In welcher Höhe müssen Sie Unterhalt an Ihre/n Ex und Ihre Kinder entrichten?
Inhaltsverzeichnis
Im Zuge einer Trennung und/oder Scheidung können unterschiedliche Unterhaltsansprüche entstehen, insbesondere der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt. Die Höhe vom Unterhalt für Kind und Ex richtet sich dabei nach unterschiedlichen Maßgaben. Erfahren Sie im Folgenden, wie sich die Unterhaltshöhe ermitteln lässt.
Das Wichtigste in Kürze: Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen?
- In welcher Höhe im Einzelfall Unterhalt gezahlt werden muss, richtet sich nach drei wesentlichen Aspekten: Bedürftigkeit sowie Anspruch des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen.
- Die Höhe vom Kindesunterhalt wird dabei in aller Regel anhand der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.
- In welcher Höhe Sie Ehegattenunterhalt entrichten müssen, ergibt sich zumeist aus den tatsächlichen Einkommensverhältnissen von Ihnen und Ihrem Ehegatten – genauer: der Einkommensdifferenz.
Weiterführende Informationen inklusive Unterhaltsrechner finden Sie im Folgenden.
Anspruch auf Unterhalt: Höhe nicht pauschal festsetzbar!
Kriterien bei der Festlegung der Unterhaltshöhe
Damit ein Anspruch auf Unterhalt aufseiten des Ehegattens oder der Kinder besteht, müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Anspruchsteller muss bedürftig sein, d. h. er ist nicht in der Lage dazu, für die Deckung des eigenen Lebensbedarfs selbst genügend finanzielle Mittel aufzubringen.
- Der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein, d. h. er muss über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um Unterhalt leisten zu können.
Wie hoch ist der Unterhalt für ein Kind?
Mit unserem Rechner können Sie die ungefähre Höhe vom Unterhalt für Ihr Kind vorab berechnen (Achtung! Ergebnisse nicht verbindlich):
Beim Kindesunterhalt wird die Höhe des Anspruchs eines Kindes in der Regel anhand der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ermittelt. Hier werden die Unterhaltspflichtigen anhand deren bereinigten Nettoeinkommens in unterschiedliche Einkommensstufen eingeteilt. Anhand der Einkommensstufe lässt sich sodann ermitteln, welchen Grundbedarf das betroffene Kind je nach Altersstufe hat:
Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024
Barunterhaltspflichtigen in Euro pro Monat | Prozentsatz | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1. | bis 2.100 | 480 | 551 | 645 | 689 | 100 | 1.200 bzw. 1.450 |
2. | 2.101 - 2.500 | 504 | 579 | 678 | 724 | 105 | 1.750 |
3. | 2.501 - 2.900 | 528 | 607 | 710 | 758 | 110 | 1.850 |
4. | 2.901 - 3.200 | 552 | 634 | 742 | 793 | 115 | 1.950 |
5. | 3.201 - 3.700 | 576 | 662 | 774 | 827 | 120 | 2.050 |
6. | 3.701 - 4.100 | 615 | 706 | 826 | 882 | 128 | 2.150 |
7. | 4.101 - 4.500 | 653 | 750 | 878 | 938 | 136 | 2.250 |
8. | 4.501 - 4.900 | 692 | 794 | 929 | 993 | 144 | 2.350 |
9. | 4.901 - 5.300 | 730 | 838 | 981 | 1.048 | 152 | 2.450 |
10. | 5.201 - 5.700 | 768 | 882 | 1.032 | 1.103 | 160 | 2.550 |
11. | 5.701 - 6.400 | 807 | 926 | 1.084 | 1.158 | 168 | 2.850 |
12. | 6.401 - 7.200 | 845 | 970 | 1.136 | 1.213 | 176 | 3.250 |
13. | 7.201 - 8.200 | 884 | 1.014 | 1.187 | 1.268 | 184 | 3.750 |
14. | 8.201 - 9.700 | 922 | 1.058 | 1.239 | 1.323 | 192 | 4.350 |
15. | 9.701 - 11.200 | 960 | 1.102 | 1.290 | 1.378 | 200 | 5.050 |
Von diesem allgemeinen Grundbedarf wird dann jedoch grundsätzlich noch das Einkommen des Kindes in Abzug gebracht. Hierunter fallen u. a. das Kindergeld (bei Minderjährigen hälftige Anrechnung), Ausbildungsentgelte, regelmäßige Einkünfte aus Minijobs usf.
Ferner muss der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt werden. Dieser hat insofern Einfluss auf die Höhe vom Unterhalt, als dass der Zahlungspflichtige in der Regel nur bis maximal zu diesem Grenzwert Unterhalt leisten muss. Angenommen, der Unterhaltsanspruch des Kindes liegt bei 480 Euro monatlich. Der Unterhaltspflichtige hat ein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1.600 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern liegt bei derzeit 1.450 Euro. Damit müsste der Betroffene nur noch Unterhalt für das Kind in Höhe von 150 Euro zahlen.
Weitere Ratgeber zum Thema Kindesunterhalt:
Wie können Sie die Höhe vom Ehegattenunterhalt bestimmen?
Unser kostenloser Unterhaltsrechner kann Ihnen eine erste Orientierung darüber geben, welche Unterhaltsansprüche Sie bzw. Ihr Ehegatte haben könnten (Achtung! Keine verbindlichen Ergebnisse):
Der Ehegattenunterhalt umfasst sowohl den Trennungs- als auch den nachehelichen Unterhalt. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche folgt in beiden Fällen jedoch demselben Muster. Zur Anwendung kommt bei der Bestimmung der Höhe vom Unterhalt für den Ehegatten die sogenannte Differenzmethode.
Dabei werden die bereinigten Nettoeinkommen sowohl des Berechtigten als auch des Pflichtigen einander gegenübergestellt. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann auf die Differenz nunmehr in der Regel 3/7 als Unterhaltsanspruch geltend machen. Ein Beispiel für die Ermittlung der Höhe vom Unterhalt für einen Ehegatten mithilfe der Differenzmethode finden Sie in der folgenden Grafik: