Zum Hauseigentum bei Scheidung
Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.
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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung
Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.
Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?
Inhaltsverzeichnis
Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?
Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?
Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.
Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?
Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.
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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.
Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.
Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.
Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.
Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.
Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?
Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.
Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.
Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus
Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.
Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.
Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.
Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.
Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus
Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.
Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?
Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.
Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung
Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.
Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.
Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.
Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.
Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?
Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung
Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.
Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.
Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.
Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.
Teilungsversteigerung nach der Scheidung
Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.
Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.
Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.
Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.
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Hallo, mein Mann will die Scheidung einreichen. Ich habe während der Ehe ein Haus gekauft, das Geld bei meinem Bruder geliehen und meinen Mann zu 50% ins Grundbuch eintrage lassen um unsere Kinder abzusichern, sollte mir was zustoßen. Ich habe immer alles alleine bezahlt, alles ging von meinem alleinigen Konto ab. Mein Mann hat kein Interesse an diesem Haus und unterschreibt mir das auch vor der Scheidung. Wie gehe ich nun vor und was kostet es ihn aus dem Grundbuch zu löschen? Mein Bruder steht im Grundbuch wie sonst sie Bank.
Hallo Lutz,
in der Regel besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn das Miteigentum an einer Immobilie aufgelöst werden soll. Der Wert bezieht sich dabei auf den aktuellen Marktwert der Immobilie und entspricht der Eigentumsquote. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Regelungen in Ihrem besonderen Fall angemessen erscheinen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
mein bald Exmann und ich haben nach der Eheschließung 2008 sein Elternhaus kernsaniert und sind beide zur Hälfte im Grundbucheingetragen. Auch der Kreditvertrag läuft auf unser beider Namen. Er war selbständig und hatte zum Schluss große finanzielle Schwierigkeiten mit seiner Firma. Seit seinem Auszug wohne ich alleine in dem Haus und trage auch alleine die Verbindlichkeiten. Ich möchte gerne ausziehen, die Verbindlichkeiten nicht weiter alleine zahlen und das Haus verkaufen. Er stimmt einem Verkauf allerdings nicht zu und zahlt aber auch nicht den Kredit mit ab. Die Bank wird mich nicht aus dem Kreditvertrag entlassen, da er aufrgund seiner Finanzgeschichte kein sicherer Kreditnehmer ist. Welche Möglichkeiten haben ich? Er ist zu keinem Gespräch bereit und ich kann und will die Kosten nicht weiterhin alleine tragen.
Hallo,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, welches Vorgehensweise in Ihrem Fall ggf. angebracht wäre. Dieser kann Sie auch über die Vor- und Nachteile einer Teilungsversteigerung informieren.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich bin seit Februar geschieden und habe mit meinem Exmann ein gemeinsames Haus i n dem ich bis Juli diesen Jahres auch wohnte. Nun bin ich umgezogen und das gemeinsame Haus soll verkauft werden. Seit dem Auszug meines Exmannes habe ich sämtliche Kosten des Hauses (Abtrag beider Bank, Unterhaltungskosten) alleine getragen. Auch alle Arbeiten am Grundstück was recht groß ist habe ich alleine bewältigt. Nun kann ich das aber alles nicht mehr alleine bewältigen und habe meinen Exmann aufgefordert mit bis zum Verkauf zu helfen und sich an den Kosten zu beteiligen. Dies tut er nicht. Was kann ich tun?
Hallo,
bitte wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt, um ggf. eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen, wie im Innenverhältnis mit den Unkosten umzugehen ist.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Mein Mann ist Juli 2015 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Seitdem zahle ich den Kredit für das Haus allein. Was den Kindesunterhalt angeht so bin ich ihm auch entgegengekommen, auf nachehelichen Unterhalt habe ich verzichtet. Nun möchte ich ihn ausbezahlen und wir haben uns auf eine Summe geeinigt. Im Zuge dessen würde ich dann gerne den Unterhalt an die Düsseldorfer Tabelle anpassen. Nun möchte mein Ex ein Vorkaufsrecht zum damaligen Anschaffungspreis in der notariellen Vereinbarung stehen haben. Kann/Soll ich mich darauf einlassen oder besser nicht? Evtl. Problematisch was die Bank angeht.
Hallo Susi,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich des Für und Wider einer solchen Regelung beraten zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Ich habe meinen Mann Nach 40 Ehejahren verlassen,wir haben 4 Erwachsene Kinder.
Das haus haben wir gemeinsam geschaffen.Seid derTrennung Lebe ich in einer Wohnung,
Die Miete beträgt 840 Euro,Kann ich die Hälfte der Miete beanspruchen,und auch einen
Ausgleich verlangen.?
