Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. muschu sagt:

    Mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Haus gekauft. Nun möchte er sich scheiden lassen.
    Muss ich, wenn ich ihn aus dem Grundbuch löschen lasse nochmal Grunderwerbssteuer zahlen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      in aller Regel fällt die Grunderwerbsteuer nur bei dem Erwerb von Grundbesitz an. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Steuerberater, um etwaige Risiken zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Matthew B. sagt:

    Guten Morgen.

    Ich habe eine frage auf mein recht als miteigentumer zu eine Wohnung. Meine Frau und ich sind getrennt seit zwei und eine halbe Jahren und sie wohnst allein in unserer Eigentumswohnung mit unserer Kindern. Was recht habe ich zu sagen wer kann in dem Wohung ankommen und bleiben dahin in dem Zeit wenn meine getrennt Partner machst urlaub irgendwo anderers und ich habe unserer gemeinschafft Kindern. Koennen sie geben das recht fuer anderer mitglieder zu ihrer familie wenn sie ist nicht da ohne meine zusagen?

    Vielen dank im Voraus

    Matt

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Matthew,

      sofern Sie beide im Grundbuch stehen, gehört Ihnen beiden die Wohnung. Insofern müssen solche Entscheidungen auch gemeinschaftlich getroffen werden. Ein Anwalt kann Sie weitergehend beraten und Ihr Recht durchsetzen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Martina sagt:

    Hallo.Mein Name ist Martina: Mein Mann und ich sind seit zehn zehn Jahren geschieden. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen.Er hat für beide Töchter bis um Ende von Studium und Berufsausbildung den Unterhalt gezahlt.Ich habe auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Wir sind im Haus verblieben. Ich habe die Restabzahlung übernommen, sodass das Haus seit ca.3 Jahren abbezahlt ist. Zudem zahle ich alle anfallenden Kosten und eine monatliche Nutzungsvergütung seit der Scheidung. Von 2006- 2009 war ich Einkommenslos. Habe während der Zeit eine zweite Ausbildung .gemacht. Beziehe jedoch eine Pension aus einem alten Arbeitsverhältnis.Hausverkauf kommt von beiden Seiten nicht in Frage und Auszahlung ist nicht möglich .Meine Frage: Bin ich weiter verpflichtet Nutzungsvergütung zu zahlen und/oder kann die Miete in Bezug auf eine Auszahlung angerechnet werden.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Martina,

      da Sie beide Miteigentümer des Hauses sind, ist eine weitergehende Mietzahlung unter Umständen nicht mehr notwendig. Wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres ehemaligen Ehegatten einer Prüfung zu unterziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Susanne sagt:

    Hallo.
    Ich bin gemeinsam mit meinem Mann (verheiratet seit 2011) in diesem Jahr in unser Eigenheim eingezogen. Mein Mann hat das Grundstück von seinem Vater geschenkt bekommen und ist auch im Grundbuch allein eingetragen. Die Darlehen für das Haus laufen auf uns beide. Wir wollen jetzt untereinander einen Vertrag erstellen bei dem unsere Eigentumsverhältnisse aufgeführt sind.
    Da ich seit einigen Jahren bei der Betreuung unserer Kinder Zuhause bin und nur Teilzeit arbeite ist mein Mann mehr oder weniger Alleinverdiener.
    Im Falle einer Scheidung wäre klar dass mein Mann (zwecks Heimatort) im Haus bleibt und voraussichtlich ich und die Kinder ausziehen.
    Gerne möchte ich in unserem Vertrag festlegen was ich an Eigenkapital eingebracht habe.
    Wie sieht es allerdings dann mit dem Rest aus? Im Falle eines Verkaufs des Hauses steht mir die Hälfte zu. Aber wie sieht es aus wenn mein Mann im Haus bleibt und ein Großteil des Hauses bereits abgezahlt ist? Habe ich dann Anspruch auf einen Ausgleich oder gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Ich konnte aufgrund der Kinderbetreuung keiner Vollzeittätigkeit nachgehen und habe mich hier eben um den Haushalt gekümmert.
    Vielen Dank

