Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Manuela sagt:

    Hallo,
    mein Ex-Mann und ich haben geheiratet und ein gemeinsames Haus gebaut. Zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen und beide haben die Kreditverträge unterschrieben. Nach einem Jahr haben wir uns getrennt, er zog aus, ich habe die Kredite weiter bedient. Seit 5 Jahren lehnt er jedes meiner Auszahlungsangebote ab. Die Anwälte schreiben einen Brief nach dem anderen. Persönliche Gespräche sind nicht mehr möglich. Die Immobilie steigt im Wert, er zahlt keinen Cent, weder Kreditabtrag noch Reparaturen/Erhaltungsmaßnahmen etc. Und seine Forderungen steigen mit jedem Jahr ins Unermessliche.
    Wie kann ich eine Einigung erwirken? Von Anfang an waren wir uns einig, dass ich das Haus übernehme (und mit dem gemeinsamen Kind bewohne) und er verhindert Jahr für Jahr eine Einigung durch unrealistisch hohe Forderungen.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Tipps.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Lösungsmöglichkeiten Ihnen ggf. noch offen stehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Marc sagt:

    Hallo,

    wir sind bereits geschieden und wollen nun unser gemeinsames Haus verkaufen.

    Die letzten 12 Monate habe ich die Finanzierungsraten alleine getragen und alle weiteren Kosten die rund um das Haus anfielen. Nach der Trennung mussten auf meine Kosten eine neue Heizung und Kläranlage verbaut werden.

    Kann ich die mir entstandenen Kosten direkt beim Verkauf von meiner Exfrau zurückverlangen ?
    Habe ich eine rechtliche Handhabe im Rahmen des Notarvertrages, dass die Hälfte des Verkaufspreises + die entstandenen Kosten direkt an mich gezahlt werden ?

    Oder bekommt erstmal jeder 50 % des Verkauferlöses und ich muss die mir entstandenen
    Kosten im Nachgang von ihr einklagen ? Freiwillig wird sie mir das Geld nicht zurückzahlen…

    Viele Grüsse

    Marc

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marc,

      ausschlaggebend sind die im Zuge der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Regelungen. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Handhabe Sie im Einzelnen haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Nordkind sagt:

    Moin Moin,
    folgende Situation. Wir besitzen ein Haus, welches innerhalb der Ehe angeschafft wurde. Meine Frau steht weder im Grundbuch, noch ist sie in irgendeinen Kredit wiederzufinden.
    Jetzt geht es in Richtung Scheidung. In wieweit hat sie Anspruch den Wert des Hauses?
    Egal ob Schulden oder Guthaben beim Verkauf?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nordkind,

      ein im Alleineigentum befindliches Eigenheim kann bei Anschaffung während der Ehezeit im Zuge des Zugewinnausgleichs Beachtung finden. Der Wert des Hauses sowie die Verbindlichkeiten finden dann Anrechnung auf den Zugewinn des Eigentümers. Die Zugewinne beider Ehegatten werden dann einander gegenübergestellt. der Partner mit dem geringeren Zugewinn kann die Hälfte der Differenz als Ausgleich verlangen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um eine mögliche Berechnung der Ansprüche erstellen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Nordlicht sagt:

    Guten Tag , wir besitzen ein Einfamilienhaus und stehen jeweils zu 1/2 im Grundbuch. Es besteht noch eine Restschuld und verschiedene Schulden bei Familienmitgliedern die gemacht wurden um Lebensunterhalt bzw Kredite zu bezahlen. Mein Mann hat inzwischen ein größeres Erbe erhalten und schlägt nun vor mich auszuzahlen . Worauf ist meinerseits zu achten? Wo sind die Haken? Vielen Dank im Voraus für Ihre Tipps

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nordlicht,

      wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt. Wir dürfen selbiges an dieser Stelle nicht leisten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Michelle sagt:

