Zum Hauseigentum bei Scheidung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Bei einer Scheidung und Trennung gibt es viele Punkte, zu denen in mal mehr, mal weniger strittigen Vermögensauseinandersetzungen eine Vereinbarung getroffen werden muss. Wer bekommt welche Gegenstände des Hausrats? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? Besonders heikel wird es vielen Fällen, wenn in der Ehezeit ein gemeinsames Haus gebaut oder gekauft wurde.

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Das Wichtigste in Kürze: Das Haus nach der Trennung

Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Ausschlaggebend ist vor allem das Eigentumsverhältnis: Stehen beide Eheleute im Grundbuch, haben beide auch Anspruch auf das Haus entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Je nach Situation können verschiedene Lösungen in Betracht kommen, bspw. ein Verkauf oder eine Nutzungsentschädigung. Ist bei zerstrittenen Paaren keine Einigung möglich, kann es auch zu einer Teilungsversteigerung. Auch die Übertragung auf einen der Partner ist möglich. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert mit dem Haus wenn nur einer Eigentümer ist?

In diesem Falle kann die im Alleineigentum befindliche Immobilie unter Umständen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Kredit für das gemeinsame Haus?

Wie ein Kredit bei Scheidung zu bewerten ist, hängt davon ab, wer gegenüber dem Kreditgeber als Schuldner auftritt. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet, sind sie auch Gesamtschuldner und haften jeweils in voller Höhe. Ist hingegen nur einer der Eheleute Unterzeichner, ist er regelmäßig auch Alleinschuldner und kann von dem Partner nicht automatisch die Übernahme der hälftigen Schulden verlangen.

Was geschieht bei der Scheidung mit dem Eigenheim?

Scheidung und gemeinsames Haus – Was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.
Nicht selten kommt es bei einer Scheidung zum Streit ums Haus.

Bei der Eigentumsfrage eines gemeinsam bewohnten Hauses – oder auch einer Eigentumswohnung – zählen bei Trennung zahlreiche Aspekte hinein. Ist das Haus noch mit einem Kredit belastet? Muss der Partner, der nach der Trennung oder Scheidung das Haus nicht mehr bewohnt, ausgezahlt werden? Oder lohnt sich der Hausverkauf an einen Dritten?

Das Familienrecht in Deutschland kennt zahlreiche Lösungsansätze. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu den gebotenen Aspekten, die in der Trennungszeit und bis zur Scheidung zum Thema Haus einer Klärung bedürfen.

Lohnt sich der Hausverkauf bei einer Scheidung?

Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen.

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Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen. Durch die emotionale Tragweite einer Trennung bietet sich stets an, einen Rat von einem Scheidungsanwalt einzuholen. Er kann die möglicherweise aufgeheizte Stimmung abschwächen und als nicht involvierter, kühler Vermittler eine konstruktive Klärung herbeiführen.

Ein weiterer positiver Effekt des Hausverkaufs betrifft die zeitgleiche Ablösung gemeinsamer Verbindlichkeiten für das Objekt. Ist bei einer Scheidung das Haus finanziert – etwa durch einen gemeinsamen Immobilienkredit -, können diese Verpflichtungen mit Verkauf des Hauses abgelöst werden. So wird die Loslösung von der Lebensgemeinschaft erheblich vereinfacht.

Achtung! Bei der Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits kann unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung von Seiten der Bank erhoben werden. Mehr dazu und wie Sie eine solche unter Umständen umgehen können, erfahren Sie z. B. unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Da die Ehepartner auch nach der Scheidung für das Haus noch gegenüber der Bank, also im Außenverhältnis, als Gesamtschuldner auftreten können, kann durch die Tilgung der Schulden durch den Verkaufserlös auch diese gemeinsame Schuldenlast abgebaut werden.

Oftmals jedoch hängt zumindest ein Partner emotional an dem gemeinsamen Besitz oder möchte den gemeinsamen Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. In diesen Fällen kann die Immobilie mit all den auf ihr lastenden Verbindlichkeiten auf einen Ehegatten übertragen werden.

Bei Scheidung den Eigenheim-Anteil an den anderen Ehegatten übertragen?

Können sich die Ehepartner nicht auf den Verkauf des Hauses und die Teilung des Erlöses einigen, kann der Anteil von Partner A auch auf Partner B überschrieben werden. Bei diesem Verfahren ist jedoch meist die Auszahlung einer Ersatzleistung bzw. Entschädigung vorgesehen.

Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch die Bestimmung des fiktiven Verkaufswertes des Hauses. Ein Gutachten müsste in der Regel erfolgen und den möglichen, aktuellen Marktwert festlegen. Dieser stimmt dann oftmals nicht mit den Forderungen und Einschätzungen der Ehegatten überein.