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Susanne,

      sofern ein Miteigentum an einer Immobilie besteht, entsteht im Falle der Scheidung in aller Regel ein entsprechender Anspruch auf das Eigenheim – von beiden Seiten. Dieser Anspruch kann durch den anderen Ehegatten ausgezahlt werden. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um mögliche Regelungen zu prüfen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Fritz sagt:

    hi ich hab da mal ne frage meine ehe frau und ich hatten zu ehe zeiten ein haus ein 3 famielein haus gekauf dieses saniert und nun leben da 3 famieleien der kredit is noch offen und es gibt mieteinnahemn da ich nun von meiner frau geschieden bin uns das haus weiter zur hälfte gehört is jetz meine frage kann ich meinen hälfte auf meine jetzige freundin umschreiben es geht wegen der miet einbnahmen da diese jua sonst an das kinder geld angerechnet werden was sollte ich wie tun bitte helft mir die kriegt ja so schon immer 1000 von mir und mir bleiben dan gerade mal nur 1000
    die hatt dan balde 3000 und ich will nich mer so viel bezahelen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fritz,

      auch nach der Übertragung würden die Ansprüche auf Unterhalt bestehen bleiben. zudem käme die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zum Tragen, sodass im Zweifel auch über den Selbstbehalt hinaus Unterhalt geleistet werden müsste. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Christian sagt:

    Hallo, meine ausländische Frau hat vor einigen Jahren ein Haus in ihrem Heimatland auf Kredit erworben. Nachdem Sie ca. 20% des Kredits abbezahlt hat, habe ich Ihr die restlichen 80% überwiesen, damit das Haus abbezahlt ist. Als Eigentümer bin ich nicht eingetragen. Frage: Sollte es zu einer Scheidung kommen, könnte man diese Zahlung in die Regelung der anderen finanziellen Fragen (Rentenansprüche, Unterhalt) mit einbeziehen oder ist hierfür der Eintrag im Grundbuch notwendig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      regelmäßig finden solche Überweisungen während einer Scheidung keine Beachtung. Eine Eintragung im Grundbuch entsprechend der Prozente ist daher sinnvoll.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Thomas sagt:

    Hallo,

    ich lebe seit April in Trennung von meiner Frau. Die Scheidung ist für Mai 2017 geplant. Wir haben ein gemeinsames Haus und stehen beide im Grundbuch. Ich bin im Mai ausgezogen und sie lebt nun mit meinem Sohn in dem Haus. Sie möchte das Haus auch unbedingt behalten. Ich möchte aus dem Kreditvertrag und dem Grundbuch raus. Das Problem ist allerdings, dass sie sich das Haus alleine nicht leisten kann und somit keinen Kredit auf sich alleine erhält. Sie kann mich auch nicht auszahlen, wobei das eher das kleinere Problem wäre, denn mein Anliegen ist es einfach aus diesen Verbindlichkeiten rauszukommen und nicht weiterhin in der Haftung zu sein.

    Gibt es eine Möglichkeit den Verkauf zu umgehen oder ist das die einzige Möglichkeit für mich?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      in Ihrem Fall kann ein Verkauf zielführend sein. Allerdings sollten Sie sich vorher mit einem Anwalt beraten und alle Optionen durchspielen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Bärbel sagt:

    Im Rahmen meiner Scheidung muss ich meinen Ehemann als bisheriger alleiniger Darlehensnehmer aus meinen, im Alleineigentum stehenden Immobiliendarlehen freistellen. Ich bin in meinem Haus mit den Kindern wohnen geblieben und habe auch freiwillig, auf den Namen meines Ehemannes laufenden Darlehen, seit 3 Jahren freiwillig übernommen und gezahlt. Bevor ich die Darlehen offiziell übernehmen sollte, hatte ich meinen Ehemann um Nachweise seiner geleisteten DarlehensZahlungen in den Ehe-Jahren gebeten. Die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen wurde mir von ihm verwehrt, sondern ich konnte erst nach längerem hin und her ( da ich ja offiziell keine Darlehensnehmerin war) die Zahlungszusammenstellungen durch die Übersendung von jährlichen Kontoauszügen der Bank in Augenschein nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass mein Ehemann die von mir im Laufe der Ehe an ihn überwiesenen zweckgebundenen Zahlungen meiner Eltern nicht wie abgesprochen auf das Immobiliendarlehen eingezahlt hat. Hätte er die Zahlungen wie ursprünglich abgesprochen auf die Baudarlehen weitergeleitet wäre ich lt. aufstellung eines Tilgungsplanes schuldenfrei. Stattdessen habe ich nun noch 110.000 Eur Schulden und bin nun von einem Amtsgericht verurteilt worden an ihn ca. 5.000 Euro für eine angeblich nicht rechtzeitig vorgenommene Freistellung zu zahlen. Auch mein Anwalt hat seine Anwaltskosten nach der verbliebenen Darlehenssumme und nicht nach dem Streitwert festgesetzt. Ich muss mich nun kurzfristig entscheiden, ob ich in die Berufung gehe…, da alleine die Festlegung die an ihn zu zahlendes Summe fehlerhaft von dem Gericht festgelegt wurde. Welche Kosten kommen dann zusätzlich auf mich zu und lohnt es sich in die Berufung zu gehen, was raten Sie mir ( kommen bei einer teilweisen Aufhebung des Urteils anteilige Kosten auf mich zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bärbel,

      wir können Ihnen keine Auskünfte dazu geben, welche weiteren Kosten auf Sie zukommen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen weiteren Anwalt, der Ihre Sachlage überprüft.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. ChristIan R. sagt:

    Hallo meine frau will sich trennen. Sie hat neuen Partner und wollen das haus übernehmen. Ich will das aber nicht! Müssen die mich auszahlen hauskaufwert 89tsd Kredit und grundbuch stehen wir beide drin. ICh will den Typen auch nicht ins haus lassen

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Christian,

      insofern ein Teil des Hauses Ihnen gehört (laut Grundbuch), können Sie von Ihrer Frau nicht dazu „gezwungen“ werden, diesen Teil zu verkaufen. Ein Hausverbot für den neuen Partner durchzusetzen wird schwierig, insofern auch Ihre Frau im Grundbuch steht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. M. Walther sagt:

    Hallo,

    wir haben ein Haus und jeder hält einen 50% Anteil. Ich bin bei der Trennung vor zwei Jahren ausgezogen. Meine Frau ist im Sommer ausgezogen (freiwillig zu ihrem Neuen). Wir wollen das Haus verkaufen. Sie hält das Haus allerdings noch besetzt (noch nicht ‚geräumt‘) und gewährt mit keinen Zugang sowie verweigert mir eine Besichtigung. Darf sie das? Kann ich eine Besichtigung zum Zweck des Verkaufes durchsetzen? Wie? Das Haus steht praktisch leer und vergammelt. Eigentlich lächerlich, wenn da nicht viel Geld und Nerven dran hängen würden.
    Danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da das Ihnen beiden gehört, sollten Sie auch alle Entscheidungen zusammen treffen. Eine Besichtigung Ihrerseits sollte möglich sein. Kontaktieren Sie einen Anwalt, der Ihr Recht durchsetzen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Frédéric G. sagt:

    Guten Tag
    Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen. Jedoch hat sich im Laufe der Zeit hetausgestellt das die Eigentümer sich scheiden lassen.
    Der Kaufpreis des Hauses steht fest ebenfalls ist von beiden Partnern auch gewollt das Haus zu verkaufen. Die beiden können sich jedoch nicht darüber einigen wer welchen Anteil bekommt. Die Ehefrau wohnt schon länger nicht mehr im Haus und auch der Ehemann gibt an das ein Einzug theoretisch jederzeit mögluch wäre . Beide sind im Grundbuch eingetragen. Leider wurde der Notartermin zum Hauskauf immer wieder verschoben da noch keine Einigung bezüglich der Aufteilung des Geldes erfolgt ist. Wie gesagt der Kaufpreis steht fest. Vorschläge wie extra konto auf welches der Kaufpreis von unserer Bank überwiesen wird wurden nicht angenommen. Welche Möglichkeiten gibt es? Ist es nicht möglich das Haus zu verkaufen bzw einen Notartermin zu machen bevor die Scheidung vollzogen ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frédéric,

      bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten aufgeteilt. So verhält es sich auch mit dem Haus. Sie haben wahrscheinlich keine andere Möglichkeit, als die Scheidung abzuwarten und zu schauen, wem das Haus zugesprochen wird.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Manuela sagt:

    Hallo, ich bin seit 1999 verheiratet und mein noch Mann hat das haus in dem ich und unsere 3 Kinder wohne voher gekauft er steht alleine im grundbuch ,jetzt will er die Scheidung und mich und die Kinder raus werfen ,und das haus verkaufen darf er das …Wir sind immer noch gemeinsam veranlagt und zahlen seit 1999 alles zusammen ..alleine könnte ich es nie bezahlen darf er das haus verkaufen und mich und die kinder raus werfen ? Er will im neuen Jahr die Scheidung…Was kann ich tun ..Unsere Kinder 15-11-6 Jahre sind hier geboren und wollen nicht raus

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Manuela,

      wenn Ihr Mann allein im Grundbuch steht, ist das Haus auch sein alleiniges Eigentum. Er kann in der Regel auch selbst darüber bestimmen, was er damit macht. Inwiefern der Rausschmiss der Kinder allerdings das Kindeswohl gefährdet, muss im Einzelfall entschieden werden. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. Sandro sagt:

    Hallo,

    Meine Noch-Ehefrau und ich befinden uns im Trennungsjahr. Ich bin Anfang August aus dem von ihren Eltern an sie überschriebenen Haus ausgezogen. Vor unserer Ehe wurde das obere Stockwerk zu einer Wohnung ausgebaut, im unteren wohnen ihre Eltern mit lebenslangen Wohnrecht. Für die Umbaumaßnahmen hatte sie damals eine Kredit aufgenommen. Während der Ehe hatten wir ein gemeinsames Konto, also habe ich doch auch somit den Kredit mit getilgt. Der Kredit wurde auch noch während unserer Ehe komplett bezahlt. Nun musste ich ja ausziehen und habe somit Mietkosten die sie nicht hat. Habe ich irgendwelche Ansprüche auf das Haus oder sonstige Ansprüche?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandro,

      wenn Ihre Ehefrau im Grundbuch des Hauses steht, ist es ihr Eigentum. Bestand dieses schon vor der Ehe, haben Sie keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich bezüglich des Hauses. Sie können im Trennungsjahr einen Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen. Dieser dient dazu, dass der eheliche Lebensstandard auch während der Trennung aufrecht erhalten wird. Kontaktieren Sie dazu am besten Ihren Anwalt. Dieser kann gemeinsam mit Ihnen die Ansprüche berechnen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Weazel79 sagt:

    Guten Tag,

    ich habe dieses Jahr ein Grundstück erworben und einen Vertrag für ein Fertighaus unterschrieben. Im Grundbuch wie auch in der Hausverträgen/Kreditverträgen stehe nur ich im Vertrag als Alleineigetümer. Das Haus wird im März wohl gestellt und wir werden bis zum Einzug heiraten. Ich plane die nächsten 15 Jahre jedes Jahr den Kredit mit einer Sondertilgung über 12900,- ab zu zahlen. Zählt ab heirat die erwirtschaftet Sondertilgung den ich in den Kredit schiesse als Zugewinn? Hat meine zukünftige im Falle einer Scheidung Anspruch auf einen Teil den ich von meinem Verdienst, meinem Konto als Sondertilgung abzahle?