Hallo Christa,
neu entstandene Mietkosten können im Einzelfall im Rahmen der Zahlungen von Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden. Lassen Sie dies in Ihrem Einzelfall im Rahmen einer anwaltlichen Beratung entsprechend prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Folgende Situation: Geheiratet habe ich im Juli 1998. Im Dezember 1998 haben wir ein Haus gekauft und zum Teil bezahlt. Ich stehe alleine im Grundbuch. Die restliche Finanzierung lief über Kredit und wurde von uns beiden getragen, wobei mein Mann den größeren Teil der Einnahmen erwirtschaftet hat. Im Kreditvertrag stehe ich alleine als Vertragspartner. Das haus hat noch eine Restschuld. Die Scheidung war dieses Jahr im Juli und es wurde der reguläre Versorgungsausgleich bzgl. Rente etc. durchgeführt. Mein Mann fordert jetzt 50% der Erlöse durch den Verkauf des Hauses. Meines Erachtens nach steht ihm nur der Zugewinn zu. Meine Rechtsanwältin schlägt einen Kompromis vor. Ich bin verunsichert. Danke für eine Antwort!
Hallo Angie,
im Rahmen des Zugewinnausgleichs findet in der Regel Vermögen Berücksichtigung, das während der Ehezeit erworben wurde. Hierzu können auch Immobilien zählen. Zu betrachten sind dabei aber ggf. auch die Belastungen und Kredite des Betroffenen. Nach Zusammenrechnung des Zugewinns beider Ehegatten, kann der mit dem geringeren Zugewinn einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz erheben. Bitte wenden Sie sich für eine umfassende Beratung hierzu bitte an Ihre Anwältin. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Frage? Ich habe 1997 eine Immobilie erworben und diese in die Ehe mit eingebracht. Stehe als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Keine Eigenkapital alles voll finanziert. Bis zum Trennungsjahr 2016 hat mein zukünftige Ex Frau sich an keiner Abzahlung des Kredites und an keinen Renovierungen bzw Möbelkäufen beteiligt. Habe alles bis zum Trennungsjahr selbst bezahlt. Nun fordert Sie Zugewinn. Steht Ihr etwas zu?
Hallo Thomas,
Wohneigentum, das vor der Eheschließung bereits im Eigentum eines Ehegatten war, fällt in der Regel aus dem Zugewinnausgleich heraus, weil es in das Anfangsvermögen gerechnet wird. Dies gilt jedoch regelmäßig nicht für den Wertzuwachs der Immobilie in der Zeit der Ehe. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit die Ansprüche auf Zugewinnausgleich auch das Haus betreffen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir sind seit 11 Jahren verheiratet, leben aber seit dem 01.07. getrennt und werden uns nächstes Jahr scheiden lassen – habe eine Frage zu unserem Haus:
Wir haben 2007 ein Haus gebaut, dieses steht auf dem Grundstück meines Schwiegervaters, meine Ex-Frau wohnt darin und wir sind beide – die Ex und ich – bei den Krediten als Schuldner eingetragen.
Frage: steht mit nach der Scheidung ein finanzieller Ausgleich für die erbrachten und bezahlten Leistungen am Haus zu? (Auszahlung?)
Danke!
Hallo Paul,
ein Anspruch auf eine Immobilie ergibt sich meist aus den Eigentumsverhältnissen gemäß Grundbucheintragung. Im Einzelfall können auch erhebliche finanzielle Zuwendungen einen solchen Anspruch begründen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Einzelfall genau prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich hätte eine Frage:
Meine Frau und ich Trennen uns. Vor 3 Jahren haben wir ein Haus gekauft – 340 000€. 300 000€ wurden finanziert. Bisher habe ich den Kredit quasi alleine bedient (stehen aber beide im Grundbuch drin…) – sie war bei den Kindern zuhause. Im Prinzip haben wir also noch sehr viel Restschuld.
Vor einiger zeit hat sie sich dann in jemand anderes verliebt–> deshalb die Trennung.
Ich werde im Haus bleiben wenn ich es halten kann – wegen den Kindern vor Allem!
Nun zu meiner Frage: Falls (was sie bisher jedoch nicht verlangt) sie sich auszahlen lassen wollte – was heißt das genau? Müsste ich ihr dann die Hälfte vom Ganzen Hauswert zahlen (ca. 170 000€) obwohl fast noch nichts abgezahlt ist?
Oder müsste ich dann von der Summe die bereits abgezahlt ist nen Teil ihr zahlen?
