Zum Hauseigentum bei Scheidung
Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.
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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung
Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.
Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?
Inhaltsverzeichnis
Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?
Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?
Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.
Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?
Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.
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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.
Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.
Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.
Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.
Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.
Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?
Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.
Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.
Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus
Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.
Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.
Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.
Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.
Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus
Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.
Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?
Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.
Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung
Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.
Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.
Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.
Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.
Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?
Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung
Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.
Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.
Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.
Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.
Teilungsversteigerung nach der Scheidung
Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.
Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.
Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.
Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.
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Hallo super Team
Wir (nicht verheiratet) haben 2012/13 ein Haus zusammen gebaut, es ist Schuldenfrei.
Eintragung im Grundbuch 50:50.
Finanzielle Leistungen durch Belege nachvollziehbar und unstrittig : Er : 70 % Sie 30 %
Er will sich trennen und das Haus behalten uns sie ausbezahlen (sie kann dies nicht, möchte
aber wohnen bleiben).
Fragen :
1. Wem gehört wieviel % beim Verkauf an Dritte ?
2. Kann er verlangen das sie ihm ihr 30 % Anteil für 40 % vom Marktwert verkauft ?
(Sie will aus emotionalen Gründen nicht an ihn verkaufen)
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
Hallo Wolf,
grundsätzlich richtet sich der Anspruch nach dem Eigentumsanteil. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche der geleisteten Ausgaben Berücksichtigung finden können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich habe auch eine Frage in der Ehe wurde ein Haus gekauft wir stehen beide in den Schulden sowie im Grundbuch 1 Jahr nach dem Hauskauf ist meine Frau ausgezogen hat mir alle Schlüssel gegeben sowie das komplette Haus leergeräumt somit hat sie ihren Wohnsitz aufgegeben. dann haben wir uns scheiden lassen. Vor und nach der Scheidung trage ich alle schulden alleine jetzt möchte ich sie gerne aus dem Grundbuch und denn schulden streichen lassen, die bank würde sie raus lassen. Das hat aber nur schulden und nach dem Verkauf würden auch noch schulden über bleiben.
Sie verdient kein geld und lebt von einer EU Rente und könnte sich auch nicht an den kosten beteiligen
Muss ich sie ausbezahlen obwohl das Haus kein gewinn hätte sowie nach dem Verkauf schulden bleiben würden ?
Ich habe ihr vorgeschlagen das sie keine Notar kosten hat und keine Verbindlichkeiten mehr gegenüber dem Haus
oder bekomme ich sie nur über denn Verkauf / Zwangsversteigerung aus dem Grundbuch ?
Hallo Marc,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu ergründen. Wir dürfen an dieser Stelle keine spezifische Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo liebes Team,
zu folgendem Sachverhalt suche ich schon länger eine Antwort:
M hat vor der Ehe mit F eine Eigentumswohnung erworben (alleiniger Eigentümer) und diese gemeinsam mit F saniert und bewohnt. Nach der Eheschließung mit F wurde verkauft M die Wohnung mit Gewinn. Diesen Gewinn investierte M in einen Hauskauf ( M und F Eigentümer). Dieses Haus wurde nach der Trennung und vor dem Scheidungstermin erfolgreich verkauft. Hat M einen Anspruch auf seinen Invest oder wird der Erlös 50/50 geteilt?
Vielen Dank und Grüße,
Dirk
Hallo Dirk,
wenn derartige Vereinbarungen etwa im Rahmen eines Ehevertrages oder Grundstückvertrages getroffen wurden, können die Investitionen möglicherweise zurückgeholt werden. Ohne das kann es sich schwierig gestalten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Lage zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Tag, ich schreibe Ihnen im Auftrag meiner Tochter. Meine Tochter hat sich im August
vorigen Jahres von ihrem Mann scheiden lassen. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde
in einem Vergleich vereinbart, dass der Ex ihren Miteigentumsanteil übernimmt und ihr ein finanzieller Ausgleich zusteht.
Beide sind zu 1/2 im Grundbuch als Schuldner eingetragen.
