Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.

Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.

Das Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach Scheidung?

Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu – und was nicht zum Hausrat gehört – finden Sie hier.

Gehören auch Haustiere zum Hausrat?

Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wem gehört der Hund bei Scheidung?

Scheidung: Streit um den Hausrat

Was gehört zum Hausrat?

Bevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.

Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.
Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.

„Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.“
(§ 1361a Abs. 2 BGB)

Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.

Neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.

Zum Hausrat gehören z. B.:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)
  • Bettwäsche
  • Geschirr und Besteck
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • Haustiere

Nicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.

Diese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.

Nicht zum Hausrat gehören z. B.:

  • persönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)
  • private Fotos
  • Schmuck
  • Musikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)
  • Kleidungsstücke

Auch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden – wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.

Sonderfall Pkw: War das Auto ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Gebrauch oder wurde es nur von einem Ehepartner genutzt, kann es nicht als Hausrat gewertet werden. Diente es aber in größerem Umfang der gemeinsamen Lebensführung zum Beispiel für Einkäufe, Urlaub und für das Verbringen der Kinder zu Schule, AG u.a., kann es als Hausrat angesehen werden.

Zur Hausratsteilung bei einer Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.

Vorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.

Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.
Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.

Die Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.

Sie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.

Darüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).

Sonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte

Gegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.

Dies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben – sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB – weggefallen im Jahre 2009).

Beispiel für ein Surrogat:
Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.

Scheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?

Haben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.

Es gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.

Zum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.

Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.
Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.

Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.

Sie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.

Zum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.

Unterscheidung Besitz und Eigentum:
Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

Hausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.

Wer bekommt das Haustier?

Wie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als „Gegenstände“ geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.

Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.
Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.

Wer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das „Wohl“ des Tieres wird in der Regel nicht getroffen – es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.

Zumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.

Kann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Andrea sagt:

    Guten Abend.

    Wie verhält es sich , wenn der Partner sein Endvermögen
    in den Haushalt investiert, der eigentlich nicht notwendig war.
    Im konkreten Fall hat der Partner die Arbeitsplatte einer 5 Jahre alten
    Küche mit einer Granit -Platte ersetzen lassen.
    Neues Auto gekauft obwohl altes Auto erst 6 Jahre alt war.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Andrea,

      die Bewertung des Einzelfalls liegt letztlich immer beim Familiengericht. Hausratsgegenstände, die in der Ehezeit gemeinsam genutzt wurden, sind in angemessener Weise unter den Ehegatten aufzuteilen. Es ist also zunächst unerheblich, wer die Gegenstände gekauft hat (oder was sie gekostet haben). Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren konkreten Fall zu besprechen oder einigen Sie sich gütlich mit Ihrem Partner.

      Ihr Scheidung.org-Team

  2. Petra sagt:

    Guten Abend,
    Ich habe eine kurze Frage. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte ich eine komplett eingerichtete Wohnung. Nun möchte ich mich trennen und mein noch Ehemann meinte der Hausstand gehoehre hälftig ihm. Obwohl er nichts mitbrachte ausser sich und Bekleidung. Für min empfinden gehört alles das, auch wenn es durch die Jahre erneuert wurde (Verschleiß, defekt) weiterhin mir, oder?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Petra,

      regelmäßig wird der Hausrat geteilt. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn eine Ehepartner Gegenstände mitbrachte, diese sind nicht zu teilen. Dies gilt auch, wenn Gegenstände wegen eines Defekts während der Ehe ersetzt wurden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  3. Gerald sagt:

    Hallo, wollte mal kurz nachfragen wie hier der rechtsstsnd ist….Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung ohne zugewinnausgleich….Es wurde eine Küche gekauft…..die Küche wurde über meine noch Frau bestellt und auch die Rechnung läuft auf sie, jedoch wurde die Küche von meinem Konto bezahlt und nicht vom gemeinschaftskonto……nun die Frage…..hat meine noch Frau Ansprüche auf die Küche obwohl ich sie bezahlt habe…..

  4. Gerald sagt:

    Hallo, wollte mal kurz nachfragen wie hier der rechtsstsnd ist….Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung……Es wurde eine Küche gekauft…..die Küche wurde über meine noch Frau bestellt und auch die Rechnung läuft auf sie, jedoch wurde die Küche von meinem Konto bezahlt und nicht vom gemeinschaftskonto……nun die Frage…..hat meine noch Frau Ansprüche auf die Küche obwohl ich sie bezahlt habe…..