    Vielen Dank im vorraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Weazel79,

      diese spezielle Problemstellung könnte durch die Aufsetzung eines Ehevertrages angegangen werden. So kann der Zugewinn entsprechend angepasst beziehungsweise ein anderer Güterstand vereinbart werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Thiago sagt:

    hallo zusammen,

    ich hätte da ein Anliegen und zwar geht es um ein Eigentumswohnung die vor der Eheabschliessung zusammen gekauft wurde und vom Notar beglaubigt wurde. Beide Partner stehen im Kaufvertrag drinnen. Nun wie es dazu führt, lassen sich die beiden scheiden. Beide wollen die Wohnung für sich behalten. Ein Startkapital gab es nicht also sind beide mit 0,-€ eingeganen. Die bekamen eine Bürgschaft von den Ehemann ausbezahlen? oder wie wird das ganze abluafen? Könntet Ihr mir da irgendwie da weiter helfen?
    LG danke

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thiago,

      entscheidend ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Sind Sie dort beide eingetragen, zahlt die Partei, die die Wohnung behalten möchte, die andere aus. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen dabei helfen kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Fred sagt:

    Meine Frau Und ich leben im Trennungsjahr. Uns gehört ein Einfamilienhaus, dass schuldenfrei ist.
    Wir haben un geeignigt, dass ich das Haus übernehme und meine Noch-Ehefrau auszahle und sie aus dem Grundbuch gestrichen wird. Was ist zu bedenken, wenn dies im Trennungsjahr vor der Scheidung passiert.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Fred,

      wenden Sie sich in jeden Fall an einen Anwalt bzw. Notar. Dieser Vorgang sollte unbedingt vertraglich festgehalten werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Rosa H. sagt:

    In der Ehezeit habe ich einen Mietkaufvertrag für ein Haus abgeschlossen. Ich stand alleine im Vertrag und auch die Mietraten wurden komplett von meinem Konto beglichen. Ca. 1,5 Jahre nach der Trennung und Einreichung der Scheidung habe ich das Haus erworben und stehe nun allein im Grundbuch. Demnächst ist Scheidungstermin und mein Noch-Mann möchte eine hälftige Auszahlung des Hauswertes. Steht ihm eine Abfindung zu, obwohl er nichts eingebracht hat nur durch die Zeit der Ehe? Vielen Dank für ihre Antwort!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rosa,

      sofern Ihr Ehemann nicht Miteigentümer ist oder in irgendeiner Form in erheblichem Maße zu dem Hauserwerb und -erhalt beigetragen hat, ist eine derartige Anspruchstellung zumeist kaum möglich. Allerdings kann der Hauswert mitunter im Rahmen des Zugewinnausgleichs Beachtung finden.

      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Mannes genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Sandra sagt:

    Hallo,

    mein Noch-Ehemann und ich haben eine gemeinsame Immobilie erworben. Die Scheidung ist bereits eingereicht, er ist ausgezogen und ich trage seit einem halben jahr alle Kosten allein, inklusive kreditraten. Da der Kreditvertrag erst 6 Jahre läuft, wurde noch wenig, bzw. Nichts getilgt.
    Da ich meinem Mann nicht traue und ich immer wieder erpresst werde, möchte ich, dass er aus dem Grundbuch gelöscht wird.
    Er stimmt einer Löschung nur zu, wenn unsere 3 minderjährigen Kinder an seiner Stelle eingetragen werden. Nun ist das anscheinend recht problematisch, da sie in solchen Fällen vom Gesetz aus einen Ergänzungspfleger für die vermöguenssorge bzgl der Eintragung bekommen müssten, der das wohl ablehnen wird. Gibt es in diesem Fall noch eine andere Möglichkeit, meinen noch Ehemann zufrieden zu stellwn, damit er einer Löschung zustimmt?
    Viele grüße

