Scheidung und Hausrat – Wem gehört was?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Haus bei Scheidung Headerbild

Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.

Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat? Häufig entbrennt in solchen Fragen ein hitziger Trennungsstreit. Im Streitfall können Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.

Das Wichtigste in Kürze: Hausratsteilung bei Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach Scheidung?

Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf gemeinschaftlichen Hausrat.

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören zum Beispiel Möbel, Fernseher, aber auch Großelektronik wie zum Beispiel eine Waschmaschine. Einen Überblick hierzu – und was nicht zum Hausrat gehört – finden Sie hier.

Gehören auch Haustiere zum Hausrat?

Im deutschen Recht werden Tiere wie Gegenstände behandelt und können somit auch in den Hausrat hineinfallen. Wer das Haustier bei Scheidung bekommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wem gehört der Hund bei Scheidung?

Scheidung: Streit um den Hausrat

Was gehört zum Hausrat?

Bevor eine nähere Betrachtung der Aufteilung vom Hausrat bei einer Scheidung angestoßen werden kann, bedarf es vermutlich einer ersten Klärung, welche Gegenstände eigentlich zum Hausrat zählen.

Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.
Bei einer Scheidung wird der Hausrat zwischen den Parteien aufgeteilt.

„Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.“
(§ 1361a Abs. 2 BGB)

Zum Hausrat gehören somit alle beweglichen Gegenstände, die von den Ehepartnern während der Ehe gemeinsam genutzt und in der Ehezeit angeschafft wurden – sofern das Alleineigentum eines Ehegatten nicht nachgewiesen werden kann.

Neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören hierzu auch Elektrogeräte wie Waschmaschine, Staubsauger und Unterhaltungselektronik.

Zum Hausrat gehören z. B.:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlage usf.)
  • Bettwäsche
  • Geschirr und Besteck
  • Waschmaschine
  • Staubsauger
  • Haustiere

Nicht zum Hausrat gezählt werden Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. Auf Grundlage von Paragraph 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie von Ihrem Ehepartner im Streitfall die Herausgabe Ihrer persönlichen Habe verlangen.

Diese Gegenstände befinden sich in der Regel im Alleineigentum einer Partei. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe nach einer Trennung vom Ehegatten verweigert werden.

Nicht zum Hausrat gehören z. B.:

  • persönliche Sammlungen (wie etwa CDs, Münzen, Briefmarken)
  • private Fotos
  • Schmuck
  • Musikinstrumente (Ausnahme: von allen Mitgliedern einer Familie genutzte Instrumente)
  • Kleidungsstücke

Auch Gegenstände, die zur Ausübung eines Berufs genutzt wurden – wie Arbeitskleidung und Werkzeuge -, werden bei der Auflistung des Hausrats ausgeklammert.

Sonderfall Pkw: War das Auto ausschließlich zu beruflichen Zwecken im Gebrauch oder wurde es nur von einem Ehepartner genutzt, kann es nicht als Hausrat gewertet werden. Diente es aber in größerem Umfang der gemeinsamen Lebensführung zum Beispiel für Einkäufe, Urlaub und für das Verbringen der Kinder zu Schule, AG u.a., kann es als Hausrat angesehen werden.

Zur Hausratsteilung bei einer Scheidung

Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung? Am Anfang steht immer die Annahme, dass sich die Gegenstände in der Ehewohnung im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten befinden. Unerheblich ist dabei, wer die Haushaltsgegenstände gekauft hat. Ausschlaggebend ist die gemeinsame Nutzung während der Ehezeit.

Vorausgesetzt ist, dass sich die Eheleute im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft befinden.

Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.
Schmuck: Zum Hausrat zählen meist keine Luxusgegenständen.

Die Eigentumsverhältnisse können jedoch im Streitfall Beachtung finden. Kann ein Ehegatte nachweisen, dass zum Beispiel die in der Ehezeit erworbene Stereoanlage von ihm vornehmlich zum Eigengebrauch gekauft wurde, ist die Annahme angebracht, dass sie sich in seinem alleinigen Eigentum befindet.

Sie würde gegebenenfalls aus der Auflistung des Hausrats herausfallen.