Bei der Wertbestimmung der getrennten Eheleute spielen oftmals auch subjektive Einschätzungen hinein, z. B. die geleisteten Arbeiten an dem Haus, Einrichtung und emotionale Verbindung zum Objekt. Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung.

Austragung aus den gemeinsamen Verbindlichkeiten zum Haus

Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.
Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung.

Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten. Teil einer Vereinbarung sollte ferner die Streichung der ausgezahlten Partei aus dem Grundbuch und einem gegebenenfalls gemeinsam veranlassten Hauskreditvertrag sein.

Auch andere Verträge, etwa von Gaszulieferern und Stromanbietern, sollten ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Eigentümer übertragen werden. Da sich das ehemals gemeinsame Haus nicht mehr im Besitz des austretenden Ehepartners befindet, sollte er auch an der Tilgung der finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beteiligt sein. Andernfalls kann er fordern, dass die weiterhin geleisteten Zahlungen auf einen möglichen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Auch sollte Partner A, der den Eigentumsanteil von B übernimmt, darauf achten, dass alle Verbindlichkeiten und Belastungen, mögliche offene Reparaturleistungen u.a. genau aufgelistet sind. Sie sollten nicht blind jedwede Vereinbarung annehmen. Handeln Sie so vorausschauend, als würden Sie das Haus einer fremden Person kaufen wollen.

Partner B, der seinen Anteil aufgibt, sollte darauf achten, dass er aus allen Verträgen und dem Grundbuch gestrichen wird. So kann er nicht mehr in Haftung gezogen werden, sollte A den Zahlungsverpflichtungen einmal nicht nachkommen.

Vertrag zur Übertragung des Eigentumsanteils am Haus

Den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erarbeiten. Er kann Sie zu allen offenen Fragen genau beraten. Letztlich müssen beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen. Nachträgliche Bearbeitungen sind in der Regel nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch in jedem Falle, dass der Ehegatte, der den Eigentumsanteil und damit alle Verbindlichkeiten übernimmt, finanziell dazu in der Lage ist, alle laufenden Kosten nach der Scheidung alleine zu tragen.

Bei Scheidung das Haus an den Geringverdiener oder arbeitslosen Partner übertragen?

Möchte einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen, obwohl er finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt für das Objekt allein zu zahlen, kann er vom Ehepartner nicht automatisch eine Unterhaltszahlung verlangen.

Erklärt sich der austretende Ehepartner bereit, die Kreditverbindlichkeiten und andere Zahlungen auch weiterhin zu leisten, darf er diese Zahlungen unter Umständen auch auf den zu leistenden Ehegattenunterhalt anrechnen. So können weitere Zahlungen möglicherweise ausbleiben. Der Geringverdiener würde am Ende mit zahlreichen Nachteilen leben müssen.

Gemeinsames Wohnrecht bei einer Trennung

Sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen Hauseigentümer kann in seltenen Fällen auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. Bei mehrstöckigen Wohnobjekten kann Partner A zum Beispiel das obere Geschoss, Partner B die untere Etage zugesprochen werden. So wird beiden Gatten ein Wohnrecht eingeräumt. Dies kann im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung Klärung finden.

Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.
Gemeinsames Hauseigentum: Zum Wohnrecht können Sie unterschiedliche Vereinbarungen treffen.

Auch eine gemeinsame Nutzung des gesamten Objekts ist möglich. Sollte jedoch die Scheidung angestrebt sein, muss eine ausreichende Trennung der Lebensgemeinschaft gewährleistet sein. Können die Ehegatten am Ende nicht nachweisen, dass sie einen getrennten Hausalt führten, ist der Nachweis zum durchlaufenen Trennungsjahr unter Umständen recht schwierig.

Die getrennt lebenden Ehegatten sind gehalten, sich in diesem Falle über die Aufteilung der laufenden Kosten – Betriebsosten u.a. – zu einigen.

Aus nachvollziehbaren Gründen ist diese Konstellation des gemeinsamen Wohnrechts bei Entscheidungen zum Haus nach einer Scheidung in der Regel eher selten. Meist verhindern emotionale Befindlichkeiten und mögliche Kränkungen, dass beide Parteien noch unter einem gemeinsamen Dach leben wollen und/oder können.

Was aber geschieht, wenn über das Eigentum bei der Scheidung zum Haus noch keine Einigung getroffen werden konnte?

Alleineigentum von Haus oder Wohnung bei Trennung

Ist nur ein Ehegatte laut Grundbuch Eigentümer des Hauses, hat er in der Regel die Weisungsbefugnis. Er darf den Partner dazu auffordern, nach der Trennung die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Dabei ist jedoch eine Karenzzeit einzuräumen, in der der andere Gatte eine Wohnung suchen und finden kann.

Tritt der ausziehende Ehegatte bei Trennung oder Scheidung für das Haus als Schuldner gegenüber Dritten auf, sollte er im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine Klärung dahingehend anstreben, als Schuldner im Außenverhältnis zu den Vertragspartnern gestrichen zu werden.

