Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Sarah H. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Elter denken darüber nach sich scheiden zu lassen. Mein Vater langzeitarbeitslos und kaum Rente, meine Mutter schwer erkrankt und arbeitsunfähig hat jedoch jahrelang als Alleinverdiener (Verkauf)das Geld allein heimgebracht. Bekommt jetzt aber auch eine Rente- etwas mehr als der Vater. Nun möchte mein Vater dass sie die Scheidung einreicht. Ich weiß nicht, warum er die Scheidung nicht einreicht- vllt vermutet er einen Nachteil – er war bereits verheiratet. Sie steht im Grundbuch des Hauses und mein Vater hat anfänglich finanziell stark mitgewirkt, hat früher selbstständig sein Geld verdient. Bis vor ca.20Jahren, als er an seine Selbstständigkeit keine Arbeit mehr fand. Seither arbeitslos und heute Rentner. Kann es passieren, dass beide den gleichen Wert des Hauses erhalten und Sie auch zusätzlich für seinen Unterhalt aufkommen muss? Sie ist sehr krank, warum sie nun nicht mehr arbeiten kann und das Haus auch nicht allein bewirtschaften könnte.
    Danke für Ihre Rückmeldung

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      prinzipiell ist es denkbar, dass auch Rentner unterhaltspflichtig sind. In der Praxis wird dies jedoch nur in den seltensten Fällen eintreten. Lesen Sie dazu unsern Ratgeber zum Thema „Unterhalt trotz Rente“ Was das Haus betrifft, so kann in diesem Rahmen nicht beurteilt werden, welche Besitzansprüche während der Ehe entstanden sind. Es kann sich lohnen, gemeinsam mit einem Anwalt eine Mediation anzustreben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. C.Hartmann sagt:

    Hallo Team,
    meine Frage: Zwei haben gleichzeitig mit Erwerb eines gemeinsamen Hauses geheiratet, dabei hat der Mann etwa die Hälfte als voreheliches Vermögen durch den Verkauf seiner Eigentumswohnung eingebracht, die Frau nichts. Spätere Trennung und Hausverkauf, der Erlös soll hälftig als Zugewinn abzüglich des eingebrachten Vermögens geteilt werden. Wird das voreheliche Vermögen zusätzlich in dieser Abrechnung verzinst?
    Bsp-Rechnung: Hauskauf 700.000, Hausverkauf 800.000, Zugewinn während der Ehe also 100.000, eingebrachter Eigenanteil des Mannes 300.000
    Muss der Mann nun 50.000 an die Frau zahlen oder werden davon noch (hypothetischen) Zinsen auf die eingebrachten 300.000 abgezogen?
    Herzlichen Dank für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo C. Hartmann,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt. Uns ist nicht bekannt, dass in der Berechnung zum Zugewinnausgleich Zinsen auf voreheliche Vermögen eine Rolle spielen würden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Martina sagt:

    HALLO,

    ich habe 1984 geheiratet,1993 odet 1995 bekam ich mein Elternhaus über eine Schenkung damalger WERT 480.000 DM.Das Haus ist Baujahr 1940 ich stehe alleine im Grundbuch .Wieviel Zugewinn von 1993-2015 muß ich rechnen?
    Dazu lebt nur noch meine Mutter die lebenslanges Wohnrecht hat.Zählt das ganze Haus oder nur die gemeinsam genutzte Wohnung? Außerdem habe ich alleine mein zwei Geschwister ausgezahlt.Und seit letztem Jahr ng fast 10.000 Euro invesstiert

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martina,

      es ist aus der Ferne unmöglich, den Zugewinn zu berechnen. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Der Wert des Hauses wird durch das Wohnrecht Ihrer Mutter gemindert.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Henrieke sagt:

    Hallo,

    Mein Mann und ich haben vor jahren unser Haus gekauft und dafür einen Kredit bei der Bank aufgenommen. Das Haus ist auch noch nicht abbezahlt. Im Grundbuch stehen nur mein Mann und ich sowie im darlehensvertrag. Wie ist es, wenn wir unsere beiden Kinder auch als Eigentümer ins grundbuch eintragen lassen? Müssen diese dann auch im darlehensvertrag von der Bank stehen? Und müssen unsere Kinder dann bürgen, wenn mein Mann oder ich das Haus nicht abbezahlen können?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Henrieke,

      das Eigentumsverhältnis ist in aller Regel nicht an das Darlehen geknüpft. So kann etwa auch nur ein Ehegatte Eigentümer einer Immobilie sein, obwohl beide einen Darlehensvertrag hierfür unterschrieben haben. In Haftung genommen werden können in aller Regel nur Vertragspartner der Bank. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Angelika sagt:

    Guten Tag, mein Mann will sich Scheiden lassen. Aber wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung mit lebendslanges Wohnrecht die meine Schwiegermutter bewohnt ohne Miete zu zahlen! Wir wohnen jetzt alle seid 19 Jahren dort. Meine Schwiegermutter hatte damals ihr Haus verkauft und uns das Geld gegeben, damit wir für sie die Wohnung mit bauen. Nun kommt mein Mann und sagt das ihm 75% vom verkauf zustehen und mir nur 25% und da seine Mutter in ihrer Wohnung wohnen bleibt gehen wir beim verkauf um 40.000€ runter. Stimmt das das ich die A-Karte gezogen habe?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Angelika,

      sind Sie Miteigentümer laut Grundbuch haben Sie in aller Regel zu gleichen Teilen Anspruch auf den Verkaufserlös – sofern bei der Schenkung und Übertragung des Geldes Ihrer Schwiegermutter keine gesonderte Regelung für den Scheidungsfall getroffen wurde. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um Ihren Fall genau zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Nani sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team,
    Meine Eltern haben sich vor 1,5 Jahren scheiden lassen. Sie besaßen zu gleichen Teilen ein Haus, mein Vater hat meine Mutter die Hälfte des Hauswertes ausbezahlt. Nun ist ihr aber aufgefallen, dass damals nur der Hauswert geschätzt wurde, nicht aber der Grundstückswert. Hat sie auch nach Auszahlung und Scheidung Ansprüche auf ein Auszahlen des Grundstückwertes?

    LG

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nani,

      sofern Sie auch Miteigentümerin des Grundstücks ist, kann auch ein möglicher Grundstückswert Anrechnung finden. Ihre Mutter sollte sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt wenden, um mögliche Ansprüche genauer zu beziffern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Anne - Kathrin sagt:

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich habe mich vor 4 Jahren von meinem langjährigen Lebensgefährten getrennt. Wir haben 2005 ein Mehrfamilienhaus gekauft und haben einen gemeinsamen Sohn. Das Haus verfügt über 3 Wohnungen. Eine Wohnung wurde von uns genutzt und 2 Wohnungen waren Vermietet. Als ich mich trennte wurde ich ausgezogen und musste bei meinen Eltern, 20 km vom bisherigen Wohnort, Unterschlupf suchen. Da im letzten Jahr unser Sohn eingeschult wurde und der Vater des Kindes wollte das er in dem Ort zur Schule geht wo er wohnt und wo auch das gemeinsame Haus ist, bat ich ihn mir und unseren Sohn die gemeinsame Wohnung zu überlassen da ich mir finanziell keine andere hätte leisten können. Dies tat er dann auch und ich bin dann im Sommer 2015 wieder in die gemeinsame Wohnung gezogen. Jetzt ist es so das eine Mietwohnung frei geworden ist und er hat ohne meine Zustimmung entschieden in diese Wohnung einzuziehen. Des weiteren entscheidet er Dinge ohne meine Zustimmung. Zum einen ist es für mich emotional sehr schwer und zum anderen leidet unser Sohn weil er die Unstimmigkeiten doch mitbekommt. Meine Frage ist ob er so einfach wieder einziehen kann und ob es Wege gibt aus den Verträgen rauszukommen . Er ist nicht gewillt eine Lösung zu finden. Ein Wohnortwechsel meinerseits würde auch bedeuten das unser Sohn die Schule Wechsel muss und ich möchte ihn ungern aus seinem gewohnten Umfeld reißen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anne-Kathrin,

      Sofern Sie den Verträge gemeinsam unterschrieben haben, gelten Sie gemeinsam als Schuldner für den Gesamtbetrag. Die Gläubiger sind nicht dazu verpflichtet, eine Partei aus dem Vertrag zu entlassen. Da Ihnen und Ihrem Ex-Lebensgefährten das Haus gemeinsam gehört, darf dieser wohl auch ohne Ihre Zustimmung dort wieder einziehen. Sprechen Sie mit einem Anwalt, welche Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Alf sagt:

    Gutn Tag,

    ich habe Grundeigentum erworben, das 1 Woch vor der Heirat mit einer Auflasungsvormerkung eingetragen wurde. Der tatsächliche Eigentumseintrag im Grundbuch erfolgt erst nach der Heirat. Wird das Haus beim Zugewinn (Anfangsvermögen) berücksichigt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Alf,

      Da Sie wohl nachweisen können, dass Sie das Grundeigentum vor der Eheschließung erworben haben, sollte dies zum Anfangsvermögen zählen. Lassen Sie diese Aussage allerdings von einem Anwalt noch mal prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Olaf sagt:

    Hallo Scheidung-Org-Team,

    meine Frau und ich möchte uns scheiden lassen. An Vermögen gibt es eigentlich nur das Haus, das laut Grundbuch der Bank, meiner Frau und mir gehört.
    Ich möchte das Haus nun verkaufen, meine Frau möchte aber mit den Kindern (bis auf weiteres) darin wohnen bleiben.
    Was kann ich tun?