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Gerald,

      nach unserem Ermessen gehört die Küche offiziell Ihrer Frau, da Sie den Kaufvertrag abgeschlossen hat. In einem Gerichtsverfahren kann dies jedoch neu beurteilt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Gerald sagt:

        Hallo liebes Team, vielleicht ist das noch wichtig…wir haben eine Gütertrennung ohne zugewinnausgleich….das heiß jetzt für mich ich muss für die Küche zweimal bezahlen…….oder kann ich auch besten das die Küche fachgerecht ausgebaut werden muss und meine noch Frau diese mit nehmen muss…..

        1. scheidung.org sagt:

          Hallo Gerald,

          Hausrat wird regelmäßig geteilt. Insofern erhält ein Ehegatte die Küche und der andere einen entsprechenden Ausgleich. Gilt diese Regelung an dieser Stelle nicht, gehört die Küche wohl dem Vertragsunterzeichner. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt, dieser kann Ihnen eine definitive Antwort geben.

          Ihr Scheidung.org-Team

  5. Bernd sagt:

    Hallo,

    Wie ist es wenn der Mann zu Beginn ein Sparkonto/Buch (weiß nicht genau was) besaß das an die 10000 Euro hatte. Die Frau hat aber ohne sein Wissen während der Ehe auf dieses Geld zugegriffen um Geschenke für Ihre Verwandten zu kaufen. So das keine 3000 Euro mehr auf dem Konto waren die dann für sein Auto ausgegeben wurden so das jetzt nichts mehr da ist

    In wie fern gilt sowas mit zum Anfangs- und Endvermögen des Mannes?

    Und kann er veranlassen das Geld wieder zu bekommen von ihr? Da sie es ihm quasi „gestohlen“ hat

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Bernd,

      Vermögen, welches vor der Ehe bereits existierte, zählt zum Anfangsvermögen und ist bei der Scheidung entsprechend zu verrechnen.
      Ihr Scheidung.org-Team

  6. Moe sagt:

    Zum Thema Wertpapierdepot: wenn man ein Wertpapierdepot bereits vor der Ehe pflegt, welche Ansprüche hätte der Partner im Scheidungsfall? Immerhin ist es üblich, Wertpapiere im Depot immer wieder zu verkaufen und neu dazu zu kaufen. Außerdem werden darauf Zinsen und Dividenden gezahlt. Erfolgt auch hier der normale Zugewinnausgleich oder bleibt das Depot im alleinigen Besitz des Anlegers?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Moe,

      in diesem Fall ist zumiest ausschlaggebend, wer der Inhaber des Depots ist. Allerdings ist dies ein hoch komplexes Thema, beispielsweise ist auch zu beachten, was mit den Gewinnen während der Ehe passierte. Wir können Ihnen empfehlen eine sachkundigen Anwalt zu diese Thema zu befragen.
      Ihr Scheidung.org-Team

  7. Jana sagt:

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Ablauf der Scheidung und Vermögensteilung.
    Ich habe mit meinem Noch-Ehemann schon 1 1/2 Jahre Krieg über Anwälte bezüglich Vermögensteilung. Der Zugewinnausgleich wurde mit 5.000€ beziffert und dann würde mir noch 1/4 vom Reihenhaus zustehen. Es wurde durch die Anwälte von beiden Seiten versucht, außergerichtlich eine Einigung zu erlangen, was bis jetzt in einer angemessenen Größenordnung nicht möglich war.
    Leider fühle ich mich von meinem Anwalt hier auch schlecht beraten, weil er augenscheinlich versucht alles nur zu seinem Vorteil zu regeln. Einen Kostenvoranschlag von 6.500€ habe ich schon. Und wegen meiner beiden kleinen Kinder gehe ich auch nur 6 Std. Arbeiten, so dass Geld ich nicht gerade im Überfluss habe.
    Nun hatte ich vor, bei dem Scheidungstermin auf eine Vermögensauseinandersetzung zu verzichten, um dann mit der rechtskräftigen Scheidung eine Teilungsversteigerung bei Gericht zu beantragen. Das müsste doch auch ohne Anwalt funktionieren? Für die Beantragung des Zugewinnausgleichs habe ich dann noch 3 Jahre Zeit, ist das dann beim Familiengericht zu beantragen und brauche ich dafür noch einen Anwalt? Das entsprechende Vermögen am Anfang bzw. am Ende der
    Ehe ist alles schon von den beiden Anwälten aufgelistet worden
    Oder ist das ganze nur mit zwei getrennten Verfahren einmal Scheidung und zum anderen Vermögensteilung mit jeweils einem Anwalt zu bewältigen? Würde auf jeden Fall Kosten intensiver.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jana,

      für Anträge beim Familiengericht besteht prinzipiell Anwaltszwang.

