Zum Hauseigentum bei Scheidung
Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.
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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung
Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.
Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?
Inhaltsverzeichnis
Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?
Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?
Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.
Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?
Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.
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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.
Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.
Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.
Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.
Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.
Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?
Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.
Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.
Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus
Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.
Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.
Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.
Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.
Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus
Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.
Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?
Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.
Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung
Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.
Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.
Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.
Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.
Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?
Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung
Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.
Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.
Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.
Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.
Teilungsversteigerung nach der Scheidung
Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.
Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.
Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.
Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.
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Ich habe auch eine Frage: Mein (noch) Ehemann und ich haben gemeinsam vor der Eheschließung ein Haus gekauft. Der Kredit läuft auf uns beide, wir sind auch beide im Grundbuch eingetragen. Nun hat er sich getrennt und ist im Dezember bereits ausgezogen. Mit Auszug hat er ebenfalls die Zahlung für den Kredit eingestellt. Zur Zeit finanziere ich die Immobilie alleine und möchte das Haus nach der Scheidung auch behalten. Könnte mein Mann diesen „Mietausgleich“ beantragen und wie verhält es sich mit der Ausgleichzahlung nach der Scheidung, da er ja die weitere Zahlung bereits eingestellt hat?
Danke vorab!
Hallo Regine,
den Mietausgleich kann Ihr Ehemann ggf. beantragen. Allerdings finden hierbei auch Schuldverhältnisse Beachtung. Da das Haus zu gleichen Teilen zum Anfangsvermögen der Eheleute gehört, kann es im Zugewinnausgleich und anderen mit der Scheidung verbundenen Vermögensfragen in der Regel keine Beachtung finden, sondern ist nach allgemeinen schuldrechtlichen Verhältnisfragen zu klären. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Habe 93 geheiratet,95 eine Schenkung meiner Oma erhalten und diese in eine Immobilie investiert.(Meine Frau und ich stehen beide je zur hälfte im Grundbuch)
Monatlich hat Sie uns mit 2000.-DM bis zu ihrem Tod zusätzlich unterstützt.
Nun will meine Frau die Trennung!
1. Muss ich die Immobilie jetzt schätzen lassen,oder kann ich den Verkaufspreis selber bestimmen?
2. Kann ich die von mir damals investierte Summe zurückfordern?
(incl. der von meiner Oma geleisteten Unterstützung)
3. Wir hatten die Rollen getauscht,Sie war alleinverdiener ich hatte Kinder,Haushalt usw.
Bin sonst quasi mittellos und hätte krankheitsbedingt keine Chance auf Arbeit.
Vorab vielen Dank für Ihre Mühe
Gruß Norbert
Hallo Norbert,
generell sind Schenkungen privilegierter Erwerb, auf den der Ehegatte im Falle der Scheidung keinen Anspruch erheben kann. Da Ihre Frau jedoch Miteigentümerin des so erworbenen Hauses ist, hat diese in aller Regel einen hälftigen Anspruch auf das gemeinsame Haus. Inwieweit ein Gutachten zu veranschlagen ist, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass der Auftraggeber eines solchen auch die Gutachterkosten zu tragen hat. Suchen Sie den Rat eines Anwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Auch ich habe eine Frage. Mein Mann und ich sind seit 2012 verheiratet. Wir haben letztes Jahr gemeinsam ein Haus gekauft. Nun leben wir in Trennung und wollen uns scheiden lassen.
Ein Gutachten, welches wir vor Kauf haben anfertigen lassen, hat einen erheblich niedrigeren Wert (140.000 Euro) angebeben, als wir bezahlt haben (190.000 Euro). Mein Mann will das Haus behalten und mich auszahlen. Zur Berechnung meines Anteils würde nun nur der Gutachtenwert (140.00 Euro) in die Berechnung einbezogen werden, richtig? Ich habe doch aber gerade letztes Jahr deutlich mehr in das Haus an Kapital gesteckt…
Wäre nun nur noch die Alternative das Haus zu verkaufen? Möglichst denselben Preis wieder hinaus zu holen und aufzuteilen? Aber was mache ich, wenn mein Mann nicht verkaufen will?
Vielen lieben Dank für Ihre Mühen,
Sarah
Hallo Sarah,
die Möglichkeit des Hausverkaufs ist durchaus gegeben. Allerdings kann auch der hier veranschlagte Erlös unter den Ausgaben bleiben. Im Zweifel können Sie auch die Teilversteigerung des Hauses anvisieren und Ihren Anteil an der Immobilie feilbieten. Ihr Ehemann hat dann Anrecht auf das Erstgebot. Auch in diesem Fall kann das Angebot jedoch unter dem tatsächlich gezahlten Preis liegen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wie Sie mit dem Miteigentum an der Immobilie verfahren können.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag, ich befinde mich in der schwierigen Situation, dass mein Nochehemann nicht aus meinem Haus auszieht, er möchte mich damit unter Druck setzen, das Haus gehört mir, ich stehe im Grundbuch, das Trennungsjahr endete bereits am 30.11.2015, auch das Endvermögen steht fest, der Scheidungsantrag wurde bereits im Dezember 2015 eingereicht, eine Wohnungszuweisung per Gericht scheiterte im September 2015 , weil für die Richter wohl nur körperliche Gewalt zählt, dass es auch Männer gibt, die das bewusst auf der Psycho-Schiene durchsetzen wollen, hat nicht interessiert, auch das Alleineigentum wurde überhaut nicht beachtet.
Er hat bereits eine neue Partnerin und verbringt den Großteil seiner Freizeit dort, auch Post wird bereits an die Adresse der Frau geschickt.
Habe ich nun , nach dem offiziellen Trennungsjahr bessere Chancen mit einem Antrag auf Wohnungszuweisung ? Kann ich eventuell auch Räumungsklage machen ? Er verzögert absichtlich die Scheidung.
Hallo,
sofern Sie Ihrem Ehemann kein Wohnrecht mehr in Ihrem Eigentum zukommen lassen, besteht die Möglichkeit, den Auszug zu gerichtlich zu erstreiten. Doch auch solche Entscheidungen können sich längere Zeit hinziehen. Der Versuch einer gütlichen Einigung ist immer der kürzere Weg. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Anwalt hinsichtlich möglicher Schritte beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hi habe eine frage.meine mann und ich haben uns getrennt,beide sond Eigentümer im grundbuch,beide zahlen alles haelftig.beide haben den Kredit Vertrag unterschrieben.beide verdienen 1800 netto. Wenn er mich ausbezahlt,wieviel steht mir zu? 180000 Marktwert,80000 restschuld.er wohnt derzeit im haus. Nutzungsentschaedigung? Unterhalt?danke
Hallo Lisa,
in der Regel steht dem Miteigentümer der hälftige Hausanteil zu. Zu veranschlagen ist hier wohl der aktuelle Marktwert. Der Kredit ist dabei in der Regel ebenso zu beachten. Kommen Sie weiterhin für den Kredit auf, können Sie die Verrechnung im Innenverhältnis über Wohnausfall oder Unterhalt geltend machen. Suchen Sie hierzu den Rat eines Anwalts, der Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten umfangreich beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Frage:
Ich habe während der Ehe das Elternhaus überschrieben bekommen (meine Eltern wohnen noch dort) und ein Grundstück, auf dem ich dann auch ein Haus gebaut habe. Finanziert habe alles ich. Nur ich bin im Grundbuch eingetragen. Werden Elternhaus und Grundstück als Zugewinn in der Ehe gewertet bzw. stünde im Falle einer Scheidung meiner Frau von allen Immobilien die Hälfte des Verkehrswertes zu?
Hallo Martin,
der Ehegatte kann in der Regel nur dann den hälftigen Anteil geltend machen, wenn er selbst Miteigentümer ist. Einen teilweisen Anspruch kann er jedoch auch dann im Zweifel erheben, wenn er an dem Erhalt des Hauses oder dem Bau in umfangreichem Maße mitwirkte.
Beim Zugewinnausgleich ist hinsichtlich der Schenkung in der Regel nur die Wertsteigerung ab Erwerb für den Zugewinnausgleich zu betrachten. Das selbst gebaute Haus kann hingegen voll auf den Zugewinn Anrechnung finden.
Suchen Sie den Rat eines Rechtsanwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
ich bin seit einem halben Jahr geschieden. Wir haben eine gemeinsame Immobilie, in der mein Exmann lebt, der Kredtivertrag läuft ebenfalls auf und beide.
Leider stimmt die Bank nicht zu, dass mein Exmann den Kredit alleine übernehmen kann.
Er möchte das Haus aber auch nicht verkaufen.
Wie ist das hier zu regeln??
Hallo Jenny,
in einem solchen Fall ist ggf. die Kreditablösung möglich. Auch hierin muss die Bank jedoch zustimmen. Sofern Ihr Ehemann die Ratentilgung selbstständig leisten kann, sollte jedoch kein weiteres Problem entstehen. Sie können sich ggf. auch auszahlen lassen und damit die Hälfte der Immobilie gegen Zahlung an Ihren Ehemann abtreten. Suchen Sie ggf. den Rat eines Rechtsanwalts.
Ihr Scheidung.org-Team
Frage:
Mein Ex Mann und ich sind je zur Hälfte im GRundbuch unseres Hauses eingetragen. Ich habe 50.000 Euro und er 13.000 eingebracht. Ich möchte mit den Kindern im Haus wohnen bleiben. Wenn die Abfindung die ich meinem Ex Mann zahlen muss sich an den beurkundeten Eigentumsanteil misst, wie gehe ich mit der in das Haus gesteckten Summe um?
Hallo Yvonne,
es kann im Rahmen der Unterhaltsverhandlungen eingebracht werden, welcher Partner welche Summe in das gemeinsame Haus investiert hat. Für Ihren konkreten Fall können wir Ihnen an dieser Stelle nur raten, einen Anwalt aufzusuchen, der die Details mit Ihnen bespricht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Mann hat ein Haus mit in die Ehe gebracht, sprich ich stehe nicht mit im Grundbuch noch in den Darlehensverträgen. Wir sind seit fünf Jahren verheiraten, nach vier Jahren hat das Trennungsjahr begonnen, sodass wir kurz vor der Scheidung stehen. Mein Mann möchte nun das ich eine Vereinbarung beim Notar unterzeichne, damit wir den Zugewinn festlegen. Ich habe die Kontoauszüge gesehen und wir haben die Hälfte der getilgten Summe der letzten fünf Jahre durch zwei genommen.
Für das Haus hat er vor 10 Jahren 180.000€ inkl. Grundstück bezahlt. Im letzten Jahr hatten wir das Haus schätzen lassen, da die Überlegung im Raum stand uns etwas neues anzuschaffen. Das Haus wurde vom Makler auf 250.00 € bewertet. Es ist also eine erhebliche Wertsteigerung da. Hätte ich rein theoretisch einen höheren Anspruch? Wenn mein Mann nun bis nach der Scheidung wartet und es dann verkauft, hätte ich da noch irgendwie einen Anspruch?
Grundsätzlich wollen wir uns friedlich einigen, doch ich habe gehört das er es so beabsichtigt und er drängt doch sehr darauf, dass ich das unterschreibe und keine Ansprüche mehr erheben kann.
Hallo Julia,
generell können Sie auf den Erlös im Nachhinein in aller Regel keinen weiteren Anspruch erheben, da es sich nicht um Ihr Eigentum handelt. Haben Sie selbst maßgeblich zum Erhalt des Hauses beigetragen, können jedoch auch Ansprüche entstehen, die nicht nur im Rahmen des Zugewinns Beachtung fänden. Wenden Sie sich in Ihrem Fall an einen Rechtsanwalt. nur dieser ist befugt, eine dezidierte Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo!
