Hartz-4-Bezug bei Scheidung: Sozialhilfe, Unterhalt, Wohnung, Scheidungskosten und mehr!
Bitte beachten! Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das neue Bürgergeld ersetzt.
Eine Scheidung oder Trennung kann im Leben der Ex-Partner einen tiefen Einschnitt darstellen. Zu der emotionalen Belastung kommen manchmal jedoch auch finanzielle Sorgen hinzu. Bei (drohendem) Hartz-4-Bezug die Trennung vom Ehepartner zu wagen, kann einigen Mutes bedürfen. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wenn Hartz 4 oder Sozialhilfe durch die Scheidung nötig geworden sind, aber beispielsweise Unterhaltsansprüche bestehen? Wie kann eine Trennung bei einem Hartz-4-Empfänger finanziert werden?
Das Wichtigste in Kürze: Hartz-4-Bezug bei Trennung vom Partner
Grundsätzlich ist es für den Hartz-4-Anspruch weitgehend irrelevant, ob eine Scheidung oder Trennung stattgefunden hat, solange eine Person hilfebedürftig und erwerbsfähig ist.
Unterhaltszahlungen werden als Einkommen angerechnet und können so den Bezug von Hartz 4 nach einer Scheidung beeinflussen.
Die Kosten der Unterkunft werden für Leistungsempfänger übernommen, sofern diese im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen sind.
Hartz 4 und Scheidung: Ist das möglich?
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Inhaltsverzeichnis
Anspruch auf Hartz 4 nach einer Trennung
Ob Bürger und Bürgerinnen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz 4 nach einer Scheidung haben, hängt maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab.
- Erwerbsfähigkeit: Nur wer in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
- Mindestalter: Um Hartz 4 zu beziehen, müssen Personen mindestens 15 Jahre alt sein.
- Renteneintrittsalter: Nur wer das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, kann ALG II beziehen.
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Der Aufenthalt einer Person muss für den Hartz-4-Anspruch in Deutschland sein.
- Hilfebedürftigkeit: Anspruch auf ALG II hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann und die Hilfe nicht von Dritten wie Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Insbesondere der letzte Punkt ist für die Frage, ob ein Anspruch auf Hartz 4 nach einer Scheidung besteht, von Bedeutung. Denn wenn ausreichende Unterhaltszahlungen, beispielsweise Trennungsunterhalt, vorliegen, ist Hartz 4 nach einer Scheidung in der Regel unwahrscheinlich. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Unterhaltsleistungen als Einkommen zu betrachten sind.
Hartz 4: Kein Unterhalt nach Scheidung
Anders stellt sich die Lage jedoch dar, wenn entweder kein Anspruch auf Unterhalt besteht oder aber dieser aus verschiedenen Gründen wie etwa der Berechnung eines Mangelfalls nicht gezahlt werden kann. Dann kann durchaus ein Anspruch auf Hartz 4 nach einer Scheidung bestehen – vorausgesetzt, die Notlage des Bedürftigen könnte nicht durch andere Sozialleistungen wie Wohngeld ausreichend behoben werden. Wäre dies der Fall, muss statt Hartz 4 nach einer Scheidung die vorrangige, andere Sozialleistung bezogen werden.
Allerdings gehen bestehende Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter über. Wer keinen Unterhalt leistet, obwohl er dazu in der Lage und verpflichtet wäre, der muss damit rechnen, dass eine Unterhaltsklage oder gar eine Unterhaltspfändung auf ihn zukommt. Dies gilt auch für Leistungen der Sozialhilfe nach einer Trennung. Der Träger der Sozialhilfe wird bei Scheidung den Unterhalt gegebenenfalls vom Unterhaltspflichtigen eintreiben.
Hartz 4 nach Trennung: Wohnung zu groß
Wer Hartz 4 oder Sozialhilfe nach einer Scheidung bezieht, der hat in der Regel auch Anspruch auf die Kostenübernahme von Miete, Heizung und Nebenkosten. Allerdings müssen die Größe der Wohnung ebenso wie die dadurch entstehenden Kosten angemessen sein.
Die Angemessenheit hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, aber auch der Lage und dem örtlichen Mietspiegel ab. Je nach Region können dementsprechend verschiedene Richtwerte durch das Jobcenter angesetzt werden.