Nun sollte vor einigen Tagen die notarielle Beurkundung vollzogen werde. Meine Tochter hat
jedoch die Beurkundung verweigert, da die Haftungsfreistellungen der Banken nicht vorgelegen haben.
Frage1: Wie wäre weiter zu verfahren?
Frage2: Welche Konseqenzen ergeben sich für meine Tochter hinsichtlich des Vergleiches?
Hallo Andrea,
raten Sie Ihrer Tochter zum Besuch bei einem Anwalt, um sich über mögliche Ausweichregelungen zu informieren. An dieser Stelle ist eine Rechtsberatung nicht möglich.
Banken sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Schuldner aus der Haftung zu entlassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr verehrtes Team,
mein Mann u. ich haben seinerzeit ein Haus gekauft (je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen), in welches ich eine größere Summe Eigenkapital investiert habe. Bei unserer Heirat haben wir einen Ehevertrag abgeschlossen, der besagt, dass mir im Fall einer Scheidung beim Hausverkauf vom Gewinn zunächst diese Summe ausgezahlt wird. Was dann evtl. an Gewinn übrig bleibt, wird geteilt. Meine Frage ist: Wenn wir uns nun scheiden lassen u. das Haus zwar während der Trennungsphase, aber noch vor der offiziellen Scheidung verkaufen, gilt dann die Klausel im Ehevertrag dennoch, wird also mir die damals investierte Summe ausgezahlt, oder kann es passieren, dass die Hälfte davon an meinen Noch-Ehemann ausgezahlt wird, weil wir noch nicht offiziell geschieden sind? Wenn ja, wie kann ich das verhindern?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Hallo Silvia,
wenden Sie sich in diesem speziellen Fall bitte an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Morgen,
ich habe eine Frage
ich und meine frau wollen uns Scheiden Lassen , haben aber vor gut 3 Jahren eine Wohnung gekauft die noch nicht komplett abbezahlt ist.
meine frau würde komplett auf den Anspruch an der Wohnung verzichten wenn ich die Schulden bzw die Kredite auf mich allein übertrage.
ist so was möglich oder wird hier der Zugewinn Ausgleich angewendet?
Hallo Paul,
Sie können bei der Bank eine Schuldnerentlassung beantragen. Diesem Vorgang muss die Bank jedoch nicht zwangsläufig auch zustimmen. Im Zweifel bliebe dann auch die Kreditablösung. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Wir sind seit 20 Jahren verheiratet..Wir haben vor 10 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft und jeder steht zu 1/2 im Grundbuch..das Haus ist folglich noch nicht abbezahlt..
Ich habe über die ganzen Jahre die Finanzierung komplett alleine gestemmt (bis auf das eigenkapital – da hat sie die hälfte dazu getan)
Nun steht zunächst die Räumliche trennung wohl bevor…von Scheidung ist zwar noch nicht die ree aber das scheint unausweichlich.. Meine Frau möchte ausziehen und verlangt das ich Ihr den ihr zustehenden Anteil aus bezahl, da ich mit meinem Sohn weiter in diesem Haus leben möchte.Ich ziehe in Erwägung die Hypothek zu erhöhen um das zu ermöglichen..Die frage ob die Umschreibung im Grundbuch dann so einfach möglich ist ohne dass sie dann bei der Scheidung weiterhin Ansprüche bezüglich der Immobilienbesitzes machen kann
Hallo Andreas,
Sie sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Zahlen Sie Ihre Frau aus und ändern den Grundbucheintrag, hat Ihre Frau keinen Anspruch mehr auf das Haus. Allerdings kann Ihrer Frau ein Zugewinnausgleich für das Haus zustehen, welcher zwischen der Auszahlung und der Scheidung entsteht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo ,
ich bin seit 2014 von meiner Frau getrennt lebend aber noch nicht geschieden. Ich bin Teilhaber einer Immobilie die ich vor meiner Heirat erworben habe. Jetzt soll die Immobilie verkauft werden. Hat meine getrennt lebende Frau Ansprüche aus diesem Verkauf?