Danke für die Auskunft!
Hallo kob,
ein Anspruch auf gemeinsames Hauseigentum ergibt sich zunächst aus dem Grundbucheintrag. Ob auch die Schuldenlast auf den Anteil anzurechnen ist, richtet sich maßgeblich auch danach, ob beide Ehegatten zugleich auch Gesamtschuldner gegenüber der Bank sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, wie sich die Ansprüche Ihrer Frau in diesem Fall berechnen ließen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,bin seit 2008 in der Schweiz berufstätig und erster Wohnsitz,dauernd getrennt lebend von meiner Ehefrau(2008),2011 kaufte ich ein Haus in Deutschland und liess meine Ehefrau dort wohnen mit meinem Kind(damals noch Minderjährig).Ich habe damals das Haus alleine bezahlt und bin im Grundbuch nur ich eingetragen,Sie musste nichts Zahlen,ich zahle alles-Strom,Grundsteuer,Müll usw.Kind ist volljährig und zahle 800 Euro monatlich für das Studium.Was für Ansprüche kann meine Ehefrau an mich haben.Gruss und danke für die Antwort
Hallo Erich,
im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft besteht in der Regel im Falle der Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Bei diesem können auch Immobilien Berücksichtigung finden, die während der Ehezeit erworben wurden. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn kann sodann häufig einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz zwischen beiden Zugewinnen verlangen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit etwaige Ansprüche seitens Ihrer Frau bestehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrtes Scheidung.org-Team,
meine Schwiegertochter hat von ihren Eltern deren Haus überschrieben bekommen.Die Hausschätzung liegt bei ca. 240 000 EUR. Nun möchte Sie das Haus renovieren und um eine weitere Wohnung erweitern. Die geplanten Kreditkosten belaufen sich auf ca. 225 000 EUR
Sie ist Alleinverdienerin und auch das Eigenkapital kommt von Ihr. Die Bank möchte dass der Kredit auf beide Eheleute, auf Sie und auf ihrem Mann läuft.
Meine Frage ist, was passiert im Falle einer Scheidung und wie sind dann die Besitzverhältnisse geregelt, was ist zu beachten, damit meine Schwiegertochter vor Abschluss der Finanzierung keine Fehler macht.
Vielen Dank für ihre Bemühungen im voraus
prof-psych
Hallo Michael,
in der Regel begründet die Gesamtschuldnertum noch kein gemeinsames Eigentumsverhältnis. Im Einzelfall können durch einen gemeinsamen Kredit jedoch Ansprüche begründet werden. Dies lässt sich jedoch nicht pauschal bestimmen. Raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt, um sich umfassend über Konsequenzen und Möglichkeiten aufklären zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag
Mein Mann hat hohe Spielschulden angehäuft in den vergangenen Jahren. Nun wird unser gemeinsames Haus verkauft, wir leben seit 7 Jahren getrennt und sind nun in der Scheidung. Falls sich ein Schuldner von meinem Mann melden würde, verliere ich meinen Anteil vom Hausverkauf? Würde der Gesamterlös direkt an den Schuldner weitergeleitet? Bin ich für die angehäuften Schulden meines getrennt lebenden Ehemannes mitschuldig?
Herzlichen Dank für Ihr Feedback.
Freundliche Grüsse
Hallo,
in der Regel haften Ehegatten nicht automatisch für die alleinigen Schulden des Ehegatten. Eine Ausnahme kann ggf. bestehen, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frau hatte als wir heirateten bereits ein Haus, in dem Sie allein im Grundbuch steht. Wir haben zusammen etwas nachfinanziert, um zu modernisieren, ich stehe im grundbuch als Sicherheitsgeber für diesen Nach-Kredit, und habe auch das Darlehen mit unterschrieben. Kann sich die Sparkasse weigern, mich nun nach der Scheidung aus dem Kredit zu entlassen? DAs Haus weiterhin bewohnen und nutzen tut SIE. Was ist zu tun? Muss ich gerichtlich gegen die Sparkasse vorgehen`? Kann sich meine Frau auch weigern ?
Hallo,
grundsätzlich sind Kreditgeber nicht dazu verpflichtet, einen der Gesamtschuldner aus einem Kreditvertrag zu entlassen, wenn dadurch die Tilgung der Schulden gefährdet wäre. Es kann in diesem Fall grundsätzlich zu einer Einigung im Innenverhältnis (zwischen den Ehegatten) kommen, in der die Tilgung der Kreditraten erörtert wird. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Dieser kann gegenüber der Sparkasse ggf. auch eine Schuldnerentlassung angemessen begründen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Ehemann und ich wollen uns nach knapp 4 Jahren scheiden lassen.
2014 haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, wir haben beide den Finanzierungskredit unterschrieben, so dass jedem die Wohnung zur Hälfte gehört.
Um weiter Streitigkeiten aus dem Weg zugehen, bin ich zunächst woanders untergekommen und er ist in der Wohnung verblieben.
Nun möchte ich so schnell wie möglich die Immobilie los werden. Er alleine kann diese nicht halten.
Da wir bzgl. des Kredites beide verpflichtet sind, diesen zu tilgen, werde ich ihm jeden Monat meine Hälfte auf sein Konto überweisen.
Leider rührt er keinen Finger, die Immobilie zu verkaufen und eine vollständige Weiterfinanzierung nur durch ihn ist nicht möglich.
Kann ich während des Trennungsjahres bereits einen Zwangsverkauf meiner Hälfte in die Wege leiten? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, sollte er sich weiter querstellen?
Ich bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße
Nicole (31 Jahre)
Hallo Nicole,
bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. Grundsätzlich können viele Scheidungsfolgesachen auch bereits im Trennungsjahr geregelt werden.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Mein Mann und ich sind seit 2000 verheiratet. Wir haben 3 Kinder. Ich bin alleinige Eigentümerin des Hauses (bin alleine im Grundbuch angetragen. Die Finanzierung läuft auf beide Namen, aber mein Mann ist seit Jahren arbeitslos. Er hat keinen Cent in das Haus investiert. Ich tilge den Kredit alleine mit meinen 2 Jobs. Nun ist das Haus fast fertig gebaut und ich will vor dem Einzug mich von meinem Mann trennen lassen. Das Haus will ich behalten und nach wie wir selber und alleine alles abbezahlen.
Kann mein Mann irgendwelche Ansprüche geltend machen ?
Liebe Grüße
Hallo,
im Einzelfall kann eine in der Ehezeit erworbene Immobilie auch im Zuge des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden. Der Wert des Hauses ist dann dem Eigentümer anzurechnen. Die Kreditsumme wird den Vertragspartnern entsprechend zugeteilt. Ergeben sich unterschiedliche Zugewinne, kann eine finanzieller Ausgleichsanspruch auch trotz fehlenden Miteigentums bestehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihres Mannes prüfen und ggf. beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Freundin und ihr Exmann haben sich vor 2 Jahren ein Haus gekauft.Er hat sie betrogen und ist vor einem 3/4 Jahr ausgezogen. Mündlich wurde ausgemacht das sie weiterhin das Haus bewohnen kann wenn sie die Raten weiter ab bezahlt. Im Grundbuch wurde ihr Ex als Hauptschuldner eingetragen aber bezahlt wurde es von beiden zu 50/50.
Jetzt möchte der Ex Mann ausbezahlt werden. Aber das Haus bzw. der Kredit für das Haus wird noch weiterhin ab bezahlt für knapp 20 Jahre.
Kann er jetzt einfach das Geld verlangen oder kann man ihn irgendwie aus dem Vertrag rausdrängen, da er ja seit Anfang des Jahres keine Raten bzw keinen Anteil der Raten bezahlt hat.
Danke schon mal im Voraus
Hallo Phil,
ist nur ein Kreditschuldner vorhanden, haftet dessen Ehegatte nicht automatisch für dessen Schulden und muss in der Regel auch nicht die Raten ableisten. Ob ein Anspruch auf das Haus besteht, richtet sich zudem nach den im Grundbuch vermerkten Eigentumsverhältnis, nicht nur nach dem Schuldenverhältnis. Bitte raten Sie Ihrer Freundin zum Besuch bei einem Anwalt, um sich dort über mögliche Lösungswege informieren zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ohne jetzt alle Kommentare oben gelesen zu haben (das sind ja zig (!) Seiten!!), finde ich die Darstellung oben lückenhaft:
Der Fall, daß (gerade in der aktuellen Lage mit Niedrig(st)zinsen, in denen eine Wohnung in guter Lage zu verkaufen nur ein Negativgeschäft sein kann) eine Wohnung/ein Haus weiter im gemeinsamen Besitz bleibt und z. B. von einem Partner mit den Kindern weiterhin bewohnt wird, kommt leider überhaupt nicht vor!
