Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Robert sagt:

    Hallo ich habe eine Frage, meine Frau will sich von mir scheiden lassen.wir haben zusammen ein Haus, dass auch schuldenfrei ist. Das Grundstück gehört ihr und das Haus uns zusammen. Wir haben von unseren Eltern große finanzielle Unterstützung bekommen. Wird diese Unterstützung berücksichtigt wenn sie mich ausbezahlen muss, denn sie lebt in dem Haus und ich bin ausgezogen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Robert,

      Schenkungen können Anrechnung finden. Allerdings haben diese zumeist keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse. Ist ein Ehegatte hälftiger Miteigentümer des Hauses, kann er zumeist auch die Hälfte des Hauses beanspruchen – bzw. sich entsprechend auszahlen lassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die genauen Vermögensverhältnisse und die Aufteilung im Scheidungsfall zu beleuchten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Christine sagt:

    Hallo
    Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und bei meinem Mann ins Haus eingezogen. (Er steht alleine im Grundbuch)
    Zurzeit durchleben wir eine“Auszeit“, in der ich vorläufig woanders unterkomme.

    Meine Fragen:
    1. Habe ich das Recht darauf zu sagen das er sich erstmal eine Unterkunft sucht, da es für mich mit dem Arbeitsweg&den Kosten zu schwierig ist?
    2. Habe ich überhaupt ein irgendein anspruch da ich weder im Grundbuch stehe und ein Ehevertrag besteht auch nicht.

    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christine,

      1. In aller Regel darf über fremdes Eigentum nicht bestimmt werden – da das Haus Ihrem Mann gehört, kann er zumeist auch selbst bestimmen, dass er dort wohnt.
      2. In aller Regel haben nur Miteigentümer einen Anspruch auf eine Immobilie. Wurde die Immobilie während der Ehezeit erworben, kann sie ggf. im Zugewinnausgleich Beachtung finden.

      Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Ines sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe folgendes Problem. Wir haben uns vor gut 3 Jahren ein Haus gekauft was natürlich noch hoch belastet ist.weiterhin sind wir beide zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Wir sind beide Darlehnsnehmer und ich bezahle derzeit noch den Kredit.wir sind seit 4 monaten verpartnert aber sind getrennt lebend in diesem Haus. Wir sind uns einig das ich auf das haus verzichten würde, jedoch schlägt sie vor das ohne die Banken zu klären und möchte mich mit einem notariellen Vertrag absichern der beinhaltet das sie alle Rechte und Pflichten (finanziell) des Hauses übernimmt.aber ist das denn überhaupt machbar? Die Bank kann doch auch noch nach Jahren bei mir einfordern, da nützt mir dieser Vertrag doch nichts, oder? Sie möchte das ich aus dem grundbuch austrete.Weiterhin wäre die Frage….Falls ich es in Erwägung ziehen sollte mir in ein paar Jahren neues Eigentum zu zulegen kann ich das überhaupt wenn ich noch Darlehensnehmer bin trotz eines mit ihr aufgesetzten Vertrages welches mich aus den Verpflichtungen befreit?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Ines,

      Sie können auch versuchen, als Darlehensnehmer aus dem Vertrag entlassen zu werden. Die Banken müssen diesem Vorhaben jedoch grundsätzlich nicht zustimmen. Allerdings besteht im Innenverhältnis eine weitgehende Vertragsfreiheit, das bedeutet: Sie können in einem notariell beglaubigten Vertrag die Eigentums- und Schuldenverhältnisse im Innenverhältnis bestimmen. Es handelt sich dann jedoch nur für Sie beide um Verbindlichkeiten, die Bank muss sich hieran tatsächlich nicht halten. Verweigert Ihre ehemalige Partnerin die Zahlung der Kreditraten, können Sie damit in Haftung genommen werden. Der schuldrechtliche Anspruch muss dann gegenüber Partnerin eingefordert werden.