Ich lebe seit Januar in Trennung. Wir besitzen gemeinsam ein Haus (beide im Grundbuch und in den Kreditverträgen eingetragen), auf dem noch Schulden sind. Wir würden es auch gerne weiter behalten, da meine Frau mit den Kindern dort weiter wohnen möchte. Sie hat nicht die finanziellen Mittel, mich auszuzahlen. Deshalb stelle ich mir folgende Lösung vor:
Wir bedienen die Kredite je zur Hälfte. Das Haus gehört auch weiterhin jedem zur Hälfte. Dann müsste ich für meine Hälfte ja eigentlich eine halbe Miete erhalten, die ich auf den Unterhalt anrechnen würde. Ist so etwas üblich bzw. angemessen? Oder evtl. auch erst nach einer Scheidung, wenn ich keine Mitverantwortung für den Erhalt ihres Lebensstandards mehr habe?
Hallo Stefan,
es gibt verschiedene Lösungsansätze für solche Situationen. Eheleute können sich auf alle Lösungswege einigen, wenn eben Einigkeit besteht. Besprechen Sie Ihre Idee mit Ihrer Frau. Danach können Sie eine Scheidungsfolgenvereibarung aufsetzen und notariell unterschreiben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Meine Frau und ich haben uns nach der Eheschließung vor etwa zehn Jahren ein Haus gekauft. Da sie damals aber im Insolvenzverfahren war, stehe nur ich als Eigentümer im Grundbuch und auch der Kreditvertrag läuft nur auf meinen Namen und die Raten werden von meinem Konto abgebucht.
Hat sie bei einer Scheidung einen Anspruch auf das Haus?
Für eine Antwort im Voraus schon mal vielen Dank.
Christian
Hallo Christian,
Ihre Frau hat möglicherweise Anspruch auf einen gewissen Gegenwert der Immobilie, jedoch eher nicht auf das Haus selbst. Letztlich wird es bei den Unterhaltsverhandlungen um die Vermögenswerte der Eheleute gehen. Besprechen Sie sich mit einem Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich lebe seit 3 Jahren getrennt und in dieser Zeit hat meine zukünftige Exfrau ein Haus gekauft.
Hab ich bei der Scheidung ein Anrecht auf finanziellen ausgleich ?
(Sie ist alleinige Kreditnehmerin und steht alleine im Grundbuch)
MfG Tom
Hallo TomTom,
auf das Haus haben Sie keinen Anspruch, da Sie nicht im Grundbuch stehen. Der Besitz einer Immobilie wirkt sich in der Regel jedoch entscheidend auf die Berechnung des Geschiedenenunterhaltes aus.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir haben ein gemeinsames Haus, beide zu 1/2 im Grundbuch eingetragen, gemeinsames Darlehensvertrag. Momentan teilen wir die Hausraten, allerdings übernehme ich alleine Sondertilgungen zum Haus, momentan ca. EUR 11 000 / Jahr. Wie kann ich sichern, dass dieser Mehrwert mir zugute kommt, im Falle einer Scheidung oder Hausverkauf?
Hallo Christa,
bitte wenden Sie sich mit konkreten Finanz- und Rechtsberatungsfragen an einen Anwalt oder Steuerberater.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Zusammen,
mein Freund lebt seit einem Jahr bei mir, Trennungsjahr ist jetzt rum, die Scheidung ist eingereicht. Mein Freund hat ein Haus auf dem geerbten Grund seiner Elter gebaut, später hat er seine bald EX Frau geheiratet, also hat er das gebaute Haus mit in die Ehe gebracht. Seine Ex-Frau hat während des Trennungsjahres mit den beiden Kindern im Haus kostenlos gewohnt. Mein Freund hat die monatliche Rate weiter bezahlt, es sind noch viele Schulden auf dem Haus. Er ist alleiniger Besitzer des Hauses, bzw auch alleiniger Kreditnehmer. Steht der EX – Frau ein Zugewinn oder Versorgungsausgleich zu ???