      Ihr Scheidung.org-Team

  8. Tom sagt:

    Hallo Scheidungs.org-Team,

    meine damalige Frau hat am Anfang der Trennung mehrere Tausend Euro vom gemeinsamen Konto abgehoben, obwohl sie ihr Gehalt mittlerweile auf ein eigenes Konto hat buchen lassen. Vermutlich hat sie von diesem Geld unter anderem sich eine neue Wohnung eingerichtet. Ich bin mit unserem Sohn im gemeinsamen Haus verblieben. Die Gegenstände, die sie in die Ehe mitgebracht hat, hat sie bereits aus dem Haus geholt. Jetzt verlangt sie die weitere Aufteilung des Hausrates. In wie fern hat sie noch Anspruch darauf und wie lässt ich das vorher abgeschöpfte Geld ausgleichen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Tom,

      der Kontostand auf dem gemeinsamen Konto zum Zeitpunkt der Trennung kann im Nachgang noch zum Tragen kommen. Die Hausratsteilung betrifft nur gemeinsamen Hausrat, der während der Ehezeit von beiden Ehegatten genutzt bzw. erworben wurde. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  9. P. sagt:

    Wie wird ein Guthaben gewertet, dass bereits 4 Jahre vor Ehebeginn abgetreten wurde an die darlehensgebende Bank fürs Eigenheim. Zählt das noch zum Anfangsbestand?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      Vermögen, welches vor der Ehe bereits bestand, zählt zum Anfangsvermögen. Wenden Sie sich für eine genaue Berechnung an einen Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  10. Frank sagt:

    Hallo,
    hat bei einer Scheidung der Mann keinen Anspruch auf Hausrat oder Ausgleichszahlung, wenn die Frau mit Kindern in der Wohnung bleibt? Das Gericht entscheidet zugunsten der Frau, weil die Haushaltsgegenständen für die Kinder notwendig seien?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Frank,

      die Entscheidung des Gerichts kann durch das Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Besprechen Sie diesen Schritt zuvor eingehend mit einem Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Birgit sagt:

    Hallo,
    mein Ehemann droht mit Scheidung. Ich habe während der Ehe nur gespart, mir nichts geleistet und dieses Geld auf ein Konto, wo ich nur Zugang habe mit meinem Namen in Sparbriefe angelegt. Die Sparbriefe darf ich aber nicht auflösen, da diese erst 2020 zugeteilt werden. Man Ehemann kann nicht mit Geld umgehen. Wenn die SCHUFA aber ermittelt, muss ich alles teilen. Es kann nicht sein, dass er von meinem mühsam ersparten Geld auch noch die Hälfte bekommt, oder ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu ergründen, welche Ansprüche Ihres Mannes tatsächlich begründet sind.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Jürgen sagt:

    Am dem Tag der Heirat waren wir beide arbeitslos, wenn das eine Rolle spielt?

  13. Jürgen sagt:

    Hallo,

    ich habe insgesamt ca. 26000€ in drei Jahren durch Schenkung meines Vater in die Ehe einfließen lassen. Davon wurden Haushaltsgegenstände (TV, Sofa uvm. gekauft). Ich war der Hausmann und habe mich um die Belange des Haushaltes gekümmert. Ich habe kein Einkommen gehabt. Meine noch Frau ist arbeiten gegangen.
    Die Berechnung des Zugewinnausgleiches verstehe ich nicht?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn (von Vermögen) der beiden Ehegatten während der Ehezeit einander gegenübergestellt. Die Hälfte der Differenz kann der Berechtigte als Ausgleichszahlung verlangen.

      Mehr Informationen zum Zugewinnausgleich inklusive Beispielberechnung finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.scheidung.org/zugewinnausgleich/

      Ihr Scheidung.org-Team

  14. Daniel sagt:

    Guten Tag Scheidung.org Team,

    ich hätte zwei Fragen an euch.
    Ich weiß dass meine erste Frage oben in eurem Text an sich beantwortet ist aber vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden oder brauche es einfach nur mal in meinen Worten bestätigt.

    Szenario 1:
    Wenn ich richtig verstanden habe ist es ja so dass wenn ein Ehepartner ein Tagesgeldkonto mit einer Summe von 20.000,- € besitzt und dies vor der Eheschließung besitzt.