      Aufgrund der Komplexität der Eigentumsfragen bei Trennung ist Ihnen dringend anzuraten, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie auch hinsichtlich der möglichen Vertragsvereinbarung beraten oder die Bank um Schuldnerentlassung ersuchen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Bettina sagt:

    Hallo. Wir leben seit Feb 2016 in Trennung. Ich lebe mit unseren 2 Kindern im Haus (im Grundbuch sind mein noch Mann und ich beide zur Hälfte eingetragen). Das Haus ist gemeinsam von uns abbezahlt worden und Schuldenfrei. Er zahlt Trennungsunterhalt für mich und die Kinder. Ich bezahle alle laufenden Kosten für das Haus (auch Grundsteuer, Versicherungen…) und bei der Unterhaltsberechnung wurde seine nicht Nutzung des Hauses berücksichtigt. Jetzt reicht er die Scheidung ein und will das wir das Haus verkaufen. Kann er mich zum Verkauf zwingen obwohl mir die Hälfte des Hauses gehört und ich mit den gemeinsamen Kindern darinwohne? Könnte ich das aussitzen bis die Kinder 18 sind? Gerne würde ich ihn auch ausbezahlen und dies dadurch finanzieren, dass ich mich räumlich mit den Kindern einschränken und die frei werdenden Zimmer vermiete. Kann er dies ablehnen, wenn ich ein verkehrswertgutachten vorlege bezüglich des auszubezahlen den Betrages? Vermutlich rechnet er mit einem oeller Ren Betrag, da ja momentan Häuser sehr teuer verkauft werden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bettina,

      da Sie beide im Grundbuch stehen, sind solche Entscheidungen (Hausverkauf oder Vermietung) immer im gegenseitigen Einverständnis zu fällen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihr Recht überprüfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Stephan sagt:

    Hallo, auch ich hätte eine Frage:

    Meine Frau hat mich betrogen und möchte sich von mir trennen (ich weiss, unerheblich für die Ansprüche wer hier Schuld an der Trennung hat).

    Wir haben zusammen ein Haus auf dem Grundstück ihrer Mutter gebaut, welches derzeit auch noch ihrer Mutter gehört. Zum Zeitpunkt des Baues war eine Teilung des Grundstücks nicht möglich, da dann eine Neuvermessung notwendig geworden wäre und so der Hausbau nicht stattfinden hätte können.
    Erst nach der Fertigstellung des Hauses ist daher die Teilung des Grundstücks möglich. Nun – nach der Trennung – soll das Grundstück auf meine Frau übertragen werden.

    Die Schulden haben wir beide auf der Bank übernommen. Es handelt sich um 250000€, diese werden aber deutlich durch das Haus gedeckt, Wert ca. 350000€.

    1. Frage: Macht es Sinn, das Haus schätzen zu lassen?

    Während der Ehe (seit 2008) habe ich eine Abfindung (70000 Euro) für eine Arbeitsstelle (2000-2014) erhalten. Aus einem gemeinsamen Haus haben wir zusätzlich 25000 Euro für den Hausbau einsetzen können. Man kann also sagen, das sämtliches Kapital in den Hausbau geflossen ist (Familienhaus + 2 Kinder (5/7Jahre)).

    2. Frage: Ist dies Relevant für den Zugewinnausgleich, oder zählt hier tatsächlich nur Kapital auf den Konten?

    Der Hauptverdiener bin ich (mit 1800 Euro) meine Frau verdient ca. 800 Euro. Alleine kann sie die Abtragung des Hauses nicht decken. Das Haus verfügt über eine Einliegerwohnung (Mieteinnahme 500€). Abtragung beträgt ca. 1.100 €.

    Auch wenn mich die Kinder sehr lieben, dürften sie im Haus (und damit wohl bei der Mutter) bleiben, auch wenn sie sich im Moment kaum um die Kinder kümmert und ihr „Neuer“ interessanter ist (was auch der Grund ist, warum ich momentan noch im Haus wohne – die Kinder)

    Ein Termin mit einem Anwalt ist vereinbart.

    3. Frage: Kann ich überhaupt mit irgend etwas rechnen, oder bin ich gezwungen, die Abtragung für das Haus und eventuell zusätzlich Unterhalt zu zahlen, obwohl mir das Haus dann gar nicht mehr gehört?

    4. Frage: Kann meine Frau / oder ihre Mutter mich sozusagen aus dem Haus werfen?

    5. Was kann ich überhaupt tun, um einigermassen schmerzfrei aus der ganzen Angelegenheit raus zu kommen?

    Danke für ihre Hilfe

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Stephan,

      1. Für die Schätzung des Hauses ist in aller Regel der aktuelle Verkehrswert anzusetzen, nicht sämtliche Beträge, die in das Haus eingeflossen sind. Sie können eine solche Schätzung vornehmen lassen. Entsprechende Gutachten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.