Gewährt der Alleineigentümer dem anderen ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht nach der Trennung, kann er eine Mietzahlung verlangen. Gegebenenfalls können hierbei auch gemeinsame Kosten aus Verpflichtungen im Außenverhältnis Anrechnung finden.

Die finanziellen Einbußen, die dem ausziehenden Ehegatten entstehen – etwa durch Mietzahlungen – können im Zugewinnausgleich und beim Unterhaltsbedarf Beachtung finden.

Teilungsversteigerung nach der Scheidung

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung und dient der Auflösung einer ideellen Gemeinschaft an einem Grundstück, einer Immobilie u.a.

Sind die Parteien nicht in der Lage, zu dem im gemeisansamen Eigentum befindlichen Haus eine Einigung zu treffen, kann nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Den Antrag dürfen nur Personen stellen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Ein Mindestgebot kann bei der Teilungsversteigerung angesetzt sein.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung kann das Haus nach einer strittigen Scheidung veräußert werden.

Hiernach wird bei Scheidung für das Haus eine offene Versteigerung anberaumt, bei der auch beide Ex-Ehepartner mitbieten können.

Ist keine der beiden Parteien Höchstbietender und geht das Grundstück und die Immobilie in den Besitz eines Dritten über, wird das Geld aus dem Erlös der Teilungsversteigerung auf beide Ex-Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Problematisch gestaltet sich hier jedoch, dass der tatsächlich erzielte Erlös auch weit unter dem eigentlichen Marktwert liegen kann. Der Höchstbietende, der in der Folge alleiniger Eigentümer des Objekts ist, kann auch ein Dritter sein.

Die Versteigerung von Immobilien bietet sich in den meisten Fällen nicht an und gereicht zumeist zum Nachteil beider Parteien.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. roli sagt:

    hallo
    wir haben den fall, das haus ist je zur hälfte den ehepartnern gehört. wir haben mal angedacht bis das kleinste 16 ist, wird das haus im gemeinsamen eigentum behalten.
    sollte sie vorher ausziehen, habe ich die möglichkeit bis zum datum x ins haus zu gehen.

    da sie sich eine hintertür offen halten will, um mit neuem partner zusammen zu ziehen, würde mich interessieren, gibt es eine kündigunsfrist die sie einhalten muss um mir das kund zu tun, dass sie aus dem haus auszieht.
    gelten die normalen 3 monate wie ich sie bei whg auch habe?

    habe gehört (finde as aber niergends) gemäss zgb/or sei so eine künduignsfrist im eigenheim 6 monate?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Roli,

      hierzu benötigen Sie einen gültigen Mietvertrag, in welchem Fristen festgehalten sind. Ansonsten kann eine Person zu jeder Zeit aus dem Eigenheim ausziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Verzweifelt sagt:

    Hallo.
    Meine Frau will die Scheidung. Wir haben vor 4 Jahren ein Haus im Wert von 175.000 erstanden. Die Schwiegereltern haben ein Darlehen über 37.000 € als Startkapital gestellt. Nun soll ich raus, weil meine „Frau“ das Haus halten will. Wir stehen beide im Grundbuch. Abtrag lag bei 900 Euro ca. pro Monat. Wenn ich aus dem Grundbuch soll , habe ich das Haus ja nun teilweise mit abbezahlt. Ich soll mit sage und schreibe ca 4000 Euro abgespeist werden. das verstehe ich null. Das Darlehen der Schwiegereltern spielt da anscheinend eine erhebliche Rolle – klar, die wollen ihr Geld und wollen die Tochter unterstützen. Ich verstehe das nicht!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche genauestens prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich habe mir 2003 ein Haus gekauft, stehe alleine im Grundbuch und bezahle auch alles Verbindlichkeiten. 2007 habe ich geheiratet. Nun hat meine noch Ehefrau sich für einen anderen Entschieden. Das Trennungsjahr begann im März 2017. Auf dem Haus ist noch eine hohe Restschuld die bis 2030 bezahlt ist. Nun meine Frage. Ich war schon beim Anwalt. Dieser sagte mir ich müsste die Hälfte der getilgten Kosten der letzten 10 Ehejahre beim Zugewinnausgleich an meine Frau zahlen. Anfangsvermögen bei ihr ist denke ich 0 Euro. Sie hatte ein Sparkonto auf dem wir gemeinsam die letzten 10 Jahre 12.000 Euro gespart hatten. Diese 12.000 hat sie ausgegeben für die neue Wognungseinrichtung. Zudem hatte sie eine Schenkung über 20.000 Euro bekommen während der Ehe. Es wäre also so das wenn ich in den letzten 10 Jahren 80.000 Euro getilgt hätte , sie beim Zugewinn einen Anspruch auf 40.000 Euro hätte! Ist das richtig so????
    Vielen Dank für eine Antwort
    MfG Thomas

