Hat die Scheidung auf Ihre Riester-Rente einen Einfluss?
Die Riester-Rente ist eine beliebte Geldanlage in Deutschland, die als relativ sicher gilt. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass sich Veränderungen in Ihrem Leben unmittelbar aufs Riestern auswirken können. Doch kann auch die Scheidung Ihre Riester-Rente beeinflussen?
Förderberechtigung kann verloren gehen
Nach einer Trennung gibt es für die Geschiedenen viel zu beachten. Güter müssen aufgeteilt, Sorgerecht zugeteilt und Unterhaltsfragen geklärt werden. Doch auch die Riester-Rente kann ein Problem darstellen.Im „Idealfall“, wenn beide Partner unmittelbar förderberechtigt sind, keine Kinder haben und die Riester-Ansprüche vertraglich festgehalten sind, ändert sich in der Regel für die Betroffenen nichts.
Einen geringfügigen Einfluss hat die Scheidung auf die Riester-Rente, wenn es zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren kommt. Dieser bewirkt den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
- Kommt es zum Ausgleich, werden alle Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf Rentenleistungen, die während der Ehe entstanden sind, halbiert und unter beiden Parteien gleichmäßig aufgeteilt.
- Hiervon ist bei einer Scheidung auch die Riester-Rente betroffen.
Ausnahme der indirekten Förderberechtigung
In einer Ehe kann es vorkommen, dass nur einer der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und riestern darf. Nicht förderberechtigt ist etwa, wer freiwillig gesetzlich versichert ist, oder wer nicht versicherungspflichtig selbständig tätig ist. In diesem Fall kann der betroffene Partner während der Ehe mittelbar über den Partner förderberechtigt sein und „mitriestern“. Diese indirekte Berechtigung entfällt aber nach der Scheidung.