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sandra,

      damit ein Miteigentümer auf den eigenen Hausanteil verzichtet, ist in der Regel die Auszahlung für den Vermögensverzicht anzusetzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um zu prüfen, wie sinnvoll dieser Weg in diesem Fall erscheint und welche anderen Möglichkeiten gegeben sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Ralf W. sagt:

    Hallo, auch ich hätte eine Frage,
    ich habe vor meiner Ehe ein Haus gehabt und meine Frau ist Fremd gegangen. Wir haben uns getrennt und nun will sie Ehehegattenunterhalt haben. Jetzt rechnet man mir Wohnvorteil an…. Mit welchem recht ? Es ist mein Haus und das habe ich mir für meine Rente gebaut. Ich wohne mit meinem Sohn 14 jetzt alleine dort und bezahle nur 345 Euro an die Bank. Zur Miete wäre teurer aber das Interessiert wohl nicht.
    Danke.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Rafl,

      bei der Berechnung für den Ehegattenunterhalt wird stets berücksichtigt, ob die Ex-Partner zur Miete wohnen oder im Eigentum. Die Anrechnung des Wohnvorteils ist im beschriebenen Fall also vermutlich korrekt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Sarah sagt:

    Guten Tag,

    ich Frage im Auftrag meiner Mutter.

    Meine Eltern Trennen sich auf Wunsch meines Vaters. Da er eine neue Frau kennengelernt hat, wird er bei ihr einziehen. Also ist die derzeitige Wohnsituation geklärt.
    Trotzdem gibt es 2 Fragen die uns beschäftigen:

    Als meine Eltern bereits verheiratet waren, hat meine Großmutter meinem Vater das Haus geschenkt, in dem meine Eltern nun Leben. Es steht auch nur mein Vater im Grundbuch.
    Es gibt keinen Ehevertrag. Wem gehört im Falle der Scheidung nun das Haus? Hat meine Mutter Anspruch darauf?
    Ebenso wurde eine Lebensversicherung von meinem Vater abgeschlossen, als die beiden bereits verheiratet waren. Die Auszahlung dieser ist zeitnah fällig. Hat meine Mutter hier einen Anspruch?

    Zu einem Anwalt will meine Mutter Momentan noch nicht gehen, da noch nicht von Scheidung sondern erst einmal von Trennung die Rede ist. Ich bin jedoch etwas skeptisch und vorsichtig und möchte gerne wissen, woran meine Mutter im Zweifelsfall ist.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Sarah

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Sarah,

      1. Ein Ehegatte kann in aller Regel nur dann einen Anspruch auf das Haus erheben, wenn er als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder aber in erheblichem Maße am Erhalt des Objektes mitgewirkt hat. Fällt dies aus, kann das Haus ggf. noch immer Beachtung beim Zugewinnausgleich finden – allerdings fallen Schenkungen und Erbe in aller Regel aus dem Zugewinn heraus.
      2. Lebensversicherungen fallen zumeist in den Zugewinn eines Partners, sodass ggf. über den Zugewinnausgleich ein Anteil an den Vermögenswerten Übertragung finden kann.

      Raten Sie Ihrer Mutter zum Besuch bei einem Anwalt. Die Trennungsphase sollte häufig auch dazu genutzt werden, alle mit der möglichen Scheidung in Verbindung stehenden Fragen vorab zu klären, damit bei Antragseinreichung nicht allzu böse Überraschungen warten. Ein Anwalt kann auch zunächst nur beratend tätig sein.

      Ihr Scheidung.org-Team

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