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Thomas,

      Neben den getilgten Schulden, ist auch der Zugewinn der Schenkung zu beachten. Wenden Sie sich nochmals an einen Anwalt, der Ihnen die Berechnung genau erklären kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  4. Hase sagt:

    Hallo,
    wie wird das Haus ( ca. 360.000 aktueller Wert ) aufgeteilt, wenn ich mit 2 Kindern im Haus bleiben möchte und ich als Leistung 200.000 zum Hausbau mitgebracht habe? Partner 90.000. gemeinsame Schulden: 50.000 offen.
    Grundbuch ect. sind beide Ehepartner überall zur Hälfte eingetragen.

    Kredit 30.000 bereits abbezahlt von Partner. Ich gehe erst seit 2 Jahren wieder Teilzeit arbeiten, da Kinder (10 und 7 Jahre) großgezogen. Kein Anspruch auf Unterhalt, da ich schuldig.

    Was muss ich meinem Partner zahlen, wenn ich mit den Kindern im Haus bleiben möchte?

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      da Sie beide im Grundbuch stehen, gehört Ihnen das Haus zur Hälfte. Um weiterhin in dem Haus zu verbleiben, bestehen nun mehrere Optionen. Zum einen können Sie Ihrem Partner seine Haushälfte abkaufen. Darüber hinaus kann er Ihnen seine Haushälfte (z. B. gegen einen Mietzins) vorerst überlassen. Erkundigen Sie sich hierzu bei einem Anwalt, welche Lösung für Sie und Ihren Partner die beste ist.

      Grundsätzlich haben Sie während des Trennungsjahres Anspruch auf Unterhalt. Ggf. steht Ihnen auch nach der Scheidung noch Unterhalt zu. Dies hat erst einmal nichts damit zu tun, dass Sie Ihrem Partner etwas schuldig sind. Ggf. können diese Ansprüche aber durch den Unterhalt verrechnet werden. Auch hierzu berät Sie ein Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  5. Lola B. sagt:

    Guten Tag,

    mein Mann und ich leben getrennt. Ich lebe mit unserem Kind in der Eigentumswohnung. Dort möchte ich auch bleiben. Wir haben zusammen den Kreditvertrag unterschrieben und stehen auch gemeinsam im Grundbuch. Mein Mann hat kein Interesse an der Wohnung, ich möchte sie behalten. Mit der Bank habe ich bereits gesprochen und sie haben mir die „Konditionen“ genannt.
    Mein Mann würde seinen Teil der getilgten Schulden ausbezahlt bekommen. Wie ist das mit den Vorfälligkeitszinsen (bei ggf. doch notwendigen Verkauf) und den damals höheren abgeschlossenen Zinssatz (wäre ja jetzt wesentlich niedriger) Kann ich diese Punkte bei der Berechnung mit einbeziehen?

    Macht es Sinn die Wohnung vor der Scheidung zu überschreiben? Ich habe gehört, dass dann die Zahlung der Grunderwerbssteuer entfällt.

    Vielen Dank.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Lola,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt und Ihren Steuerberater, um die steuerlichen Vor- und Nachteile abzuwägen und in Erfahrung zu bringen, inwiefern auch die Zinssätze in der Berechnung Berücksichtigung finden können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  6. E. A. sagt:

    Moin moin,
    mein Exmann und ich stehen im Grundbuch unseres Hauses. Wir sind Gesamtschuldner bei den Banken, die das Haus finanzierten. Das Haus ist noch hoch verschuldet. Frage:

    Wenn mein Exmann das Haus aus der Teilungsversteigerung (unter dem Verkehrswert) kauft und es noch ein beachtlicher Teil an Schulden übrig bleibt, wer muss in diesem Fall für die Schulden aufkommen? Muss ich die Hälfte der Schulden bezahlen, obwohl mein Exmann das Haus unter Verkehrswert für sich erworben hat und es theoretisch mit Gewinn zum Verkehrswert verkaufen könnte?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen E.R.A.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      solange Sie als Schuldner bei der Bank eingetragen sind, müssen Sie für die Schulden auch aufkommen. Ggf. kann aufgrund Ihrer Situation im Innenverhältnis anderes geregelt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt, der Sie beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  7. A.D sagt:

    Guten Tag,

    wir haben 2010 gemeinsam ein Haus gekauft, ein kleines Eigenkapital von ca.15000€ wurde damals von meine noch Ehefrau in die Finanzierung mit eingebracht, Das dahrlehen belief sich auf gute 180.000€. Der Großteil der Umbaukosten wurden aus der Finanzierung abgedeckt.
    Natürlich wurde im Laufe der Jahre weiter Geld aus den privaten Einkommen in das Haus investiert. Die Raten und der Lebensunterhalt wurden zwischen uns aufgeteilt. Nun sind wir soweit, dass die Dahrlenszinsen so gut wie abbezahlt sind. Nun stehen wir vor der Scheidung, eigentlich würde ich ohne das Thema „Auszahlen“ das Haus ihr und den Kindern überlassen und einfach gehen. Sprich Grundbuch austrag, umschreibung der Finanzierung auf Sie. Dennoch würde mich es interessieren ob mir irgendwelche Ansprüche zu stehen. Ich mach das hier nur weil Sie mir einen Rosenkrieg anbietet, mit Äusserungen und Drohungen mich „finanziell“ auflaufen zu lassen.

