Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?
Inhaltsverzeichnis
Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.
Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.
Das Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung
Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.
Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu – und was nicht zum Hausrat gehört – finden Sie hier.
Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wem gehört der Hund bei Scheidung?„
Scheidung: Streit um den Hausrat
Was gehört zum Hausrat?
Bevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.
„Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.“
(§ 1361a Abs. 2 BGB)
Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.
Neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.
Zum Hausrat gehören z. B.:
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)
- Bettwäsche
- Geschirr und Besteck
- Waschmaschine
- Staubsauger
- Haustiere
Nicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.
Diese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.
Nicht zum Hausrat gehören z. B.:
- persönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)
- private Fotos
- Schmuck
- Musikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)
- Kleidungsstücke
Auch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden – wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.
Zur Hausratsteilung bei einer Scheidung
Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.
Vorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.
Die Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.
Sie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.
Darüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).
Sonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte
Gegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.
Dies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben – sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB – weggefallen im Jahre 2009).
Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.
Scheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?
Haben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.
Es gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.
Zum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.
Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.
Sie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.
Zum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.
Im Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.
Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.
Hausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.
Wer bekommt das Haustier?
Wie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als „Gegenstände“ geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.
Wer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das „Wohl“ des Tieres wird in der Regel nicht getroffen – es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.
Zumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.
Kann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte.
Hallo, guten Morgen,
Danke erstmal für Ihre Antwort.
Frage hierbei wäre welche ‚Beweismittel‘ hier ausreichen um nachzuweisen dass die Gegenstände mir gehören. Ich habe nicht von allen Gegenständen Rechnungen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die anwaltliche Beratung. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch erläutern, welche Nachweise im Einzelfall ausreichend und beweiskräftig sein können.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
Ich möchte mich mal erkundigen nach dem Stand 2017. Ich lebe seit dem 1.5.2017 meiner Freundin zusammen und denke sie will sich kurzfristig von mir trennen.
Wo ich eingezogen bin, habe ich einiges an hochwertigen Möbel mit ins Haus gebracht und ich befürchte sie wird versuchen die zu behalten.
Wir sind weder verlobt moch verheiratet, aber meine Freundin hat 3 Kinder (aus einer früheren Ehe).
Wie sind die Ansprüche meiner Freundin nachdem wir 5 Monate zusammenleben?
Ich habe von einigen Möbeln noch die Rechnungen, aber von den Meisten nicht; habe aber die meisten Möbeln fotografiert. Kann ich damit vermeiden dass sie Ansprüche auf meinen Möbeln hat/bekommt? Außerdem investiere ich gerade so ziemlich in eine Renovierung der Eigentuswohnung meiner Freundin. Kann ich diese Kosten, bei einer Trennung evt. geltend machen bzw. zurückfordern?
Herzlichen Dank im Voraus.
Hallo Anonym,
ein rechtlicher Anspruch ergibt sich allein durch eine partnerschaftliche Beziehung regelmäßig nicht. Sofern Sie nachweisen können, welche Einrichtungsgegenstände Ihnen gehören, ist ein Anspruch oftmals zu verneinen. Wenden Sie sich zur Abklärung gerne auch an einen Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
mein Mann hat sich von mir getrennt. Vor ca. 1,5 Jahren haben wir ein Haus gekauft. Das Haus sollte eigentlich zum Teil mit seinem Erbe bestückt werden aber leider wurde es viel später ausgezahlt das nur ein Teil von ca. 15.000 Euro mit in die Finanzierung gegangen ist. Zudem hat er von dem Erbe ein Auto gekauft und noch ein großen Barbetrag auf dem Konto.
Ich habe gar kein Vermögen mehr zur Verfügung da ich alles in das Haus gesteckt habe.
Wenn das Haus verkauft werden würde, würden wir einen hohen Verlust haben aufgrund der Zinsen und da wir mit Renovierungskosten nie den Betrag durch den Verkauf wieder rausbekommen bekommen würden.
Jetzt meine Fragen.
Hab ich ein Anspruch auf das Auto das zur gemeinsamen Lebensführung genutzt wird (Kinder werden zum Kiga gebracht; Einkauf etc.)
Das Erbe das in das Haus gegangen ist, kann er das zurück verlangen oder wäre es ein fiktives Verlustgeschäft?
