Wem gehört der Hund bei Scheidung?
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Wenn sich Eheleute trennen und scheiden lassen wollen, können zahlreiche Streitpunkte entstehen. Wem gehört das Haus? Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Besonders emotional können Konflikte dann werden, wenn es um gemeinsame Haustiere geht. Wem am Ende die Katze oder der Hund zugesprochen wird, kann unterschiedlichen Entscheidungspunkten folgen.
Das Wichtigste in Kürze: Wer bekommt den Hund nach der Scheidung?
- Haustiere werden bei einer Scheidung rein rechtlich betrachtet wie Gegenstände behandelt
- Wie wird entschieden? Hat sich hauptsächlich (und nachweislich) nur eine Partei um das Tier gekümmert, kann dies ein entscheidender Faktor sein.
- Ein Umgangsrecht wie bei Kindern, gibt es bei Haustieren nicht. Auch Unterhaltsansprüche können in der Regel nicht geltend gemacht werden. Individuelle Absprachen zwischen den Ex-Gatten sind natürlich denkbar.
Ausführliche Informationen zur Frage, wem der Hund nach der Scheidung zugesprochen wird, erhalten Sie im Folgenden.
Wie Hund und Katz‘ – wenn Ehepartner sich ums Haustier streiten
Wer darf nach der Trennung den Hund behalten?
Auch wenn auf viele Personen der Gedanke befremdlich wirken mag: Haustiere werden nach Familienrecht – und auch allgemein im deutschen Recht – wie Gegenstände behandelt. Die emotionalen Beziehungen, die Menschen zu Tieren aufbauen können, lassen sie in der Regel zu Kindern ähnlichen Begleitern werden. Doch wer ist eigentlich Besitzer des Hundes oder der Katze?
Haben sich die Ehepartner während der gemeinsamen Lebensteilung ein Haustier zugelegt, zählt es nach § 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) automatisch in den gemeinsamen Hausrat einer Partnerschaft hinein.
Entscheidet sich ein Ehepaar, zukünftig getrennte Wege zu gehen und die Scheidung anzustreben, werden in der anschließend erfolgenden Hausratsteilung folglich auch Haustiere einbezogen.
Wie wird entschieden, wer bei der Scheidung den Hund bekommt?
Im Rahmen der Haushaltsteilung ist anzustreben, dass zum Scheidungstermin alle gemeinsam genutzten und in der Ehezeit erworbenen Haushaltsgegenstände, Möbel, das Auto und eben auch Haustiere annähernd gleichmäßig auf die Parteien aufgeteilt sind. Ist die Scheidung rechtskräftig, gehen die zugeteilten Hausratsteile in das alleinige Eigentum des jeweiligen Ehegatten über.
Kann ein Ehepartner nachweisen, dass sich das Tier in seinem Alleineigentum befindet, ist es nicht in die Hausratsliste aufzunehmen.
Es ist zwar rechtlich möglich, den Hund sofort aufzuteilen auf nur eine Person. Ein abrupter Wechsel von beiden Besitzern zu nur einem wird jedoch nicht empfohlen. Angenehmer für den Hund ist es ihn langsam an nur eine Bezugsperson zu gewöhnen. Daher ist es gut sich abzusprechen, wer wann den Hund nimmt. Auch Hunde können trauern und durch viel Stress gesundheitliche Probleme bekommen oder ein anderes Verhalten zeigen.
Wie kann der Nachweis des Alleineigentums erbracht werden?
Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.
Darüber hinaus kann auch der Beweis über die alleinige Pflege durch nur eine Partei erbracht werden und über die Zuteilung entscheiden. Hat sich zum Beispiel nur die Ehefrau vor der Trennung und Scheidung um den Hund und dessen Pflege gekümmert – und kann dies auch nachweisen -, bekommt sie das Tier in der Regel zugesprochen.
Grundsätzlich wird jedoch – anders als bei Kindern – nicht das Wohl des Tieres in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet, es ist nicht zwingend ausschlaggebend, bei welchem Ehepartner das Haustier vermeintlich besser aufgehoben wäre.
Verzichtet ein Ehegatte auf das gemeinsame Haustier von sich aus, kann ihm zum Ausgleich einer oder mehrere andere Gegenstände des Hausrats zugesprochen werden, damit ein annähernder Ausgleich erzielt ist.
Eine monetäre, also geldwerte, Entschädigungsleistung muss nicht geleistet werden. Der Ausgleich sollte lediglich über Sachleistungen vonstattengehen.