    Vielen Dank vorab.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Olaf,

      da Ihnen das Haus mit Ihrer Frau gemeinsam gehört, sollten Sie auch gemeinsam eine Entscheidung treffen, was mit dem Haus passiert. Kontaktieren Sie einen Anwalt und besprechen Sie mit diesem, welche Optionen bestehen.
      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Tobias sagt:

    Guten Tag,
    meine Frau und ich sind seit 5 Jahren verheiratet und haben einen gemeinsamen Kredit seit der selben Zeit i.H.v. 450 Eur zur Sanierung meines Hauses aufgenommen.
    Sollte sie nun ausziehen, müsste ich ihr einen Betrag für die gemeinsam geleisteten Zahlungen zurück erstatten?
    Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Rückantwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tobias,

      es ist möglich, dass der gemeinsame Kredit etwa im Rahmen von Unterhaltszahlungen oder anderen Leistungen zu verrechnen ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie dahingehend beraten, inwieweit die Auslagen Ihrer Ehefrau einen Einfluss auf die vermögensrechtliche Scheidungsauseinandersetzung haben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. A.P sagt:

    Hallo,
    Meine Eltern lassen sich endlich nach 15 Jahren scheiden.Mein Vater lebt seit 2007 allein in der gemeinsamen Eigentumswohnung.Nun hat er sich entschieden die Wohnung zu verkaufen.Wäre es nicht besser,damit zu warten bis nach der Scheidung?

    A.P

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, denn es kommt auf den Einzelfall an. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, dieser kann Ihnen weiter helfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. sabine sagt:

    Unser Haus 50/50 bewohne ich, löse ich den bankkredit vollständig ab gehört das Haus dann mir oder wie gehts weiter.

    wir sind in Trennung Scheidung folgt, ich bewohne das Haus, Mann ist vor 1 Jahr ausgezogen.

    vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sabine,

      wenn die Immobilie laut Grundbuch beiden Parteien gehört, kann nur ein gemeinsamer Entschluss zu einer außergerichtlichen Lösung führen. Dazu kann eine Mediation hilfreich sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Mona B. sagt:

    Hallo,

    wir sind seit 25 Jahren verheiratet. Vor 2 Jahren haben wir ein Haus ersteigert, im Grundbuch steht allerdings nur mein Mann als Eigentümer, da nur er an der Versteigerung teilgenommen hatte. Den Darlehensvertrag für das Haus habe ich mit unterschrieben.
    Kann er mich im Falle einer Trennung einfach aus dem Haus werfen bzw. das Haus ohne meine Zustimmung verkaufen? Ich habe in die Immobilie ca. 100.000.- Euro gesteckt/bezahlt, die ich von meiner Mutter als Schenkung/Erbe erhalten habe.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mona,

      die Bewertung des Zugewinns und der Eigentumsverhältnisse muss im Einzelfall vorgenommen werden. Besprechen Sie mit einem Anwalt, welche Möglichkeiten Sie hier haben. Dabei spielt die Beweisbarkeit Ihrer Investitionen eine entscheidende Rolle. Zunächst ist jedoch empfehlenswert, eine einverständliche Scheidung anzustreben.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Lua sagt:

    Ich bin in das Haus geblieben die wir zusammen gekauft haben. Mein ex Mann hat das Aufenhaltsbestimmungsreht unseres Kindes bekommen. Er bezahlt kein Unterhalt und wir haben einen Darlehen über das Haus. Er wünscht sich eine Entschädigung, da ich immer noch in das Haus wohnt.
    Er möchte das Haus kaufen, macht aber keine Kaufangebot, da jede Monat die ich im Haus bleibe bin tiefer mit ihm in Schulden, da er das Darhlehen bezahlt.
    Was wäre eine Lösung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lua,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Situation zu besprechen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Oskar sagt:

    Scheidung läuft
    Mehrfamilienhaus beide im Grundbuch
    Würde gerne die gemeinsamen Schulden tilgen, wie kann ich den Anspruch sichern ohne Einigung mit der Mitbesitzerin?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Oskar,

      gegen den Willen eines Mitbesitzers können solche Ansprüche nicht „gesichert“ werden. In einem Rechtsstreit muss letztlich das Familiengericht entscheiden, welche Anteile jedem Ehegatten zustehen. Eine einvernehmliche Lösung ist stets vorzuziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Rebecca sagt:

    Guten Abend,

    Mein Mann übernimmt das Haus seiner Mutter und zahlt ihr einen Festpreis von 10.000€. Wenn wir uns die Kosten teilen, wir dann im Falle einer Scheidung auf den Wert des Hauses geachtet oder nur auf den Kaufpreis?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rebecca,

      bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches wird der Kaufpreis und -wert eines Wertgegenstandes mit dem aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Scheidung gegenübergestellt. Es sind also beide Werte von Bedeutung.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. H.Brinket sagt:

    Guten Tag ,
    meine Ex und ich besitzen ein Objekt ,welches je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen ist .Ich möchte das Objekt übernehmen .Dazu wurde eine Maklerin beautragt ,den Marktwert zu ermitteln .In dem Gutachten hat Sie auch den möglichen Verkaufswert angegeben .Welcher Wert wird nun üblicherweise für die Ausgleichszahlung heran gezogen ,der Marktwert oder der mögliche Verkaufswert ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Holger

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo H. Brinket,

      in der Regel wird der Marktwert einer Immobilie zur Berechnung des Zugewinnausgleichs angesetzt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Elke H. sagt:

    Also,ich und mein noch Mann haben 2006 ein Haus mit 237000Euro zu 1000% finanziert. „2014 habe ich mich von meinem Mann getrennt und bin nach Thüringen gezogen in ein kl. 1 Raum Whg. dann wurde ich leider schwer Krank,lag 1/4 Jahr im KH und werde in absehbarer Zeit weiterhin nicht Arbeitsfähig sein. Ich hab bis heute auf jede Unterhaltszahlung verzichtet ,obwohl es mir finanziell nicht gut ging. (450 Euro Job) und nun nur KG bekomme. Ich stehe mit im GB und in den Finanzierungen,nun geht es darum,dass mein Mann das Haus behalten kann,was ich auch möchte. Soll ich ,laut Bank auf alles verzichten das er die weitere Finanzierung (Anschlußfinanzierung) bekommt.Ist das Rechtens von der Bank zu verlangen?Ich denke da mache ich ein Fehler??Geschieden sind wir noch nicht. L.G. Elke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Elke,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung leisten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Petra sagt:

    Guten Morgen,

    leider habe ich einen ähnlichen Fall wie meinen nicht bei den Kommentaren gefunden und ich hoffe Sie können hier weiterhelfen. Wir haben 2008 von meinen Eltern ein Haus unter dem damaligen Marktwert gekauft (Kaufpreis 150.000€ / Marktwert 250.000€) Den Kaufvertrag haben beide unterschrieben, aber nur ich stehe im Grundbuch.
    Den Kreditvertrag für den Hauskauf und den umfangreichen Umbau haben wir beide unterschrieben. Es besteht noch eine Restschuld von 200.000€.
    Jetzt da wir uns Scheiden lassen, fordern meine Eltern die Differenz zwischen Kaufpreis 150.000€ und damaligen Marktwert 250.000€. Sie argumentieren, dass sie uns das Haus nur zu einem so günstigen Preis verkauft haben, weil sie davon ausgegangen sind, dass wir zusammen bleiben. Sie möchten nicht, dass mein Mann durch den Zugewinnausgleich profitiert. Diese Argument wird auch dadurch untermauert, dass nur ich im Grundbuch stehe.
    Ich möchte das Haus gerne behalten und habe jetzt zwei Fragen: Darf ich das Haus ohne Zustimmung meiner Frau verkaufen, da ich ja allein im Grundbuch stehe und wie viel muss ich an meine Eltern und meine Frau zahlen?

    Viele Grüße und Dank vorab.
    Petra

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, da die Lage zu komplex ist, um in diesem Rahmen eine allgemeingültige Einschätzung zu treffen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Maria C. sagt:

    Guten Tag, ich habe eine Frage. Mein Freund hat mit seiner Frau eine Immobilie erworben. Beide stehen im Grundbuch.Das Darlehen läuft auf beide Namen, wird aber nur von ihm bedient.Nun steht die Scheidung an. Da es zu keiner Einigung kommt, möchte mein Freund das Haus verkaufen. Seine Nochehefrau zieht nicht aus, sie beteiligt sich nicht an den Raten und stimmt einem Verkauf nicht zu und könnte aus finanzieller Sicht das Haus auch selbst nicht übernehmen.Ein Gespräch wird von ihr abgelehnt. Gibt es eine Möglichkeit diese Sache im Rahmen der Scheidung oder erst nach der Scheidung abzuschließen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Maria,

      diese Situation kann wohl nur rechtlich geklärt werden, weshalb wir nur den Gang zum Anwalt empfehlen können.

      Ihr Scheidung.org-Team

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