Was ist mit dem Erbe auf dem Konto?
Hallo Anja,
1. Sofern ein Fahrzeug als Familienauto genutzt wurde, kann hier häufig ein Anspruch vonseiten des Partners erhoben werden, der die Kinder nach der Trennung dauerhaft betreut. Es fällt in diesem Fall oftmals in den gemeinsamen Hausrat, unabhängig der Eigentumsverhältnisse. Pauschale Lösungen gibt es hier jedoch nicht. Es bedarf der Betrachtung des Einzelfalls.
2. Erbschaften werden regelmäßig als privilegierter Erwerb betrachtet, der nicht in den Zugewinnausgleich fällt und somit nicht automatisch einen Anspruch des anderen Ehegatten begründen. Bei Einsatz von geerbten Vermögen gestaltet sich dies wiederum komplizierter. Auch hier muss der spezifische Einzelfall betrachtet werden.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche im Falle einer Scheidung prüfen und beziffern zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Guten Abend,
Wenn mein Frau vor Ehe einen Schuld hatte von 5000€ wegen ihr Bafoeg, was ich bis die Trennung nicht wusste, und sie nun dies von unsere gemiensamen konto während die Trennung bezahlt hat, ohne mein Einverständnis, kann ich diese betrag von die monatlichen Unterhalt abziehen.
Die wohnt nun mit unsere 2 kinder in unsere gemeinsamen Haus und hat kein Einkommen. Vielen dank im voraus.
Palle
Hallo Palle,
bei Geldern auf einem gemeinsamen Konto können im Falle der Trennung im Einzelfall auch beidseitig hälftige Ansprüche bestehen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit in Ihrem Fall eine Verrechnung mit Unterhaltsleistungen möglich wäre.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo
Ich habe da auch mal eine frage.
Und zwar ich und mein noch Mann,leben bereits seid 5 Jahren getrennt.
Leider habe ich das mit der Scheidung immer bis jetzt hinaus gezögert.
Damals bin ich gegangen und hab nie irgendetwas von dem wohnungs Hausrat bekommen.
Natürlich möchte ich nun auch den teil der mir vom Hausrat zusteht, jedoch kann ich ja mit den Möbeln etc.leider nicht mehr wirklich was anfangen da ich mir ja Alles selbst neu gekauft habe.
Meine Frage wäre nun , ob es möglich ist das ich das ganze in Form von Geld bekommen könnte?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Lg Jasmin
Hallo Jasmin,
ein Ausgleich in Geld ist bei der Hausratsteilung zwar grundsätzlich theoretisch möglich, in der Regel aber streben die Gerichte und Anwälte den Ausgleich in Sachwerten an, um eben solche Ansprüche zu vermeiden. Ggf. kann der zugesprochene Hausrat nach der Teilung ja auch eigenhändig veräußert werden. Wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo. Ich bin im trennungsjahr und mein Mann zieht in eine vollstationäre wohngruppe. D.h. er kann Möbel und Geräte nicht mitnehmen. Muss ich ihn finanziell entschädigen?
Hallo Kerstin,
sofern keine Hausratsteilung ermöglicht werden kann, ist im Einzelfall auch die monetäre Ausgleichszahlung möglich. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um zu ergründen, welche Möglichkeiten in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo zusammen,
ich hätte da einmal eine Frage:
Meine Noch-Ehefrau ist im Mai ausgezogen. Hat mir fast komplett die Wohnung ausgeräumt (Wohnwand Wohnzimmer, Lederhosen, Stereoanlage etc.) Dann ist ihr ja auch nichts besseres eingefallen, dass sie mich bei der Polizei anzeigt wegen angeblicher Körperverletzung sowie angeblichen Diebstahl von Unterlagen.
Nun hab ich von Ihrem Anwalt ein Schreiben bekommen, indem sie folgendes fordert:
– Gefrierschrank (voll)
– Eckbankgarnitur
– Wohnzimmerregalwand
– Staubsauger
– 2 Fernsehgeräte (defekt und entsorgt)
– eine Küche (Alter ca. 15 Jahre soll von mir mit 800 € abgelöst werden)
Da sie ja aber bereits während ich in der Arbeit war, die Wohnung fast leer geräumt hat (ebenso meine Lederhosen sowie Lederwesten samt Wohnwand Wohnzimmer, Balkongarituren etc.) bin ich eigentlich nicht bereit mich auf dieses Niveau zu begeben.