    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      sofern Sie gemeinsam mit Ihrer Frau im Grundbuch eingetragen sind, steht Ihnen die Hälfte des Hauses zu. Sie können Ihrer Frau das Haus so überlassen oder eben fordern, dass Sie es Ihnen abkauft. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Arndt sagt:

    Guten Tag,
    meine Frau hat sich im September 2015 von mir getrennt und wohnt seit Oktober 2015 nicht mehr im gemeinsamen Haus. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Kredit von unserem gemeinsamen Konto (sie verdient etwas weniger als ich, Verhältnis ist etwa 45/55 %) bezahlt, seit ihrem Auszug zahle ich alleine den Kredit. Das Haus (Grundbuch und Kredit läuft auf uns beide) ist komplett durch Kredite finanziert und wurde ohne Eigenkapital 2008 erworben.
    Ich möchte weiterhin in dem Haus wohnen und es auch behalten.
    Nun möchte sich meine Frau von mir scheiden lassen. Können Sie mir bitte sagen, welche Ansprüche sie bezüglich des Hauses hat und was zu tun ist?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!
    Arndt

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Arndt,

      hierzu müssen Sie mit der Bank sprechen, ob diese Ihre Frau aus dem Kreditvertrag entlässt bzw. eine Umschuldung vorgenommen werden kann. Darüber hinaus muss Ihre Frau Ihnen Ihre Haushälfte verkaufen/überlassen, sodass dann eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. Clara N. sagt:

    Guten Tag ,
    Ich habe vor kurzem die Scheidung eingereicht und würde gerne meine Eigentumswohung an meine Bekannte verkaufen , da ich alleinige Eigentümerin bin.Mein Mann bzw Exmann weigert sich jedoch die Wohnung zu verlassen. Wenn meine Bekannte die Immobilie kauft muss er diese dann rechtlich gesehen verlassen bzw welche Rechte haben wir ihn vor die Türe zu setzen ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Clara,

      sofern Ihr Mann einen Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnet hat, müssen Sie sich als Eigentümerin an das geltende Mietrecht halten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwiefern Ihr Ehemann berechtigt ist, den Auszug zu verweigern.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. S. sagt:

    Hallo,
    meine Partnerin und ihr (Noch)Ehemann haben sich vor ca. 1,5 Jahren getrennt. Er ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und zu seiner Freundin gezogen. Beide stehen im Grundbuch und sie bezahlt seitdem sämtliche Raten für das Haus alleine. Meine Partnerin ist in dem Haus geblieben´, da sie die drei gemeinsamen Töchter (18,13 und 10 Jahre) bei sich hat und ihnen ihren Lebensraum erhalten möchte…. Da ihr (Noch) Ehemann nun mitbekommen hat, dass ich in das Leben seiner Frau getreten bin, versucht er mit allen Mitteln gegen sie zu schießen und auch ohne Rücksicht auf die Kinder ihr damit zu drohen, sie aus dem Haus zu werfen. Da ich mich größtenteils nun auch in dem Haus aufhalte verlangt er neuerdings, dass ich an ihn Miete zahlen soll, da er ja Miteigentümer ist….. Darf er da ???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      das Miteigentum kann Ansprüche begründen. Doch auch der andere Miteigentümer hat dabei ein Mitspracherecht. Wenden Sie sich bitte im Zweifel an einen Anwalt, um Ihren speziellen Fall genau prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. J.Z. sagt:

    Guten Tag, brauche dringend Info, habe mich bereits hier bei einem RA erkundigt, konnte mir keine wirkliche Antwort geben. Mein Mann und ich sind seit 37 Jahren verheiratet, er hat das Haus seiner Eltern vor der Ehe als Schenkung bekommen, da es sonst in die Vollstreckung gegangen wäre. Die Schulden seiner Eltern haben wir gemeinsam übernommen und dafür zahlen wir teils heute noch mit den Mieteinnahmen die Kredite ab. Ich selbst stehe erst seit ca 2 Jahren im Grundbuch. Mein Mann hat sich nun von mir getrennt und will das ich gehe, ohne Ansprüche zu stellen.. Dazu muß ich sagen, daß ich 35 JAhre in seinem Betrieb mit gearbeitet habe, wie so viele Ehefrauen ohne Arbeitsvertrag, er hat mir nie Lohn gezahlt oder Rentenbeiträge für mich eingezahlt, hat mir auch nie gestattet wieder ganztägig arbeiten zu gehen, weil er auf meine Hilfe angewiesen war Wir haben den Gartenbaubetrieb ausgebaut, früher nur Produktion und Verkauf von Pflanzen, inzwischen Pflege von Aussenanlagen, Gärten und Hausmeisterservice.. Auch dort habe ich viele Arbeiten übernommen…Dann hat er ein Haus von seinem Opa geerbt, auch dort stehe ich erst seit 2 Jahren im Grundbuch! Was bleibt mir , wenn mein Mann sich scheiden läßt..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      das Miteigentum begründet in der Regel einen Anspruch entsprechend des Eigentumsanteils. Zudem kann im Rahmen des Versorgungsausgleichs der Anspruch auf Ausgleich der Rentenpunkte erfolgen. Auch ein Anspruch auf Firmenvermögen oder Anteile kann gestellt werden, gerade wenn einer der Partner sehr viel Energie (auch unentgeltlich) hierin investierte. Die theoretischen Ansprüche sind jedoch in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Anwalt. An dieser Stelle steht es uns nicht zu, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. J.Z. sagt:

        Vielen Dank für Ihre Antwort… evtl. können Sie mir auch sagen, wie es mit den Mieteinnahmen aussieht, diese gehen seit Jahren auf ein Konto, welches nur auf meinen Mann läuft, ich eine Vollmacht für habe.. nun stehe ich mit 50/50 im Grundbuch, muß für die Mieteinnahmen selbst Krankenkassenbeiträge zahlen, bekomme aber kein Geld aus diesen Mieten , da ja auch Rechnungen von den Häusern zu begleichen sind… Mein Mann aber hat jetzt einen Lieferwagen gekauft, den er mit Mieteinnahmen zahlt, ebenso wie sein Sportstudio usw. Ich hätte gerne ein reines Hauskonto, welches auf uns beide läuft, mein Mann lehnt das aber ab, für ihn ist das sein Geschäftskonto und er kann machen was er will..er alleine bestimmt auch, was in den Häusern von welchen Firmen gemacht wird und wann.. Muß er der Änderung der Kontonutzung zustimmen oder muß ich das durch einen Anwalt bzw. das Gericht durchsetzen lassen..? Vielen Dank für Ihre erneuten Bemühungen!! JZ

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo,

          das Miteigentum begründet auch ein Mitbestimmungsrecht und das Recht auf Fruchtziehung. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, um zu prüfen, welche Forderungen Sie stellen und wie diese im Zweifel eingeholt werden können.

          Ihr Scheidung.org-Team

  12. A. Z. sagt:

    Es geht hier um das Thema Zugewinn. Folgender Sachverhalt: Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Während der Ehe hat meine Frau und Ihre Schwester ein Haus von der Großmutter geerbt. Ich habe die Schwester zwischenzeitlich ausbezahlt und stehe mit nun auch zur Hälfte im Grundbuch. Da meine Frau das Haus ja geerbt hat zählt -was den Zugewinn betriff- zu dem privelegiertem Anfangsvermögen. Wie sieht es aber bei mir aus? Ich habe es weder geerbt, noch vor der Ehe besessen, sondern in der Ehe erworben. Meines Erachtens fällt das Haus bei mir nicht zum Anfangsvermögen. Richig, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      als Erwerb kann es ggf. in Ihr Endvermögen zählen. Wie genau die Immobilie in Ihrem besonderen Fall zu behandeln ist, können Sie von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  13. salcedo sagt:

    Hallo liebes team

    habe vor 6 Jahren mit meiner Freundin ein haus gekauft, beide im grundbuch eingetragen. habe 50000,- Eigenkapital mitgebracht.
    ein paar Monate später haben wir geheiratet.

    sind jetzt getrennt seid 6 monaten, verkaufen unser haus mit gewinn.

    habe meiner frau beim notar Vertrag 15000,- mehr zuschreiben lassen, wegen noch ein paar offenen Rechnungen.

    jetzt sollten noch ca. 40000,- für mich bleiben. heute hatte ich ein schreiben vom Anwalt bekommen, wegen unterhalt.
    mein netto lohn liegt bei 1200,-
    wollte mir eigentlich von dem geld eine ETW kaufen so wie meine noch Ehefrau auch.

    kann ich das noch machen oder wird das geld für den Unterhalt genommen.

    oder darf ich es behalten, da es eigentlich ja mein Eigenkapital von vor der Eheschließung war?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Salcedo,

      beim Unterhaltsanspruch kann auf beiden Seiten das verwertbare Vermögen entsprechende Ansprüche ggf. aufheben. Ausgenommen sind Ansprüche gemeinsamer Kinder. Wenden Sie sich eigens an einen Anwalt, um die Ansprüche auf Unterhalt prüfen zu lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Steffi sagt:

    Guten Abend.