    Hallo..
    Mein Mann und ich sind seit 6 Jahren verheiratet..vor 3 Jahren hat er das Haus seiner Oma gekauft..welches wiederum das Erbe seiner Mutter war..er war bzw ist immernoch der Meinung das er alleiniger Eigentümer ist..! Im Grundbuchauszug steht aber noch seine Mutter mit drin und sein Vater hat sich eintragen lassen für das Vorkaufsrecht !
    Jetzt kommt der springenden Punkt..die Eltern haben auch ein Haus und sind sehr hoch verschuldet..können diese nicht mehr zahlen..kann die Bank an unser Haus da die Eltern ja mit drin stehen ? Muss mein Mann dann für die Schulden aufkommen?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Michelle,

      ausschlaggebend für die Eigentumsverhältnisse ist in aller Regel der Grundbucheintrag. Ein Haus kann durch Belastung auch für die Schuldentilgung zu veräußern sein. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um den Sachverhalt in Ihrem Fall prüfen zu lassen und mögliche Lösungswege zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Thomas sagt:

    Hallo,

    wie kann man folgenden Fall sicher regeln.

    geschiedene Eheleute
    Grundbuch und Schulden zu gleichen Teilen (Ehefrau 50% / Ehemann 49% und neue Ehefrau 1%).
    Aus der Scheidung besteht aber wohl noch ein Anspruch auf Grundschuldausgleich.
    Beim Verkauf des Haus zahlt der Käufer ja zu gleichen Teilen aus, also 50%/49%/1%.
    Jetzt besteht aber die Beführchtung, dass eine Partei das Geld so schnell ausgibt/wegschafft, das der offene Ausgleich nicht mehr stattfinden kann.
    Wie kann man beim Hausverkauf regeln, dass der Erlös gesichert wird und der Schuldausgleich durch den Verkauf gesichert ist? Kann dies über den Notar beim Verkauf geregelt werden?

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      es ist grundsätzlich möglich, in einem Kaufvertrag zu vereinbaren, welche Summen an wen wann zu zahlen sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um einen geeigneten Kaufvertrag aufsetzen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Lorena sagt:

    Hallo,
    Mein ex Mann und ich wohnen in einem Haus aber getrennt. Das Haus gehört ihm allein und habe ein Gütertrennung mit ihm untergeschrieben. Wir haben ein gemeinsames Kind 3 Jahre.
    Jetzt will er das Haus verkaufen.
    Mein frage ist: hat mein Sohn wenn mein Mann das Haus verkaufen ein Anspruch auf das Geld?
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lorena,

      Anteile am Vermögen eines Elternteils bestehen auf Seiten des Kindes häufig nicht oder wenn, dann im Erbfall. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. E.G. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    ich lebe seit 1 Jahr von meinem Mann getrennt, wir wollen keine Scheidung, jetzt geht es aber um den Wohnwert (Unterhalt) mein noch Ehemann meint ich kann nur die Zinsen von dem Wohnwert abziehen. Das Haus gehört uns beiden lt. Grundbuch und Bank. Ich zahle aber alles komplett alleine. Heißt wenn das Haus verkauft würde (was noch nicht geht, weil ich hier mit 3 Kindern wohne und nicht ausziehen werde, da eine Mietwohnung um einiges teurer ist) bekommen doch beide jeweils die Hälfte. Hier müsste ich doch dann auch den kompletten Betrag, also Zinsen und Tilgung abziehen können. Weil ja auch er einen Wert am Schluss bekommt. Oder bin ich da so falsch? Und was muss er Anteilig bezahlen an dem Haus, auch wenn er nicht drinnen wohnt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      der Wohnwertvorteil bezieht sich auf die Kosten, die durch fehlende Mietzahlungen für ein vergleichbares Objekt gespart werden. Dabei können Kreditraten und Nebenkosten gleichsam einer Miete mitunter in Abzug gebracht werden. Inwieweit auch die Zinstilgung hier mit hineinfällt und wie sich dieser Wohnwertvorteil genau berechnen lässt, können Sie bei einem Anwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Petra sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team,
    ich habe folgenden Sachverhalt.
    – Gemeinsames Haus (je 0,5) mit meinem Mann
    – Dauerhafte Trennung von meinem Mann im Mai 2016
    – Auszug meines Mannes im August 2016. Seitdem lebe ich mit den Kindern alleine dort.
    – Zahlung von Nutzungsentschädigung (0,5 der angenommenen Kaltmiete) an meinen Mann seit 09/2016
    – Zahlung von Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle seit 09/2016 von meinem Mann an mich
    Die Zahlbeträge haben wir „mit dem dicken Daumen vereinbart“, wollen uns nun aber noch einmal konkret damit auseinandersetzen. Dafür habe ich folgende Fragen:
    1) Sollten wir einen Mietvertrag, in dem ich als Mieter für die fiktive Haushälfte auftrete, abschließen?
    2) Erhöhen die „Mieteinnahmen abzgl. anteilige AfA, Zinsen, etc“ bei meinem Mann die Berechnungsgrundlage für den Zahlbetrag lt. Düsseldorfer Tabelle?