Für eine Antwort, wie ich mich verhalten soll, wäre ich dankbar.
Gruß
Sigi
Hallo Siegfried,
bitte wenden Sie sich Ihrerseits an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau prüfen zu lassen und gegen ungerechtfertigte Forderungen ggf. vorzugehen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
1. Meine Frau hat mich im Februar verlassen und ist zu ihrem neuen Partner gezogen und hat die Scheidung schon eingereicht. Jetzt verlangt sie das ich die Möbel verkaufe und ihr das Geld schicke. Die Sofas sind aber fleckig und die meisten Möbel schon über 15 Jahre alt. Sie hat mir geschrieben das die Sofas und der Couchtisch einen Wert von 2000 € hätten und und ich ihr sonst das Geld auszahlen müsste.
2. Ich habe nach der Trennung einen Wohnzimmer Schrank, ein Ehebett ( das andere war gebrochen) und einen Röhrefernseher geschenkt bekommen.
3. Der Gefrierschrank und den Kühlschrank habe ich schon vor der Ehe gehabt.
4. Ich habe ja auch nur das notwendigste an Einrichtung was zu einem Haushalt gehört. Sie hat doch durch ihren Partner eine komplette Einrichtung.
Muss ich dann trotzdem alles verkaufen.
Da ich Montag erst wieder arbeiten gefunden habe und nicht viel verdiene kann ich sie auch nicht auszahlen. Bin in der Privatinsolvenz, muss Strafbefehl und Steuerrücksstand abzahlen und noch Unterhalt für unsere Tochter die alleine wohnt.
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
bei der Hausratsteilung sind in aller Regel die tatsächlichen Sachwerte auszugleichen, Zahlungen sind zunächst nicht angedacht. Ggf. können einzelne Gegenstände dem Partner zur freien Verfügung überlassen werden.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Frau genau prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Momentan alles friedlich.. Sobald nochmann aus dem Haus ist.. wird er anders… Hab in der Ehe von meinem Papa, nach dem dieser mein Elternhaus verkauft hat, ein Teil des Geldes als kleiner erbe bekommen und das für Autokauf verwendet… Auto wurde nach Trennung nun wieder verkauft und Mann verlangt Geldanteil davon…. DAMIT ER SICH NEUES KAUFEN KANN UM SICH UM GEMEINSAMES KIND ZU KÜMMERN UND ZU BESUCHEN ODER ABHOLEN… da es in der Ehe angeschafft wurde…. Was ist richtig…
Hallo Dani,
maßgeblich sind bei der Entscheidung, ob ein Auto in den Hausrat hineinfällt, ob das Fahrzeug als Familienwagen verwandt wurde. Ggf. kann der Verkaufserlös auch in den Zugewinnausgleich fallen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihres Ehemannes prüfen zu lassen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo Liebes Scheidungs.org-Team,
Wir haben uns getrennt und bei der rausgabe der Sachen hat sich herraus gestellt das alles was wir zusammen gekauft haben auf ihren Namen geliefert wurde. Auch der Kaufvertrag vom Auto und die zulassung erfolgte auf ihren Namen.
Mann doof und lernt daraus. Man solte alles zusammen unterschreiben!
Frage:
bekomme ich die Sachen oder zumindest die Hälfte vom Kaufpreis?
Ihre Anwältin meint Nein und ich kann auch nicht das gemeinsame Auto nutzen
Gibt es da einen Möglichkeit oder hat Sie recht?
Hallo Michael,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um mögliche Ansprüche Ihrerseits prüfen zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Scheidung.org-Team
Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt. Ich habe ein Annäherungsverbot, habe aber noch meine Sachen in der Wohnung und im Keller stehen.
Ich habe die Anwältin meiner ehemaligen Lebensgefährtin gebeten, das ich in Beisein einer Familienhilfe meine Sachen abholen möchte, damit kein Kontakt zustande kommt. Die Anwältin oder meine ehemalige Lebensgefährtin möchte das aber nicht. Wie soll ich an meine Sachen kommen? Ich habe niemanden der die Dinge abholen kann.