Das führt zu so unglücklichen Konstellationen, daß dann der in der Immobilie wohnenbleibende Partner dem ausgezogenen ein „Nutzungsentgelt“ (steuerlich = Miete?!?) bezahlt, das dann wiederum dazu führt, daß a) dieses „Nutzungsentgelt“ dem ausgezogenen Partner als (zusätzliches) Einkommen angerechnet wird, was wiederum den Kindesunterhalt erhöht, und b) er dann das „Nutzungsentgelt“ in der Steuererklärung angeben muß und dafür dann „netterweise“ auch noch zusätzlich Einkkommensteuer bezahlt!
Irgendwie grotesk, oder?!?
Hallo Divio,
leider gibt es im Familienrecht keine schablonenhaften Lösungen. Grundsätzlich gleicht hier kein Fall dem anderen. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass ein Informationsportal wie das unsrige nicht jeden Sonderfall dezidiert betrachten und auflisten kann. Die rechtliche Bewertung von Einzelfällen obliegt den Rechtsanwälten, die entsprechend umfassende Kenntnisse besitzen und jeden Einzelfall genau und explizit betrachten können, sowie den Gerichten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich bewohne mit meiner Noch-Ehefrau (2. Ehe) und meinem 16jährigen Sohn aus erster Ehe ein Haus. Dieses steht gemeinsam in meinem Eigentum und dem meiner derzeitigen Ehefrau. Wir möchten uns scheiden lassen, sind uns aber nicht einig darüber wer im Haus bleiben darf, da wir dies beide möchten. Ich möchte meiner Frau ihren Anteil abkaufen, umgekehrt wird sie nicht in der Lage dazu sein. Habe ich wegen meines noch minderjährigen Sohnes, der weiterhin bei mir bleiben wird, die besseren Chancen im Haus bleiben zu können? Vergrößert sich die Chance wenn ich geltend mache, dass meine neue Lebensgefährtin mit ihrer Tochter zu mir ziehen will, was den Raumbedarf für 4 Personen perfekt erfüllt – im Gegensatz zu meiner Noch-Ehefrau wenn sie alleine ein ganzes Haus bewohnt? Für Ihre Antwort schon einmal vielen Dank.
Hallo Andreas,
wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu Ihren Chancen geben, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit bei Scheidung Ihnen oder Ihrer Frau das Haus zugesprochen werden könnte.
Ihr Schedung.org-Team
Hallo
Mein Mann hat während unserer Ehe das Haus geschenkt bekommen. Er steht allein im Grundbuch und auch die Schulden laufen auf seinen Namen. Ich habe keine Bürgschaft übernommen. Jetzt möchte er noch im Rahmen der Zugewinngemeinschaft Geld von mir. Er hat bei der Ermittlung der Wertsteigerung des Hauses die noch vorhandenen Schulden und die noch notwendigen Renovierungsarbeiten gegengerechnet. Ist das rechtlich in Ordnung?
Hallo,
Schenkungen fallen in der Regel als privilegierter Erwerb nicht in den Zugewinn des Betroffenen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Berechnung Ihres Ehemannes auf Richtigkeit prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
guten tag, ich habe eine Frage:
Ich (männlich) habe für 9 Jahren mit meinem Lebensgefährdet (Lebenspartner) zusammen gelebt. Wir sind gerade seit September 2016 getrennt und ich bekomme Unterhalt von ihm. Im September 2017 wird schon einem Jahr getrennt, und ich möchte fragen, wenn wir jetzt scheiden lassen, bekomme ich auch ein Teil des Hauses, dem noch geschuldet ist, er hat ca. 200.000 Euro bezahlt, es fehlen noch ca. 160.000 zu zahlen, also Schulden noch drauf. Die Anwältin hat erzählt, dass ich noch den Zugewinngemenschaft Geld wegen dem Haus bekomme, obwohl mein Name im Grundbuch nicht steht. Ich biete um eine Antwort, ob ich echt was bekomme oder nicht, und wie viel Prozent von diesen 200.000, den schon bezahlt wurde. Ob es loht sich zu scheiden oder verlangen ich noch einem Jahr Unterhalt. Liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo Paul,
bei Zugewinngemeinschaft besteht im Falle der Trennung und Parterschaftsauflösung regelmäßig ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dabei kann der Partner mit dem geringeren Zugewinn während bestehender Lebenspartnerschaft die Häfte der Differenz zum Zugewinn des anderen als Ausgleich geltend machen. In diesem Fall finden auch Immobilien Betrachtung, ebenso wie sämtliche Verbindlichkeiten. Wenden Sie sich an Ihre Anwältin, um Ihre Anspruchshöhe berechnen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team