vorliegen weiterer, erheblicher Gründe in Betracht. Dies gilt ebenso bei Pflichtverletzungen beim Unterhalt oder der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Von der Härtefallscheidung zu unterscheiden sind zudem die Fälle, in denen eine Ehe aufgehoben bzw. annulliert wird, so etwa die „Scheidung“ einer Scheinehe, bei der sich die Ehepartner bei der Eheschließung darüber im Klaren waren, dass tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden sollte.

Wie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist

Wer sich aus Härtefallgründen sofort scheiden lassen möchte, muss diese Gründe im Scheidungsantrag darlegen und für deren Vorliegen Beweise anbieten, etwa durch Zeugenaussagen, Urkunden wie ärztliche Atteste oder durch andere Beweismittel. Dies bedeutet zunächst, dass eine Härtefallscheidung nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Härtefall tatsächlich belegt werden kann. Bestreitet der andere Ehegatte trotzdem, dass diese Gründe tatsächlich vorliegen, muss das Familiengericht regelmäßig in eine Beweisaufnahme durchführen, in der beispielsweise die Zeugen vernommen werden. Unter Umständen zieht sich der Scheidungsprozess aber dadurch so sehr in die Länge, dass er nicht wesentlich kürzer als eine (streitige) Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr ist.

Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.
Um eine Härtefallscheidung durchführen zu können müssen Beweise für den Härtefall vorliegen. Das können Zeugenaussagen oder ein ärztliches Attest sein.

Ein weiteres Problem stellt der Versorgungsausgleich dar. Ist dieser zwingend durchzuführen, dauert es grundsätzlich vier bis sechs Monate, bis die vom Gericht dafür bei den Versorgungsträgern einzuholenden Auskünfte vorliegen. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs, so dass über diesen später in einem anderen Verfahren entschieden und die Ehe sofort geschieden wird, lehnen die Gerichte häufig ab oder er scheitert an der erforderlichen Zustimmung des anderen Ehegatten.

Und schließlich ist beim Versorgungsausgleich noch eine taktische Überlegung zu berücksichtigen: Denn die Ehezeit für den Ausgleich ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist bis zum letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 2 Abs. 3 VersAusglG).

Bezieht nun etwa der Ehemann als Angestellter ein hohes Gehalt mit einer erheblichen betrieblichen Zusatzversicherung, während die Ehefrau kein Einkommen erzielt, erhöht sich bei einer Scheidung ihre spätere Rente, je länger die Ehe dauert. Daher kann es zweckmäßig sein, statt einer sofortigen Härtefallscheidung ein Scheidungsverfahren mit Trennungsphase durchzuführen bzw. den Scheidungsantrag erst später einzureichen.

Umgekehrt sollte der Scheidungsantrag vom Ehemann, der von einer Härte betroffen ist, in einem solchen Fall besonders schnell gestellt werden. In der Praxis handelt es sich aber meist nur um relativ geringe Rentenanwartschaften, die auf diese Weise „zusätzlich“ erworben bzw. verloren gehen.

Im Ergebnis ist daher eine Härtefallscheidung nur empfehlenswert, wenn …

  • … tatsächliche Gründe für einen Härtefall vorliegen, die auch in der Person des anderen Ehegatten begründet sind.
  • … diese Gründe dargelegt, bewiesen und vom anderen Ehepartner nicht widerlegt werden können.
  • kein Versorgungsausgleich (etwa aufgrund einer notariellen Vereinbarung) durchzuführen ist.

Über den Autor

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Geralt R.

Geralt hat eine Ausbildung als Standesbeamter abgeschlossen und verstärkt seit 2017 unser Team von scheidung.org. Mit seinen Ratgebern informiert er unsere Leser zu verschiedenen Themen im Familienrecht, wie z. B. Unterhalt und Sorgerecht.