Darüber hinaus kann A die Überlassung von Haushaltsgegenständen verlangen, wenn diese für das Auskommen der bei A lebenden Kinder vonnöten sind (§ 1568b BGB).

Sonderfall: Mit in die Ehe gebrachte Objekte

Gegenstände, die ein Partner in die Ehe mitbrachte, zählen in der Regel nicht zum gemeinsamen Hausrat, sind also nicht gemeinsames Eigentum. Sie werden deshalb auch bei der Teilung des Hausrats nicht mit in die Betrachtung einbezogen.

Dies gilt insbesondere auch für Anschaffungen, die in die Ehe mitgebrachte Geräte oder Gegenstände nach einem Defekt ersetzt haben – sogenannte Surrogate (§ 1370 BGB – weggefallen im Jahre 2009).

Beispiel für ein Surrogat:
Eine Waschmaschine wird von der Ehefrau in die Ehe mitgebracht und geht in der Ehezeit kaputt. Der Mann kauft eine neue Waschmaschine. Das neue Gerät gilt im Falle einer Scheidung dann in der Regel als Eigentum der Ehefrau und zählt damit nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das gleiche gilt auch für eine Matratze, die der Partner mit in die Ehe gebracht hat, etwa fürs gemeinsame Doppelbett.

Scheidung: Wie läuft die Aufteilung vom Hausrat ab?

Haben sich die Ehepartner entschlossen, die Ehe und damit die gemeinsame Lebensführung aufzulösen, steht am Anfang oft die Auflistung von Gegenständen im gemeinsamen Haushalt. In vielen Fällen erfolgt sodann eine Verteilung vom Hausrat. Vor einer Scheidung steht zumeist bereits das Trennungsjahr, in dem die Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung und der ehelichen Wohnung vonstatten geht.

Es gibt verschiedene Regelungen zur Hausratsaufteilung, die zum Beispiel auch im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung getroffen und festgehalten werden können.

Zum einen ist es möglich, dass einem Partner der gesamte Hausrat überlassen wird. In diesem Falle kann für den anderen eine finanzielle Entschädigung veranlagt sein.

Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.
Scheidung: Auch das Sofa kann zum Streitthema werden.

Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.

Sie ist jedoch eher die Ausnahme, da zumeist ein materieller Ausgleich angestrebt wird und werden sollte.

Zum anderen bleibt die Möglichkeit, den Hausrat zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, deren Sinnhaftigkeit so manches Mal in Zweifel gezogen werden kann. Die Zwischenschaltung eines unparteiischen Dritten, in aller Regel eines Scheidungsanwalts, kann den explosiven und emotional belasteten Gehalt der Auseinandersetzung herabsenken. Zumeist wird dann versucht, eine einvernehmliche und zugleich gerechte Verteilung der Haushaltsgegenstände zu vollziehen.

Im Rahmen einer Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, dass die Gegenstände, die sich während der Trennungszeit im Besitz des jeweiligen Ehegatten befinden, mit der Scheidung auch in dessen Eigentum übergehen. So können später nachträgliche Forderungen der anderen Partei ausgeschlossen werden.

Unterscheidung Besitz und Eigentum:
Während der Trennungszeit befinden sich die aufgeteilten Hausratsgegenstände lediglich im Besitz des jeweiligen Ehepartners. Dies gleicht im Grunde einem Nutzungsrecht. Erst mit rechtskräftiger Scheidung gehen sie in das Eigentum der Person über, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

Hausrat, der sich während der Trennungszeit nach Vereinbarung im Besitz zum Beispiel der Ehefrau befindet, muss daher nicht automatisch nach der Scheidung auch in ihr Eigentum übergehen. Dies bedarf einer eigenen schriftlichen Regelung bzw. einer bezeugten Absprache.

Wer bekommt das Haustier?

Wie bereits ersichtlich, werden Haustiere in vielen Fällen in den Hausrat eingerechnet. Nach deutschem Recht werden Tiere als „Gegenstände“ geführt. Besonders durch die persönliche Bindung zum Tier sind strittige Fälle jedoch nicht selten.

Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.
Auch das gemeinsame Haustier kann zum Hausrat zählen.