    Frage 1:
    Hat der andere Ehepartner der nicht das Tagesgeldkonto besitzt bei einer Scheidung Anspruch auf dieses Tagesgeldkonto?

    Szenario 2:
    Was wäre wenn ein Ehepartner sparsam lebt um sich später vielleicht eine Anzahlung für ein Haus oder ähnliches anzusparen.
    Aber der andere Ehepartner dies nicht macht und es kommt zu einer Scheidung.

    Mein Beispiel:
    Beide Ehepartner haben dieselbe Steuerklasse und verdienen auch ca. dasselbe bei Ihrem Arbeitgeber.
    Ehepartner A hat in der Beziehung dann 15.000,- € angespart.
    Ehepartner B hat nichts angespart weil dieser gerne alles ausgibt was er verdient.

    Frage 2:
    Hat der Ehepartner B bei einer Scheidung Anrecht auf das Angesparte Geld vom Ehepartner A?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Daniel

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Daniel,

      zu Frage 1: Vermögenswerte, die in die Ehe mitgebracht werden, sind nicht Teil des Zugewinns und werden nach der Ehe nicht „aufgeteilt“.

      zu Frage 2: Ein Anspruch auf die Ersparnisse des Ehepartners kann durchaus bestehen. Allerdings werden hier auch materielle Vermögenswerte mit einbezogen. Hat sich Ehepartner B also ein schickes Auto gekauft, anstatt das Geld zu sparen, so ist das Auto Teil des Zugewinns.

      Ein Anwalt kann Ihren konkreten Fall genau betrachten und entsprechende Informationen geben.

      Ihr Scheidung.org-Team

      1. Daniel sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort

  15. Melanie sagt:

    Hallo, wie kann man den Haustand gerecht aufteilen? Wie errechnet sich daß? Oder wie errechnet man die Ausgleichszahlung?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Melanie,

      bei der Hausratsteilung wird stets versucht, einen annähernden Ausgleich der Sachwerte zu erzielen. Ausgleichszahlungen sind theoretisch möglich, in der Praxis geschieht dies jedoch eher selten. Der Ausgleich soll annähernd gleichmäßig verteilt werden.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. Birte sagt:

    Wenn die Ehepaar von einem Schwiegerelternteil Geld ausgeliehen haben, um die Gegenstände zu kaufen, wie teilt man solche Gegenstände?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Birte

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birte,

      sofern hinsichtlich des Darlehens keine weiteren Regelungen getroffen wurden und die Gegenstände zum gemeinsamen Hausrat gehören, ist eine hälftige Hausratsteilung zu vermuten.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Uwe sagt:

    Hallo,
    wie verhält es sich bei einer Trennung rechtlich, wenn während der Ehe ein Auto gekauft wurde und das Geld dafür von meinen Eltern stammte ?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Uwe,

      handelt es sich um eine Schenkung, bei der nichts anderes für den Falle der Trennung geregelt wurde, können beide Ehegatten einen Anspruch auf das Fahrzeug erheben, sofern beide Eigentümer sind oder es sich um das Familienfahrzeug handelt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Huber sagt:

    Was geschieden mit einem großen Orientteppich der seit über 20 Jshren auf Parkettfußboden liegt und ein Hochzeitdgedchenk der Mutter der Ehefrau war. Starke Bodenverfärbung

  19. Birgit sagt:

    Ich verstehe folgendes nicht : wenn 1370 BGB abgeschafft wurde..wieso gehört dann die Waschmaschine trotzdem der Frau und wird im Hausrat nicht aufgeteilt ? Ist es also tatsächlich auch nach neuem Recht so, dass die Maschine allein bei der Frau bleibt ?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Birgit

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Birgit,

      die Surrogatregelung findet sich auch noch in anderen Bereichen des BGB wieder (z. B. § 2019 I BGB). § 1370 wurde zugunsten der anderen Bestimmungen im BGB gelöscht. Die Regelung ist jedoch noch gesetzlich nachzuvollziehen.

      Ihr Scheidung.org-Team

  20. S. K. sagt:

    Wie berechnet sich die Ausgleichszahung für den Hausrat. Wird der Neuwertpreis oder der aktuelle Restwert angesetzt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo,

      angenommen wird der aktuelle Wert der Gegenstände. Ausgleichszahlungen sind jedoch in der Regel eher selten. Zumeist streben auch die Gerichte eine sachdingliche Einigung vor, das heißt eine ungefähr gleichmäßige Aufteilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände.

      Ihr Scheidung.org-Team

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