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Kommentare

  1. S. sagt:

    Mein Sohn und Schwiegertochter sind seid 7,5 Jahren verheiratet, nun ist meine Schwiegertochter aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Immer wieder gab es Streit bei den beiden weil die Schwiegertochter die Wohnung verkommen lassen hat . Auch hat sie Unsummen an Geld ausgegeben das beide einen Kredit aufnehmen mussten um das Konto immer wieder auszugleichen. Mein Sohn war die letzten Wochen immer wieder krankgeschrieben wegen unerträgliche Rückenschmerzen. Nun wird er im März auch noch arbeitslos weil die Firma aufgelöst wird. Meine Schwiegertochter hat sich überhaupt nicht um den Haushalt , Essen kochen und um ihren Mann gekümmert . Des Öfteren haben wir schon geholfen einigermaßen die Wohnung in Ordnung zu bringen, nach einer Woche sah alles wieder katastrophal aus. Das letzte Mal waren wir bei den beiden am3.01.2020 in der Wohnung . Mir stockte der Atem, die komplette Wohnung war total vermüllt. Meine Schwiegertochter packte Sachen von sich und sagte sie werde am Nachmittag abgeholt um auszuziehen Mein Mann und ich haben noch versucht die Wohnung aufzuräumen, in der Küche verschimmelte Essenreste zwischen all den anderen Lebensmitteln. Überall nur Dreck. Unser Sohn leidet seid kurzem an Depressionen, hat auch schon für März einen Therapieplatz. Wäre hier eine Härtefallscheidung möglich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      raten Sie Ihrem Sohn, sich an einen Anwalt zu wenden, um sich bezüglich einer möglichen Scheidung beraten zu lassen. Ob eine unzumutbare Härte anzuerkennen wäre, muss im Einzelfall genauer betrachtet werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. bernie sagt:

    Hallo, liegt ein Härtefall vor oder kann man eine solche Ehe gar annulieren wenn die Partnerin asexuell ist das auch weis es aber verschwiegen hat und schon wenige Monate nach der Eheschließung jegliche sexuelle Aktivität eingestellt hat und es keinerlei körperliche Berührungen mehr gab und das jetzt seit fast 10 Jahren und aus dem gleichen Grund schon ihre erste Ehe gescheitert ist? Kann man in einem solchen Fall den Versorgungsausgleich ausschließen?

  3. Sonja sagt:

    Hallo, liegt ein Härtefall vor, wenn die Ehefrau seit mehreren Jahren alle 4 Wochen ihre Sexuellenneigungen a la Fifty Shades of Grey mit einem anderen Mann auslebt und der Ehemann weis davon?

  4. Athena sagt:

    Guten Tag,
    wie lange habe ich Zeit vom letzten von vielen härtefallbegründendem Vorfall die entsprechende Scheidung zu beantragen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Athena,

      es gibt hierbei keine speziellen Fristvorgaben. Ein Härtefall kann lediglich dazu führen, dass im Einzelfall das sonst obligatorische Trennungsjahr vor der Scheidung nicht mehr eingehalten werden muss.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Sera sagt:

    Liegt ein Härtefall vor, wenn die Frau, die sich im Juni 2016 getrennt hat und im Juni 2017 von ihrem neuen Partner schwanger wurde? Das Kind wird im März 2018 zur Welt kommen und ich befürchte, dass die Scheidung bis dahin nicht vollzogen wurde. Was kann ich tun?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sera,

      soll die rechtliche Vaterschaft bei Schwangerschaft rechtzeitig verhindert werden, kann im Einzelfall ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um dies für Ihren Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Anke sagt:

    Hallo,
    liegt ein Härtefällen vor, wenn der Mann die Frau gewürgt hat und gedroht sie umzubringen, im Beisein des gemeinsamen Kindes? Und die Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen wurde und daraus eine Schwangerschaft entstanden ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anke,

      sofern hierauf eine Trennung erfolgte, kann der Härtefall in solchen Fällen mitunter angenommen werden. Letztlich handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Stefanie sagt:

    Hallo,mein Mann hat sich von mir getrennt und möchte jetzt eine härtefall scheidung weil er das trennungsjahr nicht einhalten will,da seine neue Freundin schwanger von ihm ist.es gibt keine andeŕen Gründe die er vorweisen könnte.auch wenn wir erst freundschaftlich miteinander umgegangen sind,jetzt aber immer mehr in Streit geraten.hätte er damit Erfolg?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefanie,

      die Schwangerschaft eines neuen Partners kann im Einzelfall einen Härtefall begründen. Allgemeingültige Antworten sind hier jedoch kaum möglich. Das Gericht muss die Anwendbarkeit in jedem Einzelfall erneut prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Michael sagt:

    Kann man von einem Härtefall sprechen wenn die neue Ehefrau das 6 jährige Kind aus erster Ehe des Partners gegenüber dem Partner ständig beleidigt (Kind sei hässlich, wird mal eine Schlampe) und gewalttätig gegenüber dem Kind ist (hat dem Kind absichtlich eine schwere Tür in den Bauch gestoßen, mit dem Ergebnis eines stumpfen Bauchtraumas – vom Arzt attestiert). Die neue Ehefrau ist also gewalttätig und stellt eine Gefahr für das Leben des Kindes da. Aus diesem Grund wurde bereits vom Jugendamt entschieden, dass der Vater mit dem Kind nicht mehr allein sein darf, da die Gefahr besteht, dass die neue Ehefrau anwesend ist und dem Kind körperlich schadet. Wäre dies also ein Härtefall? Der reine Menschenverstand sagt mir ja, denn der Sinn des Trennungsjahres ist ja der, dass sich beide Ehepartner nocheinmal genau überlegen können ob es nicht doch noch Hoffnung gibt. Wann aber das Kind aus früherer Ehe in Gefahr ist bei Anwesenheit der Frau, ist ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar. Oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michael,

      Gewalt in der Ehe insbesondere auch gegen Kinder kann unter Umständen als Härtefall gewertet werden. Voraussetzung ist jedoch immer auch die partnerschaftliche Trennung. Da eine pauschale Antwort nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um den Sachverhalt eingehend prüfen zu lassen und sich über die Scheidungsfolgen zu informieren.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Arikan sagt:

    Hallo!
    Liegt ein Härtefall vor wenn man schon seit einem halben Jahr getrennt lebt vom Ehepartner und die eine Partei in einer neuen Partnerschaft lebt und aus dieser Partnerschaft eine Schwangerschaft enstanden ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Arikan,

      dies kann eine beschleunigte Ehescheidung begründen, da andernfalls die rechtliche Vaterschaft auf den Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt übergeht. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über ein beschleunigtes Verfahren informieren zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Uschi sagt:

    ist es ein Härtefall wenn mein Mann im Beisein seiner Tochter mit Messer nach mir wirft? Wenn ich zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ich daraus eine Geschlechtskrankheit oder gar eine Vorstufe zu Gebärmutterhalskrebs bekomme? Wenn ich ständig im Beisein seiner Tochter beleidigt und kritisiert werde.
    Ich bin bald 15 Jahre verheiratet und mein Mann ignoriert mich als seine Frau.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uschi,

      Gewalt in der Ehe kann einen Härtefall begründen, sofern eine Trennung stattgefunden hat. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit in Ihrem Fall besondere Härte begründet wäre.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Madzia sagt:

    Ich bin seit 16.12.16 veheiratet in April hat mein man ein Suizidversuch hinter sich da habe ich auch erfahren Das er im schweren fahl Alkoholsabhängig ist.Er war in der geschlossene Psychiatrie und lässt sich nicht mehr behandeln.Erst hat er mich beleidigt und zu letzt ist er handgreiflich geworden ich habe angst das ich nach hause komme und er tot ergen wo liegt.es geht auch um meine tochter Sie ist 13 jahre alt und wir haben angst.ist das ein härtefahl?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Madzia,

      im Trennungsfall können schwere Abhängigkeiten und Handgreiflichkeiten einen Härtefall begründen. Es bedarf jedoch der gerichtlichen Einzelfallprüfung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich hinsichtlich einer Scheidung umfassend beratend zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Monika sagt:

    Bin von neuem Freund schwanger. Mein Mann hatte sich jedoch zuvor definitiv und gegen meinen Willen von mir getrennt. Vor über einem Jahr.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie die Scheidung einreichen wollen, um so die rechtliche Vaterschaft Ihres Ehemanne ggf. zu verhindern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Monika sagt:

    Ist eine Härtfallscheidung nur (meist) schneller als eine normale Scheidung oder gibt es darüber hinaus auch andere Nachteile für den ‚bösen‘ Partner (mit Ausnahme von ein paar Monaten weniger Versorgungsausgleich)? Danke!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      bei einer Härtefallscheidung kann das Scheidungsverfahren lediglich beschleunigt werden. In aller Regel spielen die Gründe einer Scheidung keine Rolle, sodass für den vermeintlich „bösen“ Ehegatten nicht automatisch weitere Nachteile entstehen (etwa zusätzliche Unterhaltsforderungen oder Ausgleichszahlungen). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über die Folgen einer Härtefallentscheidung in Ihrem Fall in Kenntnis setzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Nils sagt:

    Ist das ein härtefall wenn meine Frau mich betrügt und sich direkt trennt und mich mit den Kindern alleine sitzen lässt? Bzw sie kümmert sich auch gross nicht um die.kinder und hat einen Monat mach der Trennung einen neuen freund

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nils,

      das Fremdgehen allein begründet häufig noch keinen Härtefall. Wenden Sie sich für die Bewertung Ihres Falles und die Einleitung der Scheidung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. S. sagt:

    Hallo
    Liegt ein Härtefall vor wen mein Mann mich einmal geschlagen hat, im Beisein unsere 5 Monate alten Tochter. Und mich aber die ganze Zeit davor schon psychisch fertig macht und mich auch stendig als fettes Schwein, Elefanten oder andere Tiere nennt.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      liegt einer der oben genannten Sachverhalte vor, kann ein Härtefall gegeben sein. Am Ende hat hierüber jedoch in jedem Einzelfall das zuständige Gericht zu entscheiden. Pauschale Antworten sind hier also nicht möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen und ggf. die Trennungs- und Scheidungsmodalitäten zu klären.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Sevgi sagt:

    Guten Tag,
    Wir sind seit 5 monaten in Trennungszeit. Seit 3,5 Monaten lebt er im Untergeschoss unseres Hauses. Aufgrund psychischer Gewalt und körperlicher Gewalt, Beleidigungen und sexueller Belästigung im gemeinsamen Treppenhaus wurde ein Beschluss wegen einstweiliger Anordnung und ein Annäherungsverbot beschlossen. Dadurch dass er noch im gleichen Haus lebt und nicht ausziehen will fühle ich mich dauernd beobachtet und kann seine anwesenheit nicht mehr ertragen. Ich habe 4 Kinder und finde daher leider keine Wohnung. Besteht ein Härtefall trotz Beschluss?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sevgi,

      ein Härtefall kann durch körperliche und psychische Gewalt begründet sein. Dies muss jedoch im Einzelfall evaluiert werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten einer Scheidung genauer betrachten zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Markus sagt:

    Hallo
    Ich wollte fragen ob es auch ein Härtefall wäre, wenn die Frau einen vor der Ehe betrogen hat, aber behauptet hat, das es zu keinem geschlechtsverkehr gekommen sei, sondern nur zu rumknutschen. Dies sich aber nun anders darstellt und der Mann vorher gesagt hat, das er sie bei durchgeführtem geschlechtsverkehr nicht geheiratet hätte.
    Somit quasi arglistig getäuscht wurde und bei kenntnis die ehe nicht eingegangen wäre.

    MfG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Markus,

      ein Härtefall besteht nur in den seltensten Fällen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der dies bewerten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Martin sagt:

    Ist ein härtefall gegeben, wenn meine Frau Hals über Kopf abhaut, ich im Nachhinein herausfinde das sie mehrere tausend Euro Schulden hat, mehrere vollstreckungsbescheide gegen sie Vorlagen und auch schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, um dies zu verschweigen auch Briefe an mich zurückbehalten hat, mich betrogen hat und jetzt mittlerweile schwanger von einem anderen ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martin,

      eine solche Prüfung kann nur ein Anwalt übernehmen. Holen Sie sich daher bitte fachkundige Beratung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Pet sagt:

    Ich habe den Verdacht das meine Frau mir fremdgegangen ist mit einem Kollegen sie hat oft über Facebook mit ihm geschrieben muss sie im Fall einer Scheidung beweisen das es nicht so ist

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pet,

      der Scheidungsgrund selbst spielt nach deutschem Familienrecht keine ausschlaggebende Rolle mehr, sondern vor allem die Zerrüttung der Ehe. Ehebruch begründet zudem nicht automatisch auch einen Härtefall. Wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Ute sagt:

    Härtefall???Nachdem ich erfahren hatte das mein mann seit Jahren fremd geht habe ich mich räumlich getrennt.(Eigenes Haus )jetzt ist unser Leben die Hölle. Beschimpfungen wie D[…] f[…] h[…] D[…] S[…] (editiert von der Redaktion). Er tritt Türen ein schreit wie ein irrer. zahlt keinen Cent weder für das Haus noch Unterhalt. Hat ausserdem 3frauen. wir haben 5kinder davon sind 3krank. Alkohol Drogen und anorexi. dadurch ausgelöst. Dem ist das aber egal. Er will nicht ausziehen und sagt wir verkommenes d[…] (editiert von der Redaktion) hätten lang genug uns auf ihn vollgefressen und wir sollen uns verpissen. (Ich geh auch arbeiten )hab ich Chancen auf hauszuweisung und Härtefall Scheidung? Ich danke im voraus für eine Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ute,

      bitte wenden Sie sich dringend an einen Anwalt, um die Chancen auf Nachweisen eines Härtefalles zu evaluieren. Es handelt sich hierbei stets um Einzelfallentscheidungen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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