Wer bekommt das Haustier? Eine Entscheidung über das „Wohl“ des Tieres wird in der Regel nicht getroffen – es verhält sich damit anders als mit Kindern. Das bedeutet, dass der gemeinsame Hund nicht automatisch dem Ehepartner zugesprochen wird, bei dem er es vermeintlich besser hätte.

Zumeist wird dem Ehepartner, der auf das Tier verzichten muss bzw. es auch willentlich in Kauf nimmt, ein größerer Teil unbelebter Hausratsgegenstände zugeteilt, damit eine Ausgeglichenheit annähernd hergestellt ist.

Kann ein Ehepartner jedoch nachweisen, dass sich das Haustier in seinem alleinigen Besitz bzw. Eigentum befindet, wird ihm das Tier zugesprochen. Als Beweis kann zum Beispiel herangeführt werden, dass sich der andere Ehepartner an der Erziehung und Pflege des Haustieres nicht beteiligte.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  1. Ira sagt:

    Guten Abend,

    Der ganze Hausrat ist bei mir. Kann ich Sachen verkaufen (bestimmt werde ich nicht den ursprünglichen Preis bekommen) und die Hälfte des Ertrags an meinen noch Ehemann geben? Er ist nich kooperativ und droht mit Schadensersatz. Dass ich alles bezahlt habe und ihm gegenüber trotz Gewaltschutzantrag unterhaltspflichtig bin, spielt wahrscheinlich keine Rolle

  2. Werner sagt:

    Wir haben eine gemeinsame Wohnung gemietet, um dort einen gemeinsamen Hausstand zu gründen für die geplante Heirat, die ein Jahr später stattfand. Die Einrichtung der Küche und der Kauf der Möbel wurde zum größten Teil von meiner Frau finanziert. Sie wollte alles neu haben und sie brachte das wie eine Mitgift in die Ehe mit ein, so haben wir das verabredet. Ich selber brachte meine (Psychologische) Praxis als Eigentum mit ein. Jetzt besteht meine Frau darauf, dass die Küche und alle Möble ihr Eigentum wären, weil Sie nach jetztiger Auslegung diese als ihr Eigentum mit in die Ehe gebracht habe. Ist diese Auslegung zulässig?

  3. Susan sagt:

    Guten Abend
    Mein exmann u d ich haben ein Haus in unserer Ehe ist ein Kind entstanden zwei habe ich mitgebracht mir wurde das Haus zugesprochen wegen der Kinder nun möchte ich ausziehen kann mir mein Exmann verbieten die Waschmaschine Geschirr spühler und Fernseher mitzunehmen oder zähl es zu den Dingen die mir zustehen wegen den Kindern Fernseher und Waschmaschine hatte ich mitgebracht beim einzug sind aber kaputt gegangen deswegen haben wir sie neu angeschafft. Vielen dank

  4. Miriam sagt:

    Hallo,
    mein Ex ist vor 2 Jahren ausgezogen und hat nichts mitgenommen. Nun will er eine Ablösesumme von 10000€ für den Hausrat. Zahle ich nicht, will er den gesamten Hausrat inklusive der Küche verkaufen lassen.
    Ich möchte den Hausrat zwischen uns aufteilen. Bin ich gezwungen ihm eine Ablösesumme zu zahlen, nur weil er sich neu einrichten möchte?
    Zur Küche: ich lebe mit Kind im gemeinsamen Haus, kann er die Küche da einfach verkaufen? Küche hat er damals nach der Hochzeit finanziert, sie war ein Geschenk zum Einzug (was ich natürlich nur schwer nachweisen kann).

  5. Adi sagt:

    Hallo! Mein Mann hat 4 Wochen nach Trennung sein neues Auto bekommen und von unserem Konto bezahlt. Wird das noch mit in die Berechnung genommen?

  6. Sandra sagt:

    Guten Tag,

    Wenn ein Partner aber mit dem Hausrat nichts anfangen kann, hier z.b. weil die riesen Küche vom Haus (Wert 15.000 Euro) nicht in die Kleine neue Wohnung passt, genauso wie der riesen Fernseher, die große Couch oder die große Essecke, muss dann eine Ausgleichszahlung gezahlt werden?