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      grundsätzlich können alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen unterhaltsrelevant sein, damit auch Mieteinnahmen. Inwieweit ein Mietvertrag für die Haushälfte Ihres Mannes sinnvoll ist, können Sie bei Ihrem Anwalt in Erfahrung bringen. Dieser kann Sie auch bei der Berechnung des Unterhalts unterstützen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Natalia sagt:

    Guten Tag!
    Ich habe eine Frage.. mein Mann hat vor unserer Hochzeit in Kredit 2 Wohnungen gekauft. Wir leben in einer Wohnung seit 4 Jahren. Nach wie viele Jahren gehört mir ein Teil von dieser Wohnung? Und muss ich nach der Scheidung auch Kredit bezahlen ?

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Natalia,

      ob ein Ehegatte einen Anspruch auf eine Immobilie erheben kann, richtet sich regelmäßig nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen. Als Miteigentümer muss ein Ehegatte im Grundbuch eingetragen sein. Ist nur ein Ehegatte Eigentümer laut Grundbuch, kann der andere nur bedingt Ansprüche auf die Immobilie erheben. Auch bei den Kreditraten ist ausschlaggebend, wer den Darlehensvertrag unterzeichnet hat. Wenn beide Ehegatten den Kredit aufgenommen haben, haften auch beide für die volle Kredithöhe. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihrerseits prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Stefanie sagt:

    Hallo,

    ich lebe seit über einem Jahr von meinem Mann getrennt. Wir besitzen gemeinsam ein schuldenfreies Einfamilienhaus, das ich übernehmen möchte. Ich werde meinen Mann daher ausbezahlen. Ist eine Übertragung vor dem Scheidungsverfahren, also während der Trennungszeit, sinnvoll oder kann man das ohne Mehrkosten (Grunderwerbssteuer etc.) auch nach der ausgesprochenen Scheidung regeln?
    Vielen Dank,
    S.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stefanie,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall bit den geringsten finanziellen Einbußen verbunden wäre. Wir können an dieser Stelle keine dezidierte Einschätzung abgeben, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Harald sagt:

    Hier meine Frage:

    Scheidungsverfahren läuft; es soll eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden. Hauptstreitpunkt ist eine gemeinsame ETW, die ich seit der Trennung alleine bewohne. Folgende Lösung streben wir an:
    Ich übernehme den 1/2-Anteil meiner Noch-Ehefrau und werde Alleineigentümer. Sie wünscht aber ein Vorkaufsrecht für den Verkaufsfall und ein Wohnrecht für den Fall, dass ich versterbe bis zu ihrem Ableben. Erst dann sollen der/die Erben zum Zuge kommen. Was ist bei der Vereinbarung eines solchen Wohnrechts zu beachten?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Harald,

      beim Wohnrecht handelt es sich um eine reine Nutzungsberechtigung. Ansprüche auf Vermietung und Fruchtziehung (etwa aus Vermietung) bestehen dabei nicht. Zudem kann für die Übertragung eines Wohnrechts im Erbfall auch Erbschaftsteuer für den Begünstigten anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung abzuwägen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. anja sagt:

    Hallo,
    mein Mann und ich haben 2012 geheiratet und sind beide ohne Vermögen in die Ehe. 2014/15 habe ich eine Schenkung von meinen Eltern in form von Bargeld erhalten. Dieses Bargeld haben wir genutzt als Eigenkapital für eine Finanzierung unseres Hauses bei dem wir 50/50 im Grundbuch stehen.
    Vorab haben wir aber einen Vertrag (nicht noteriell beglaubigt) abgeschlossen, dass ich mein Geld in dem Fall einer Scheidung/Hausverkauf wieder bekomme.
    Nun meinte der Anwalt meines Mannes, der Vertrag sei ungültig da ohne Notar und ich müsste quasi das Geld aus der Schenkung + den Zugewinn teilen. Könnte dies der Fall sein?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      in der Regel sind entsprechende Verträge ohne notarielle Beurkundung nicht wirksam. Schenkungen werden im Versorgungsausgleich jedoch regelmäßig zum Anfangsvermögen gezählt. Wenden Sie sich Ihrerseits an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes bei Scheidung prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. E.G. sagt:

      Hallo, wir hatten das gleiche, meine Anwältin meinte, dass es zwar mir geschenkt wurde, wir es aber für unser gemeinsames Haus genommen haben. Weiter hätten meine Eltern mit mitteilen müssen, das dieses Geld nur für mich alleine ist und dieses auch Vertraglich festhalten müssen. Von daher ist es nicht als Kapital meinerseits genommen worden. Aber vl hat sich das schon wieder geändert. war 2015

  14. J.Z sagt:

    Mein Mann will die Scheidung einreichen nach 37 Jahren, er hat als Schenkung ein Haus seiner Eltern bekommen 6 Monate vor Eheschließung mit Nießbraucheintrag für seine Eltern, die inzwischen gelöscht wurde.Wir haben damals einen Kredit für meine Schwiegereltern inHöhe von umgerechnet ca 200000,–€ aufgenommen, sie haben den Nißbrauch nie in Anspruch genommen und so wurden die Schulden mit den Mieteinnahmen teils bezahlt.. Außerdem hat er ein Haus von seinem Opa geerbt.Seit 2014 stehe ich mit im Grundbuch, er möchte, daß ich ihm die Häuser wieder überschreibe oder ihm Zugewinn auszahle, das ist ja m.E. auch rechtens… Frage nun, er hat nie das Konto für die Mieteinnahmen auf mich mit übertragen, ist alleiniger Kontoinhaber, auch die Mietverträge laufen meistens auf seinen Namen.. Ist es trotz Grundbucheintrag richtig, daß ich dadurch keine Ansprüche auf Mieten habe,oder ein Mitspracherecht? Mit einer schnellen Antwort wäre mir sehr geholfen.. Vielen lieben Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Gewinne aus Mieteinnahmen fallen regelmäßig in den Zugewinn. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich dahingehend beraten zu lassen, welche Ansprüche Sie und Ihr Mann im Falle einer Scheidung tatsächlich haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Iris sagt:

    Liebes Scheidung.org-Team
    Gibt es eine Berechnungsgrundlage für den vorliegenden Fall und wenn ja, wie sieht dieser aus?
    Der Ehemann hat das Grundstück gekauft, das Haus bauen lassen und auch er alleine hat die ganzen Schulden, die auf dem Haus lagen, abbezahlt. Seine Ehefrau hat jedoch für den Werterhalt des Hauses gesorgt, viel Arbeit und Zeit in das Haus gesteckt und teilweise sogar Renovationen selber vorgenommen sowie einen Unterstand für die Autos gekauft und mit Freunden errichtet. Das Ehepaar hatte eine Gütertrennung bei Eheschluss vereinbart, wodurch die Ehefrau nach der Scheidung angeblich keinen Anspruch auf einen Anteil des Hauses oder auf die Wertsteigerung der Immobilie hat. Ist das richtig? Oder besteht die Möglichkeit, dass die Frau einen Anteil gelten lassen kann, wenn ja auf was?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Iris,

      regelmäßig bestehen Ansprüche, wenn beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen sind. Allerdings kann auch ohne dies ggf. ein Anspruch bestehen, wenn der Anspruchsteller über Gebühr an dem Erhalt und Bau des Hauses mitgewirkt hat. Ab wann dies gelten kann, lässt sich nicht pauschal sagen. Es bedarf damit der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage in Ihrem Fall prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Oliver sagt:

    Hallo. Ich war mit meiner Frau 12 Jahre verheiratet und will mich jetzt scheiden lassen. Wir besitzen ein Haus das auf beide läuft und eingetragen ist. Das Haus hat maximal einen Marktwert von 200.000€ eher weniger. Rest Schulden auf dem Haus sind noch 150.000€ Sanierungsschulden die auf meinem Namen laufen auch noch mal von 18.000€. Sie will das Haus verkaufen aber ich nicht. Ich würde es gerne behalten und mit unseren Kindern die bei mir leben, dort weiter zu wohnen.
    Auszahlen kann und will ich sie nicht, da der Wert des Hauses die derzeitigen Schulden fast gleich sind. Das Haus weißt erhebliche Mängel auf und es muss noch mal ca. 80.000€ zur Sanierung investiert und neu gemacht werden. Der derzeitige Stand des Hauses ist zu 70% saniert aber mit Mängel und Schäden.