      2. Beim Zugewinnausgleich werden sämtliche Vermögenswerte der Ehegatten betrachtet, die während der Ehe hinzukamen: Immobilien, Aktien, Barvermögen, Unternehmen – sowie Schulden, die davon in Abzug zu bringen sind. Gemeinsame Immobilien werden den Ehegatten zu gleichen Teilen angerechnet – bzw. entsprechend der im Grundbuch angegebenen Eigentumsverhältnisse.

      3. Sofern Sie Miteigentümer des Hauses sind (wenn schon nicht des Grundstücks), können Sie in aller Regel auch einen entsprechenden Anspruch auf das Haus erheben. Der andere Eigentümer kann dann grundsätzlich auch die Anteile gegen Ausgleichszahlung übernehmen oder andere Kompensationsleistungen vereinbaren (Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen usf.).

      4. Wenn Sie selbst nicht Eigentümer weder des Hauses noch des Grundstücks sind, können Sie auch keinen Anspruch auf das Haus erheben. Grundsätzlich können sich Ehegatten hierbei aber auch gütlich einigen. Ggf. können Ihre geleisteten Anstrengungen einen Anspruch begründen.

      5. Lassen Sie sich von dem beauftragten Anwalt ausführlich hinsichtlich sämtlicher Scheidungsfolgen beraten. Leider gibt es im Familienrecht keine allgemeingültigen Lösungen, da kein Fall dem anderen gleicht. Jeder Einzelfall kann folglich anders entschieden werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Katti sagt:

    Guten Abend
    Ich lebe von meinem mann getrennt im scheidungsjahr . Er wohnt im gemeinsamen Haus , wir bezahlen beide die fälligen Raten des Kredits, sind beide im Grundbuch eingetragen. Er möchte weder ausziehen noch ist er in der Lage den Kredit alleine zu bedienen ( er zahlt jetzt aber „wohnentschädigungszahlungen“ an mich), ich wäre es. Bleibt uns nur die Versteigerung?
    Ich kann ja nicht einfach meinen namen aus dem grundbuch streichen lassen und bin vom gemeinsamen Kredit befreit?
    Vielen Dank für die Antwort

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Katti,

      Sie können auch nur Ihren Anteil am Haus versteigern lassen (Teilungsversteigerung) oder aber Ihr Ehemann kann Sie selbst auszahlen und den Hausanteil übernehmen. Mit der Bank können Sie entsprechende Regelungen prüfen. Entlässt diese Sie aber nicht aus dem Darlehensvertrag, so müssen Sie auch weiterhin den Kredit ableisten. Die Kreditraten können Sie jedoch im Innenverhältnis – etwa mit Unterhaltsansprüchen – verrechnen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. M. sagt:

    Hallo,
    Mein Mann und ich leben seit Nov 2014 nach acht Ehejahren in Trennung. Scheidung steht demnächst an. Laut Ehevertrag besteht keine Zugewinngemeinschaft. Beim 2012 erworbenen Haus stehe ich zu 50% aus Miteigentümer im Grundbuch. Bin aber bei der Bank nicht als Schuldner ausgewiesen, das ist nur mein Mann. Jetzt wollen wir die Auszahlung des Hauses regeln. Mein Anteil wird sich aus dem aktuellen Wert des Hauses abzüglich des Schuldenstands, geteilt durch zwei geben, ist mir klar.
    Meine Frage: Ist bei der Ermittlung des mir zustehenden Wertes wesentlich, dass mein Mann auch seit der Trennung die Hausraten alleine eingezahlt hat?
    Danke,
    Anne

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anne,

      da Ihr Ehemann im Außenverhältnis Alleinschuldner ist, können entsprechende Regelungen nur im Innenverhältnis (zwischen Ihnen und Ihrem Mann – nicht aber mit der Bank) geregelt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche ggf. prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Monika sagt:

    Hallo , ich habe eine Frage.

    Mein Freund und ich bauten vor 2 Jahren ein Haus.
    Auf dem Grünstück seines Vaters. Nun werden sie zum Notar gehen und das Grundstück auf dem das Haus steht auf ihn schreiben lassen. Dann gehört ihm das Grundstück mit dem Haus und steht auch im Grundbuch.
    Er bezahlt den Kredit des Hauses und ich den Rest wie: Strom , Wasser.Telefon,Essen und Trinken und Heizung. Habe auch Geld schon mit in das Haus investiert, mitlerweile sind das auch schon bestimmt 20000€
    Und werde auch weiterhin Geld in das Haus investieren.
    Wir werden bald heiraten und haben auch schon einen gemeinsamen Sohn.