  7. Andrea sagt:

    Hallo,
    ich hatte vor der Eheschließung ein Auto. Mein Mann nicht.
    Während der Ehe wurde ein neues angeschafft, das als Familienauto diente.
    Steht meinem Mann ein Teil davon zu, da er einen Teil davon bezahlt hat?
    LG Andrea

  8. Olga sagt:

    Guten Tag liebes Scheidung.org-Team,
    mein Ehemann und ich haben uns bei der Trennung darauf geeinigt, dass ich aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehe und eine Wohnung für mich und meine Tochter neu einrichte, damit sich nicht beide Parteien um Anschaffung von Möbeln kümmern müssen. Wir haben damals vereinbart, dass sich mein Ehemann an den Anschaffungskosten beteiligen wird, wie haben wir allerdings nicht festgelegt. Nun habe ich alles angeschafft und versuche herauszufinden, wie eine faire Regelung aussehen könnte. Haben Sie vielleicht einen Tipp, welchen prozentualen Satz ich ansetzen könnte? Vielen Dank im Voraus!
    VG, Olga

  9. Bianka sagt:

    Hallo,

    ich lebe seit Januar getrennt wegen ausserehelichen Verfehlungen meines Mannes sowie Existenzgefährdungen.
    Seit dem nur Streit, Geschrei, Handgreiflichekeiten, Polizeieinsätze, SV , Krankenhaus und Frauenhaus. Jetzt hab e ich eine Wohnung gefunden und er will mir keine Mobiliar geben.
    Ich bin am Ende, Ich weiss, das ich für ihn auch noch zig tausende Euro Schulden zahlen darf. Hab ich Anspruch?
    V G

  10. Conny sagt:

    Hallo Scheidungs. org Team,
    mein im Rahmen der Trennung ausgezogener Ehemann fordert im Rahmen der Haushaltsaufteilung für die vor Jahren renovierten Kinderzimmer (Auslegware und Möbel) einen finanziellen Ausgleich der Hälfte des Anschaffungspreises. Fällt die Kinderzimmerausstattung überhaupt unter den ehelichen Haushalt?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Conny,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Sonderfalles an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  11. Erwin sagt:

    Hallo,
    ich habe schon länger im Internet recherchiert und konnte aber nichts finden. Meine Rechtsanwältin wusste das auch nicht. Wir habe Gütertrennung und wir haben gemeinsam eine Wohnung in Italien gekauft, allerdings aus Sicherheitsgründen (ich bin selbstständig) auf ihren Namen. Diese Ferienwohnung diente nur den gemeinsamen Familienurlauben. Zählt diese dann nicht auch zum Hausrat oder Haushaltsgegenständenda diese nur gemeinsam benutzt wurde, wie ein Wohnmobil, oder ein Boot ?
    Vielen Dank!

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Erwin,

      Wohneigentum wird nicht als Hausrat (hierzu zählen etwa Möbel) gewertet. In der Regel kann ein Anspruch auf eine Eigentumsimmobilie gestellt werden, wenn gemäß Grundbucheintrag ein Miteigentumsrecht besteht.

      Ihr Scheidung.org-Team

  12. Friedrich sagt:

    Hallo
    Wie ist es im Fall einer Trennung mit Hobbygeräten und Werkzeugen, die nur von mir genutzt werden? Konkret geht es unter anderem um Angelsachen, Aquarien+Zubehör und Werkzeuge wie Stichsäge, Flex und Akkuschrauber.
    Das Aquarium steht im gemeinsam genutzten Wohnzimmer, wurde aber ausschließlich von mir betreut. Hat meine noch Frau Anspruch auf die Sachen?
    Danke schön

  13. Dennis sagt:

    Hallo,

    Meine Ehefrau hatte einen sehr kleinen Fernseher, ich habe noch vor der Ehe meinen mitgebracht und sie wollte ihren obwohl ich sagte der funktioniert noch behalten ihn doch, wegwerfen was sie auch tat. Nun sind wir geschieden und ich möchte meinen Fernseher wieder haben. Habe ich ein Recht darauf?

    Ich habe am Tag des Trennungsjahres einen Laptop finanziert, wie sieht es damit aus? Ist dies trotzdem Alleineigentum.?

    MfG
    Dennis

  14. Tanja sagt:

    Hallo, wie lange nach der Scheidung kann der Partner Gegenstände bzw. eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn es keine Regelung bei der Scheidung bzw. dem Zugewinn gab?