Ist die Wohnung nicht angemessen, kann das Jobcenter die Kostenübernahme verweigern bzw. die Reduzierung der Kosten verlangen. Wer Hartz 4 nach einer Scheidung bezieht, muss unter Umständen auch mit wohnlichen Veränderungen rechnen.
Erstausstattung der Wohnung
Wer erstmalig einen eigenen Hausstand gründet, weil beispielsweise alle Möbel der Ehewohnung dem Ex-Partner gehören, der kann unter Umständen einen Sonderbedarf für die neue Wohnung beantragen. Die Erstausstattung kann bei Hartz 4 nach einer Trennung dann möglicherweise vom Jobcenter bezuschusst werden.
In einem solchen Fall wird zusätzlich zu Hartz 4 nach einer Scheidung eine Pauschale überwiesen, die je nach Kommune unterschiedlich hoch ausfällt. Es werden jedoch nur Bedarfsgegenstände berücksichtigt, die für eine angemessene Lebensführung notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise ein Bett, ein Kühlschrank, Besteck, Handtücher etc. Radio oder Fernseher dagegen sind keine Bedarfsgegenstände.
Trennung mit Hartz 4: Bei Scheidung anfallende Kosten
Wenn beide Arbeitslosengeld beziehen und die Trennung unausweichlich ist, stellt sich oftmals die Frage, wie von Hartz 4 bei einer Scheidung die Anwaltskosten beglichen werden sollen. Denn eine Scheidung kostet unweigerlich Geld – ohne Anwalt ist eine Scheidung trotz Hartz-4-Bezug nicht durchführbar.
Auch Sozialhilfe bei einer Trennung kann problematisch sein. Denn die Kosten einer Scheidung sind durch Sozialhilfe meist nicht zu decken. Für die anwaltliche Beratungsleistung können Hilfebedürftige meist einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Dadurch entfällt nur eine geringe Gebühr auf die Ex-Ehegatten.
Bezüglich des eigentlichen Scheidungsverfahrens besteht bei Hartz 4 für die Scheidung meist ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat die Kosten oder stundet diese, sodass sie in Raten abbezahlt werden können.
Hartz 4 im Trennungsjahr
Auch vor Rechtskraft der eigentlichen Scheidung sind viele Ex-Partner getrennt lebend und haben möglicherweise nicht nur emotional Abstand genommen, sondern auch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet.
Auch hier besteht möglicherweise ein Anspruch auf Hartz 4 – der Trennungsunterhalt, den ein Ehepartner dem anderen möglicherweise zahlt, wird jedoch ebenfalls als Einkommen betrachtet und entsprechend angerechnet.
Hallo
Mein Mann und ich, haben uns getrennt.
Ich bekomme Bürgergeld und mein Mann zahlt Unterhalt für mich ans Arbeitsamt.
Habe jetzt eine Wohnung bekommen und da ich einige Möbel nicht mehr nehmen kann,würde ich gerne beim Amt einen Antrag auf Mobiliar stellen.
Meine erste Frage ist:kann ich das¿
Meine zweite Frage: wenn ich es bekommen sollte,muss mein Mann ,das auch dann dem Amt zurückzahlen ¿
Vielen Dank im Voraus
Guten Tag,
wir fragen für unsere Mutter 62 Jahre die von ihrem Ehemann verlassen wurde.
Sie war immer Hausfrau und bezieht kein Geld. Die Wohnung wurde von seitens des Ehemannes gekündigt und sie muss demnächst da raus.
Unterhalt wird nicht gezahlt, weil er nicht viel verdient und demnöchst auch krankengeld bekommt und noch weniger verdienen wird.
Hat unsere Mutter anspruch auf Harz IV? Wie groß dard ich Wohnung sein, damit sie übernommen wird? In der Lage zu arbeiten ist sie nicht, da sie vor ppar Jahren einen schweren Bandcheibenvorfall hatte und viele Monate im Krankenhaus lag.
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort, damit wir unserer Mutter in dieser schweren Zeit helfen können..
Mit freundlichen Grüßen
Ein Trennungsunterhalt wurde nach 6jahren endlich bewilligt. Ich bin in den jahren vom Jobcenter gestüzt worden. Kann nun diese Stütze vom jobcenter rückwirkend eingeforder werden obwohl ich schwerbehindert und bereits in dauer vollerwerbsminderungsrente bin? vielen Dank für ihre Antwort