    Nun meine Frage :

    Was würde passieren wenn wir uns irgendwann scheiden lassen?
    Würde mir etwas zustehen auch wenn ich nicht mit im Grundbuch stehe?
    Bzw müsste er mich auszahlen?
    Aber mir stände dann nur das zu ab dem Zeitpunkt der Heirat oder ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Monika,

      geleistete Investitionen in das Haus können ggf. Anrechnung finden (Einzelfallentscheidung). Beim Zugewinnausgleich würde das Haus in das Anfangsvermögen fallen, sodass nur die Wertsteigerung während der Ehezeit auf den Zugewinn Ihres Partners angerechnet werden könnten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Marleen E. sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir sind im Besitz eines Hauses, sind beide im Grundbuch und im Kreditvertrag verankert. Es sind noch Restschulden vorhanden. Nun möchte ich mit den Kindern in dem Haus bleiben, mein Mann wird ausziehen.
    Besteht die Möglichkeit, dass er Miteigentümer bleibt? Ich wäre dann verpflichtet, ihm eine Mietentschädigung zu zahlen. Er würde darauf verzichten, wenn ich alle Zahlungsverpflichtungen übernehme. Solange die Kinder im Haus leben, soll es nicht verkauft werden. Besteht die Möglichkeit, so etwas zu regeln? Dass man sich auf einen Zeitpunkt X einigt, an dem das Haus entweder verkauft oder an die Kinder übertragen wird? Muss mein Mann entschädigt werden, wenn er Miteigentümer bleibt?

    MfG
    Marleen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Marleen,

      gütige Einigungen dieser Art sind jederzeit möglich. Es wird jedoch empfohlen diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vertraglich von einem Notar besiegeln zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Armin T. sagt:

    Ich habe 1998 eine Wohnung gekauft für 65000 Euro 2012 geheiratet.wert der Wohnung zu dieser Zeit ca 32000 meine Frau will jetzt die scheidung.wert jetzt 61000 euro. Restschulden am tag der Eheschließung 7000 euro.meine Frau hat nur das letzte halbe Jahr gearbeitet.was steht ihr von der Wohnung zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Armin,

      insofern Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist die Wohnung Teil Ihres Anfangsvermögens und steht somit außerhalb des zu entschädigenden Zugewinns. Allerdings kann der seit dem gestiegene Wert der Immobilie ausgleichspflichtig sein. Dies wäre durch Geldzahlungen zu kompensieren. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Chris 1251 sagt:

    So if I understand your reply correctly, this could go the full course to the Divorvce and then the Court will then either order my wife to either pay me out the difference otherwise it will be offered to the Interested parties that have already put in offers of € 220.000 and € 225.000.

    mfg,

    Chris 1251

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Chris,

      We cannot know, what the court will decide to do. There are many possibilities. We advise you, to talk to an attorney for more informations.

      Sincerely Yours,
      the editorial staff of Scheidung.org

  12. Heinz sagt:

    Hallo,

    ich stehe vor folgendem Problem ich und meine getrennt Lebende Frau besitzen eine Immobilie. Sie ist mit dem Kind woanders hingezogen. Ich hatte versuchet Ihre hälfte zu übernehmen was leider gescheitert ist.. Aufgrund der Unterhaltsforderungen mit Wohnvorteil usw. war es mir nicht möglich weiter alleine die Immobilie zu bewohnen so das ich auch eine kleine Wohnung beziehen musste.

    Das Haus steht nun leer und wird momentan noch von mir bezahlt was die Tilgungen usw angeht und der größte Teil natürlich auch beim Unterhalt mit herrangezogen. Wollte das Haus auch schon verkaufen aber auch das wird leider von meiner getr. lebenden Frau ignoriert…

    Wir sind noch nicht geschieden da ich das Problem sehe mit dem Haus.. desweiteren ist noch ein 3 als Bürge mit 30000 bei der Darlehnsbank hinterlegt.

    Mein Anwalt rät mir zur einreichung der Scheidung er sagt das das Haus kein Bestandteil von einem Scheidungsverfahren ist.. ich sehe es aber anders da ja Zugewinn und Unterhalt usw . ja auch vom Haus abhängt..