  15. Jan sagt:

    Hallo,
    Wir bin im Trennungsjahr. Währenend meines Aufenthalts in einer Klinik hat meine noch Ehefrau fast das gesamte Haus leer geräumt. Entgegengesetzt der Absprache, vorher hatten wir das Inventar mündlich aufgeteilt. Alles im Haushalt habe ich angeschafft und das meiste mit in die Ehegebracht. Was kann ich jetzt machen?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Jan,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses besonderen Sachverhaltes an Ihren Anwalt.

      Ihr Scheidung.org-Team

  16. B.T. sagt:

    Hallo,

    ich bin verheiratet und wir haben einen Ehevertrag, da mein Mann selbstständig ist.
    Wir haben keine Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung vereinbart.
    Ich habe die letzten Jahre viel Geld in sein Haus gesteckt, ca. 20000 Euro ( Dach, Bodenbeläge usw.), also alles Dinge, die ich nicht mitnehmen könnte im Falle einer Trennung. Ich stehe nicht im Grundbuch.
    Nun steht der Küchenkauf an, wo sein Name ( wegen eines Versicherungsschadens) drauf steht, aber ich bezahle.
    Habe ich eine Chance mein Geld im Falle einer Trennung wieder zu bekommen? Ich habe kein Wohnrecht.
    Viele Grüße
    B.T.

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo B.T.,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Falles an einen Anwalt, eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  17. Joe sagt:

    Hallo, eine Frage zu den Eigentumsverhältnissen nach wechselseitgem Verzicht auf die Hausratsteilung:
    Bei gerichtlichem Vergleich wurde vereinbart, dass die Parteien wechselseitig auf eine Hausratsteilung verzichten. Die eine Partei hat so gut wie nichts aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen und hat auch bei Nachfragen mehrfach gesagt, dass sie nichts davon haben will und alles weggeworfen werden kann.
    Bisher wurde aber nichts veräußert oder weggeworfen. Die Scheidung ist noch nicht endgültig erfolgt. In einem Monat beträgt die Trennungszeit 2 Jahre.
    Sind mit dem Vergleich nun alle Gegenstände, die sich in der ehemals gemeinsamen Wohnung befinden, in das Eigentum der Person übergegangen, die in der Wohnung verblieben ist?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Joe,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Anwalt, um die Folge eines mündlichen Verzichts in diesem Fall ggf. bewerten zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr Scheidung.org-Team

  18. Julia sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Berechnung von Wertgegenständen und „Luxus-/Hobbyreisen“.
    1. Werden Wertgegenstände grundsätzlich i.H.v. Anschaffungspreis berechnet (Bsp. Oldtimer, Wohnanhänger)?
    2. Zählt der Anschaffungspreis von z.B. Jagdwaffen oder der Verkaufswert (der i.d.R. zwischen 5-10% hiervon liegt)?
    3. Wie werden Aufwendungen für Jagdreisen berechnet?
    Vielen Dank für Eure Hilfe/Unterstützung,
    Julia

  19. Marie sagt:

    Guten Tag,
    wie verhält es sich mit einem gemeinsamen Haushalt und persönlichen Dingen die sich nach der Scheidung noch immer allein beim Ex Partner befindet. Diese jedoch Behauptungen aufstellt das das Eigentum bereits geteilt wurde? Einen Nachweis das das gemeinsame Eigentum noch nicht geteilt wurde und das ich meine persönlichen Dinge nicht mitgenommen/erhalten habe kann ich ja nicht erbringen.

  20. Kalle sagt:

    Hallo,
    meine Frau und ich haben zusammen gebaut. Nun sind wir getrennt und es geht um den Hausrat. Meine Frage ist da vieles, wie zB. die Küche vom Darlehn bezahlt wurde, wer nun Eigentümer ist bzw wer sie behalten darf. Oder anders, muss derjenige der die Küche behält den anderen auszahlen? Oder wird das irgendwie anders verrechnet?

    1. scheidung.org sagt:

      Hallo Kalle,

      der Eigentümer ergibt sich in aller Regel aus dem jeweiligen Kaufvertrag.

      Ihr Scheidung.org-Team

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