    Mein Noch-Ehemann und ich leben in Trennung, das Scheidungsverfahren läuft.

    Wir haben während der Ehe gemeinsam eine Wohnung erworben (50/50). Das gesamte Eigenkapital sowie sämtliche fälligen Zahlungen wurden von Anfang bis heute ausschließlich von mir erbracht.

    Die Wohnung wird von mir und unserem gemeinsamen Sohn bewohnt. Ich trage weiterhin die vollständigen Raten sowie sämtliche Nebenkosten alleine. Meinen Mann habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er die Hälfte der Raten, Grundsteuer, usw. übernehmen muss. Da er arbeits- und wohnungslos ist, ist er hierzu jedoch nicht in der Lage (und wäre auch nicht bereit dazu).

    Es gab eine mündliche Absprache, dass mein Mann mir nach der Trennung seinen Miteigentumsteil übertragen würde. Dies verweigert er jetzt jedoch. Mir wurde geraten, nach der Scheidung eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Ich habe mich über dieses Verfahren informiert.

    Dieses Verfahren scheint dann angebracht zu sein, wenn ein Teil (hier z.B. ich) den Verkauf der Immobilie anstrebt, der andere Teil aber nicht zustimmt.

    In meinem Fall möchte ich die Immobilie jedoch nicht verkaufen, sondern als alleinige Eigentümerin weiterführen. Die vorläufige Zustimmung der Bank bezüglich der Haftungsentlassung meines Mannes liegt bereits vor.

    Kann eine Teilungsversteigerung auch nur für seinen Anteil durchgeführt werden oder würde in diesem Verfahren in jedem Fall das gesamte Eigentum zur Versteigerung kommen?
    Und gibt es im Rahmen eines Teilungsversteigerungsverfahrens eine Art Vorkaufsrecht (in diesem Fall für mich) oder riskiert man damit, die gesamte Wohnung an einen Dritten zu verlieren?

    Für eine allgemeine Erklärung zu den Auswirkungen eines solchen Verfahrens wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    Vielen Dank im Voraus.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Steffi,

      jeder Miteigentümer kann zu jedem Zeitpunkt einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Ziel ist die Aufhebung der bis dato bestehenden Miteigentumsgemeinschaft. Der Miteigentümer hat dabei zunächst ein Vorkaufsrecht und kann die Immobilie alleine übernehmen. Wenden Sie sich für weitere Informationen und die Klärung Ihres speziellen Falls ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  15. Petra sagt:

    Hallo,
    mein Ehemann und ich sind getrennt, haben ein Haus vor 34 Jahren gebaut, beide sind im Grundbuch eingetragen. Wir haben gemeinsam 2 erwachsene Söhne. Mein Ehemann hat noch 1 Sohn aus erster Ehe. Auf unserem Haus sind noch Schulden. Meine Frage: Kann ich meinem Ehemann das Haus abkaufen bzw. kann er mir das Haus schenken. Was ist die beste Variante für mich bzw. unsere gemeinsamen Söhne.
    Im voraus Danke für die Antwort.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      beide Optionen sind eine Möglichkeit. Hierzu sollten Sie allerdings mit Ihrem Ehemann sprechen. Zusammen können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Daniel H. sagt:

    Hallo. Ich habe eine wichtige Frage. Wenn Mann und Frau gemeinsam im Grundbuch stehen, sich haben scheiden lassen, beide aus dem Haus ausgezogen sind und das Haus verkauft werden soll, aber es noch monatliche Kosten hat wie zum Beispiel Kredit und Abgaben an die Stadt usw., gibt es da eine gesetzliche Regelung wie die Kosten verteilt werden, oder müssen wir das Haus allein weiter zahlen bis es verkauft ist? Weil der Ex meiner Partnerin hat eine Summe genannt die wir für nicht realistisch halten und darunter soll es nicht verkauft werden. Das würde bedeuten, wenn das Haus zum Beispiel erst in 18 Monaten verkauft wird, müssten wir 18 Monate lang das Haus allein tragen? Der Ex ist letztes Jahr ausgezogen und wir wohnen jetzt noch im Haus und tragen alle Kosten, ziehen nun aber aus (im Frühjahr verkauft sich ein Haus besser als im Herbst). Allerdings verdient meine Partnerin auch mehr als ihr Ex. Er hätte das Haus überhaupt nicht allein halten können. Ich mache mir Sorgen, dass er dem Verkauf erst zustimmt, wenn seine geforderte Summer erzielt wird, da wir ohne seine Zustimmung ja nicht verkaufen dürfen, und wir nun auf nicht absehbare Zeit eine Doppelbelastung haben. Es wäre schön, wenn Sie mir antworten würden. Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      wie solche Kosten verteilt werden, kommt darauf an, wer den Vertrag unterschrieben hat. Diese Partei muss im Außenverhältnis auch den Verpflichtungen nachkommen. Im Innenverhältnis sollten die Kosten dann ggf. verteilt werden. Verursachen die Kosten (z. B. Müll) alleine, sollten die Kosten auch alleine getragen werden. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Charlotte sagt:

    Hallo,
    mein Freund und ich haben ein gemeinsames Haus, sind beide im Grundbuch und Darlehensvertrag eingetragen. Nun steht die Trennung an, er zieht aus, wir bezahlen beide hälftig die Darlehensrate weiter. Er ist nun der Meinung, dass er weiterhin alle Schlüssel behalten darf und jederzeit den Garten nutzen kann, ich aber keine Änderungen am Haus/Garten machen darf ohne ihn zu fragen. Was ist richtig?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Charlotte,

      grundsätzlich bleiben im Grundbuch eingetragene Eigentümer dies auch nach der Trennung. Eigentum dürfen sie entsprechend benutzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Falle der Trennung und Scheidung dahingehend zu einigen, wie mit dem gemeinsamen Besitz in Zukunft zu verfahren ist. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Uwe sagt:

    Hallo,

    ich habe eine frage zu dem thema:

    was ist wenn man sich trennt, war aber nicht verheiratet, ist im grundbuchg 50/50 eingetragen,

    die frau bleibt mit den 2 kindern im haus wohnen, es wurden 205.000 euro kredit auf 2 verträge aufgenommen, 100.000 auf den mann, 105.000 auf die frau, 10 jahre lang ca. 1000 euro im monat abgetragen, trotzdem noch ca. 180.000 schulden auf dem haus ( wert damals 240.000 €)

    kann der mann für die zeit einen ausgleich verlangen ?? / oder bekommt er nicht sogar eine angemessene „Miete“ für diese zeit dann angerechnet ?? da er nun meint er könne den höheren wert des hauses nehmen, seine schulen abziehen und dann ca. 50.000 €uro als auszahlung verlangen ? und praktisch in dieser zeit „umsonst“ gelebt / gewohnt haben ???

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      grundsätzlich berechtigt die Eintragung als Miteigentümer zu Ansprüchen – unabhängig von einer Eheschließung. Die Auszahlung des eigenen Anteils kann verlangt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich aus dem Eigentumsverhältnis ergeben können.

      Ihr Scheidung.org-Team

  19. Julia B. sagt:

    Hallo ich habe auch eine Frage.

    Wir leben aktuell in Trennung und haben neben einer kleinen Tochter ein gemeinsames Haus.
    Wir möchten uns scheiden lassen.

    Keiner möchte sein Hausanteil abgeben.
    Ich bin bereit meine Frau in dem Haus mit Kind weiter wohnen zu lassen.

    Ist es möglich das wir beide weiterhin Eigentümer bleiben, das Darlehen jeder zur Hälfte weiter zahlt. Und meine Noch-Frau mir für die Hälfte des Hauses eine Halbe ortsübliche Miete bezahlt?

    Im Grundbuch und Darlehen sind wir jeweils zu Hälfte eingetragen.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Julia,

      dies ist grundsätzlich möglich. Sie sollten allerdings einen Anwalt aufsuchen, der Sie beraten kann. Ggf. macht es Sinn, eine Scheidungsfolgevereinbarung aufzusetzen, um diese Angelegenheit vertraglich zu regeln.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. Mario sagt:

    Hallo,
    im Jahr 2010 haben meine Frau und ich ein Einfamilienhaus im wert von heute ca. 250.000€ gekauft. Ich alleine habe 190.000€ Eigenkapital eingebracht und auch das Darlehen komplett alleine bedient, sowie sämtliche Reparaturen/Renovierungen bezahlt. Dummerweise ist meine Frau aber zur Hälft im Grundbuch eingetragen. Jetzt möchte Sie sich von mir trennen. Sie hat mehrfach (auch unter Zeugen) gesagt sie möchte das Haus nicht und ich könnte es bekommen. Da wir allerdings jetzt schon in einem schlimmen Rosenkrieg reinschlittern glaube ich ihren Versprechen nicht. Ich möchte das Haus gerne für mich und unsere zwei Kinder behalten. Steht Ihr tatsächlich die Hälfte des Hauswertes zu?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Mario,

      ein Miteigentümer kann einen Anspruch auf eine gemeinsame Immobilie erheben, die dem Eigentumsverhältnis entsprechen (je nach Eintragung im Grundbuch: zu 1/2, 1/3 usf.). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit gemachte Aufwendungen mit Ansprüchen Ihrer Ehefrau verrechnet werden könnten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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