    Kann ich mich dem Hausverkauf verweigern und wenn ja, für wie lange bevor sie eine Zwangsversteigerung beantragen kann?
    Kann sie für ihre Hälfte Miete verlangen trotz der zahlreichen Mängeln? Mietpreis schätzten diverse Makler auf 200 bis 300€. Sie beteiligt sich nicht an die Tilgung vom Haus. Lg,

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oliver,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation vollumfänglich bewerten kann. Dieser kann Ihnen auch sagen, welchen Handlungsspielraum Sie haben und ob Sie Ihre Frau nicht auszahlen müssen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Kristina sagt:

    Hallo.
    Ich habe eine frage, da mich jetzt viele verunsichern.
    2009 kaufte ich ein Haus für 140.000 bin alleine im Grundbuch und bei der Bank gemeldet.
    2010 Mann kennengelernt 2011 geheiratet. 2012 erstes Kind 2014 zweites Kind. Dementsprechend saß ich Zuhause um die Kinder zu erziehen. Ehemann arbeitet und bringt als allein verdiener das Geld nachhause. Nettogehalt ca. 3000, seiner Meinung nach ausreichend deswegen solle ich auch nicht arbeiten gehen.
    Jetzt 2017 mache ich mir große Sorgen. Er behandelt mich wie müll und wenn wir uns streiten sagt er ich soll das Haus verlassen da es jetzt ihm gehört. Momentan haben wir noch restschuld ca. 98.000 .
    Manchmal sagt er mir auch im Streit gib mir 60.000 und du kannst es behalten.
    Hat er recht bei so einem Betrag? Mein kleiner wird bald 3 dann kann ich wieder arbeiten und wieder selber finanzieren. Im Fall einer Scheidung, wird das nicht irgendwie mit berechnet das ich kleine Kinder habe und deswegen nicht arbeiten konnte? Stimmt es auch, daß das Geld was er momentan erhält sein eigenes ist und mir davon nichts zusteht. ? Wenn ich sage das ich im Haushalt alles alleine mache u.s kriege ich als Antwort, dafür kannst du hier auch umsonst leben.
    Hat er recht mit dem was er sagt?
    Wäre die entschädigung wirklich so hoch?
    Hoffe sehr auf einen Rat.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristina,

      das Haus gehört Ihnen. Allerdings ist im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Dabei sind die getilgten Schulden aber auch die Wertsteigerung des Hauses, die in der Ehezeit hinzukam, hälftig aufzuteilen. Gleiches gilt für das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde. Wie viel Ihrem Mann zustehen würde, kann ein Rechtsanwalt berechnen.

      Da Sie Ihrem Mann zu Hause den Rücken freihalten, damit er Vollzeit arbeiten gehen kann, steht Ihnen im Rahmen des Familienunterhalts von seinem Gehalt etwas zu (§ 1360 BGB).

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. scheidung.org sagt:

      Hallo Kristina,

      das Haus gehört Ihnen. Allerdings ist im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleich durchzuführen. Dabei sind die getilgten Schulden aber auch die Wertsteigerung des Hauses, die in der Ehezeit hinzukam, hälftig aufzuteilen. Gleiches gilt für das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde. Wie viel Ihrem Mann zustehen würde, kann ein Rechtsanwalt berechnen.

      Da Sie Ihrem Mann zu Hause den Rücken freihalten, damit er Vollzeit arbeiten gehen kann, steht Ihnen im Rahmen des Familienunterhalts von seinem Gehalt etwas zu (§ 1360 BGB).

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Mario s. sagt:

    Hallo!
    Wir sind seit 2010verheiratet und haben 2014 ein Haus gekauft- sie allein im Grundbuch, beide jedoch Schuldner. In dieser Zeit habe ich allein ca. 40.000€ an Arbeitsleistung und Geld investiert- sie NICHTS!
    Jetzt bei der Trennung stellt SIE Ansprüche, weil sie das Haus nicht will, und will mich aus dem Haus, was ich bereits alleine bewohne und alle Kosten und Kreditzahlungen übernommen habe, rauswerfen und das Haus verkaufen, da sie allein im Grundbuch steht… über meinen Willen hinweg, nur um zu Ärger zu machen.
    Ich würde gern das Haus behalten.
    Muss ich einen Hausverkauf zustimmen, weil es gemeinsam in der Ehe angeschafft haben und ich erheblichen Anteil des Vermögens investiert habe?
    Die Restschuld beträgt 215.000€
    – Vorfälligkeit. 38.000€
    Das Haus hat jetzt einen Wert von geschätzt 260.000€ .
    Was muss ich ihr Zahlen, damit sie endlich Ruhe gibt.
    Was, wenn sie keine Zahlung annehmen will, weil sie mir das Haus einfach nicht gönnt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mario,