    Kann mir jemand dazu Infos geben ? Stimmt die aussage vom Anwalt?

    Danke Grüße Heinz

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Heinz,

      die Ausgaben, die Sie für das Haus haben, werden bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt. Sofern Sie beide im Grundbuch stehen gehört Ihnen beiden das Haus. An diesem Umstand ändert sich auch nach der Scheidung nichts. Insofern ist das Haus hinsichtlich des Zugewinnausgleichs dann nicht zu berücksichtigen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Karin sagt:

    Hallo!
    Ich bin mit meinem Mann 9 Jahre verheiratet, vor einem Jahr haben wir ein Haus gebaut. Wir stehen beide im Grundbuch. Er hat während der Ehe nie gearbeitet und auch keine finanziellen Mittel in die Ehe mitgebracht. Haus wurde komplett von mir alleine finanziert. Steht ihm im Fall der Scheidung wirklich die Hälfte zu?
    Keine Kinder, kein Ehevertrag.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Karin,

      da Sie beide im Grundbuch stehen, steht jedem Ehegatten die Hälfte zu.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Chris sagt:

    Hello, I am going through a very dirty seperartion at the moment where War of the Roses doesn’t even scratch the surface.
    I moved out of our property over 12 months ago now, and the Seperation (Trennung), is over the 1 year duration period with the seperation paperwork in the working of the German judicial system.
    The problem that I am having is with our property.
    My still Wife and Children are living in the house, as I was pritty much forced out by my Wife and her Lawyer and am now living in a flat.
    I have attempted to talk with my Wife about selling the property and also getting a Gutachter (Katasteramt) or a Makler to value the property correctly, which have both been turned down by my Wife and her Lawyer! I had only one other possibility and that was to personally enter the property for an ammount on an Internet Immobilien Portal.
    After doing this, I was inundated with Interessenten requests for Besichtigung, where yet again my Wife through her Lawyer took Control and certain Interessenten are still awaiting a Besichtigung 6 weeks after their first request.
    From the 4 parties that have managed to receive a besichtigung, we have received an offer that is €5.000 less than my asking price.
    The asking price was created by me using the information I received via the telephone from the Katasteramt.
    The offer would allow my wife and I to pay off the remaining Credit in full and have about €100.000 over to split between us.
    Unfortunately my Wife will not accept anything as she wishes to remain in the House with our Children, but doesn’t want to pay me out for my half.
    We are both 50% on all documentation etc and I am feeling that all my effort In getting a equal split Financially are being laughed at!
    Does this mean here in Germany (German Law), that my Wife can bring this all the way to after our Divorce, and the to the Courts where the House will then be put up for Zwangsversteigerung even though we have an offer for €220.000 for the property.

    I hope from the long winded description you can get an idea of my situation, and offer me a little guidance.
    One thing I certain don’t wish is that the Lawyers costs go through the roof because of Stupidity.

    Many thanks in advance for any help in this matter.

    1. scheidung.org sagt:

      Hello Chris,

      the separation of shared property is part of any divorce. Are there troubles between two owners of a shared house and one person wants to hold it, she usually has to pay a compensation to take it as sole property. If the spouses cannot arrange amicably, the Court can be instructed to solve this problem. In the end it also can order a Teilversteigerung, in which only that part of the house will be to auction, which the one owner wants to let down. The other owner is privileged bidder but the half could also be sold to complete stranger, if the owner does not want to pay.

      Contact an attorney to get more concrete information.

      Sincerely Yours,
      the editorial staff of Scheidung.org

  15. Cem sagt:

    hallo,
    ich bin seit 5 Jhren geschieden.
    Meine Ex Wohnt seit dem in der Wohnung und zahlt den Kredit hierfür ab.
    Die Raten für den Kredit sind sehr gering im Vergleich zur einer Miete die man für die Wohnung zahlen müsste.
    Sollten wir später die Wohnung Verkaufen wollen, bleiben die die Anteile gleich ( 50%-50% )
    oder hat in diesem Fall die Ex einen höheren Anspruch??