Hallo Nadine,
da das Haus in das Anfangsvermögen Ihres Freundes zählt, bleibt es vom Zugewinnausgleich in aller Regel ausgeschlossen.
Beim Versorgungsausgleich werden lediglich Rentenanwartschaften betrachtet, keine Sach- oder andere Vermögenswerte.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wir haben unser Haus 2002 auf unseren Sohn übertragen und uns ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Bei der Scheidung wurde dieses Thema aufgrund verschiedener Umstände nicht geregelt. Aufgrund der baulichen Situation ist es nicht möglich, dass zwei Parteien getrennt voneinander dort leben. Meine Ex Frau möchte jetzt ihr, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht, wahrnehmen und mich bereits vor Gericht gezerrt, um ihr Wohnrecht durchzusetzen. Bisher habe ich mich allerdings geweigert, ihr dieses Wohnrecht auch zu gewähren, da es aus meiner Sicht praktisch nicht umsetzbar ist.
Ich habe ihr bereits angeboten die Sache mit einer Zahlung aus der Welt zu schaffen. Sie geht allerdings nicht auf dieses Angebot ein.
Welche Möglichkeiten bleiben mir noch?
Hallo Marco,
da Ihrer Ex-Ehefrau dauerhaftes Wohnrecht vertraglich zugesichert ist und auch im zuge der Scheidung nicht an dem Vertrag gerüttelt wurde, kann Sie dieses nun auch im Nachgang geltend machen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, inwiefern eine Vertragsaufhebung oder andere Vorgänge möglich erscheinen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag,
mein Mann hat sich von mir getrennt. Jetzt möchte er, das ich bis 11.06.2016 das gemeinsame Haus verlasse. Ich möchte das Haus auf jeden fall behalten. Meine Kinder benötigen ihr gewohntes Umfeld, wenn sie zu Besuch kommen. Was kann ich tun?
Muss ich ausziehen? Wir beide haben laufende Kredite für diese Immobilie.
Welches Recht habe ich?
Vielen Dank
Hallo Janina,
sind Sie im Grundbuch eingetragen, können Sie ggf. auch selbst einen Anspruch auf das Haus erheben. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Sie hinsichtlich der Thematik umfangreich beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
wie würde sich eine während der Ehe erworbene Immobilie im Falle des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung auswirken?
Im Grundbuch ist nur der Ehemann eingetragen und auch der Dahrlehensvertrag für die teilweise Finanzierung läuft auf den Ehemann. Der Ehemann bekam für den Immobilienerwerb eine Schenkung – wird diese zum Anfangsvermögen gezählt und die Schulden zum Endvermögen?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Hallo Sonja,
Schenkungen als privilegierter Erwerb bleiben beim Zugewinnausgleich häufig ausgeschlossen und können in das Anfangsvermögen eingerechnet werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie wirkt sich der Wert der während der Ehe erworbenen Immobilie bei Zugewinnausgleich nach der Scheidung aus? Wird auch der Partner, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, bei Scheidung am Wert beteiligt?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Sonja,
da das Haus dann als Zugewinn des Eigentümers herangezogen wird, kann an dieser Stelle eine Ausgleichszahlung erfolgen. Zu betrachten ist dabei jedoch sämtlicher Zugewinn beider Ehegatten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Eltern streiten sich nach der Scheidung um den Hauskredit:( meine Mutter hat das Haus geerbt und es anschließend mit meinem Vater gemeinsam kostspielig renoviert und ein gemeinsamer Kredit wurde aufgenommen. Nur meine Mutter steht im Grundbuch. Mein Vater zahlte weiterhin nach der Trennung den Kredit, und möchte dies nun nicht mehr! Meine Mutter ist finanziell nicht in der Lage den Kredit zu bedienen und weigert sich auch das Haus zu verkaufen. Sie meint man würde ihm einfach das Gehalt pfänden wenn er der Zahlung nicht mehr nachkommen würde und sie wäre somit fein raus. Welche Möglichkeiten hat mein Vater um dagegen vorzugehen ?