Grüße
Michael
Hallo Michael,
sofern Sie alleinig im Grundbuch stehen, gehört Ihnen das Haus und damit auch der Verkaufserlös. Kommt es allerdings zur Scheidung und Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft, hat Ihrer Frau Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, hierunter fällt mitunter auch die Wertsteigerung der Immobilie.
Ihr Scheidung.org-Team
Sie haben viele Fälle sehr anschaulich dargestellt, vielen Dank. Leider fand ich jedoch keinen Hinweis für folgende Situation:
Im Rahmen der Scheidung wurde das gemeinsame Haus verkauft. Nach Ablösung der Darlehen erhielt jeder die Hälfte des übriggebliebenen Erlöses aus dem Verkauf. Jeder hat sich eine Eigentumswohnung gekauft. Der eine entschied sich für eine Neubauwohnung von ca. 70 qm in zentrumsnaher Lage, d.h. zu einem qm-Preis der doppelt so hoch lag, wie die andere Wohnung im ländlichen Gebiet und ca. 40 Jahre alt, jedoch mit über 120 qm. Diese Wohnung stand über Monate leer, da relativ hohe Nebenkosten (ca. 400 – 500 €/Monat) anfallen,der Verkäufer die Geduld verlor und die Wohnung loswerden wollte. Dadurch war die Wohnung sehr preisgünstig und preislich wesentlich unter dem Kaufpreis der Wohnung des Expartners. Nun kommt nach Jahren vom Expartner die Forderung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts auf die Berücksichtigung des Wohnwertes beider Wohnungen auf Basis der qm und des aktuellen örtlichen .Mietwertes obwohl die Basis beim Kauf der Wohnungen mit dem hälftigen Überschuss aus dem Hausverkauf identisch war. Wie sind in solch einem Fall die Bwertungskriterien?
Hallo Norbert,
für die Bemessung der Unterhaltshöhe sind in aller Regel die ehelichen Verhältnisse heranzuziehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche der Gegenseite prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe eine Frage.
Mein Vater ließ sich 1993 von meiner Mutter scheiden. Das Gemeinsame Haus übernahm damals meine Mutter und musste von da an ca 140.000 DM an Rest schulden für das Haus abzahlen. Sie hatte das Haus wegen der Scheidung auch durch einen Gutachter Bewerten lassen. 330.000 DM Verkehrswert kamen dabei heraus – 1993, Gutachten liegt vor.
Im laufe der Jahre hatte dann mein Vater meiner Mutter keinen Unterhalt gezahlt. Dadurch wurden Grundbucheintragungen zwecks Sicherheitshypotheken zum Nachteil meines Vaters durch ein Amtsgericht eingetragen. Gesamt 71.000 DM.
Im Grundbuch stehen beide zu 50/50 eingetragen.
Jetzt meine Frage, ich als Sohn hatte eine Maklerin im Haus, die Erklärte mir, das von dem Wert 1993 -330.000 DM die Rest schulden 140.000 DM abgezogen werden müssen, also die verbleibenden 190.000 DM in Euro umgerechnet werden, danach die Summe in zwei hälften geteilt werden und der fehlende Unterhalt ihm, dem Exmann abgezogen werden muss.
Rechne ich das nach würde jeden 48.572 Euro zustehen, aber ich müsste bei meinem Vater noch den im Grundbuch eingetragenen Sicherungshypotheken über 36.303 Euro abziehen, so blieben ihm, dem Exmann 12.269,50 Euro und uns drei Kindern als Erben unserer Mutter 84.875 Euro.
Kann das so richtig sein?
Mein Vater ist der festen Überzeugung das der Wert von damals nix aussagt und das sein Anteil beim Verkauf des Hauses um mindestens das vier fache liegen soll. Er hat auch immer das Gutachten angezweifelt, aber nie ein neues anfertigen lassen.