      da Ihre Frau alleinige Besitzerin des Hauses ist, haben Sie kein Recht auf dieses. Sie müssten es ihr abkaufen. Ihre Investitionen können Sie ggf. anrechnen, wenn Sie entsprechendes nachweisen können und sich Ihre Frau darauf einlässt. Ansonsten erhalten Sie einen Ausgleich über den Zugewinnausgleich.

      Wenden Sie sich an eine Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

    2. Achim sagt:

      Hallo,
      ich habe auch eine Frage zu meinen Fall,
      Meine Nochehefrau hat 1998 mit Ihrem Bruder ein 2 Familiehaus gekauft für 14000 €. Also jeder hat von Ihnen 70000 € Kredit genommen.
      Im Jahr 2000 habe ich meine Nochehefrau kennengerlernt und 2002 geheiratet. Der Bruder wohnte im EG und meine Nochehefrau und ich in 1. Etage. Ich stehe nicht im Darlehensvertrag oder im Grundbuch.
      Seit 2002 gingen die Kreditraten, ca. 50000€ für einen Dachgeschoßausbau und 35000€ für die Ablösung des Kredites von dem gemeinsamen Konto meine Nochehefrau und mir ab. Das Haus ist heute abbezahlt und ca. 350.000 € Wert. . Ich bin ausgezogen und wir wollen uns scheiden lassen. Mit meiner Hilfe und Teil meines Gehalts ist ja jetzt die Situation des Hauses so. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung oder Ausgleich von meiner Frau?
      Danke für eine Antwort.
      MFG

      1. scheidung.org sagt:

        Hallo Achim,

        Sofern Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, wird im Rahmen der Scheidung aus Zugewinnausgleich durchgeführt. In diesem Zuge erhalten Sie u. a. die Hälfte der Wertsteigerung, die während der Ehezeit hinzukam. Zusätzlich werden Ihre Ausgaben im Vergleich des Anfangs- und des Endvermögen beachtet und entsprechend hälftig ausgeglichen. Gleiches passiert bei Ihrer Frau. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen vorab bei der Berechnung helfen kann.

        Ihr Scheidung.org-Team

  19. Jürgen sagt:

    Meine Frau wohnt nach Ablauf des Trennungsjahr noch im gemeinsamen Haus (Scheidung und Zugewinn sind noch nicht durch) und ist zu keiner Einigung bereit. (Haus ist ihr gerichtlich zugewiesen worden).
    Sie zahlt weder Miete/Nutzungsentschädigung, noch will sie ihre Hälfte an mich verkaufen. Sie ist auch nicht bereit, mich auszubezahlen – es gibt nur ein Angebot, dass sie mir meine Hälfte zu einem 1/4 des Marktwertes abkaufen will! (völlig unter Wert).
    Ich bin jedoch auf mein Kapital angewiesen, um mir ein neues Haus zu kaufen.
    Welche Möglichkeiten habe ich ausser die Teilungsversteigerung des Hauses zu iniitieren? Dieses verursacht extrem hohe Kosten und erfordert viel Geduld.
    Kann ich Räumungsklage erheben? Habe ich Schadenersatzansprühe gegen sie? Ich weiß wirklich nicht weiter!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt, um sich eingehend über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Pia sagt:

    Hallo zusammen,

    Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen, wir haben nach einer langen Ehe nun vor einem Jahr angefangen ein Haus zu bauen. Wir beide stehen im Grundbuch aber mein Mann will das Haus übernehmen da ich es finanziell nicht schaffe. Nun zu meiner Frage, muss er mir etwas auszahlen und wenn ja wieviel?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Pia,

      in diesem Fall gehört Ihnen das Haus zur Hälfte, insofern steht Ihnen entsprechend auch die Hälfte zu. Ggf. sind die bereits getilgten Schulden zu beachten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie hierzu beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

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