Hallo Dominik,
wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie in dieser Sache vertritt. Ggf. kann dieser mit Ihnen zu der Wohnung fahren.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich habe mal unverbindlich die Frage, was ist mit Möbeln die nach einer Trennung angeschafft wurden, fallen die in den Zugwinn?
Bin getrennt, Mann ausgezogen und kauft neue Möbel für sich und seine neue, sind aber noch lange ncht geschieden.
Gruss Anke
Hallo Anke,
in den Zugewinnausgleich fallen in aller Regel alle Vermögensmassen, die bis zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung erwirtschaftete wurden. Wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an einen Rechtsanwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo! Was ist denn wenn einer die Wohnung während der Abwesenheit des Ehepartners ausgeräumt und an sich nur wertloses „Zeug“ zurück gelassen hat? Was kann man da tun?
Dankeschön
Hallo Sara,
es besteht u. a. die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die einzelnen Varianten in Ihrem Fall durchzuspielen (auch bezüglich des Kostenfaktors).
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
meine Frau hat vor 20 Jahren ein erhebliches Erbe angenommen, von dem bei unserem Kennenlernen nur noch ein Bruchteil existent war. Sie hat vorehelich einen kleinen vierstelligen Betrag für den Kauf eines gemeinsamen Schlafzimmers davon verwendet, jetzt, in der Trennung, besteht sie auf die privligierte Verrechnung dieses Betrages beim Zugewinnausgleich. Meinem Verständnis nach gilt das doch aber nur für geerbte Beträge während der Ehe, oder täusch ich mich da?
Ein Ja, Nein auf die Frage mit dem Täuschen wäre schon klasse, danke! :-)
Hallo Christian,
ein Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen, egal ob es vor oder während der Ehe hinzukam.
Ihr Scheidung.org-Team
Trennung von meinem Mann nach 33 Jahren Ehe. Er sagt, er will „nur das Auto Wert 12.000 Euro und den Fernseher Wert 2000 Euro oder er lässt es mir und ich soll ihm dann die Hälfte derWerte auszahlen. Den Rest des Haushaltes braucht er nicht. Der Haushalt Möbel und restl. Geräte sind schon alt und haben keinen großen Wert mehr. Frage :kann er e das von mir verlangen? Wie kann ich mich richtig verhalten? Müsste mir ein Auto kaufen. Alles wurde während der Ehe angeschafft.
Hallo Conny,
der Hausrat ist bei einer Scheidung zu teilen. Wem das Auto zusteht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier kommt es beispielsweise darauf an, ob es sich um einen Familienwagen handelt. Sofern Sie Ihrem Mann Wertgegenstände zugestehen, können Sie einen entsprechenden Ausgleich verlangen.
Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie beraten kann.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo.
Meine noch Frau behält alles unter Verschluss, so daß ich an nichts rankomme.
Ich hab mich im Februar getrennt.
Möchte jetzt mein Boot, Wohnwagen und Werkzeug haben.
Sie lässt mich aber nicht mehr ins Eigenheim und Grundstück. Gehört uns beiden.
Was kann ich machen um diese Gegenstände zu bekommen.
Hallo Jörg,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um ggf. die Herausgabe auf dem rechtlichen Weg durchzusetzen. Dieser kann Ihnen auch weitere Schritte im Zuge der Trennung und Scheidung erläutern.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo,
ich besitze seit dem Tod meines Vaters 1990 die Hälfte meines Elternhauses. Die andere Hölfte meine Mutter. Unser Notar sagt, dass dies in unserer Scheidungsfolgevereinbarung gelistet werden muss. Die Heirat war 2008.
Er verlangt den Brandversicherungswert des Hauses und meint, dass dies der Form halber als Altvermögen außerhalb des Zugewinns gelistet werden muss. Meiner Meinung nach ist die Aufnahme irrelevant, da die Haushälfte so oder so mir gehört und nicht aufgeteilt wird.
Durch die Listung in der Vereinbarung steigt mein Vermögen somit erheblich und damit auch die Gebühren des Notars.
Mein RA arbeitet mit dem Notar zusammen und hält das für erforderlich.