Ich danke für die Antwort
Hallo Nathalie,
da Ihr Vater auch Schuldner gegenüber dem kreditgebenden Institut ist, kann er versuchen, den Austritt aus dem Kreditvertrag anzuvisieren. Diesem muss die Bank allerdings nicht zustimmen, da sie sicher nicht auf den Ausgleich des Darlehens verzichten will. Im Gegenzug könnte Ihr Vater jedoch auch im Innenverhältnis eine Ausgleichsregelung finden und die Kreditraten ggf. auf Unterhaltsleistungen an seine Ehefrau anrechnen lassen. Durch das umfangreiche Mitwirkwen an dem Haus, könnte jedoch auch ein Anspruch auf einen Teil der Immobilie erhoben werden, sodass Ihre Mutter ihn ggf. auszahlen müsste. Der Rat eines Anwalts wird in diesem Fall dringend empfohlen.
Ihr Scheidung.org-Team
Vielen lieben Dank für die Antwort !
Kann mein Vater meine Mutter dazu bringen das Haus zu verkaufen oder eine Versteigerung erzwingen? Er hat sich nach der Scheidung Grundschulden für die Scheidung auf ihr Haus eintragen lassen. Könnte er so eine Versteigerung erzwingen ?
Hallo Nathalie,
eine Teilversteigerung ist durchaus möglich. Ihre Mutter hätte in einem solchen Fall in der Regel Bietervorrecht.
Ihr Scheidung.org-Team
Eine Einfach frage, Habe aber zwei Meinung. Wir wollen uns Scheiden Lassen.
Das Haus gehört mir . Ich bin Besitzer und mein Mutter Steht mit in Kredit Vertrag. Weil wie es vor 10 Jahren alleine übernommen habe hatte ich war ich Arbeit los und wir mussten bei mit den den Vertag .
Vor 4 1/2 musste ich meine Frau heiraten.
Hat sie bei der Scheiden Anspruch auf ein Geld Wert vom Haus.
Ich sage mal ich habe es in den 4 1/2 Ehre geschafft ca. 12000 Euro von den Schulde aus Haus anzutragen..
Was was ist mit vorhanden Bausparverträgen. Mus ich da auch von ganzen halbe halbe machen. Und nur das was ich in den 4 1/2 rein gespart habe. Danke für euch Antworten
Hallo Sascha,
Betrachtung finden in aller Regel nur Werte, die während der Ehezeit erworben wurden. Das Haus kann also in Ihr Anfangsvermögen gerechnet werden. Sofern Ihre Ehefrau nicht im Grundbuch eingetragen ist und auch nicht anderweitig in umfangreichem Maße an der Finanzierung und Erhaltung des Hauses mitgewirkt hat, kann ein Anspruch Ihrerseits hier in der Regel ausgeschlossen werden.
Suchen Sie ggf. den Rat eines Anwalts. Dieser kann Sie umfassend zu den Regelungen im Falle einer Scheidung beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team, ich möchte nach 3jahren endlich die Scheidung eingereicht. Ich habe damsls in der Trennungsvereinbarung alle Kredite übernommen. Das Auto hat er bekommen. Das haus ist vermietet.lch tabe gerade bei der Bank dir umschreibung das kradites auf mich beantragt und nun auch die Löschung aus dem grundbuch. Nun droht meinem ex die Arbeitslosigkeit.muss jetzt Unterhalt zahlen, obwohl wir in der Trennungsvereinbaung daruf verzichtet haben.