    Vielen Dank im Voraus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Cem,

      ihr Anspruch ergibt sich aus dem Grundbucheintrag und aus einem eventuell geschlossenen Ehe-und Erbvertrag.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Anja b. sagt:

    Hallo Team
    mein mann möchte mich nach 15 jahren ehe verlassen er aber alleine mit Elternhaus im Grundbuch steht.mein Problem ist das ich meinen Unterhalt in diesem Hause verdiene da ich ein Geschäft habe..Wie sieht es bei einer Scheidung rechtlich aus was steht mir zu da ich nicht das nötige Kleingeld um wo anders mir ein Geschäft aufzubauen da ich auch meinen kundenstamm verlieren würde..Wie sieht es rechtlich aus.
    Im Vorraus vielen dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Anja,

      kontaktieren Sie bitte einen Anwalt, der Sie hinsichtlich Ihrer speziellen Frage berät.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Saravanan sagt:

    I live in stuttgart. Me and my wife bought a 3 floor house in ludwigsburg. 4 years before she gifted me the house because she was planning to marry her boy friend. We got legally seperated over a year ago. I wanted to know can she get back the house she gifted me.??

    1. scheidung.org sagt:

      Hello Saravana,

      usually a gift cannot be reclaimed. Please talk to a lawyer for further informations.

      Yours sincerely, Scheidung.org-Team

  18. Nils sagt:

    Hallo liebes Scheidung.org-Team

    Meine Frau und ich haben nach unserer Hochzeit ein Haus gebaut. Sie steht durch eine Grundstücksteilung ihrer Eltern allein im Grundbuch.
    Wir beide stehen im Kaufvertrag und im Kreditvertrag.
    Jetzt hat sie sich von mir getrennt und möchte, dass ich ausziehe.
    Muss ich weiterhin zu gleichen Teilen den Kredit bedienen? Dies wäre eine starke Doppelbelastung, die ich mir nicht leisten kann.

    Vielen Dank für eine Antwort
    Nils

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Nils,

      da Sie im Außenverhältnis als Gesamtschuldner auftreten, kann die Bank Sie auch weiterhin belasten. Sie können entsprechende Summen im Innenverhältnis jedoch ggf. verrechnen (etwa mit Unterhaltszahlungen an den Ehegatten) oder aber gegenüber der Bank versuchen, aus den Verträgen herauszukommen. Die Bank muss einem solchen Vorhaben jedoch nicht automatisch zustimmen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Lösungsstrategien zu ergründen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Rainer sagt:

    Hallo,

    ich bin alleiniger Besitzer eines 1 Familienhauses. Habe vor 5 Monaten geheiratet und meine Frau hat mich vor 4 Wochen verlassen. Da mir auf Dauer das Haus zu groß wird möchte ich es gerne verkaufen, verbindlichkeiten bestehen noch. Den Gewinn möchte ich zum ablösen der noch vorhandenen Schulden nutzen. Hat meine Frau irgendwelche Anprüche an mich wegen des Hausverkaufes ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rainer,

      ein Ehegatte, der nicht Miteigentümer einer Immobilie ist, kann in aller Regel keinen Anspruch auf diese erheben. Vermögen, das bereits vor dem Eheschluss bestand, wird zudem beim Zugewinnausgleich zum Anfangsvermögen gerechnet. Inwiefern der möglich Verkaufserlös zu Ihrem Zugewinn zugerechnet werden kann, können Sie bei einem Anwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Sascha sagt:

    Guten Tag.

    Ich lebe seit 3 Jahren getrennt von Haus und Hof sozusagen. Meine Frau und die beiden Kinder sind in dem damals gekauften (finanzierten) Haus geblieben und ich zog aus.
    Nun möchten wir die Scheidung beantragen ohne „grosses“ Tamtam.
    Ich möchte natürlich vorher wissen was das in etwa kosten würde. Ich würde von mir aus auf den Grundbucheintrag verzichten – da dieses Haus später eh den Kindern gehören soll.
    Ich verdiene etwa 2300 ( Steuerklasse 1) netto und sie dürfte so in etwa bei 1700 (Steeurklasse 2) liegen. Das Haus hat natürlich noch eine Restschuld die allerdings von ihr alleine getilgt werden. Muss dieses Haus dann als „Streitwert“ berechnet werden?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sascha,

      wir könne leider nicht beantworten, was eine Scheidung kosten wird, da nicht nur das Haus mit hineinspielt. Kontaktieren Sie einen Anwalt, dieser kann Ihnen genaueres sagen.

      Ihr Scheidung.org-Team

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