Sehe ich das falsch, oder werde ich hier vom Notar unnötig ausgepresst?
Viele Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
wir sind nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen. Haben Sie Zweifel an dem Vorgehen von Anwalt und Notar, holen Sie ggf. eine Zweitmeinung bei einem anderen Rechtsbeistand ein.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, meine Frau (damals noch Freundin) ist 2008 zu mir in meine Wohnung gezogen, wir haben dann zu ihrem Einzug kleinere Renovierungsarbeiten vergenommen (neue Badfliesen,neue Wandfarbe im Schlafzimmer,Unterschranklampen in der Küche eingebaut),wo Sie damals besorgt und gezahlt hat. Nun haben wir uns Getrennt und Sie ist ausgezogen und möchte von mir das Geld dafür zurück haben. Muss ich Ihr den damaligen Neupreis zurück geben,oder nur einen Teil,oder ist das bereits abgeschrieben? Kann mir wer einen Rat geben?
Hallo Wolfgang,
das richtet sich danach, welche wirksame Vereinbarung Sie derzeit für den Fall der Trennung getroffen haben. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genauer unter die Lupe zu nehmen.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, die Mieteinnahme. Folgender Fall: Ehelleute leben seit Januar 2016 in Trennung im Doppelhaus. Ehemann in Trennung ist Vermieter und vermietet seine im notariell zugesprochene Haus-Hälfte. In Absprache mit der Nochfrau geht die Mieteinnahme auf das Konto der NochFrau(Ihre Bankverbindung ist im Mietvertrag eingetragen), da diese sämtliche Nebenkosten für das Doppelhaus alleine zahlt und den Anteil der Kaltmiete für ca. 1,5 Jahre als Tilgung für Scheidungskosten, Notarkosten ect. verwenden soll (mündliche Vereinbarung). Dafür wohnt der getrennte Mann noch in der Hälfte der Noch-Frau bis das Mietverhältnis beendet ist und der Exmann dort einziehen kann. Nun ist alles bezahlt, die Scheidung wenige Monate her und die vermietete Hälfte plötzlich frei geworden. Das Mietverhältnis ist also beendet und der geschiedene Exmann zieht in die ehemals vermietete Haushälfte. Jetzt fordert er genau die Summe der Kaltmiete zurück für den Zeitraum der er getrennt im HausTeil der Exfrau gelebt hat, also für 15 Monate. Bei der Scheidung war keine Rede davon, er hat es 15 Monate so gewollt und und jetzt plötzlich wittert er Geld und will von alldem nix mehr wissen. Er sagt, da er Vermieter sei und nicht ich , gehöre mir das Geld garnicht und ich müsse ich ihm zumindest die Kaltmiete wieder auszahlen. Da es ca. 5.000 Euro sind, ist es für mich garnicht machbar. Von der Absprache will er auch nix mehr wissen. Wie ist das gesetzlich zu sehen?
Hallo Viola,
da es sich um eine mündliche Vereinbarung handelte, wird es schwierig, dies zu beweisen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der dies überprüft.
Ihr Scheidung.org-Team
Was passiert, wenn ein Ehepartner nach gerichtlicher Anweisung Hausratsgegenstände als Alleineigentum zugesprochen bekommt, sie aber nach Abholung zur Entsorgung auf den Schrottplatz bringt? Hausratsgegenstände dürfen nicht rausgegeben werden, um sie in einer Lagerhalle unterzustellen.
Hallo,
mit Alleineigentum kann der Eigentümer verfahren, wie es ihm beliebt. Wenden Sie sich ggf. an Ihren Anwalt.
Ihr Scheidung.org-Team
Hallo, im Jahr 2008 hat meiner Mutter ein Auto gekauft, und es mir geschenkt. Im Jahr 2011 habe ich geheiratet.. die ratenzahlung wurde aus meinem Konto abgebucht.. kommt das Auto mit ins vermögensteilung?
Hallo Asalet,
das ist abhängig von dem ehelichen Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft werden bei der Vermögensaufteilung in aller Regel nur Werte betrachtet, die während der Ehezeit hinzugewonnen wurden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Behandlung einzelner Vermögen bei Scheidung zu prüfen.
Ihr Scheidung.org-Team