Aber ich bin auch der Meinung, das mein Vater als Ex Mann nichts von dem erhalten kann, was meine Mutter alleine an Schulden für das Haus in den letzten 20 Jahren bezahlt hatte sondern das das nur uns Kindern zugute kommt. Stimmt diese Rechnung im groben?
Ist der Verkehrswert vom Zeitpunkt der Scheidung als Grundlage maßgebend?
Natürlich werde ich dazu früher oder später einen Anwalt aufsuchen müssen, das ist mir klar, er geht mir aber jetzt erstmal nur um das vorwissen wie das alles ganz grob berechnet wird und ob die Maklerin da tatsächlich recht hat – was schön wäre, den mein Vater hat meiner Mutter das Leben wegen diesem Haus nach der Scheidung wirklich zur Hölle gemacht – alles sehr traurig. Und nach Ihrem Tod stellt er sich jetzt hin und tut so, als würde ihm alles gehören…
MFG Reinhard
Hallo Reinhard,
bitte wenden Sie sich mit diesem komplexen Fall gleich an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Nach 17 Jahren Beziehung, 6 Jahre davon verheiratet, sind meine Exfrau und ich seit letztem Jahr-Januar- geschieden.
Zu meiner Frage. Im Mai 2012 hatten wir beide vor dem Notar ein Hauskauf unterzeichnet und somit wurden beide Namen auch ins Grundbuch eingetragen. Die Finanzierung lief damals ebenfalls auf beider Namen.
Nachdem wir im Dezember 2012 nach langen Umbau- und Renovierungsarbeiten ins Haus eingezogen sind dauerte es keine 8 Wochen dass meine Exfrau aus dem gemeinsamen Haus wieder auszog und sich von mir trennte. Aussage ihrerseits damals war “ sie ist ein Zebra und keine Kuh, sie gehöre in die Stadt und nicht auf das Land“. Wir hatten keine Kinder und so zog sie nach Berlin und fing ein neues Leben an. Meine grosse Liebe war fort und ich kämpfte um sie wieder zurück zu bekommen. Vergeblich. Aufgrund der Trennung fiel mir mein Alltag immer schwerer sodass ich meinen Job verlor und arbeitslos wurde.
Die Raten für das Darlehen lagen damals bei 1550 Euro ohne Nebenkosten des Hauses und mein Arbeitslosengeld bei 1700 Euro. Meine Exfrau hatte keinen Cent während dieser Zeit beigetragen und so rutschte ich in ein finanzielles Dilemma. Im gegenseitigen Einverständnis zwischen meiner Exfrau und mir, boten wir das Haus zum Verkauf an was letztendlich auf 0 Euro hinauslief und die Schulden bei der Bank zurückgezahlt werden konnten. Nur verkaufte sich das Haus nicht von heute auf morgen. Was blieb war mein persönlicher Ruin mit über 25500 Euro Schulden.
Kann ich im Nachgang die Zeit , in der ich arbeitslose war und meine Exfrau keinen Finger gekrümmt hat, die von mir bezahlten Raten zur Hälfte zurückverlangen bzw. recht geltend machen? Heute ist sie wieder verheiratet uns wohnt in Düsseldorf.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
MS
Hallo Marco,
dies sollten Sie am besten bei einem Anwalt klären.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo mein freund möchte sich jetzt nach 24 Jahren von seiner Frau scheiden lassen und mit mir ein neues Leben anfangen. Er wollte für uns noch bevor er sich scheiden lässt ein Haus für uns kaufen (kredit) .
Wenn er sich danach scheiden lässt muss er es mit seiner ex teilen?