Scheidung und mehrere Hunde?
Sind bei einer Scheidung nicht nur einer, sondern mehrere Hunde oder andere Haustiere Teil des Hausrats, kann durch die Partner und auch durch ein Gericht eine Trennung der Tiere veranlasst sein. So ist die Aufteilungsgerechtigkeit oftmals gewährleistet.
Werden sich die Partner nicht einig über den Verbleib des Hundes, können auch unparteiische Gerichte eine entsprechende Entscheidung zur Hausratsteilung treffen.
Umgang und Unterhalt für den Hund nach einer Trennung?
Gibt es sowas? Nein! Da ein Haustier, wie bereits oben angegeben, unter rechtlichen Gesichtspunkten wie ein Hausratsgegenstand gewertet wird, kann das Recht auf Umgang (nach §§ 1684, 1685 BGB) und/oder Unterhaltsrecht hier in der Regel keine Anwendung finden.
Hat ein Partner bei Scheidung den Hund, die Katze, die Fische, Schlangen oder andere Haustiere übernommen, darf er demzufolge von seinem getrennt lebenden Gatten keine Unterhaltsleistungen für das Tier verlangen.
Auch die Anwendung des Umgangsrechts ist, anders als bei Kindern, in der Regel nicht angebracht, da ein Haustier einem Kind nicht gleichzusetzen ist. Ein Umgangsrecht für Tiere ist gesetzlich nicht vorgesehen, so lautet u.a. ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (10.06.2013, Aktenzeichen 07 UF 103/03).
Zudem ist ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht von Hausratsgegenständen nach BGB nicht möglich. So entschied z. B. auch das OLG Hamm am 14.07.2011 (Aktenzeichen II-10 WF 240/10).
Natürlich können sich die Eheleute abweichend von der rechtlichen Lage in einer persönlichen Absprache über ein „gemeinsames Sorgerecht„ bei der Scheidung für ihren Hund einigen. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Ändert ein Partner seine Meinung, kann der andere zumeist nicht rechtlich dagegen vorgehen.
Allerdings können Sie sich im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrags oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung über die Zuteilung und mögliche Umgangsregelungen verbindlich einigen.
Diese Vereinbarungen können dann auch vor Gericht rechtsgültig sein. Allerdings liegt eine Entscheidung stets im Ermessen des jeweiligen Richters. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt für Scheidungsrecht beraten.
Hallo mein Mann und ich wir haben uns vor par tage getrennt,also noch nicht geschieden,er lässt mich nicht unsere 2 jähriger hund sehen. Ich zahle versicherung er ist beim Tierarzt eingetragen. Was soll ich jetzt machen und die Möglichkeit hund zu sehen. Danke
Meine Ex Lebensgefährtin und ihre Tochter haben sich einen Hund gekauft. Ein Jahr später brachte die Tochter noch einen mit nach Hause und die Mutter willigte ein. Da sie zu diesem Zeitpunkt noch keine !8 Jahre war und beide Hunde über meine Ex angemeldet sind ,ist jetzt die Frage wer sich um die Hunde kümmern muß.
Viele Grüße
Andreas
Guten Tag!
Meine Ex-Freundin und ich haben uns vor 2 Jahren einen Parson Russell Terrier gekauft. Seit einem halben Jahr gehen wir nun getrennte Wege. Am Anfang der Trennung haben wir uns den Hund immer geteilt. Für die Dauer ist es aber keine gute Lösung, weder für uns, noch für den Hund.
Kann mir meine Ex den Hund wegnehmen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Viele Grüße
Daniel
Guten Tag. Bin geschieden und wir haben uns in der Ehe einen Hund gekauft. Im Kaufvertrag stehe nur ich drinnen und bezahlt habe ich ihn auch. Nun macht mein Ex Mann Stress und ich möchte meinen Hund nun komplett zu mir nehmen. Ich hatte Teilzeit gearbeitet und dadurch mehr mit meinem Hund gemacht. Kann mein ex, mir den Hund streitig machen? Hab ihn nur aus kolanz zwischendurch den Hund überlassen. Lg
Astrid
Meine Eltern stecken in der Scheidung! Die zwei Hunde die am Grund leben sind laut Impfnachweis und Reisepass auf mich angemeldet, leider aber nur eine auf der Gemeinde! Ich will die zwei weder trennen noch bei meinem Vater lassen! Darf ich sie als Kind haben?