Lg isabella
Hallo Isabella,
Ihr Freund sollte dazu einen Antrag auf Versorgungsausgleich stellen. So muss er den Wert des Hauses im Falle der Scheidung nicht mit seiner Exfrau teilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Mutter hat nach der Scheidung von meinem Vater und den Verkauf des gemeinsamen Hauses ein anderes Haus mit ihrem damaligen Lebensgefährten gekauft. Von seiten meiner Mutter ging der Erlös aus dem Verkauf des alten Hauses in das neue Haus, der Lebensgefährte hat nichts dazu beigetragen. Sie sind beide zu gleichen Teilen als Eigentümer eingetragen und haben beide die notwendigen Kredite unterschrieben. Nach dem Hauskauf haben die beiden geheiratet und wollen sich jetzt trennen. Gilt jetzt der von meiner Mutter in die Finanzierung eingebrachte Vermögen als Startkapital oder das Haus das zu gleichen Teilen beiden gehört?
Das Objekt ist noch nicht abgezahlt.
Hallo Lukas,
über die Eigentumsverhältnisse gibt die Eintragung im Grundbuch Auskunft. Sind hier beide Ehepartner zu gleichen Teilen eingetragen, gehört beiden das Haus hälftig. Raten Sie Ihrer Mutter zum besuch bei einem Anwalt, um zu klären, welche Ansprüche sich auf beiden Seiten genau ergeben.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
HAUSÜBERSCHREIBUNG, welche Vorgehensweise ist kostengünstiger? Besser vor dem Scheidungsantrag, oder besser zusammen mit der Scheidung machen?
Ein Zugewinnsausgleich soll nicht stattfinden.
Wir haben ein gemeinsames Haus, in dem ich wohne. Nun möchte ich ihn ausbezahlen und mich als alleinigen Eigentümer im Grundbuchamt eintragen lassen. Über die Summe sind wir uns einig.
Was ist für uns kostengünstiger, bezw. welche Variante ist richtig?
A: Das Haus vor der Scheidung notariell überschreiben lassen, was mit Kosten für den Notar verbunden ist, aber dafür ist es nicht mehr im Streitwert – oder
B: Die Überschreibung des Hauses zusammen mit der Scheidung vollziehen, da der Wert des Hauses ja trotzdem noch im Streitwert mit einfließt, auch wenn ich ihn bereits ausbezahlt habe. Würde ich nach Fall A handeln, kämen dann die doppelten Notarkosten auf mich zu!
Hallo Birgit,
wenn Sie sich über die Hausüberschreibung einig sind, können Sie auch bis zur Scheidung warten und die Überschreibung zusammen mit der Scheidung vollziehen. In diesem Fall müssen Sie nur einmal mit Kosten für den Notar rechnen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, ich habe mich im Januar 2017 von meinem Mann getrennt. Meine 2 Kinder leben bei mir. Mein Mann will unser Haus behalten. Er hat 170.000€ mit zum Haus gebracht. Wird das Geld beim Verkauf des Hauses ihm gutgeschrieben?
Hallo Brigitte,
wenn Sie beide im Grundbuch eingetragen sind, steht Ihnen das Haus zu gleichen Teilen zu. Sollte Ihr Mann das Haus übernehmen, müssen Sie dies im Grundbuch vermerken und notariell beglaubigen lassen, sodass Sie für nachfolgende Zahlungen bezüglich des Hauses nicht mehr aufkommen müssen. Beim Verkauf des Hauses steht jedem Ehepartner die Hälfte des Erlöses zu. Dies ist unabhängig davon, wer von Ihnen wie viel Geld in das Haus gesteckt hat.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Mein Mann hat mir am 26.12 gesagt dass er mich verlässt.
Wir wohnen gemeinsam in einem Haus- das auf uns beide läuft.wir bezahlen noch monatlich ab. Er hat bisher den löwenAnteil getragen. Ich hab die hälfte davon bezahlt und mich um das essen gekümmert.
Jetzt will er dass ich mehr Abtrag im Monat zahle und ihm zusätzlich Geld fürs esseb geben.
unseren gemeinsamen Sohn versorge ich.
meinem Mann Geld fürs essen zu geben würde ich einwilligen aber muss ich den abtrag erhöhen?
Hallo Ina,
wenn Sie in Trennung leben, steht beiden Eheleuten ein Trennungsunterhalt zu, sofern Sie wohnlich die Lebensbereiche trennen. Ist Ihr Einkommen etwa gleich hoch, steht Ihnen kein Trennungsunterhalt zu. Sie müssen sich die Kosten für die Abzahlung des Hauses sowie für Strom etc teilen. Ihrem Mann stehen dann aber auch keine Unterhaltszahlungen von Ihnen zu. Auch Essen muss er sich selbst kaufen. Haben Sie ein unterschiedliches Einkommen, können Sie von einem Anwalt berechnen lassen, ob Ihnen oder Ihrem Ehepartner Trennungsunterhalt zusteht.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Zusammen,
wir sind beide Eigentümer an unserem Haus und wollen uns scheiden lassen. Ich möchte aber nicht, dass nach der Scheidung mein „Nachfolger“ in unser Haus einzieht. Ich möchte also die Immobilie an dritte verkaufen. Meine Frau möchte diese Immobilie aber behalten und darin wohnen bleiben und mich ausbezahlen. Dies möchte ich aber nicht. Kann ich dazu gezwungen werden, den zuzustimmen? Oder kann ich auf einen Hausverkauf bestehen?
Hallo,
wollen Sie Ihren Eigentumsanteil veräußern, so hat der Miteigentümer in aller Regel stets das Vorkaufsrecht. Ohne Zustimmung des Miteigentümers ist der Verkauf einer Immobilie an Dritte zumeist nicht möglich. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Ihr Scheidung.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein noch Ehemann und ich haben vor 3 Jahre ein Haus gebaut, nun möchten wir uns scheiden. Der größten Teil des Geldes kam von meiner Seite, nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, wie es finanziell um mich steht, wenn wir uns scheiden und ich das Haus verlasse. Das Haus wird nicht verkauft, mein noch Ehegatte bleibt im Haus.
Beste Grüße
Hallo Isabella,
ob und zu welchen Teil Ihnen das Haus nach der Scheidung zusteht, geht aus dem Grundbuch hervor. Ihr Vermögen, welches Sie in das Haus gesteckt haben, findet ggf. beim Zugewinnausgleich Beachtung. Für Detailfragen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Mir gehört bereits die Hälfte des Mehrfamilienhauses meiner Eltern. Würde ich nun meine Verlobte heiraten und würde im weiteren Verlauf der Ehe die andere Hälfte des Hauses durch einen eventuellen Tot meiner Eltern erben, würde meine Frau dann einen Anspruch auf die zweite Hälfte des Hauses haben bei einer Scheidung?
Hallo Marc,
ja, in diesem Fall würde Ihre Frau in einer Zugewinngemeinschaft einen Anspruch auf einen Viertel des Hauses haben. Sie können allerdings auch einen Ehevertrag abschließen. In diesem Fall findet eine Gütertrennung statt, sodass auch Vermögen oder Eigentum, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, bei einer Scheidung nicht aufgeteilt werden muss.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich hab ein frage.meine Frau und ich wollen wir ein Haus bauen. Beide werden sowohl im Grundbuch eingetragen als auch Darlehen unterschreiben.
Was kann im Falle eine Scheidung passieren, wenn
a- ich oder sie das Haus behalten möchte?
B-Wie kann ich oder Sie aus dem Darlehen rauskommen?
C- Welche Vereinbarungsmöglichkeiten gibt’s.
Danke
Hallo Bouba,
a) beide haben dann entsprechend der Eigentumsverhältnisse einen hälftigen Anspruch auf die gemeinsame Immobilie. Einer der beiden kann von dem anderen ggf. ausgezahlt werden.
b) Sie können versuchen, den Vertrag auf nur einen von beiden zu übertragen. Die Banken müssen diesem Anliegen jedoch nicht stattgeben. In diesem Fall können sie die Darlehenssumme im Innenverhältnis auf andere Leistungen anrechnen.
c) Wenden Sie sich an einen Anwalt oder einen Notar, um zu klären, welche Vereinbarungen in Ihrem Fall sinnvoll erscheinen.
Ihr Scheidung.org-Team